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Gießen, Donnerstag, den 6. Febrnar
1896.
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che Landeszeitung.
Ausgabe Gießen.
Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.
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Kreuzplatz Nr. 4.
Hessischer Landtag.
Darmstadt, 4. Februar.
Heute Vormittag begann eine auf 14 Tage berechnete Session der Zweiten Kammer. Präsident Weber eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache, der Feier des 25jährigen Bestehens des deutschen Reiches gedenkend.
Die Berathung brachte sodann in rascher Folge die Zustimmung zu den Anträgen des Finanzausschusses über die Nachweisungen über Einnahmen und Ausgaben des Staats in der Finanzperiode 1888/91, sowie derjenigen der Staatsschuldenverwaltung für die gleiche Finanzperiode. Die Nachweisungen wurden als gerechtfertigt anerkannt, ebenso die Uebersicht der Landeskultur⸗Rentenkasse pro 189194. Zum Antrag Schröder und Genossen über das staatliche Vergebungswesen führte der Antrag— steller Klage über die Ausführung der neuen Bestimmungen durch die oft zu bequemen oberen Baubeamteu. In weiten Kreisen des Handwerks und der Ge— werbetreibenden herrsche tiefgehende Unzu— friedenheit, daß ausnahmslos nur Großbe— triebe berücksichtigt werden, während die Handwerker fast nur auf Flickarbeit angewiesen sind. Gefordert werde: Vergebung der Arbeiten in entsprechenden Loosen und entsprechenden Terminen, sowie energische Kontrolle der Baubeamten im Sinne dieser Anregung. Auf eine Bemerkung des Redners, die Behandlung gewerklicher An⸗ gelegenheiten im Ministerkum sei eine rein bureaukra— tische, legte Staatsminister Finger Protest ein. Der Ministerial⸗Referent stehe in steter persönlicher Verbindung mit der Centralstelle für die Gewerbe; Verzögerungen seien ausgeschlossen. Nach kurzer Debatte wird der Aus⸗ schußantrag die Regierung zu ersuchen, die Durchführung der über des Verdingungswesens erlassenen Bestimmungen sorgf tig zu überwachen, einstimmig angenommen. Es folgt die Berathung einer Vorlage der Regierung bezwecks Herabsetzung von Darlehen aus der Landesk re— dit kasse von 4 pt. auf 3/ pCt. gemäß einem früher gefaßten Beschlusse der Kammer. Haas(Offenbach) be— antragt die Herabsetzung des Zinsfußes auf 3 pt., Herabsetzung der Tilgungsquote von 1 pCt. auf, pCt. und Ausdehnung der Darlehnsgrenze von seither 50 pt, auf% des Schätzungswerthes bei hypothekarischen Dar⸗ lehen.
Der Abg. von Dael, Heidenreich und Schön— berger treten für die Haas'schen Anträge ein, ebenso werden sie vom Antragsteller eingehend begründet. Staats⸗ minister Finger gibt in der Zinsreduktion nach, wendet sich jedoch gegen die Herabsetzung der Amortisationsquote, um zu verhüten, daß die Schulden bis ins zweite und dritte Glied übergeführt werden. Werncher und Ge⸗ nossen wollen der Kreditkasse die Ermächtigung erteilen, die Tilgungsquote in besonderen Fällen auf /, Prozent herabzusetzen. Dagegen wendet sich Finanzminister Weber aus formellen Gründen. Die Ausdehnung der Dar⸗ lehensgrenzen führe den Ruin der segensreich wirkenden Sparkassen herbei. Schließlich werden die Haas'schen Anträge mit der Bestimmung angenommen, daß die Ausdehnung der Beleihungsgrenzen auf den ländlichen Grundbesitz beschränkt bleibe.
Lokales und Provinzielles.
