Ausgabe 
10.12.1896
 
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eids fortgefahren. Das zahlreiche Auditorium, welches sich im Zuhöreraum eingefunden, sah mit Spannung der Vernehmung der auf Veranlassung des Verteidigers ge

ladenen Zeugen entgegen. Man war vom Resultat der Vernehmung allgemein enttäuscht. Jordan wollte erst

überhaupt keinen Eid leisten, es machte den Eindruck, als wenn der Mann seit seiner Eidesleistung vor dem Schöffen⸗ gericht Bad Nauheim eidesscheu geworden sei. Nur mit großer Mühe glückte es, von diesem Zeugen etwas Positives herauszubekommen. Er will gesehen haben, daß der Angeklagte am Himmelfahrtstage einen Schlag mit dem Bierglas auf den Kopf bekommen habe, und zwar, als er in gebückter Haltung sich befand. Ob er etwa den Austeiler dieses Hiebes zuerst am Halse gepackt, hat er nicht gesehen.

Der Zeuge Chr. Weiß 1 soll darüber vernommen werden, ob der gestern vernommene Michel IV von Stein⸗ surt, der Mann, der den Schlag mit dem Bierglase geführt hat, am Tage dieser That betrunken oder wenigstens an⸗ getrunken gewesen. Auch aus diesem Zeugen ist schwer ein glattes Zeugnis herauszubekommen. Er giebt zum Schlusse die Erklärung ab: man war am Himmelfahrts⸗ tage betrunken auf dem Festplatze.

Der letzte heute erschienene Zeuge weiß überhaupt nichts zur Sache zu sagen, da er sich der Vorfälle gar nicht mehr erinnern will. Damit ist die Beweisaufnahme erledigt.

Der Gerichtshof hat für die Geschworenen folgende zu beantwortende Fragen formuliert. 1. Wegen des Angeklagten Balser: Ob derselbe einen Meineid geleistet? Im Falle der Bejahung der Frage: Hätte die Angabe der Wahrheit für den Angeklagten eine Verfolgung wegen eines Vergehens nach sich ziehen können? Im Falle die Schuldfrage wegen Meineids verneint wird: Hat Balser fahrlässig vor dem Schöffengericht einen falschen Eid geleistet? 2. Wegen des Angeklagten Reitz: Ob derselbe in zwei Fällen einen Meineid geleistet?(Reitz hat in beiden Verhandlungen am 9. und 16. Juli vor dem Schöffengericht ein und dieselbe Aussage gemacht.) Konnte die Angabe der Wahrheit bei der zweiten Vereidigung denselben einer Verfolgung wegen eines Verbrechens aus⸗ setzen? Im Falle der Verneinung einer oder der anderen oder beider Meineidsfragen: Liegt fahrlässiger Falscheid

vor? Sind die Begangenschaften als eine fortgesetzte Handlung zu betrachten?

Hierauf nimmt zur Begründung das Wort Erster Staatsanwalt Dr. Güngerich und plaidiert für schuldig des Meineids für beide Angeklagte.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Grünewald, schildert den Geschworenen das Leben und Treiben eines Volks⸗ festes, wie das am Himmelfahrtstage bei Steinfurt ab⸗ gehaltene. Die Gemüter der festfrohen Menschen seien erregt. Die Geschworenen wüßten ja aus eigener An⸗ schauung sich wohl ein Urteil zu bilden über das Durch⸗ einander bei solchen Veranlassungen. Es bedürfe gar keines speziellen Beweises, daß es wahr sei, was Weiß 1 heute bekundet. Man war angetrunken; der Eine mehr, der Andere weniger. Die Beobachtungsgabe der in feucht⸗ fröhlicher Stimmung verweilenden Menschen ist bei solchen Anlässen getrübt. Die Geschworenen bitte er, sich nur die ganze Situation zu vergegenwärtigen, und sie würden sich mit ihm, dem Verteidiger, sagen müssen, es gehe nicht an, wie es die Staatsbehörde thue, sich hier auf die eine Seite zu stellen und nur den vier Belastungszeugen zu glauben. Diesen ständen doch die Aussagen der beiden Angeklagten, die beschworen seien, gegenüber, und so lange diesen nicht überzeugender bewiesen, daß sie falsch ge⸗ schworen, was sie in der Sache Michel vor den Schöffen ausgesagt, falle deren Zeugnis doch auch in die Wagschale. Hierzu komme noch die Deposttion des heute vernommenen Zeugen Jordan, der in Bad Nauheim übereinstimmend mit Balser und Reitz belastend für Michel ausgesagt, der zwar durch seine darauf erfolgte Verhaftung wegen Mein⸗ eids eingeschüchtert und ängstlich gemacht, heute vernommen mit der Wahrheit nicht herauswolle. Dieser Zeuge hat übereinstimmend mit den beiden Angeklagten beschworen, was sie in Bad Nauheim bekundet. Den vier Belastungs⸗ zeugen stehen diese drei beschworenen Aussagen gegenüber, und es gehe nicht an, hier von einer erdrückenden Be⸗ weislast zu sprechen, wie es der Erste Staatsanwalt ge⸗ than. Darin stimmt der Verteidiger mit dem Ersten Staatsanwalt überein, daß, wenn die Jury nicht zu einem Schuldig wegen wissentlich falschen Eides kommen sollte, von dem er behaupte, er sei nicht geschworen, auch von Fahrlässigkeit keine Rede sein könne, darum bitte er die Geschworenen, ein Nichtschuldig auszusprechen.

