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Nr. 131
Gießen, Sonnabend, den 6. Juni
Ausgabe
Gießen.
Hessische Landeszeitung.
Redaktion:. Kreuzplatz Nr. 4.—
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen.
Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Zspaltige Petitzeile.
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edition: rene p ka Nr. 4.
Lokales und Provinzielles.
W. Gießen, 5. Juni. Schwurgerichtssitzung. (Schluß.) Der Wirth Kratzenberger bezeugt, daß die Pitzer thatsächlich die Aeußerung gethan habe. Rothe sei tagsüber nicht bei ihm in der Wirtschaft gewesen, er habe denselben jedoch Nachts zwischen 12— 2 Uhr gesehen, da habe er noch 10 Glas Bier bei ihm getrunken. Die Zeche ist damals angekreidet worden. Der Angeklagte habe ihn mit 28 Mark angepumpt und nicht bezahlt.— Der Zeuge giebt bei den Fragen des Verteidigers ausweichende Ant⸗ worten und wird wiederholt vom Vorsitzenden zur Angabe der Wahrheit ermahnt.— Die Frau Kratzenberger be⸗ kundete auf das Bestimmteste, daß die Aeußerung der Pitzer die Beleidigung des Großherzogs enthalten habe. Sie bestreitet entschieden, den Rothe um 6 Uhr oder sonst am 10. Juli gesehen oder gesprochen zu haben. Die Zeugin giebt übereinstimmend mit ihrem Ehemann an, daß sie am 9. Juli mit demselben Abends auf dem Turn⸗ festplatz gewesen. Wenn Rothe am 10. Juli an der Treppe im Hausflur ihres Hauses während des Vorfalles gestanden habe, dann hätte sie ihn sehen müssen. Auf die Fragen des Verteidigers an die Zeugin, ob sie schon bestraft sei und weswegen, gab die Zeugin erst die Er⸗ klärung ab, das wisse sie nicht. Auf eindringliche Er⸗ mahnung des Vorsitzenden unter Vorhalt aus dem Straf⸗ register gab die Zeugin zu, daß sie wegen Beleidigung, Pfandveräußerung und Diebstahl vorbestraft sei. Als nächste Zeugin wird nach einer 2stündigen Mittagspause die Ehefrau Eva Matern vernommen. Dieselbe hat zu⸗ fällig im Hofe nebenan gestanden, als der Streit stattfand. Die Worte fielen laut und bestanden zum Teil in unan⸗ ständigen Reden, obgleich die Zeugin den Inhalt des Schlusses des Zankes genau angeben kann, weiß sie nichts von einer Aeußerung auf den Großherzog. Am nächsten Morgen hat die Frau Kratzenberger der Zeugin gesagt, man könne die Pitzer wegen Majestätsbeleidigung anzeigen. A gegn Ehefrau Haus hat den Streit gehört, auf die Worte aber nicht geachtet. Die Zeugin wohnt im Kratzen⸗ bergerschen Hause. Der Angeklagte war gegen 7 Uhr am 10, Juli bei ihr in der Wohnung. Sonst hat Frau Haus keine Erinnerung mehr, sie glaubt aber nicht, daß Rothe, wie er angiebt, bis Nachts 12 Uhr bei ihr gewesen sei. Im Gegenteil, sie ist eher der Meinung, 5 der Angeklagte nach 7 Uhr nicht mehr bei ihr ge⸗ w Auch daß bei ihr an dem Abend verschiedene
en zum Besuch gewesen sein sollen, wie der geklagte behauptet, sei nicht richtig. Frau Louis aus hat von dem Vorfall nichts gehört, wohl aber habe Frau Pitzer ihr gesagt, daß Frau Kratzen⸗ berger diese wegen Majestätsbeleidigung anzeigen werde. Die eugin gesteht zu, daß ihr der Angeklagte einmal einen Zettel durch ihren Buben geschickt, den er in der Kratzen⸗ bergerschen Wirtschaft geschrieben hat, aber dieses war nicht Tage des Jugendfestes, sondern später gewesen. Der Angeklagte bleibt dabei, es sei so, wie er angegeben. Anna Kratzenberger, Tochter der Kratzenbergerschen seleute, war überhaupt am 10. Juli nicht zu Hause.
