Ausgabe 
10.3.1896
 
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* Gießen, 9. März. Im Inseratentheil unserer heutigen Nummer veröffentlichen wir die in der letzten Stadtverordneten-Versammlung angenommene Wochenmarkt-Ordnung. Es dürfte sich für Interessenten empfehlen, dieselbe auszuschneiden und aufzubewahren.

*Darmstadt, 7. März. Die Stadtverord netenversammlung bewilligte vorgestern auf Grund eines von Siemens und Halske vorgelegten Kosten anschlags 650000 Mark für die Anlage zweier Straßenbahnlinien mitelektrischem Be⸗ trieb und überirdischer Stromzuführung. Stadt verordneter Schupp interpellierte die Bürger meisterei, welche Schritte unternommen seien, um einer etwaigen Verlegung der Direktion der Main⸗Neckarbahn vorzubeugen, und was gethan sei, um eine etwa geplante Generaldirektion der Hessischen Staatseisenbahnen für Darmstadt zu erhalten. Die Frage soll in der nächsten Sitzung besprochen werden.

* Mainz, 8. März. Die Schwurgerichts verhandlung gegen die der vorsätzlichen Tötung ihrer 4½¼ ñjährigen Stieftocher Therese

am Samstag statt. Die Geschworenen ver neinten die Frage auf vorsätzliche Tötung, er klärten jedoch die Angeklagte der fortgesetzten Mißhandlung und Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung ihrer Stieftochter für schuldig. Sie verneinten mildernde Umstände. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnis strafe von 3 Jahren, der Gerichtshof verurteilte hierauf die Angeklagte zu 15 Monaten Gefängnis, ohne Anrechnung der Untersuchungshaft. Der Spruch der Geschworenen wurde vom Publikum mit Murren aufgenommen.

* Mainz, 8. März. Hier haben sich die Ausschüsse für die im Juni in der Stadthalle abzuhaltende Schlosserei-Ausstellung ge⸗ bildet. Eine Reihe von Männern, welche Feste zu veranstalteu gewohnt sind, hat ihre Beteiligung zugesagt. Jeder deutsche Schlossermeister ist zur Beschickung der Ausstellung mit Handarbeiten berechtigt; ferner kommen die zur Schlosserei dienlichen Maschinen und Gegenstände der Litte ratur zur Ausstellung. Es sind 2000 Ein⸗ ladungen ergangen nicht gerechnet die 4000 Mit⸗ glieder des Verbandes deutscher Schlosser

Innungen. Die Ausstellung wird also ohne Zweifel reichhaltig.

. 2 Neueste Telegramme.

Hd. Paris, 9. März. DerFigaro schreibt, Marquis de Rudini, von dem man mit Bestimmtheit annehmen könne, daß er ans Ruder kommt, sei ein ent⸗ schiedener Anhänger des Dreibundes.

He. Paris, 9. März. DerFigaro will Privatnachrichten erhalten haben, denen zufolge der Sturz Badenis unver⸗ meidlich u. unmittelbar bevorstehend sei.

Hd. Paris, 9. März. DerGaulois meldet, es ist Rede von einer teilweisen Umge⸗ staltung des Ministeriums. Hanotaux soll, wie es heißt, das Portefeuille der auswärtigen An⸗

gelegenheiten wieder übernehmen, Petral die Finanzen und Sarrien das Portefeuille der

Justiz.

Hd. Paris, 9. März. DemRappel zu⸗ folge wird in Rom in gewissen Kreisen auf eine Abdankung des Königs Humbert zu Gunsten des Prinzen von Neapel hingearbeitet.

Privattelegramm derHessischen Landesztg.

Großes Hochwasser hat hier zwei Br umgerissen. Der Bahnverkehr nach kirch und Breisach ist unterbrochen. Feuerwehr und das Militär m alarmiert werden. Weite stehen unter Wasser. i der Schwabenthorbrücke verunglückteg mehrere Personen, darunter der Lande 1 kommissar Siegel und der Geheime R gierungsrat Sonntag.

Sterbefälle. Am 8. Februar Anna Schütz, 3 Monate alt, T. v. Schneider Georg Schütz dahier. Asterweg 23.

Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw.

dakteur: i. V. A. Kleinschmit, Druck von E. Ottman beide in Gießen. 4

d. Freiburg i. B., 9. März, 2.15 Nm.

fl.

angeklagte 22jährige Ehefrau Theodora Fuhr fand

Bekanntmachung,

betreffend die Vertilgung der Raupennester.

