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Gießen, Sonntag, den 7. Juni
1896.
Ausgabe
ische Landeszeitun
Gießen.
Redaktion: 8 Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. N Expedition: Kreuzplatz Nr.—— Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile. 24 Kreuzplatz Nr. 4.
8
Hessischer Landtag. . Darmstadt, 5. Juni.
eute wurden in der zweiten Kammer ver— schiedene Interpellationen beantwortet. Auf eine solche des Justizrats Weber wegen Errichtung einer detachierten Strafkammer in Offenbach antwortete Staatsminister Finger, dies sei aus Gründen des Art. 8. des Ger.⸗Verf.⸗Ges. unzu⸗ lässig, übrigens sei eine Erörterung auszusetzen, bis die Frage der Wiedereinführung der Be— rufung gegen Strafkammerurteile, die eine Re⸗ organisation dieser Behörden zur Folge haben würden, erledigt sei. In der Besprechung be⸗ zeichneten Weber und Ullrich die Errichtung einer Strafkammer in Offenbach aus allgemeinen und namentlich aus volkswirtschaftlichen Gründen als dringendes Bedürfnis. Geh. Rat Dittmar er⸗ örterte eingehend, daß eine Prüfung der Frage vorbehalten bleiben muß, bis die Justiznovelle zu Stande gekommen. Zum Antrag Metz⸗Darm⸗ stadt und Haas⸗Offenbach auf Streichung des Artikels 14 des Dammbaugesetzes wurde dem Beschluß der ersten Kammer beigetreten und der angezogene Artikel ersetzt durch die Bestimmung, daß für durch Dammbauten bewirkte Wertver⸗ minderung von Grundbesitz Entschädigung ge⸗ fordert werden muß. Wiederholt wurden der Regierung 20,000 zur Verbesserung der Ge⸗ haltsverhältnisse der Gemeindeforstwarte entgegen dem Beschlusse der ersten Kammer zur Ver⸗ e gestellt. Dagegen stimmten nur drei Mitglieder des Finanzausschusses.
Lokales und Provinzielles.
W. Gießen, 6. Juni. Schwurgerichtssitzung. (Fortsetzung.) Der Zeuge Jakob Müller ⸗Nieder⸗Dor⸗ selden hat am 4. September morgens und später Vetter und den Angeklagten beobachtet. Gunderloch ging im Acker herum, während der Andere am Ende des Ackers auf einem Stein gesessen hat. Gewehre hatten beide nicht. Der Zeuge kam auf die Idee, die Beiden treiben Hasen. Zeuge fuhr um 12 Uhr, vom Felde kommend, bei Jakob Wörner II im Dorfe vor und sagte diesem, er möge einmal nachsehen, was die Beiden draußen machen, die Sache komme ihm verdächtig vor. Etwa 15 Minuten später ist Wörner II in seine Wohnung gekommen und hat ihn gefragt, wer der Andere sei und da habe der Zeuge beide Namen genannt. Müller sagt weiter, er habe dem Wörner die Sache erzählt, weil er wußte, daß dieser keln guter Freund von Peter Vetter sei. Der Zeuge weiß bestimmt, daß, so lange er im Feld war, keine Schüsse gefallen sind. Zeuge Jakob Wörner IINieder⸗Dorfelden deponiert, daß er am 4. September 1895, gleich nachdem Ihm Müller Bescheid gesagt, hinaus gegangen sei, um zu sehen, was Vetter und Genosse treibe, da habe er gesehen, wie geschossen wurde und wie Beide ganz regelrecht der Hasenjagd oblagen. Vetter habe er ganz genau erkannt. Es wird durch Vorlegung eines Handrisses festgestellt, daß