Am 9. Juli hat die Zeugin diesen auf dem Festplatz ge⸗ sehen. Der Angeklagte giebt darauf nähere Details, was und worüber er mit der Zeugin gesprochen. Diese be⸗ streitet entschieden dessen Angaben. Kriminalschutzmann Weiß äußert sich über den Leumund des Angeklagten, der Kratzenbergerschen und der Pitzerschen Eheleute. Auf Befragen des Verteidigers giebt Zeuge Weiß zu, daß die Frau Kratzenberger bestraft sei, weil dieselbe nach der beeidigten Aussage des Schutzmanns Schädel ihn ver—⸗ leumderisch beleidigt haben soll. Frau Kratzenberger habe ihm jedoch später mitgeteilt, sie sei unschuldig an der Sache und er glaube diese Versicherung trotz der gegen⸗ teiligen Aussage seines Kollegen Schädel. Eine unredliche Handlung des Rothe ist dem Schutzmann Weiß nicht bekannt. Der Tagelöhner Ludwig Pitzer erzählt den Vorfall in der Kratzenbergerschen Wirtschaft. Was für Worte gefallen, weiß der Zeuge nicht mehr. Nachdem der Zank etwa 5 Minuten vorbei war, ist Rothe in die Wirtschaft gekommen und war mit einem Sträußchen ge⸗ schmückt. Der Zeuge meint, Becker habe ihn gefragt, was los sei und da habe der Angeklagte geäußert, er habe seinen Geburtstag. Rothe sei nach kurzer Zeit, ohne etwas zu verzehren, wieder fortgegangen. Es kann etwa gegen 8 Uhr gewesen sein. Der Zeuge weiß genau, es war am 10. Juli. Der Vorsitzende macht den Zeugen darauf auf— merksam, daß er der Einzige sei im Gegensatz zu den anderen Zeugen und selbst gegen die Auslassungen des Angeklagten, der behauptet, daß er Rothe um 8 Uhr in der Wirtschaft gesehen habe. Der Angeklagte bestreitet, daß er um 8 Uhr in der Wirtschaft gewesen, dies sei um 6 Uhr gewesen. Die Zeugen, welche über diesen Punkt gegenteiliges bekunden, werden dem Pitzer gegenübergestellt und scharf ermahnt, die Sache der Wahrheit gemäß aufzu⸗ klären. Dieselben bleiben sämtlich bei ihrer früheren Aussage. Trotzdem bleibt aber auch Pitzer bei seiner beschworenen Aussage. Becker bestreitet, den Rothe wegen des Bouquets angesprochen zu haben. Der Zeuge erklärt, beim Verlassen der Wirtschaft, es war um die Zeit, da die Laternen an⸗ gezündet wurden, habe er auf der Straße vor der Thüre der Wirtschaft Rothe und eine Frauensperson stehen sehen, denen er guten Abend geboten. Frau Pitzer wird unter Aussetzung der Vereidigung vernommen. Sie bestreitet entschieden, die Majestätsbeleidigung begangen zu haben und erzählt die Vorfälle, wie sie sich in der Kratzenber— ger'schen Wirtschaft abspielten und wie sie sich nachher mit der Wirtin gezankt. Sie habe dann zum Schluß ge⸗ sagt, die Kratzenbergern solle sie in Ruhe lassen mit sammt ihrem Bernhard, worauf ihre Gegnerin ihr zugerufen: „Jetzt zeige ich Sie an wegen Majestätsbeleidigung. Sie hat meinen Bernhardt und den Großherzog beleidigt.“ — Die Zeugin erklärt, den Rothe am 10. Juli in der Nähe des Hauses gesehen zu haben, kurz bevor ihr Mann nach Hause gekommen war. Frau Pitzer bemerkt weiter: Nach dem sie das erste Mal wegen Majestätsbeleidigung verurteilt gewesen, habe Rothe ihr geschrieben, sie habe denselben aber nicht gesprochen. Erinnerlich ist ihr, daß, als sie mit der Pitzer am 10. Juli sich herumzankte, ihr von unten Jemand zurief. Ob dies Rothe gewesen, hat die Zeugin nicht bemerkt.— Die Zeugin giebt zu, daß
