Ausgabe 
8.1.1896
 
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Gießen, Mittwoch, den 8. Jannar

1896.

Hessische

Ausgabe

Gießen.

landegzeitung.

Redaktion: 8

Kreuzplatz Nr. 4.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

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Zur Beachtung.

DieHessisehe Landes⸗Zeitung, Ausgabe Gießen wird regelmäßig

sämmtliche N Holzversteigerungen und

Submissionen der Provinz Oberhessen(Kreise Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lau terbach und Schotten) und des Kreises Wetzlar veröffentlichen.

Die Holzversteigerungen und Submissionen der Kreise Biedenkopf, Marburg, Kirchhain, Ziegenhain, Homberg und Frankenberg finden unsere Leser dagegen in der Marburger Ausgabe derHessischen Landes⸗Zeitung.

DieHessische Landes-Zeitung bringt diese wichtigen Bekanntmachungen also in

einer Vollständigkeit, wie sie kein anderes

hiesiges oder auswärtiges Blatt zu bieten

fuplanz⸗ vermag.

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Die amtl. Bekanntmachungen

der Stadt und des Kreisamts Gießen werden ebenfalls in derHessischen Landes

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regelmäßig

zu finden sein.

Lokales und Provinzielles.

*Siesten, 6. Jan. Nachdem Herr Geh. Hofr. Prof. Dr. Heß im vorigen Jahre zum Ehren⸗

mitgliede des mährisch⸗schlesischen Forstvereins

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des Meisters im Billardspiel sich ein Gegner, welcher bei

welches seinen Sitz in Brünn hat, ernannt worden

ist, wurde derselbe jetzt auch, wie österreichische Blätter melden, von dem österreichischen Reichs⸗

forstverein zu Wien in Würdigung seiner her borragenden Verdienste auf dem Gebiete der Forstwissenschaft und Forstwirtschaft zum Ehren⸗ mitgliede ernannt. Hieraus geht hervor, daß sich der forstwissenschaftliche Unterricht an der Uni⸗ versttät Gießen auch in Oesterreich des besten Rufes erfreut.

* Gießen, 7. Jan. Zu dem Billard⸗ Matsch des Prof. Franz Etscher hatte sich

gestern Abend ein zahlreiches Publikum in der

Stadt Mainz eingefunden, welches mit großem Interesse den geradezu phänomenalen Kunststößen Jusgh. Es fand

Partieen bei je

150 Points⸗Vorgabe 188, bezw. 191 bei 200 Punk⸗ ien per Partie machte. Etschers größte Serie be⸗ trug bei diesen 68 bezw. 70 Points, während sein

0 Points brachte.

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Gegner es in einer der Serien nur auf 15

Gießen, 7. Jan. Ein recht stattlicher Trupp Zigeuner passirte gestern Nachmittag, in zwei Abteilungen von Klein⸗Linden herkommend, die Stadt und wurde von Squtzleuten in die Gegend bon Heuchelheim geleitet, wo die Leute für die Nacht ein Lager aufschlugen. R. Gießen, 7. Jan. Ein Gießener Student Franz Kaver Wiedemann, stud. med. hat dem Theaterdirektor Reiners in Marburg unter dem TitelFrühling eine Komödie eingereicht, die emnächst dort zur Aufführung gelangt. a. Nauheim, 6. Jan. Der Finanzausschuß der Zweiten Hessischen Kammer hat für Ver⸗ chönerungen der hiesigen Kuranlagen tine Summe von 98 400 Mark bewilligt. D. Z. Gonsenheim, 5. Jan. Der Bureau⸗ gehülfe F. J. Berlauer von hier hat sich ver⸗

schiedener Unterschlagungen schuldig gemacht

nd ist flüchtig gegangen. Die Staatsanwalt⸗ schaft in Mainz hat hinter dem flüchtigen einen Steckbrief erlassen. h. Darmstadt, 6. Januar. Folgende Be⸗ ichte des ersten Ausschusses der Zweiten ammer liegen z. Zt. vor. 1. Ueber die Vor⸗ e der Großherzoglichen Ministerien des Innern nd der Justiz, sowie der Finanzen, die Herab⸗ etzung des Zinsfußes bei Darlehen bus der Landeskreditkasse betreffend, zu⸗ leich über den Antrag des Abgeordneten Haas Offenbach) in gleichem Betreff. 2. Ueber die orlage Großherzoglichen Ministeriums des

