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11.2.1896
 
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Gießen, Dienstag, den 11. Februar

1896.

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Das neue Tanzggesetz ist im zweiten Ausschuß der zweiten Kammer recht scharf kritisiert worden. Der umfangreiche Bericht des Ausschusses über die Behandlung des gen. Gesetzentwurfs ist erschienen und ent⸗ mehmen wir demselben das Folgendes:

Der Ausschuß war bei der Beratung dieser Gesetzesvorlage sehr geteilter Ansicht. Ein Mit⸗ glied Metz(Gießen) erachtet ein Be Fürfnis zum Erlaß des Gesetzes als nicht

erwiesen und vermag ein solches als vorliegend

nicht anzuerkennen. Durch ein solches Gesetz werde in Wirklichkeit nichts gebessert, dasselbe sei nicht durchweg auszuführen, es werde bei der Ausführung zu Chikanen kommen. Er sei daher gegen Erlaß des Gesetzes überhaupt. Ein Mitglied Metz 1(Darmstadt) ist der selben Ansicht, eine Verrohung der Jugend habe nicht zugenommen. Die Frage sei nicht dringend. Das Gesetz werde eine ungleiche Behandlung ergeben. Ein Mitglied Haas(Offenbach) erachtet das Bedürfnis zum Erlasse besonderer Bestimmungen für vorliegend, wenn auch der vorliegende Entwurf in etwas zu ändern sein möchte. Namentlich die Erfahrungen, welche man in einigen Orten des Kreises Offeubach gemacht, sprechen entschieden für die Bedürfnis⸗ frage. Ein Mitglied Hirsch(Alsheim) ist nicht absolut gegen den Erlaß des Gesetzes, wohl

aber gegen die Bestimmungen des Artikels 1 des Entwurfs.

WortBesuch inTeilnehmer an geändert

5 Ein Mitglied Schmitt von Mainz ist für das Gesetz, wünscht aber eine Aenderung des Artikels 1, der Art, daß das

werde. Die Frage, ob demgemäß das Gesetz abzulehnen oder in die Beratung der einzelnen

Artikel einzugehen sei, wird in letzterem Sinne

mit 4 gegen 2 Stimmen bejaht.. Zu Artikel 1 ist die Mehrheit des Ausschusses

der Ansicht, es möge nur gesagt werden:Per-

sonen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an öffentlichen Tanzbelustigungen gänzlich unter sagt. Drei Mitglieder beantragen Streichung dieses Artikels..

Zu Artikel 2 schlagen diese drei Mitglieder folgende Fassung vor:Personen unter 16 Jahren ist der Besuch von Wirtshäusern und öffentlichen Tanzbelustigungen nur dann gestattet, wenn sie sich unter Aufsicht ihrer Eltern u. s. w. befinden.

Die anderen drei Mitglieder des Ausschusses

dagegen beantragen in Verfolg der vorgeschlagenen Fassung des Artikels 1 den Artikel 2 vielmehr so zu fassen:Personen unter 16 Jahren ist der Besuch von Wirtshäusern und öffentlichen Tanz⸗ belustigungen nur dann gestattet, wenn sie sich unter Auffcht ihrer Eltern u. s. w. befinden. Des weiteren möchte im 2. Absatz des Artikels

das Wortgrößeren zu streichen sein, so daß es heißen würde:Dieses Verbot findet dann

keine Anwendung, wenn der Besuch des Wirts hauses auf Reisen oder Ausflügen zur Befrie⸗ digung des Bedürfnisses einer Erfrischung erfolgt.

Zu Artikel 4 beantragen drei Mitglieder Strich des ganzen Artikels.

Die anderen Mitglieder des Ausschusses

Ilauben die Fassung des Artikels 4 wie folgt

deantragen zu sollen:Durch Lokal-Polizei⸗ Verordnung kann für Orte, bei welchen besondere Amstände dies angezeigt erscheinen lassen, das Verbot der Teilnahme an öffentlichen Tanzbe⸗ austigungen und des Besuchs von Wirtshäusern ohne Aufsicht der Eltern oder deren Stellver⸗

treter auf ledige Personen weiblichen Geschlechts bis zum vollendeten 20. Lebensjahre ausgedehnt werden.