standen hat, als der erste Schuß gefallen, trotzdem will er den Vetter als den erkannt haben, der geschossen hat, dann will der Zeuge sich eiligst dem Schützen genähert haben, da fiel ein zweiter Schuß und der Zeuge will deutlich beobachtet haben, daß Vetter einen Hasen getroffen und dann denselben tot geschlagen. Er will dann gleich zurückgegangen sein und zu Hause gegessen haben, darauf sei er zu Müller gegangen, um sich wegen des zweiten Mannes zu erkundigen. Es sei nach 2 Uhr mittags gewesen, als er zu Müller gekommen. Der Zeuge wird darauf hingewiesen, daß die letzte Angabe nicht mit der Bekundung des Müller über diesen Punkt überein⸗ stimmt. Der Vorsitzende fragt den Zeugen, warum er vor dem Schöffengericht in Vilbel nur immer vom Vetter gesprochen und nicht auch den Namen feines Genossen, den des Gunderloch, angegeben. Zeuge giebt an, er habe den Namen des Genossen nicht genannt, weil er nicht selber beobachtet habe, daß es Gunderloch gewesen und weil er denselben nicht gekannt hat. Der Zeuge will Personen, die auf dem Felde gewesen sein müssen, als der Zeuge den Vetter be⸗ Obachtet haben will, nicht gesehen haben. Er gesteht zu, seit 1890 mit Vetter verfeindet zu sein. Joh. Karl Derling von Rendel bekundet, daß er am 4. September mit seinem Bruder auf einem Acker 2 Männer beobachtet und Schüsse fallen gehört habe. Der Bruder des Vor⸗ zeugen bekundet, mit diesem übereinstimmend, daß die 2 Mäuner in der Nähe des Küchler'schen Ackers sich befanden. Dem Zeugen Joh. Ph. Krieg v. Nieder⸗Dorfelden hat Müller gesagt:„Der Vetter muß hinein.“ Ob er damit sagen wollte, daß dieser zu Unrecht reingelegt werden soll, weiß Krieg nicht. Der Zeuge Jakob Steul III Mieder⸗Dorfelden hat an dem fraglichen Tage Vetter mit einem Sack gesehen. Aber ein Hase war nicht drin, das Hätte er sehen müssen. Heinrich Rausch JI Nieder⸗ Horfelden hat den Steul und Vetter vor 12 Uhr nach dem Ort hineingehen sehen, er weiß genau, daß dies zwei Tage nach Sedan gewesen. Der Fuhrmann Muxter bestätigt, daß an dem betreffenden Tage Vetter und der Angeklagte aus dem Feld gekommen sein. Gunderloch
Barons von Holzhausen erklären, am 4. September um 10 Uhr Vormittags der großen Hitze wegen die Jagd aufgegeben zu haben. Wörner habe die Anzeige gegen Vetter erstattet. Vetter sowohl wie der Angeklagte ständen im Verdacht des Wilderns, aber zu beweisen sei dies nicht. Der Bürgermeister von Rendel erklärt, der Angeklagte sei ein sehr wohlhabender Mann, früher wäre derselbe mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, er habe gehört, daß Gunderloch wildere, aber einen bestimmten Anhalt habe er nicht. Schuhmacher Peter Vetter von Nieder-Dorfelden bekundet, daß er am 4. September auf Gunderlochs Acker nur wegen der Dickwurzblätter gewesen und mit Steul ins Dorf zurückgegangen sei. Dort hat er um 12 Uhr seinen Wagen angeschirrt und Kleesamen eingefahren. Vetter bestreitet entschieden, gewildert zu haben, ebensowenig habe dies Gunderloch gethan, der vor 12 Uhr schon auf Mux⸗ ters Wagen die Heimfahrt angetreten habe. Vetter gesteht zu, den Zeugen gesagt zu haben, sie sollen sich den Tag in Acht nehmen, wo er Kleesamen gefahren. So lange er im Feld war, hat es nicht geknallt. Der Staats⸗ anwalt Koch will den Zeugen Peter Vetter nicht vereidet wissen. Er sei der Meinung gewesen, derselbe habe den Angeklagten zu dem Verbrechen, welches heute in Frage stehe, verleitet. Zwar habe die Strafkammer auf seinen dahingehenden Antrag, Vetter mitanzuklagen, diesen wegen unzureichender Beweise außer Verfolgung gesetzt, das schließe aber nicht aus, daß der Zeuge der Verleitung immer noch verdächtig sei. Rechtsanwalt Grünewald ist der Meinung, daß die Depositionen des Vetter auf jeden Unbefangenen einen glaubwürdigen Eindruck gemacht haben müßten. Der Verteidiger enthält sich eines An⸗ trages und überläßt es dem