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Innern und der Justiz, die Erhöhung der Gehalte der Kreisveterinärärzte be treffend. Berichterstatter Abgeordneter Haas (Offenbach). Der Bericht gipfelt in dem Antrage, unter Ablehnung der Regierungsvorlage sich da mit einverstanden zu erklären, daß vom 1. April 1896 ab die Gehalte der Kreisveterinärärzte wie folgt festgesetzt werden: a) 5 Beamte Gehalte von 2400 Mk., b) 5 Beamte Gehalte von 2150 Mk., c) 5 Beamte Gehalte von 1950 Mk., d) 5 Be⸗ amte Gehalte von 1600 Mk. 3. Ueber den An⸗ trag der Abgeordneten Köhler(Langsdorf) und Genossen, die Errichtung einer staatlichen Landesviehversicherungsanstalt betr. 4. Ueber den Antrag der Abgeordneten Köhler (Langsdorf) und Genossen, die Aulage einer Güterstation bei der Haltestation Langs dorf der Oberhessischen Eisenbahnen be treffend. 5. Ueber die Vorstellung von Land wirten von Biblis, die Befristung der Zah⸗ lungen für Notstandsbezüge betreffend. 6) Ueber das Gesuch der hessischen Mitglieder des deutschen Kriegs- und Friedens-Invaliden Verbandes um Steuerbefreiung und Pen⸗ sionserhöhung.

i. Mainz, 6. Jan. Wegen Majestäts⸗ beleidigung wurde von der hiesigen Straf⸗ kammer der Müller Johann Neuner zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. N. hatte gelegentlich eines Gesprächs mit seinen Mitar⸗ beitern in der Katzenmühle den deutschen Kaiser

i. Mainz, 6. Jan. Ein recht praktisches Neujahrsgeschenk hat die hiesige Metzger⸗ Innung ihren Mitgliedern gewidmet, nämlich einen Verbandskasten, der alles das ent hält, was bei Verletzungen zur ersten Hilfe not wendig ist.

i. Mainz, 6. Jan. In den letzten Tagen wurden mehrere Diebstähle ausgeführt. Einer in der Heidelbergerfaßgasse wohnenden Witwe wurde am Freitag Nachmittag in ihrer Abwesen heit die Geldkassette, welche in einer ver⸗ schlossenen Kommode aufbewahrt war, mittels Nachschlüssel herausgeholt, gewaltsam erbrochen und ca. 700 Mark aus derselben entwendet. In Verdacht kommt ein in demselben Hause wohnender Kaufmann. In einem Hause im Kirschgarten wurden zwei Uhren gestohlen. In Kastel hat sich die Frau eines Arbeiters in einem Anfall von Irrsinn im Rhein ertränkt. H. Aus Hessen, 6. Jan. In Hofheim stürzte der Tagelöhner Ph. Maß vom Boden einer Scheuer. Er erlitt einen Beinbruch. In Lampertheim verunglückte der auf der Zell⸗ stofffabrik arbeitende Johann Strubel. Er stürzte aus beträchtlicher Höhe und verletzte sich schwer. Der erst 24 Jahre alte Bläß in Viernheim ist beim Eisbrechen eingestürzt und ertrunken.

Vermischtes.