sie in Bezug auf den Katzenberger Sohn auch eine schmutzige Bemerkung gemacht haben kann. Die 15Jäh rige Anna Pitzer schildert die Vorgänge wie dieselben von ihrer Mutter angegeben und erklärt besonders, daß die Mutter die Majestätsbeleidigung nicht gethan hat. Frau Kratzenberger hat am Ende des Zanks gerufen: Jetzt hat sie meinen Sohn beleidigt, ich zeige sie an wegen Majestätsbeleidigung. Am Abend des 10. Juli kurz vor Beginn des Streits sei ein Herr von der 3. Etage des Kratzenberger'schen Hauses heruntergekommen, genau erkannt habe sie denselben in der Dunkelheit auf der Treppe nicht. Sie habe aber damals schon gemeint, es sei Rothe gewesen. Der letzte Zeuge Strack weiß nichts mehr, er war sehr stark angetrunken. Rothe hat der Zeuge am 10. Juli in der Wirtschaft nicht gesehen. Feldhaus bestreitet entschieden, am Nachmittag betrunken gewesen zu sein. Er will am Tage überhaupt nicht aus gewesen sein. Demgegenüber erklärt Strack: Feldhaus habe mit ihm an dem Tage 20 Flaschen Bier getrunken. Feldhaus bestreitet dies trotz des Vorhaltes des Präsi⸗ denten entschieden. Strack giebt ganz genaue Anhalts⸗ punkte wegen der 20 Flaschen Bier. Trotzdem lestreltet Feldhaus, das Bier getrunkeu zu haben. Strack erklärt weiter, genau zu wissen, daß er am 10. Juli mit Feld⸗ haus noch auf dem Festplatz gewesen sei. Auf weitere Zeugenvernehmung wird verzichtet. Der Vorsitzende er— teilt dem Staatsanwalt Koch wegen der Vereidigung der Zeugin Pitzer das Wort. Er sowohl wie die Straf— kammer sind der Meinung, die Zeugin sei der Majestäts⸗ beleidigung schuldig und sie hätte es wissen müssen, daß der Angeklagte nicht beschwören konnte, was er beschworen hat, so daß die Zeugin der Beihilfe des Meineids ver⸗ dächtig sei. Die Vertheidigung ist entgegengesetzter Meinung und begründet ihre Rechtsansicht. Der Gerichts⸗ hof beschließt, die Zeugin Pitzer nicht zu vereidigen, weil sie der Beihilfe verdächtig sei. Die an die Geschworenen gerichtete Schuldfrage ist vom Gerichtshof dahin gestellt: Ist der Angeklagte Rothe schuldig am 6. Februar 1896 in der Strafsache Ludwig Pitzer Ehefrau wegen Maje⸗ stätsbeleidigung vor dem Landgerichtsrat Seeger wissent⸗ lich falsche Aussagen gemacht zu haben? Weitere An⸗ träge werden weder von der Staatsbehörde noch von der Verteidigung gestellt. Nach einer kurzen Pause beginnen um 7 Uhr Abends die Plaidoyers. Staatsanwalt Koch führt aus, daß die von den Geschworenen zu prüfende Frage sehr einfach liege. Es drehe sich lediglich darum, hat der Angeklagte am 10. Juli 1895 die Wahrnehmungen, die er am 6. Februar 1896 vor dem Landgerichtsrat Seeger eidlich deponirt hat, auch wirklich gemacht oder
ist dies nicht geschehen. Wenn dies Letztere durch die Verhandlung dargethan, so hat der Angeklagte einen Meineid geleistet und die Geschworenen haben
die an Sie gerichtete Schuldfrage zu bejahen. Der Staatsanwalt rekapitulirt noch einmal den ganzen Hergang der Sache und weist darauf hin, daß mit ihm die Strafkammer der Meinung war, Frau Pitzer habe die Beleidigung gegen den Landesherrn gethan. Die Kammer glaubte den Aussagen des Becker, Wachester,
Feldhaus und den Angaben der Kratzenburgerschen Ehe⸗