Die Minorität des Ausschusses, Metz (Darmstadt) und Metz(Gießen) beantragt Ablehnung des Gesetzentwurf aus nachstehenden Gründen:

Sie vermissen zunächst eine jede Motivierung für eine Verschärfung der bezüglichen Vorschriften des Reichstrafgesetzbuches und des Polizeistraf gesetzes, weder der Antrag des Abg. Jöckel noch die Diskussion über denselben in beiden Kammern der Stände, noch endlich die Begründung der

Regierungsvorlage enthalten außer allgemeinen Aa ngen die Angabe von Thatsachen, welche eine Stellung unserer Jugend unter eine teil weise Polizeiaufsicht überhaupt und eine nam⸗ hafte Erweiterung der seit einem Vierteljahr hundert bestehenden Bestimmungen gerade jetzt so nötig machen. Bei der Diskussion in der ersten Kammer wurde auf die zunehmende Verrohung der Jugend hingewiesen, aber ebenfalls nur in allgemeiner Redewendung, ein Teil des Lob liedes auf die gute alte Zeit, das zu allen Zeiten und besonders laut inder guten alten Zeit selbst gesungen worden ist und mit allen geschicht⸗ lichen Erfahrungen und statistischen Erhebungen im Widerspruch steht. Der städtischen Jugend könnte man vielleicht eher den Vorwurf einer 9 5 großen Poliertheit machen und frischeres Leben, stärkere Beteiligung an gesunden, körper lichen Uebungen und Spielen wünschen.

Der Minorität scheint die Vorlage die Frucht einer heute weitverbreiteten frömmelnden Richtung zu sein, welche jeden Jugendstreich, das Auf wallen oder Ueberschäumen der Jugendlust, eine einzelne Ueberschreitung der von der Sitte ge zogenen Grenzen als eine schwere Versündigung auffaßt. Merkwürdig ist nur, daß sich diese puritanische Anschauung mit besonderer Strenge gegen die ziemlich freudenleere ländliche Jugend richtet, während die städ tische Jugend sich in Theatern, Kon⸗ zerten, Tanzstunden, ja selbst schon auf Kinderbällen in Gesellschaften fröhlich herumtummelt.

Leichtere Verfehlungen möge man der Jugend, die nach dem Sprichwort keine Tugend besitzt, nachsehen, gröbere Exzesse durch die Schule und deren Disziplin ahnden lassen.

Wir haben das Gesetz in derHess. Ldsztg. vor Weihnachten einer Kritik unterzogen und seine Ablehnung verlangt. Mögen die hessischen Wirte in ihrer Agitation gegen dieses neue Fußangelgesetz nicht erlahmen.

Wir brauchen keine neuen Kautschukbestim

mungen! Hessischer Landtag.

Zweite Kammer. Darmstadt, 8. Februar.

Die zweite Kammer beendigte gestern die General- debatte über den Gesetzentwurf betreffs Gehalte der Volksschullehrer. Staatsminister Finger nahm nochmals Gelegenheit, auf das Bestimmteste zu erklären, daß die Regierung unter keinen Umständen auf einen früheren Termin als den 1. April 1897 als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes eingehen könne und werde. Der Artikel der Regierungsvorlage lautet:

Bei gewissenhafter und tadelloser Dienstführung hat jeder definitiv angestellte Lehrer an Volksschulen

nach Zjähriger Dienstzeit einen Gehalt von 1100 Mk.,

75 1200

e e 1300 W 1400 15 1500 8 1600 211700 24 1800

, 5 2000

zu beziehen.

Die Dienstzeit wird vom Tage der ersten dienst lichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung gerechnet.

Sofern ein definitiv angestellter Lehrer an Volks⸗ schulen die ihm nach 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24 und 27jähriger Dienstzeit zukommenden Gehaltsbeträge nicht bereits aus dem nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 1877, die Gehalte der Volks⸗ schullehrer betreffend, festgesetzten Einkommen der von ihm bekleideten Lehrerstelle bezieht, wird ihm der fehlende Betrag aus Staatsmitteln als Alterszulage ausbezahlt.

Der Abg. Sch mitt will die Worte dergewissenhaften und tadellosen Dienstführung gestrichen haben. Er wird dabei unterstützt vom Abg. Metz-Gießen und den Sozialdemokraten. Die letzteren verlangen außerdem folgende Skala:

nach Zjähriger Dienstzeit einen Gehalt von 1100 Mk. 5 5 5 5 1250 8 5 5 15 i . 1500 15 1 1600 18 5 1 e 21 9 0 1800

1 25 75 75 7 5 2000 Erregte Auseinandersetzungen gab es, als der Präsident Weber dem Abg. Ullrich das Wort zur Entgegnung auf eine persönliche Bemerkung Osann's verweigerte. Ullrich und Wasserburg protestirten vergeblich gegen ein solches Mundtodtmachen. Erst als Osann selbst sich zu Gunsten Ullrichs ins Mittel legte, kam dieser zum Worte.

Bei der Abstimmung wurde die von der Regierung vorgeschlagene Gehaltsskala angenommen, die Beschränk⸗ ung bezüglich tadelloser Dienstführung nach dem Antrag Schmitt gestrichen. Im Uebrigen wurde die Vorlage in der Fassung angenommen. Das Gesetz wird also erst am 1. April 1897 in Wirksamkeit treten.