Einen interessanten Beitrag zur Sittengeschichte lieferte ein vorige Woche vor dem Kammergericht zu Berlin ver⸗ handelter Civilprozeß. Der Thatbestand bietet viele Anklänge an die Vorgänge, die jüngst im Prozeß Sanke zur Sprache kamen. Auch hier handelt es sich um die hartnäckige Ver⸗ folgung eines Berliner Arztes durch seine frühere Geliebte. Dem Verhältnis der Beiden war ein Kind entsprossen. Bei Lösung des Verhältnisses kam in Bezug hierauf ein schriftlicher Vertrag zu Stande, wonach der Arzt als Abfindung 3000 Mark zahlen wollte, wäh rend das Mädchen sich verpflichtete,(wörtlich:) sich jeder Belästigung des Doktors durch sindringen in dessen Wohnräume, durch Auflauern und Nachlaufen auf der Straße und durch Nachschreien bei Ver⸗ meidung einer Strafe von 100 Mk. für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu enthalten. Der Doktor, welcher sich einige Zeit darauf verheiratete, er⸗ füllte seine kontraktliche Verpflichtung, nicht aber seine Gegenkontrahentin, welche fortgesetzt gerade das that, welches sie nicht zu thun sich verpflichtet hatte. Nach der Darstellung des Doktors hatte er sich vor den Verfolgungen derselben oft kaum mehr zu retten gewußt. Zeigte er oder seine Gattin sich am Fenster, siehe, da stand auch sie schon unten, stierte auffällig hinauf und nickte höhnisch mit dem Kopfe. Ging er allein oder mit seiner Frau aus, flugs war auch die ewig auf der Lauer Stehende hinter her und machte sich durch allerlei Bemerkungen recht unangenehm bemerkbar. Sie verfolgte das Ehepaar mit un⸗

heimlichem Fixiren bis in die Vergnügungslokale, Pferdebahnwagen, Bahnhöfe, wohin es sich vor

ihr hatte retten wollen und drang sogar in das Geschäftszimmer des Doktors ein, wo sie ihn in Gegenwart zweier seiner Kollegen be⸗ schimpfte. Er strengte hierauf auf Grund des Vertrages die Zivilklage gegen sie mit dem An trag an, sie zu verurteilen, sich jeder weiteren Belästigung bei Vermeidung einer Strafe von 100 Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu enthalten. Das Landgericht J erkannte nach dem Klageantrag. Auf den Vertrag komme es gar nicht an, da Kläger auch ohne denselben aus allgemeinen Rechtsgründen verlangen könne, diß Niemand ihn in irgend einer Weise durch Eindringen in die Wohnungsräume, durch Auf⸗ lauern und Nachlaufen auf der Straße oder durch Nachschreien belästige. Die Entscheidung wurde rechtskräftig, aber die Verklagte ließ si durch sie nicht von weiteren Belästigungen ab halten, weshald sie dann zweimal zu der er wähnten Geldstrafe, welche übrigens von ihr nicht beizutreiben war, verurteilt wurde. An läßlich weiterer Fälle erkannte nunmehr das Landgericht lgegen sie auf eine Haftstrafe von 10 Tagen, wogegen sie mit der Behauptung Berufung einlegte, daß sich die Vorgänge auf Grund deren sie zuletzt verurteilt worden, nicht in der vom Vorderrichter zu ihren Ungunsten angenommenen Weise abgespielt hätten. Da sie sich auf Zeugen hierüber berief, so konnte der Senat nicht umhin, weiteren Beweis anzuordnen.

Ein junger Held. Aus dem Berliner Vorort Hirschgarten bei Köpenick wird der Friedrichsh. Ztg. geschrieben: Sonnabend nachmittag waren hier unweit des Wirtshauses Aussichtsturm der Kaufmann Stübler und der Lehrling Schulze aus Köpenick beim Schlittschuh laufen eingebrochen. Beide gerieten sofort unter Wasser; ihr Bemühen, an den schwachen Eis⸗ schollen festzuhalten, war vergeblich. Beide Per⸗ sonen wären dem sicheren Tode verfallen, wenn nicht ein Retter in Gestalt des zwölffährigen Knaben Arthur Klische aus Köpenick erschienen wäre. Der Kleine entledigte sich kurz entschlossen seiner Jacke und warf sie, an einem Aermel sie festhaltend, dem Stübler zu, diesen dadurch näher nach dem festen Eise ziehend. Unglück⸗ licherweise entriß dabei Stübler dem Knaben das Kleidungsstück. Nun zog der Retter seine Weste aus und reichte sie dem zweiten mit dem Tode Ringenden, dem Lehrling Schulze. Jetzt kamen die beiden Verunglückten im Wasser zusammen, und nun opferte bei der schneidenden Kälte der heldenmütige Knabe sogar sein Beinkleid, mit diesem einen letzten Rettungsversuch unternehmend. Fest hielt er das eine Hosenbein, während Stübler das andere ergriff und thatsächlich sich und seinen Lebensgefährten so über Wasser hielt. Mit wünderbarer Ausdauer hielt der kleine Retter, nur noch mit dem Hemd bekleidet, Stand. Inzwischen kam der Gastwirt A. Schultz nebst Sohn mit Leitern und Leinen herbei. Mit eigener Lebensgefahr näherte sich Schultz sen. der Unglücksstelle und zog endlich die fast Er⸗ starrten an's Land. Dank und Anerkennung wurde dem kleinen Retter von allen Seiten gezollt.