Gießen, 5. Februar. Nach dem Ver⸗ waltungsbericht der Bürgermeisterei für das abgelaufene Etatsjahr 1894/95 betrugen die Einnahmen für die Fleischbeschau und Gebühren für tierärztliche Zeugnisse 2591,55 Mk. Die Gehälter der Fleischbeschauer u. s. w. berechnen sich auf denselben Zeitraum mit 3318,46 Mk. Die Mehrausgabe gegen die Einnahme beträgt also 727 Mk. Die Trichinenschau brachte zu⸗
sammen 3509,35 Mk. an Gebühren ein, welche den Beschauern mit Ausnahme von 3,52 Mk. Rückvergütung an Metzger und 2,48 Mk. für anderweit beanstandete Schweine, ausgezahlt wurden. Die Schlachtungen mit Ausnahme der Schweine in unserem Schlachthof pro 1894/95 sind gegen das Vorjahr erheblich zurückgegangen. Der Verwaltungsbericht giebt folgende Zahlen an: 1255 Ochsen(1300), 210 Faselochsen und Kühe(233), 885 Stiere und Rinder(1437), 5026 Saugkälber, Stoppelkälber, Hammel und Schafe(8363), 8688 Schweine(8016), 95 Pferde (148). Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Schlachtungen pro 1893/94. Als Erklärung für den Rückgang der Schlachtungen heißt es in dem Bericht unserer Verwaltung wörtlich:
„Der erhebliche Rückgaug in der Zahl des geschlachteten Rindviehes ist wohl zum größten Teil insofern eine Folge des im Jahre 1893 eingetretenen Notstandes und Futtermangels, als bei der darnach wieder durchgeführten Ergänzung der ländlichen Viehbestände naturgemäß das Angebot für Schlachtvieh zurück und die Preise desselben in die Höhe gegangen waren.“
Gießen, 5. Februar. Gestern Nachmittag stürzte in der Anlage Hauptmann Goldmann vom Pferde, und wurde bewußtlos vom Platze getragen. Unsern heute eingezogenen Erkun— digungen zufolge, hat der Gestürzte jedoch keine schweren Verletzungen erlitten.
Gießen, 4. Febr. Im Verein der frei⸗— sinnigen Volks partei eröffnete heute Abend Rechtsanwalt Grünewald in Vertretung des verhinderten Vorsitzenden die Sitzung und erteilte Rechtsanwalt Dr. Jung das Wort zu seinem zugesagten Referat über den Entwurf betreffend Aenderung und Ergänzung des Gerichtsver— fassungs⸗Gesetzes und der Strafprozeßordnung. Rechtsanwalt Jung vertritt die Meinung, daß dieser Entwurf für die Gesetzesänderung ein hervorragendes politisches Interesse habe und dadurch berührt werden nicht nur die Interessen der bürgerlichen, sondern auch im hohen Grade die idealen Interessen, der politischen Freiheit. Er verweist darauf, wie es möglich war, unter dem Ministerium Bismarck einen Geffken für die Veröffentlichung des Tagebuches des Kaiser Friedrich unter dem bestehenden Gesetz 3Z Monat schuldlos in Untersuchung zu halten; er weist darauf hin, wie man die freiheitlich gesinnte Presse bis auf unsere Zeit verfolge, wie man die Niederschlagung der Sozialdemokratie, sowie die Verfolgung der Führer, vergeblich versuchte. Ferner erinnert der Redner an die Massen⸗ haftigkeit der Majestätsbeleidigungsprozesse. Alle diese Prozesse machten beim Volke den Eindruck als ob hier nicht geurteilt werde, wie es Recht sei, sondern wie es von oben verlangt werde. Dagegen habe der Fall Hammerstein den Ein⸗ druck gemacht, als ob die Justiz schlafe. Nicht gegen Personen erhebe er Vorwürfe, das ganze System trage die Schuld, wenn das Rechts- bewußtsein im Volke auf das tiefste erschüttert sei. Dr. Jung wirft die Frage auf, ob in dem dem Reichstage vorliegenden Gesetzentwurf die Garantieen enthalten seien, diese verlorene Rechts— sicherheit im Volke zu festigen und verneint diese Frage ganz entschieden. Die Forderung