Ermessen des Gerichts, ob Vetter vereidet werden wird oder nicht. Der Gerichtshof beschließt, den Zeugen nicht zu vereiden, weil der Verdacht der Anstiftung, aber mindestens der Beihilfe zu dem in Frage kommenden Meineid fortbesteht. Schluß der Sitzung abends 7¼ Uhr. W. Gießen, 6. Juni. Um 9 Uhr vormittags er⸗ öffnet der Vorsitzende Landgerichtsrat Kullmann die Sitzung. Staatsanwalt Koch beantragt, das Urteil gegen den An⸗ geklagten, welches die Strafkammer am 27. März wegen Jagdvergehens gefällt, zur Verlesung zu bringen. Beide Verteidiger opponieren scharf hiergegen, die stattgehabte Beweisaufnahme habe den Geschworenen ja ein Bild der ganzen Sache gegeben. Der Gerichtshof beschließt die Verlesung des Urteils. Nach Verlesung desselben bemerkt der Vorsitzende, daß der Angeklagte gegen das verlesene Urteil Revision verfolgt, daß diese aber, weil es an Gründen hierfür fehlte, verworfen sei. Es wird dann ein Urteil des Landgerichts Hanau in einer Strafsache gegen den gestern vernommenen Zeugen Wörner verlesen. Es handelt sich dabei um eine Unterschlagung von Kohlen. Gegen die Verurteilung verfolgte Wörner beim Landgericht Hanau die Berufung, indem er die That in Abrede stellte. Zum Beweise machte Wörner einen Zeugen namhaft, der be⸗ schwören sollte, daß er die Kohlen nicht unterschlagen haben könne. Dieser Zeuge war auch bereit, so wie es Wörner ange⸗ geben, einen Eid zu leisten. Nur einem Zufall ist es zuzuschreiben, daß dieser nicht zum Eide kam, denn der Gendarm Broksch, der von der Ladung des Wörnerschen Entlastungszeugen hörte, ermittelte, daß dieser Zeuge bei der Affäre gar nicht zugegen gewesen sein kann, denn derselbe befand sich damals zur Verbüßung einer Freiheits⸗ strafe in Haft. Diese Thatsache sollte durch die Verlesung des Hanauer Urteils zur Charakterisierung Wörners kon⸗ statiert werden. Zu diesem Zwecke wurde ein weiteres Urteil einer Privatklage der Ehefrau Wörner verlesen. Die Klägerin wurde abgewiesen, weil die in Frage kommende Behauptung der Beklagten erwiesen. Es handelte sich um die Unterschlagung einer gefundenen Uhr. Damit ist die Beweisaufnahme erschöpft. Der Vorsitzende verliest noch ein Mal die vom Ange⸗ klagten beschworene Aussage, welche dahin geht, Vetter hat nicht geschossen, auch während meiner Anwesenheit kein Gewehr bei sich gehabt.— Hierauf verkündet der Vorsitzende die an die Geschworenen zu richtenden Fragen dahin bedeutend: 1. Hat der Angeklagte am 4. Dezember 1895 vor dem Schöffengericht Vilbel wissentlich falsch geschworen? 2. Konnte die Angabe der Wahrheit für den Angeklagten eine Verfolgung wegen eines Vergehens oder Verbrechens nach sich ziehen? Um 11 Uhr Vor⸗ mittags nimmt der Staatsanwalt Koch das Wort zur Begründung der Anklage. Er streift kurz den Gang der Verhandlungen von der Entwickelung der Sache vor dem Schöffengericht bis zu den beiden Verhandlungen vor der Strafkammer gegen Vetter und den Angeklagten. Es handelt sich heute um den Eid, den Vetter geschworen und den der Vorsitzende vor der Fragestellung verlesen hat. Der Angeklagte bestreitet darin, daß Vetter in seinem Beisein am 4. September gewildert hat und diese Angabe ist falsch und unwahr. Der Staatsanwalt bittet den Angeklagten für schuldig in vollem Umfang zu er⸗ klären. Aber auch die 2. Frage muß bejaht werden, denn hätte der Angeklagte vor dem Gericht in Vilbel die Wahrheit gesagt, so hätte er sich selbst beschuldigt. Das Urteil lautet auf Freisprechung. * Gießen, 6. Mai. Seit einigen Tagen wurden in die offene Werkstätte des Bildhauers Atzbach an der Grünbergerstraße mittelst eines sog. Katapult's Steine und kleine Eisenstücke schleudern, ohne daß man wußte, woher die Wurfgeschosse kamen. Gestern gelang es nun, den Thäter in der Person eines Arbeiters der gegenüberliegenden Hewel schen Bildhauerei bei