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leute, während sie die Depositionen des Rothe für erfun⸗ den und unwahrscheinlich hielten. Auch die Staatsbehörde ist der Meinung, daß der Angeklagte überhaupt nicht dabei gewesen sei, als sich der Streit am 10. Juli zuge⸗ tragen. Daher sind alle Momente des Eides falsch und unwahr. Rothe hat gelogen in allen Stadien der straf⸗ rechtlichen Prozedur, das sei ihm heute bewiesen und wer so oft gelogen, dem könne man überhaupt nichts glauben, dem könne man auch zutrauen, daß er wissentlich falsch geschworen. Rechtsanwalt Grünewald führt den Ge⸗ schworenen vor, daß sie nicht zu prüfen haben, ob sein Klient vor dem Untersuchungsrichter oder sonst wo gelogen habe. Es handelt sich nur darum, ob Rothe am 6. Februar Unwahres beschworen habe und das bestreite er ganz entschieden. Der Vertheidiger ist der Ansicht, daß die Staatsbehörde zur Stütze der schweren Anklage mit Zeugen operirt, die keine Prima⸗Zeugen sind. Menschen, die geleitet werden von gegenseitiger Feindschaft, von Haß, die theilweise an jenem 10. Juli im Bierdusel sich be⸗ fanden, sie sollen nach/ Jahren Bekundungen machen, Und obzwar sich diese Zeugen theilweise widersprechen, will man eine Anklage damit stützen. Die ganze Sache von damals ist dunkel, dunkel besonders, sowelt Rothe damit belastet werden soll, was diese Zeugen heute noch von damals aus eigener Wahrnehmung wissen. Die Zeugenaussagen sind widerspruchsvoll, wenn auch in Nebenpunkten. Aber in einem sehr wichtigen Punkt sind sich die Zeugen auch nicht einig, wie denn die schmutzige Aeußerung über den Landesherrn eigentlich ge⸗ lautet hat. Der Verteidiger geht den Belastungszeugen scharf zu Leibe und erklärt, es gehe entschieden nicht an, aus diesen unzuverlässigen Zeugnissen ein Fundament zu bauen für eine Verurteilung. Rechtsanwalt Grünewald präzisiert dann noch einmal Satz für Satz, was Rothe beschworen, um festzustellen, daß alles das, was er unter Eid gesagt, wahr ist, und hieraus folgert, daß der An⸗ geklagte dabei gewesen sein muß, als die Sache passierte, denn sonst könne er es doch nicht wissen, nicht sagen. Der Verteidiger kommt zu dem Schluß, sein Klient habe keinen Meineid geleistet und darum könne man ihn auch nicht verurteilen. Die Plaidoyers dauerten bis nach 10 Uhr. Nach ganz kurzer Rechtsbelehrung und nachdem die Ge⸗ schworenen kaum 20 Minuten beraten, verkündete der Obmann, Fabrikant Otto Schäfer⸗-Büdingen den Wahr⸗ spruch, der auf Verneinung der Schuldfrage lautete worauf der Gerichtshof den Angeklagten freisprach.
W. Gießen, 5. Juni. Heute Vormittag wird vom Geschworenen-Gericht in die Verhandlung gegen den Landwirt Jakob Wilh. Gunderloch von Bendel wegen Meineid eingetreten. Die Verhandlung ist auf 2 Tage berechnet. Es wird deshalb ein Ersatzgeschworener ausgeloost. Bei der Ausloosung der Geschworenen wird das Ablehnungsrecht von Seiten der Anklagebehörde so⸗ wohl als auch durch die Verteidigung erschöpft. Die An⸗ klage wird vom Staatsanwalt Koch vertreten. Die Ver⸗ teidigung führen die Rechtsanwälte Grünewald und Justizrat Jöckel⸗Friedberg. Es sind 27 Zeugen zu vernehmen.— Der Vorsitzende Landgerichtsrat Kullmann erläutert die Vorgeschichte des Prozesses zum Verständnis
Ehrenschulden. Novelette von Berta Katscher. (Nachdrud verboten.)