der Entschädigung unschuldig Verur⸗ teilter, sie wird nicht erfüllt, bleibt wenig⸗ stens weit zurück hinter dem, was die Fort⸗ schrittspartei und später die freisinnige Volks⸗ partei in ihren Anträgen Munkel⸗Träger von der Regierung schon seit lange fordere. Der Ge— setzentwurf erkennt nicht an die Entschädigung für unschuldig erlitteneUntersuchungshaft. Diese unschuldigen Opfer der Strafrechtspflege werden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ent— schädigt, obwohl diese Fälle viel häufiger vorkommen als die im Gesetzentwurf als entschädigungs⸗ pflichtig anerkannten Verurteilungen Unschuldiger. Die Entschädigung unschuldig erlittener Unter- suchungshaft sei erforderlich, denn wenn der Staat in seine Tasche greifen muß um die Miß⸗ griffe der Justiz durch bar Geld auszugleichen, werden diese Mißgriffe seltener. Aber eine Ver⸗ schlechterung des Wiederaufnahmeverfahrens wie ihn der Gesetzentwurf durchsetzen will macht selbst die angebotene Entschädigung für die unschuldig Verurteilten ganz unannehmbar. Nach dem neuen Entwurf muß der Verurteilte im Wieder— aufnahmeverfahren seine völlige Schuldlosigkeit beweisen, wenn er freigesprochen werden will, während es jetzt möglich ist, einen Freispruch zu erzielen, wenn die Belastungsmomente nicht ge⸗ nügen die Schuld unzweifelhaft nachzuweisen. Diese Verschärfung des Rechts zu Ungunsten des Angeklagten wiegt das Gebotene mehr wie auf und lieber soll man auf die Geldentschädigung ver⸗ zichten, als zulassen, daß ein nicht ganz über⸗ führter Augeschuldigter ehrlos gemacht werde. Redner geht nun über zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung der Berufung gegen die Urteile der Strafkammer. Diese Berufung sei eine zweischneidige Waffe, die zwar dem von der Strafkammer verurteilten Angeklagten zustehe, aber auch die Staatsanwaltschaft habe das gleiche Recht gegen einen Freigesprochenen und werde davon auch wohl in den meisten Fällen Gebrauch machen. v. Schwarze, Barth u. A. vertraten den Stundpunkt, daß die Berufung gegen Straf— kammerurteile nur zu Gunsten eines Verurteilten zulässig sein sollten, aber in dem vorgeschlagenen Gesetze stehe davon nichts. Auch das Bedenken, daß mit Einführung dieser Berufung an das Oberlandesgericht der Schwerpunkt des ganzen Prozesses in die zweite Instanz verlegt werde und fraglos damit die Mündlichkeit und Un— mittelbarkeit unseres Verfahrens leiden würde. Trotz alledem könne man für diese Einführung der Berufung gegen die Strafkammerurteile ein⸗ treten, das Verlangen des Volkes geht dahin und es wird mit der Einführung dieser Maßregel das Vertrauen weiter Schichten unserer Bevölke⸗ rung zu unserer Rechtspflege wesentlich gestärkt und gehoben werden, wenn nicht in dem vor⸗ geschlagenen Gesetz Gutes und Schlechtes zu— sammen verquickt wäre. Der Entwurf streicht alle wichtigen Garantien des alten Rechts, u. A. daß alle Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens im Vorverfahren zulässig sind. Viel schlimmer aber ist die Bestimmung des Entwurfs, wonach die Zeugen in der Regel im Hauptverfahren zu vereidigen seien. Redner schilderte die Gefahren, welche für die Rechts- sicherheit darin liegen, wenn die Zeugen im ganz
einseitig geführten Vorverfahren mit ihrer Aus⸗ sage durch den Eid festgenagelt werden und wie diese Maßregel ganz gegen das Interesse, die Wahrheit zu erforschen, verstoße. Das Allerschlimmste aber sei die Streichung des F. 244 d. Str.⸗Pr.⸗O. durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf. Jortsetzung folgt
Gießen, 5. Febr. Die Bonifikation der Berlinischen Lebensversicherungsgesellschaft für die hessische Ludwig- und Alicestiftung betrug im Vorjahre 688,23 Mark. Der hessische Landeslehrerverein hat ausschließlich mit ge⸗ nannter Gesellschaft abgeschlossen. Man hofft, schon in den nächsten Jahren die Höhe der Jahresbonifikation unter gewissen Voraussetzungen auf 1000 Mark steigern zu können.