Nach kurzer Beratung verkündete der Obmann, Prof.

Netto⸗Gießen, den Wahrspruch der Geschworenen: Er lautete auf nichtschuldig für beide Angeklagte wegen des Meineides sowohl, als wegen etwaigen fahrlässigen Falsch⸗ eides.

Infolgedessen sprach der Gerichtshof die Angeklagten frei, legte die Kosten einschließlich der geladenen Zeugen, jedoch ausschließlich der der Wahlverteidigung der Staats⸗ kasse zur Last.

Gießen, 9. Dezember.

Heute Vormittag eröffnet Landgerichtsrat Müller um 88¾ Uhr die Sitzung gegen den Landwirt Heinrich Eckstein II von Kirdorf wegen Meineids. Die Anklage vertritt Gerichtsassessor Dr. Friedrich. Die Verteidigung führt Rechtsanwalt Metz. Es sind über 30 Zeugen zu hören. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Ursprünglich sollte auch der Landwirt Ludwig Pauli II von Kirdorf wegen Anstiftung und unternommener Verleitung zum Meineid mit angeklagt werden, doch ist diese Angelegenheit von der Beschluß⸗ kammer des Landgerichts insoweit eingestellt, als die Sache vor dem Schwurgericht hätte verhandelt werden müssen. Der dem Angeklagten Eckstein zur Last gelegte Meineid soll am 4. Februar d. J. vor dem Schöffengericht zu Homberg in der Privatklagesache Georg Ludwig Pauli II gegen den Briefträger Heinrich Wahl von Kir⸗ dorf geleistet sein.

Neueste Telegramme.

Hd. Budapest, 9. Dez. In der Ange⸗ gelegenheit der Inanspruchnahme des Militärs bei den Wahlen ordnete der Handelsminister auf höheren Befehl an, daß das Militär in Zukunft bei den Wahlen lediglich zur Verhütung von Ruhestörungen ver⸗ wendet werden soll und im Uebrigen alles unterlassen werden müßte, was eine freie Ausübung der Wahl verhindern könnte.

Hd. Brüssel, 9. Dez. Aus einer Unter⸗ redung, welche der Spezial Korrespondent des Etoile belge mit dem Schriftführer der

Hafenarbeiter in Antwerpen, Je hatte, geht hervor, daß augenblicklich werpen kein Ausstand zu befür Jansen erklärte, alle beladenen ane Schisse, welche von Hamburg kommen, boykottiert werden. Befragt, ob der in Hamburg ein Werk des englischen sei, erklärte der Schriftführer, daß dies Fall sei, sondern derselbe sei seit läng vorbereitet gewesen. Die Entsendung Tom habe keinen offiziellen Charakter, sondern d sei nur auf besondere Bitte der Hafen nach Hamburg gekommen. Weiter erklärte daß im Falle eines unvorhergesehenen St Antwerpen der Unterstützungsfonds genügen

groß sei, um während 14 Tagen bis drei Wochen 0

die Streikenden zu unterstützen.

Hd. Belgrad, 9. Dez. Die Ha 5 Vertrags⸗Verhandlungen sud ins Stocken geraten. Die Beziehungen wischen dem Fortschritts⸗Klub und dem Kabinett sind spannt, da die Partei durchaus ein Kabinen Garaschinin wünscht. Man erwartet mit nung die Rückkehr des Königs, um die Differenzen beilegen zu können. Der Unterrichtswnlsen 0 und enthält sich vorläufig jeder Amtshandlung 11 6 hält seine Demission aufrecht. 3 13 gehe 1 A, saß el. b en 10 ür die Ver ne

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Am 8. Dezember. Philipp Meurer, 729 alt, Landwirt von Hüblingen, Amt Re Gestorben in der alten Klinik. Die Leiche 0 in die Heimat verbracht.

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