(Schluß.) Schon als junges unerfahrenes Mädchen hatte Marcsa mit Schrecken die Wandlung in dem Charakter ihres Vaters beobachtet und den Karten ewige Feindschaft geschworen. Als die Katastrophe eintrat und aus der kaum erblühten Jungfrau ein opfermutiges Weib wurde, das freiwillig ihrem Lebensglück entsagte, um die Ehre des Vaters zu retten, da wuchs dieser Haß, und nun mußte sie erleben, wie ihr Gatte sie vernachlässigte, ja roh behandelte und das Alles wegen der verhängnis⸗ vollen Karten! Aber selbst das hätte sie noch er⸗ tragen können; was sie so unaussprechlich elend machte, war, daß ihr Gatte noch nie so toll ge⸗ spielt als in den letzten drei Wochen, seit Baron Bela von Szatmary zu seinem Regiment zurückge⸗ kehrt war. Daß auch dieser von dem Spielteufel besessen, das schmerzte sie mehr als sie sich einge⸗ stehen wollte. In ihrem öden Eheleben war die Erinnerung ein Balsam für ihr wundes Herz. Sie hatte ihm einen Altar darin gebaut. Sollte auch dieser zusammenbrechen, so blieb ihr nichts mehr, an daß sie sich hätte klammern können. Sie mußte den Glauben an alles Gute, Edle und Wahre ver⸗ lieren und es konnte die Stunde kommen, wo sie bereuen würde, ihr junges Leben für nichts und ieder nichts geopfert zu haben Nur eine einzige tunde des Glücks und dann sserben! Aber wo war das Glück? 5 „Bela!“ lispelten ihre Lippen, während sie mit geschlossenen Augen auf der Ottomane in ihrem eleganten Boudoir lag und mit der goldenen Quaste ihres Schlafrocks spielte. „Gnädige Frau, zwei Herren wünschen Sie sofort zu sprechen“, meldete der Diener. „Laß' Sie eintreten“, rief Marcsa, aus ihren Träumereien erwachend und sich rasch erhebend. „Verzeihen Sie, meine Gnädige, daß wir Sie
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zu so unpassender Stunde stören, aber da Ihr Herr Gemahl nicht zu Hause ist... Es ist uns sehr peinlich mit Ihnen... das heißt Sie bitten zu müssen... Red' du, Fali, ich bring's nicht her⸗ aus“, brach der Fremde verlegen ab.
„Nun ja, auch ich weiß nicht, wie ich es an— fangen soll... Sie können ja am Ende nichts dafür... gewiß nicht... aber Sie dürfen es uns nicht übel nehmen und müssen bedenken, daß wir nur unsere Pflicht erfüllen...“
„Meine Herren, ich verstehe Sie nicht“, unter⸗ brach Marcsa den Stotternden erstaunt.„Ich habe nicht die Ehre Sie zu kennen, weiß also nicht, was Sie zu mir führt. Sollte ich Ihnen irgendwie dienen können, so sprechen Sie getrost.“
Die Beiden wurden nur noch verlegener, räusperten sich, Einer stieß den Andern an, endlich sprudelte der Aeltere hervor:
„Wir thun nur unsere Pflicht, eine sehr unan— genehme Pflicht, aber wir sind Beamte und müssen gehorchen, das werden Sie einsehen... Wir sind vom hochwohlgeborenen Herrn Obergespan beauf— tragt, die Geschäftsbücher, die Papiere und die Kassa des wohlgeborenen Herrn mit Beschlag zu belegen. Gott sei Dank, heraus ist's!“
„Um des Himmels willen, was ist geschehen?“ fragte Marcsa erbleichend.
„Das wissen wir nicht, das geht uns, mit, Verlaub zu sagen, auch gar nichts an“, entgegnete der alte Bureaukrat.„Aber, da Ihr Herr Gemahl nicht zu Hause ist, müssen wir Sie bitten, uns in seine Kanzlei zu begleiten, damit Sie sich überzeugen, daß Alles gesetzmäßig zugeht.“
„Ohne ein weiteres Wort zu verlieren, führte Marcsa die beiden Herren in das verlangte Gemach.
Während sich dieser Vorfall im Hause Vizes abspielte, saß dieser mit hochgeröteten Wangen und blitzenden Augen am Kartentisch in dem Jungge⸗ sellenheim Szatmary's Hui, wie da die Banknoten flogen,— Zehner, Fünfziger, Hunderter, denn die Herren hazardierten hoch. Bela war der Einzige
der seine Ruhe bewahrte, als Hausherr mußte er
das und dann war er auch der Gewinner. Es schlug acht. Die beiden noch mitspielenden Offiziere erhoben sich, denn sie hatten Kasernendienst.
„So, für heute hätten wir genug“, meinte Bela, einen Banknoten einsteckend.