Die Garten- und Feldbesitzer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 1. April d. J. ihre Bäume, Sträucher und Hecken von den Naupennestern zu reinigen. Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verfallen in die in§ 368 des Reichsstrafgesetzbuches bestimmte Geld- oder Haftstrafe. Außerdem wird die Vertilgung der vorhandenen Raupennester auf Kosten des Säumigen angeordnet werden.

Gießen, den 25 Februar 1896

Großh. Bürgermeisterei Gießen Wolff.

Verdingung.

Die zur Herstellung einer Einfriedigung am Lagerplatz des Oswaldsgartens erforderliche Schlosserarbeit solll 5 Samstag, den 14. März, Vormittags

11 Uhr, öffentlich verdungen werden.

Zeichnung, Arbeitsbeschreibung und Be⸗ dingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote sind auf vorgeschriebenem Formular, bis zum genannten Termin bei uns einzu⸗ reichen. Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 27. Februar 1896. 5

Das Stadtbauamt. Schmandt.

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Gießener Wochenmarkt⸗Ordnung

angenommen in der

Stadtverordneten⸗Versammlung vom 6. März 1896.

§ 1. Am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt

5 2. Die Marktzeit dauert dabei in der Zeit vom 15. April bis 15. Septbr. einschl. von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags, im Uebrigen von 8 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags.

§ 3. Zum Verkauf auf den Wochenmärkten zugelassen sind die sämmtlichen in 5 66 der Gewerbeordnung aufgeführten Gegenstände des Wo cenmarktsverkehrs; die Wochenmärkte sind aber vorzugsweise bestimmt zum Feilbieten solcher Erzeugnisse des Bodens, der Land- und Forstwirtschaft, wie der Jagd und Fischerei, welche als Lebensmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen.

8 4. Zu Wochenmarktplätzen sind zunächst bestimmt: der Marktplatz für Geflügel, Wildpret und Fische, die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben,

der Lindenplatz für Kartoffeln, Gemüse, Pflanzen, Blumen und Samen, Die Marktlaubenstraße für Butter, Käse und Eier, der Canzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagen ladungen, f. der Oswaldsgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen, g. Die Marktlauben für die unter a bis d aufgeführten Gegenstände.

§ 5. Die auf den offenen Marktplätzen(a bis f) des§ 4 Feilbietenden be⸗ kommen ihre Plätze durch den Narktmeister nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art angewiesen, daß die Waaren gleicher Gattung sich thunlichst in den- selben Reiben befinden, und der freie Durchgang nicht behindert wird; ebenso müssen die Zugänge und Zufahrten zu den umliegenden Häusern freibleiben. Kein Ver käufer darf ohne Erlaubniß des Marktmeisters den ein mal eingenommenen Platz wechseln; spätestens mit Ablauf der Marktzeit jedoch haben die Verkäufer ihre Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten. 8

5 6. Die gedeckten Marktlauben(g des 8) dagegen werden je auf die Dauer eines Rechnungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert; einzelne Lauben, welche nicht fürs ganze Jahr vergeben sind, werden auch für kürzere Zeit, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Verkäufer nach der Reihen⸗ folge der Anmeldung zu der tarifmäßigen Gebühr abgegeben.

9 7. Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feilbieten von Gegen ständen des Wochenmarktverkehrs am Stand auf den vorgenannten offenen Ver kaufsplätzen verboten und nur in den gedeckten Marktlauben gestattet.

Ausnabmsweise kann im Bedarfsfalle auch das Feilbieten von Obst und Bodenerzeugnissen am Stand an bestimmten anderen Plätzen der äußeren Stadt, und an den Thoren der inneren Stadt in jeder Zeit widerruflicher Weise von Großh. Polizeiamt im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Versammlung und gegen im Einzelfall festzusetzende Gebühren erlaubt werden

§ 8. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, welche an Markttagen ohne feste

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Bestellung von außerhalb hier eingeführt werden, dürfen vor Beginn der Marktzeit überhaupt nicht, und während der ersten drei Stunden nur auf den da für bestimmten und angewiesenen Verkaufsplätzen, also auch nicht im Umherziehen feil werden.

§ 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarktordnung werd en in Gemäßheit des§ 149, 6, der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu acht Tagen bestraft.

geboten

. Holzversteigerungen.