wobei nicht allein das fertige Material des Konkurrenten beschädigt, sondern auch dessen Ar⸗ beiten, sowie Passanten der Straße und die an⸗ grenzenden Bewohner in Gefahr schwebten, körperlich verletzt zu werden, verdient eine exem⸗ plarische Bestrafung.
Gießen, 6. Juni. Zwei Knechte übten sich gestern Nachmittag in der Schwarzlach im Revolverschießen, wobei der eine dem andern eine Kugel durch die Hand schoß.
Gießen, 6. Juni. Die sogenannte„See- schlamge“ ist ein Fabelwesen, das noch vor nicht gar zu langer Zeit durchaus nicht für unwahr⸗ scheinlich galt, vielmehr eine stattliche Zahl naiver Gemüter fand, die fest an seine unheim⸗ liche Existenz glaubten. Alljährlich, wenn die Zeit der großen Hitze und der sauren Gurke sich nahte, wenn die regierenden Fürsten und leiten⸗ den Staatsmänner auf Reisen gingen und die Zeitungen daher von aufregender Politik nichts zu melden wußten, etwa im Juni oder spätestens Juli, trat die Seeschlange in Erscheinung. Sie schlängelte sich behend durch die Spalten sämt⸗ licher Blätter, die an Stoffmangel litten oder deren Redakteure den Sommerschlaf der Ge⸗ rechten schliefen. Irgend ein sagenhafter Kapitän, der natürlich mit Namen ue wurde, aber bei näherer Prüfung auf keiner Schiffsliste zu finden war, hatte die Güte, die Seeschlange zu entdecken. Weit, weit draußen im Meere, im stillen oder atlantischen Ozean, hauste sie und führte als Insel ein beschauliches Dasein, bis Matrosen sie betraten und entsetzt wahrnehmen mußten, daß die angebliche Insel ein ungeheures schwimmendes Lebewesen war. Mit knapper Not nur gelang es ihnen, sich zu retten und die schaurige Mär von der Seeschlange weiterzu— melden. Der Kapitän sandte sofort einen ausführlichen Bericht an die nächste Zeitung, der dann auf dem Wege der Druckerschwärze seine Rundreise um die Welt machte. Gleich die zweite Zeitung war besser informiert als die erste, und langte die Seeschlange glücklich in der hundertsten an, so konnte ein findiger Gelehrter schon ein dickleibiges Buch über sie schreiben. Heut freilich würde er wenige Leser finden. Selbst das kleinste Blatt acceptiert heut die See⸗ schlange nicht mehr und hütet sich, ihre phan⸗ tastische Geschichte zu erzählen. Weshalb? Sind die Menschen heut ungläubiger, als früher? Gewiß nicht; jede Kartenlegerin kann euch im Handumdrehen das Gegenteil beweisen. Aber wir leben in einer Epoche, in der das Ungewöhn⸗ liche zur Regel geworden ist. Jeder Tag 1 51 neue märchenhafte Entdeckungen, gegen welche die Seeschlange nicht mehr aufzukommen vermag. Tausend Röntgens und Edisons sorgen unermüd⸗ lich dafür, daß selbst in den Wochen der politischen Dürre an spannuendem Stoff kein empfindlicher Mangel herrscht. Der Quell des Wunderbaren fließt so ergiebig, daß man die Seeschlange ge⸗ trost aus dem Spiele lassen darf. Sie wird auch in diesem Jahre in ihrer beschaulichen Ruhe nicht gestört werden, kein menschlicher Fuß wird sie betreten, keine Schreibfeder sich für sie in Be⸗ wegung setzen— mag die Hitze noch so groß und die Gürke noch so sauer sein!