5* Lokales und Provinzielles.

Gießen, 9. Febr. In der jüngst stattge⸗ habten Ausschußsitzung des Landwirtschaft lichen Bezirks⸗Vereins wurde mit dem Vorstand der Gießener Schlachtvieh-Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft darüber verhandelt, in welcher Weise der Anschluß der Landwirte von diese Wohlfahrtseinrichtung zu ermöglichen sei. Der Vorschlag alles Vieh, welches Land⸗ wirte in dem Gießener Schlachthof einführen, als versicherungspflichtig zu erklären, fand nicht die Billigung des Vorstandes, die Herren er klärten vielmehr entweder mit der Gemeinde als solcher auf Grund des§ 4 der Sta⸗ tuten, oder mit Konsortien in den einzelnen Ge meinden, Abkommen treffen zu können, die eine Versicherung alles Viehes aus einem Ort ermög⸗ lichen. Auch die Frage, ob die vielfach auf dem Lande bestehenden Viehversicherungs kassen als Kontrahenten dem Vorstand der Gesell⸗ schaft genehm sein würden, wurde debattirt. Man kam zu dem Schluß, daß in dieser für die Land wirte wichtigen Frage weitere Verhandlungen stattfinden sollen und daß auch erforderlichen Falles eine Revision der Statuten der Ver⸗ sicherungsgesellschaft vorgenommen werden soll, wobei der Vorstand des landw. Bezirks vereins beratend mitzuwirken hätte. Die Be⸗ teiligten hoffen in der am 10. März einzuberufenden General-Versammlung des Landwirthsch. Bezirks vereins die Frage weiter behandeln zu können.

Gießen, 16. Februar. Morgen Dienstag verhandelt die Strafkammer Vormittags 9 Uhr gegen den Schuhmachermeister Schelper von hier, wegen Gotteslästerung. Der Mann soll die inkrimirte Aeußerung im Wirtshause ge than haben und ist sich der Tragweite seiner Handlung gewis nichl bewußt gewesen.

Bad⸗Nauheim, 9. Febr. Das hiesige sogenannte städtische Kurhospital an der Usa, das zur Aufnahme unbemittelter, die hiesigen Bäder gebrauchender Kurfremden bestimmt ist, genügt räumlich nicht mehr den heutigen Anfor derungen und wird im Laufe dieses Jahres ein neues Gebäude in wesentlich größeren Ab messungen aufgeführt. Den Grundstock des Bau kapitals hat, wie erwähnt, die hochherzige Spende einer Wittwe Konitzty aus Antwerpen im Be trage von 25,000 Mark geliefert; den freilich größeren Teil des Baukapitals bestreitet die Stadt.

* Darmstadt, 9. Februar. Nach Antrag Metz(Darmstadt) wurde die Regierung um eine Gesetzesvorlage ersucht, durch welche die Ruhege hälter der vor 1870 pensionierten Volks⸗ schullehrer um/ erhöht werden. Der Finanz⸗ ausschuß beschloß, die Regierung zu ersuchen, sie möge das System der Dienstaltersklasse für alle Beamte des Großherzogtums ein führen.

h. Darmstadt, 9. Februar. Vom vierten Ausschuß der Zweiten Kammer liegen u. A. folgende Berichte vor. 1) Ueber den Antrag der Abgeordneten Wasserburg und Genossen, Ein⸗ führung der direkten Wahlen für den Landtag betreffend. Berichterstatter Abge ordneter Hechler. Der Ausschuß trägt darauf an, dem Antrage Wasserburg und Genossen auf Einführung der direkten Wahlen für den Land⸗ tag keine Folge zu geben. 2) Ueber den An⸗ trag der Abgeordneten Wasserburg und Genossen, die Aufhebung des Jesuitengesetzes be⸗ treffend. Berichterstatter Abgeordneter Hechler. Es wird beantragt, auch diesem Antrage keine Folge zu geben.

i. Mainz, 9. Februar. Gestern waren die Vorsitzenden der bedeutendsten wirtschaftlichen und städtischen Vereine versammelt, um gegen die