Gießen, 4. Febr. Der in allen Städten und fast allen Orten des Großherzogtums ver⸗ tretene Rhein-Main⸗Gastwirteverband hält zur Zeit eine Reihe von Versammlungen in verschiedenen Teilen des Landes ab, um den Beschluß des Finanzausschusses II. Kammer, welcher, entgegen dem Antrag der Herren Ab⸗ geordneten Haas-Offenbach und Genossen, das Weinsteuergesetz nicht aufheben will, und das Gesetz, welches Personen unter 16 bezw. 17 Jahren den Besuch von Tanzlustbarkeiten, a uch in Begleitung der Eltern, verbietet, zu besprechen. Die ersten dieser Versammlungen fanden in Bingen, Darmstadt, Gießen und Friedberg statt, welchen weitere in Nieder-Olm, Nierstein, Worms, Bensheim, Erbach, Groß⸗ 1 Butzbach, Lampertheim u. s. w. folgen sollen.
Gießen, 4. Februar. Der Lügentisch macht wieder von sich reden. Die zahlreichen Mitglieder dieser Genossenschaft halten jetzt in der Lotzkneipe ihre Sitzung in blauen gold⸗ bordierten Kappen ab.
Gießen, 5. Februar. Die gestrige Vor⸗ stellung im Zirkus Althoff war wiederum gut besucht. Bei dem Ringkampf, der zwischen dem Athleten und Ringkämpfer des Zirkus, Herrn Geißler, und einem Herrn von hier stattfand, blieb ersterer Sieger. Nach Schluß der Vorstellung dankte Herr Althoff dem Publikum für die Unterstützung seines Unternehmens durch den guten Besuch und versprach bei späterer Wiederkehr in Gießen wieder Neues bieten zu wollen.
N. Ober⸗Ohmen, 4. Februar. In nächster Zeit kommen in hiesiger Umgegend sämtliche Jagden, ebenso die hiesige zun Verpachtung. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß die an unsere Gemarkung grenzende Hofjagd verpachtet wird, denn das Hoffagdamt hat alle seither ge⸗ pachtet gewesenen Gemeindejagden fahren lassen. Die umliegenden Jagden Ruppertenrod, Seibertenrod, Herkersdorf, Groß⸗ Eichen, Zeilbach ꝛc. haben 1500 Morgen Waldjagden mit gutem Wildstand, sodaß Jägern Gelegenheit geboten wird, in unserer Gegend preiswert anzukommen.
Darmstadt, 4. Febr. Den Bericht des ersten Ausschusses der Zweiten Kammer über den Antrag der Abgeordneten Köhler und Bähr, die Neuordnung der Gehalts-, Pensions⸗ und Witwenverhältnisse der Unterförster
Bonjours Mittagessen. Von Felix von Stenglin. (Nachdruck verboten). Er besaß gar keine Erziehung, der kleine Bonjour. Aber er war ein begabter Musiker und in mancher Familie seiner hervorragenden Talente wegen wohl gelitten. Dennoch gingen seine Ge— schäfte immer schlechter, eben wegen seiner gesell— schaftlichen Untugenden.
0 Trotzdem er sich schon seit zwei Jahren in
Dieutschland aufhielt, sprach er nur gebrochen deutsch.
Hatte er reichlich gegessen und getrunken, so lobte
pie besten u et, unte
er zwar in höchster Extase die deutschen Weine und die deutschen Frauen; war ihm das Geld aber
knapp und der Magen leer— und das war die
Regel— so schalt er ohne jede Rücksicht über f Deutschland und seine Bewohner.
Seine Extravaganzen streiften an's Unglaubliche. Man duldete sie vielleicht nur, weil man ihn un⸗ willkürlich mit seiner knirpshaften Figur und seinem
radebrechenden Deutsch nicht für voll nahm.
Daß er seine Wirtin bat, von ihrem bequemen Stuhl aufzustehen, um sich dann selbst dort nieder— zulassen; daß er in dem Zimmer und dem Bett eines anderen Mieters gefunden wurde; daß er in seinem eigenen nach dem Hof gelegenen Stübchen
in leichtestem Gewande, ein Licht in der Hand,
deklamierend auf dem Tische stand und so die Hei⸗ terkeit der Küchenfeen des Hauses, die ihn von ihren
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Küchen deutlich beobachten konnten, hervorrief; daß er während eines Kaffeeklatsches, den seine Wirtin gab, mehrmals hintereinander durch's Zimmer ging, um sich an dem Geschnatter der alten Damen zu weiden: das waren so einige Dinge, die er zu seinem Vergnügen und zu anderer Leidwesen voll— brachte.