* Butzbach, 5. Juni. Durch Herrn Kreis⸗ schulinspektor Süß wurde am 1. d. M. der für die hiesige Volks⸗ und erweiterte Mädchenschule ernannte Oberlehrer, Herr Muth im Beisein der Lehrerschaft und des Schulvorstandes in sein neues Amt eingeführt.
* Aus dem Nidderthale, 5. Juni. Ein folgenschwerer Unglücksfall ereignete sich gestern Vormittag in der Gemarkung Eichen. Mit dem Jagdgewehr des Herrn Brinkmann be⸗ waffnet, begab sich der Verwalter des letzteren hinaus auf das Feld, mit der Absicht, eventuell Raben zu schießen. Mehrere Knechte und Mägde waren gerade auf einem Zuckerrübenacker be⸗ schäftigt. Nach Ankunft des Verwalters nahm ein Knecht die Flinte, die bereits mit Schrot ge— laden war, um sich wahrscheinlich im Zielen zu üben. Infolge unvorsichtiger Handhabung des Gewehres entlud sich dasselbe, und der Schuß traf eines der Dienstmädchen so unglücklich am Knie, daß die Knochen durch die eingedrungenen Schrotkörner zersplittert sind. Der herbei⸗ geholte Arzt ließ das bedauernswerte Mädchen, das von Blofeld in der Wetterau gebürtig ist, sofort nach Hanau in das dortige Landeskranken⸗ haus verbringen. Durch zu derselben Zeit in Eichen anwesende Gendarmen wurde der Thäter bald darauf verhaftet. Nach Aussage des Arztes kann die Sache für die Unglückliche einen schlimmen Ausgang nehmen.
hat am 5. Juni dem evangelischen Pfarrer und Dekan des Dekanats Büdingen Dr. August Ree zu Bleichenbach den Charakter als „Kirchenrat“ verliehen.
* Offenbach a. M., 5. Juni. Die Stadt⸗ verordnetenversammlung genehmigte in ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung eines Röntgenschen Apparates für das Gym⸗ nasium zum Preise von 600„ Der Apparat soll auch andern Personen auf Antrag zur Ver⸗ fügung gestellt werden.
Mainz, 5. Juni. Der Verein Mainzer Kaufleute hat in seiner Ausschutzsitzung beschlossen, den projektirten Bau einer elektrischen Bahn Mainz⸗Mombach in der Weise zu fördern, daß alsbald eine Versammlung aller Vereine und Industriellen von Mainz und Mom⸗ bach einberufen wird, um den sich absolut not⸗ wendig machenden Verkehrsweg so rasch als möglich zu erschließen.— Am nächsten Montag findet im Stadthaus eine Versammlung sämt⸗ licher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzer des Gewerbege richts statt, um ein Gutachten über das von der Regierung arg beschnittene Statut für ein städtisches Arbeitsnachweis⸗ amt abzuge ben.
Standesamtliche Nachrichten.