„Du gewiß“, entgegnete lachend und seinen Säbel umschnallend. dein Schnittchen gemacht!“
Lieutenant Fekete „Du hast
„Glück im Spiele bedeutet Unglück in der Liebe“, schnarrte der Andere.„Tschau!“ Und fort waren sie.
Vizes machte nicht Miene, aufzustehen. Wie vernichtet saß er da und starrte seine leere Brief— tasche an. Kalte Schweißperlen standen auf seiner Stirne— er war ein Bild der Verzweiflung und hätte allen Kartenspielern als warnendes Beispiel dienen können. Aus jedem Zug seines Gesichtes, aus den nervös zitternden Fingern, dem zuckenden Munde und den trostlos blickenden Augen konnte man lesen:„Ruiniert! Total ruiniert!“ Und das war er auch. Er hatte im Laufe der Zeit nicht nur sein eigenes Vermögen verspielt, sondern dazu noch Komitatsgelder im Betrage von 30000 Gulden angegriffen. Nicht ein Stein seines stattlichen Hauses gehörte ihm mehr! Jeden Augenblick konnte man hinter seine Defraudationen kommen, aber das war noch nicht das Schlimmste.“— Baron Bela hatte einen Wechsel von ihm, einen Wechsel auf 5000 Gulden, den er heute ausgestellt und den er nicht einzulösen vermochte. Diese„Ehrenschuld“ wird ihm den Hals brechen. Er stöhnte auf. Gyula und Bela wechselten verständnisvolle Blicke; ltzterer trat auf Vizes zu und fragte mit ruhiger Stimme:
„Herr Stuhlrichter, wollen Sie vielleicht noch ein letztes Spielchen wagen? Alles oder nichts!“
„Nein, nein, es nützt nichts! Ich habe Pech. Mir bleibt nichts übrig als die Pistole!“
„Unsinn! Sie glauben doch nicht, daß ich es vor meinem Gewissen verantworten könnte, Sie in den Tad getrieben zu haben? Hören Sie mich an. Ich will kein falsches Spiel mit Ihnen spielen. Sie
haben die Ehrenschulden Szabo's bezahlt— der
Preis dafür war Maresa. Ich will Ihre Ehren⸗ schulden zahlen, der Preis dafür sei— Maresa. Ich liebe Ihre Frau, und wären Sie mir nicht in den Weg getreten, so wäre sie die Meinige ge⸗ worden. Sie hat sich für ihren Vater geopfert, das wissen Sie. Ob Sie dieses herrliche Weib je geliebt haben oder noch lieben, weiß ich nicht, aber ich erlaube mir daran zu zweifeln, denn sonst hätten Sie sich dem Spielteufel nicht so sehr ergeben. Sei dem wie immer— Marcsa ist die einzige Möglich⸗ keit zu Ihrer Rettung. Hätten Sie sie glücklich gemacht, ich würde still beiseite getreten seinff und Ihnen das Glück gegönnt haben. Da Sie das aber nicht gethan, sehe ich nicht ein, weshalb ich auf ein Glück verzichten sollte, dessen Wert Sie nicht erkannten. Versprechen Sie mir, sich von Marcsa sobald als möglich zu trennen— für die Welt wird sich schon irgend ein triftiger Vorwand finden lassen— und ich zerreiße Ihren Wechsel sofort.“
Bela schwieg und Vizes kämpfte einen harten Kampf, endlich stöhnte er:
„Was nützt mir das? Mir fehlen 30000 Gulden aus der Kasse———“
„Auch die will ich ersetzen und Niemand außer uns dreien soll je erfahren, was in dieser Stunde vorgefallen“, entgegnete Bela nach kurzem Besinnen.
„Und Maresa?“
„Auch sie nicht.“
Die Versuchung war zu groß und Vizes zu schwach. Drei Monate später fand seine gerichtliche Trennung von Marcsa statt. Er selbst mußte sie in das Geheimnis einweihen, weil sie sich weigerte, den verarmten Mann zu verlassen. Den Abgang der 30000 Gulden aus der Kasse klärte er auf und bat, in ein Komitat versetzt zu werden, was denn auch geschah. Daß Maresa und Bela ein Paar wurden, brauchen wir nicht erst zu erwähnen, wohl aber, daß Maresa ihrem Ideal die Hand zum ewigen Bunde erst dann reichte, nachdem er ihr versprochen, nie wieder eine Karte anzurühren.
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