Aßlar, Gemeindewald.(Bürgermeisterei Ehringshausen). 89,25 fm Eichenstammholz, 8,92 fm Eichenstangengeschirrholz, 2,17 km Kiefernstammholz, Irm Eichennutzholz, 2 Haufen Fichtennutzstengen. r Dienstag, den 10. Februar, Morgens 8 ½ Uhr. Ver sammlung beim Vorsteher.

v. Nabe nau'sches Revier Friedelhausen. Distrikte Burgwald, Spieß und Stangen⸗ wald. 25 Eichenstämme, bis 62 em Durchmesser mit 23,51 ebm, 5 Fichtenstämme mit 0,60 ebm, 93 Fichtenderbstangen, welche zu Sparren, Leiterbäumen ꝛc. sich eignen und 700 Fichten⸗ reisstangen, sowie 36 rm Buchen-, Eichen- und Nadelholzscheit- und Knilppel, 6800 Buchen-, Eichen⸗ und Nadelholzwellen und 10 rm Eichenstöcke. 5 Mittwoch, 11. März. Die Zusammenkunft findet Vormittag 9 Uhr beim Hof Friedelbausen statt.

Tiefenbach, Gemeindewald. Mit Rülcksicht darauf, daß am 9. d. M. in einem Nach⸗ barwald ebenfalls eine Holzversteigerung stattfindet, wird die auf diesen Tag für Tiefenbach angesagte Versteigerung auf 5 Mittwoch, den 11. März verlegt. Es kommen zum Verkauf: 140 rm Buchenscheitholz 1. Qualität, 128 xm Buchenknüppelholz,. 5130 Buchen- wellen, 76 rm Eichenscheit und Knüppelbolz, 1250 Eichenwellen. Zusammenkunft um 10 Uhr im Distr. Birken bei der Grube Würgengel

2 2 Lohrinde⸗Versteigerungen.

Der diesjährige Ertrag der Lohschläge in der Bürgermeisterel Greifenstein steht zum Ver kaufe und zwar: 1. Gemeinde Allendorf ungefähr 90 Ctr., 2. Gemeinde Bissenberg ungefähr 35 Ctr., 3. Edingen ungefähr 75 Ctr., 4. Stockhausen ungefähr 55 Ctr., 5. Ulm ungefähr 40 Ctr. Näheres bei den Gemeindevorstehern

Submissionen.

Verdingung der Lieferung von Cementröhren für die Neubau-Linie Beienheim Nidda. Die Lieferung von eirca: 20 Im Cementröhren 0,25 m weit nebst 5 Kopfsticken, 160 Ifm Cementröhren 0,30 m weit nebst 45 Kopfstücken, 20 Ilm Cemeutröhren 0,40 m weit nebst 2 Kopfstücken, 65 lim Cementröhren 0,50 m weit nebst 6 Kopfstücken, auf den Bahnhof Fried- berg für Bauloos 1, sowie von circa: 7 lim Cementröhren 0,25 m ü weit nebst 2 Kopfstücken, 180 Ifm Cementröhren 0,30 m weit nebst 42 Kopfstücken, 35 lim Cementröhren 0,40 m weit nebst 8 Kopfstücken, 25 lim Cementröhren 0,50 m weit nebst 8 Kopfstücken, auf den Bahnhof Hungen oder Nidda filr Bauloos 2, sowie von eirca: 210 Ulm Cementröhren 0,30 m weit nebst 55 Kopfstücken, 70 lim Cementröhren 0,40 m weit nebst 12 Kopfstücken, 110 Ulm Cementröhren 0,50 m weit nebst 31 Kopfstücken, auf den Bahnhof Nidda für Bauloos 3, soll im Ganzen oder nach Bauloosen getrennt öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen sammt Zeichnung der Kopfstücke sind im Bureauzimmer Nr. 3 der Baubehörde für Nebenbahnen in Gießen (Frankfurterstraße 64) einzusehen, können auch von da bezogen werden. Angebote sind postfrei und unter entsprechender Aufschrift dahin bis zum Eröffnungstermin Samstag, den 21. Marz, Nachmittags 4 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen.

Verdingung der Lieferung von 12000 ebm Bahnschotter an die Neubaulinie Beienheim⸗ Nidda im Ganzen oder in Teilen. Die Verdingungsunterlagen sind im Bureauzimmer Nr. 3 der Baubehörde für Nebenbahnen in Gießen(Frankfurterstraße 64) oder bei der Neubau-Ab teilung VIII in Friedberg(Saalbau) oder der Neubau-Abteilung XI in Hungen(Gießener Straße) einzusehen, können auch bei der erstgenannten Stelle bezogen werden. Angehote sind postfrei und unter entsprechender Aufschrift an die unterzeichnete Behörde bis zum Eröffnungs⸗ termin Montag, den 23. Marz, Nachmittags 4 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrist drei

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Gießen, den 2. März 1896.

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Indem ich einem geehrten hiesigen, sowie auswärtigen Publikum die ergebene Mitteilung

Hochachtungsvoll

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