Ein neues Delikt. Es ist strafbar, wenn man sich einen Schriftstellernamen beilegt. So hat das Kammergericht bezüglich der An wendung einer Kabinettsordre entschieden, welche die Veränderung von Familien- und Geschlechts namen von einer vorherigen obrigkeitlichen Ge nehmigung abhängig macht. Der Schriftsteller und Redakteur Winkler, gebürtig aus Tannen⸗ berg, nannte sich zum Unterschiede von Berufs genossen gleichen Namens Winkler-Tannenberg. Er wurde deshalb vom Schöffengericht und Landgericht wegen Verstoßes gegen die genannte Kabinettsordre zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Revision stützte derselbe u. A. darauf, daß die Kabinettsordre nicht sinngemäß ausgelegt sei und daß von einer Veränderung seines Namens nicht die Rede sein könne, wenn er demselben zum Zwecke der Unterscheidung denjenigen des Geburtsortes beifüge. Zahllose Schriftsteller thäten das Letztere unbeanstandet ebenfalls. Der Strafsenat des Kammergerichts wies die Revisiton zurück; auf Grund der Kabinetts⸗ ordre in Verbindung mit einemAllerhöchsten Erlaß vom 19. Juni 1867 sei der Revisions⸗ kläger zu recht verurteilt worden. Der Senat betonte, daß die Kabinettsordre doch rechtsver bindlich und nicht etwa durch§ 360 Ziffer 8 des Strafgesetzbuches aufgehoben sei. Der gute Glaube, nichts Ungesetzliches gethan zu haben, indem er einer verbreiteten Gepflogenheit folgte, entschuldige den Revisionskläger nicht. Wenn viele Schriftsteller und Künstler ihre Namen

ebenso veränderten wie er, könne erzdaraus nicht eine Straflosigkeit herleiten; dieselben unterlägen gleich ihm dem fraglichen Gesetz.

Eine Vergiftungsgeschichte, die lebhaft an die Affaire Jouiaux erinnert, hat sich in der Antwerpener Vorstadt Borgerhout zuge⸗ tragen. Dort wohnten die Eheleute Maron, Besttzer einer gut besuchten Wirtschaft, zusammen mit ihrem Sohne und dessen Ehefrau, der 32 Jahre alten Marie Hareg, in einem und dem⸗ selben Hause. Der Ehemann der letzteren war krank und konnte, wie die Aerzte versicherten, jeden Tag sterben, und für diesen Fall hatte seine Frau allen Grund zu der Befürchtung, daß das Vermögen der Schwiegereltern nicht auf ste übergehen würde. Anders stand dagegen die Sache, wenn die Letzteren vor ihrem Sohne ver⸗ sterben würden, denn alsdann war dieser der gesetzliche Erbe, und daß der ihr das nicht un⸗ beträchtliche Vermögen der Eltern vermachen würde, dafür wollte sie schon sorgen. So kal⸗ kulierte Frau Maron jun. Am 13. Oktober v. J. verschied ganz plötzlich die alte, bis dahin kern⸗ gesunde Frau Maron unter den heftigsten Er⸗ brechungen nach dem Genusse einer Tasse Choko⸗ lade, und einige Tage darauf folgte ihr noch niemals krank gewesener Mann ebenso plötzlich, nachdem derselbe eine Tasse Kaffee getrunken hatte, die ihm von seiner Schwiegertochter ganz gegen deren sonstige Gewohnheit eigenhändig überbracht worden war. Ueber diese beiden seltsamen Todes fälle verbreiteten sich bald allerlei Gerüchte, die auch zu den Ohren der Polizei drangen. Der Ober prokurator befahl die Ausgrabung der beiden Leichen, in deren Eingeweiden eine große Menge Arsenik konstatiert wurde. Darauf erfolgte sofort die Verhaftung der jungen Frau Maron. Diese verhält sich übrigens gegenüber der fürchter⸗ lichen Anklage ebenso kühl und ruhig, wie seiner Zeit Frau Joniaux und beteuert ebenso wie diese feierlich ihre Unschuld.