Eine Haupt-Untugend Bonjours aber war sein gesegneter Appetit. Wer ibn einmal zu Tisch ge— laden hatte, that es so leicht nicht wieder. Lange hatte Bonjour diesen Zusammenhang nicht begriffen, bis ihn ein guter Bekannter eines Tages darauf aufmerksam machte, daß es in Deutschland gegen den guten Ton verstoße, den Nötigungen der Haus— frau allzu bereitwilligst nachzukommen. Von da an machte Bonjour kein Diner mit, ohne vorher in einem Restaurant eine tüchtige Grundlage gelegt zu haben. Und dies beschloß er also auch zu thun, als er die Einladung zu Kulbrichs in Firma Kulbrich und Kom. an der Oberspree, seiner besten Kundschaft, erhalten hatte.
Hier mußte er sich besonders vorsehen, denn Kulbrichs gaben bei den ihm noch gebliebenen Kunden den Ton an. Durch sie hoffte Bonjour auch, in weitere Kreise zu kommen. Der Verlauf dieses Diners war somit von großer Bedeutung für ihn.
Es ist Mittag. Eilig, im letzten Augeublick, betritt Bonjour den an der Jannowitzbrücke hal—
tenden Dampfer. Erschöpft wischt er sich den
Schweiß von der Stirn, blickt sich nach einem Platz
auf dem Verdeck um und drängt, als ein solcher nicht ausfindig zu machen ist, eine vor ihm au der Ecke einer Bank sitzende Frau mit solcher Gewandt— heit und Schnelligkeit zur Seite, daß sie nebst ihren Nachbarn bis auf's Aeußerste zusammenrücken muß, mag sie wollen oder nicht.
Als der Dampfer Treptow erreicht hat, glaubt Bonjour den richtigen Augenblick gekommen, um seinen Hunger zu stillen und sich auf diese Weise zu dem kommenden Diner vorzubereiten. Er steigt also ab, läßt sich am Wasser unter einem schatten— spendenden Baum nieder und bestellt sich ein Hühnchen. Etwas teuer zwar, aber der Kellner sagte, es sei fertig. Das ist ein Vorzug. Und satt muß der Mensch doch werden.
Ah— da erscheint schon der dienende Geist mit der Schüssel. Zugleich aber hört Bonjour lautes Klingeln auf dem Dampfer erschallen.
„Was?“ fragt er den Kellner verblüfft.„Der Büteau geh'n ab?“
„Na jewiß! Nach Stralau!“
Bonjour springt wie besessen empor und schwenkt den Regenschirm.
„Halt! Halt!“ schreit er aus Leibeskräften und will auf den Dampfer zu. Der Kellner aber hält ihn am Rockzipfel fest.„Bezahlen! Erst bezahlen, mein Herr!“
Bonjour schleudert ihm die zwei Mark vor die
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Füße und erreicht den Dampfer gerade, als das Trittbrett weggezogen werden soll.
Puh! Schade um die zwei Mark. Aber was! Er hat ja heute das ganze Portemonnaie voll, wenn's auch nur Silber ist.
Aber der Hunger! Hunger macht reizbar. Trotzdem jetzt die Hälfte des Dampfers leer ist, kaprizirt der Franzose sich gerade auf die Ecke, die er vorher inne gehabt hat. Diesmal aber bekommt ers mit einem Bäckermeister aus der Köpeniker Straße zu thun, der mit Frau und Kindern einen Ausflug macht und eine Störung seiner Gemüth⸗ lichkeit durchaus nicht duldet. Bonjour wird in⸗ folge der Bemerkungen desselben nun erst recht wütend. Er sagt, er verachte Berlin und habe es stets verachtet, es sei überhaupt nur ein Dorf und jede französische Provinzialstadt sei eine Großstadt dagegen. Diese Ueberlreibungen des erhitzten Fran⸗ zosen nimmt der Bäckermeister seinerseits für baare Münze und neunt den Kleinen, nachdem er sich von dem Erstaunen über dessen Frechheit ein wenig erholt hat, einen Aufschneider und französischen Windhund. Dies hielt Bonjour nun wieder für ein ungeheueres Schimpfwort und springt drohend auf die Bank, mit seinem Regenschirm in gefähr⸗ licher Weise herumfuchtelnd. Da hält der Dampfer zum Glück in Stralau und die Bäckerfamilie
steigt aus. (Schluß folgt.)