Geburten. Am 27. Mai. Dem Gärtner Victor Pechtold 1 S., Berthold Bruno Karl. Am 29. Mai. Dem Kaufmann Louis Sundheim 1 Sohn, Arwed Oscar. g Am 29. Mai. Schmidt II 1 Sohn. Am 29. Mai. Dem Schreiner Andreas Schreier 1 Sohn, Joseph Georg.
Dem Taglöhner Johann Georg
Am 30. Mai. Dem Schneidermeister Jakob Leonhard 1 Sohn, Albert Fritz Otto.
Am 3. Juni. Dem Pfarrer Dr. Friedrich Grein 1 Sohn.
Am 3. Juni. Dem Metzgermeister Jakob Arnold 1
todtgeb. Kind männl. Geschlechts. Am 4. Juni. Dem Installateur Wilhelm Wehn 1 Tochter.
Aufgebote. Am 23. Mai. Johann Martin Robert Wörner, Kaufmann dahier, mit Auguste Marie Johanna Katharine Hahn hierselbst.
Am 3. Juni. Emil Ludwig Dörr, Spengler zu Gießen, mit Susanne Elisabethe Pfeiffer hierselbst. 8
Am 4. Juni. Friedrich Wilhelm August Kalesky, Schmied dahier, mit Elisabeth Wilhelmine Rinn hierselbst.
Eheschließ ungen.
Am 30. Mai. Johann Daniel Weiß, Lehramts⸗ practikant zu Mannheim, mit Elise Philippine Marla Atzbach hierselbst.
Am 30. Mai. Christian Martin Heinrich Zimmer, Photograph dahier, mit Karoline Auguste Amöne Henriette Wagner hierselbst.
Am 30. Mai. Ludwig Espenschied, Sergeant dahler, mit Marie Margarethe Balser hierselbst.
Am 4. Juni. Martin Schönberger, Postassistent zu Darmstadt, mit Marie Elisabeth Bauer hierselbst.
Sterbefälle.
Am 29. Mai. Luise Jung, 5 Monate alt, Tochter von Taglöhner Balthasar Jung II dahier.
Am 29. Mai. Dorothea Schwarz, 51 Jahre alt, Taglöhnerin dahier.
Am 30. Mai. Max Hans Wilhelm Fuchs, 1 Jahr alt, Sohn von Schuhmacher Heinrich Fuchs dahier.
Am 30. Mai. Haus Weber, 10 Monate alt, Sohn von Privatmann Heinrich Weber dahier.
Am 31. Mai. Peter Cost, 82 Jahre alt, Oekonom dahier.
Am 2. Juni. von Günterod.
Auszug aus den Kirchenbüchern der evangelischen Gemeinde.
Matthäusgemeinde. Taufen. 1 Den 31. Mai. Dem Güterexpedient Carl Bode eine Tochter, Mathilde Henriette Auguste Marie, geb. den 2. März. Den 31. Mai. Dem Sattler Christoph Konrad Dröll eine Tochter, Gertraude Margarethe geb. den 2. Mai.
Marcusgemeinde. Taufen. Den 2. Juni. Eine uneheliche Tochter, Karoline Antonie, geb. den 11. April. Beerdigte. Den 2. Juni. Peter Cost, Oekonom, ein Wittwer, Jahre alt, starb den 31. Mai. Lukas gemeinde. Taufen. Den 31. Mai. Dem Heizer Georg Christ eine Toch⸗ ter, Frieda Eva Luise Marie Elisabeth, geb. den 9. Mal. Den 4. Juni. Dem Sekretär des Armenamts Her⸗ mann Möckel ein Sohn, Karl Wilhelm Hermann Alexan⸗ der, geb. den 25. März. Trauungen.
Peter Ganz, 33 Jahre alt, Fuhrmann
82
* Darmstadt, 6. Juni. Der Großherzog
der That abzufassen. Diese gemeine Flegelei,
Den 31. Mai. Johann Daniel Weiß, Lehramts⸗