Ein von Seeunglück verfolgter Kapitän. Untergegangen ist das erst im März b. J. erbaute eigenartige Segelschiff aus deutschem Stahl,Marie, Kapt. Rink, in der Nähe der englischen Küste mit voller Ladung. Kapitän und Mannschaft sind durch einen 19 chen Fisch⸗ dampfer gerettet und unversehrt nach Tönning in die Heimat gelangt. Nur die Schiffspapiere sind geborgen. Der seemutige Kapitän Rink hat, wie derNordd. Allg. Ztg. geschrieben wird, nun das siebente Schiff unter 12325 Füßen in die Tiefe des Meeres versinken gesehen.

Indischer Schlangen-Export. Aus London wird berichtet: Der Bedarf indischer Schlangen für europäische Sammlungen war nie größer, als gegenwärtig. Jeder deutsche Dampfer, der Kalkutta verläßt, nimmt Hunderte von Schlangen mit sich, um sie von Hamburg über den ganzen Kontinent zu verschicken. Während der letzten drei Monate hat ein einziger Händler in Kalkutta 1800 Schlangen verschickt, darunter zahlreiche Exemplare über 30 Fuß Länge. Die größte davon, sowie ein Zebra waren für den Zoologischen Garten in Berlin bestimmt.

Verurteilter Heirats-Vermittler, Das Cannstatter Schöffengericht verurteilte in letzter Woche einen Heiratsvermittler zu 5 Monaten Gefängnis. Es wurde demselben zur Last gelegt, daß er das Vertrauen seiner Kunden mißbrauchte, indem er von ihnen Vorschüsse nahm und dann weiter nicht für sie zur Genüge thätig war. Zur Verhandlung waren etwa 20 Zeugen, Männlein und Weiblein geladen. Der Beklagte machte zu seinen Gunsten geltend, daß die Ansprüche seiner Klienten häufig gar zu weitgehende seien und daß er ein Tausendkünstler sein müßte, wenn er, wie dies oft von ihm ver⸗ langt wurde, Angestellten mit Mark 50 Monats⸗ gage gleich Millionärinnen verschaffen könnte. Aus den Aussagen der Zeuginnen ging hervor, daß sie im Geldpunkt weniger schwierig waren, dagegen mehr Wert auf die soziale Stellung ihres Zukünftigen legten. Eine Frau z. B. war entrüstet, daß ihr der Kuppler statt eines veritablen Kaufmanns nur einen Schneider vor⸗ stellte, obwohl dieser sich marchand tailleur nannte. Wir bemerken noch, daß der Angeklagte bereits früher vom Schöffengericht wegen des⸗ selben Deliktes verurteilt, vom Landgericht aber Mangels genügender Beweise freigesprochen wurde. Indianer⸗Ausrottung und Staa⸗ tengründung auf Aktien. Eine neue Inselrepublik soll, wie derVoss. Ztg. aus Los Angelos(Südkalifornien) berichtet wird, auf der Mexiko gehörigen und im Golf von Kalifornien, 100 englische Meilen nördlich von der Hafenstadt Guaymas gelegenen Tiburoninsel