Begründung Stellung zu nehmen, mit welcher das Gesuch der Stadt an die Gr. Regierung, betr. Baggerung an unserem Hafen, ab⸗ gelehnt wurde. Die Anuwesenden nahmen von den authentischen Mitteilungen Kenntnis, daß die in der Ablehnung enthaltene Aeußerung,es sei gleichgiltig, wo die Zölle bezahlt würden, eine unabsichtliche gewesen sei. Mainz, 9. Febr. Wie nachträglich ver⸗ lautet, wird die Militärbehörde die Fleisch⸗ lieferungen für sämtliche Truppen der Gar⸗ nison nur probeweise bis zum 1. Januar 1897 an einen Unternehmer vergeben. Sollte sich während dieser Zeit der neue Modus nicht bewähren, dann soll zu der früheren Einrichtung zurückgegriffen werden.. .. Mainz, 9. Februar. Auf Anregung ver⸗ schiedener Detaillisten⸗Vereine läßt der Verein der Kaufleute bei den ben Interessenten der Cigarren und Tabakbranche eine Ein⸗ gabe an den Reichstag zirkulieren, worin der letztere ersucht wird, den Verkauf von Cigarren in allen Wirtschaften, Restaurants und Hotels während der Zeit zu verbieten, während welcher die Cigarren⸗ und Tabakgeschafte an Sonn⸗ und Feiertagen ihre Läden geschlossen haben müssen. i. Mainz, 9. Febr. In der gemeinsamen Sitzung des Schulvorstandes und des Finanz⸗ ausschusses wurde ein vom Herrn Stadtverordneten N. Reis gestellter Antrag, denjenigen Kindern der Volksschule, deren Eltern ein Einkommen von weniger als 900 Mk. haben, alle Lehr⸗ mittel, Schreib- u. Zeichenutensilien un⸗ entgeltlich zuüberlassen, mit Majorität angenommen. Der sozialdemokratische Antrag, den Kindern alle Lehrmittel und Schreibutensilien ohne Rücksicht auf das Einkommen der Eltern unentgeltlich zu liefern, wurde abgelehnt. Die Anträge werden noch einmal dem Plenum der Stadtverordneten-Versammlung zur Beratung unterbreitet werden.

1. Mainz, 8. Febr. Hessische Ludwigs⸗ bahn. Da man bei der Verstaatlichungs⸗Frage genannter Bahn häufig über den Umfang im Unklaren ist, dürften folgende Angaben von Interesse sein. Die älteste aller Ludwigsbahn⸗ strecken ist die Linie Mainz⸗Worms, 1854 eröffnet. Die zweitälteste Linie ist Mainz ⸗Aschaffenburg, eröffnet 1858. Die übrigen Strecken sind in nachfolgender Reihenfolge in Betrieb genommen worden: Mainz⸗Bingen 1859, Mainz⸗Frankfurt und Goldstein⸗Sachsenhausen 1863, Worms⸗Alzey 1864, Darmstadt⸗Worms 1869, Worms⸗Bens⸗ heim 1869, Alzey⸗Bingen 1870, Babenhausen⸗ Heubach 1870, Darmstadt⸗Erbach 1870, Mainz⸗ Alzey 1871, Armsheim-Flonheim 1871, Mons⸗ heim⸗Wachenheim 1872, Monsheim-Hohensülzen 1873, Alzey⸗Landesgrenze 1873, Frankfurt⸗Lim⸗ burg 1875, Rosengarten-Lampertheim 1877, Lampertheim⸗Maunheim und Waldhof⸗Mannheim 1879, Goldstein-Erfelden und Verbindungsbahn Groß⸗Gerau 1879, Niederrad⸗-Griesheim 1883, Erbach⸗Eberbach 1883, Babenhausen⸗Hanau 1882 und Frankfurt Ostbahnhof-Griesheim 1888.

Vermischtes.

Der Landesverrat im Schnupf⸗ tuch. Ueber die Veranlassung zur Verhaftung des inzwischen wieder in Freiheit gesetzten Oberseuer werkers Nürnberg in Siegburg, meldet dieHonnef. Ztg.: Herr Schnickmann aus Seligenthal ver⸗ mittelt schon seit Jahren im Namen seiner Tochter den Verkauf von Taschentüchern, auf denen sich zur Belehrung der Soldaten Zeichnungen von Gegenständen der betreffenden Truppengattung befinden. Diese Idee geht von der Tochter Schnickmann aus und hat auch schon viele Aner⸗ kennungen höherer Militärpersonen gefunden. Auch dasMil.⸗Wechbl. hat schon wiederholt sich mit den Soldatentaschentüchern beschäftigt und dem Fräulein für die erdachte Neuerung lobende Anerkennung gespendet. Die Zeichnungen seien für das praktische Militärleben von Wichtig⸗ keit, indem sie die Soldaten über die einzelnen Bestandteile der Waffen, Geschosse ꝛc. eingehend unterrichten. Mit dem Fortschritt der mili⸗ tärischen Technik sollte auch mit den Zeichnungen auf den Soldatentaschentüchern fortgeschritten werden. Einzelne Zeichnungen wurden nun von dem Oberfeuerwerker Nürnberg hergestellt. Daß dies ohne Erlaubnis des Vorgesetzten geschehen, war natürlich unrichtig und wird auch wohl nicht unge⸗ ahndet bleiben. Von Landesverrat dürfte schwerlich die Rede sein, davon scheinen auch die Behörden, die

die Haftentlassung Nürnbergs verfügt haben, sich