0 i 5 10 Gießen, Mittwoch, den 4. März 1896.4 8 ei K 9 unfonte f — fl I 0 6 f IU I onat alt, ee 9 — 14 „ Ausgabe Gießen 8 Liter 9 1* fue 10 1 Redaktion: 688 Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. 1 Expedition: 5 Kreuzplatz Nr. 4. 8 Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile. 2. Kreuzplatz Nr. 4.
trantw. N. 8„„ 5 dan fokales und Provinzielles. % Gießen, 3. März. In hiestgen Loo sotiv-Beamten verein wurde am Samstag gend das 25jährige Dienstjubiläum der Iren Schneider und Hahn festlich begangen. Afonders erwähnenswert dürfte wohl der Zu⸗ il sein, daß beide Jubilare mit dem Vor⸗ amen Conrad heißen, am selben Tage ge⸗ loren und am selben Tage angestellt ürden sind. Beide wohnen auch im selben Ause.— Wir wünschen den beiden Jubilaren, Az sie auch ihr goldenes Dienstjubiläum dereinst und und munter feiern können.
D. Z. Nieder⸗Ohmen, 2. März. Ein be⸗ muerlicher Unglücksfall ereignete sich auf un in der Nähe unseres Ortes gelegenen Eisen⸗ fnbergwerk. Ein 17 jähriger Bursche von Lehn— n mit Namen A. Sprankel war im Bergwerk Ichäftigt, als sich plötzlich eine Erdmasse löste id auf ihn herabstürzte. Dem Bedauerns⸗ ten wurde das eine Bein zweimal ge— tochen, das andere zerquetscht. Er wurde die Klinik nach Gießen verbracht.
D. Z. Großen ⸗Eichen, 2. März. Der Knecht a hiesigen Landwirts K. Merz bestieg das Gerüst der Scheuer, um Stroh herabzuwerfen. Hierbei
lt er aus und stürzte mit dem Kopf auf den In neboden. Man hob den Bewußtlosen und iwer Verletzten auf und brachte ihn zu Bett; n Leben ist in Gefahr.
Darmstadt, 2. März. Zu Handels⸗ uschtern an der Kammer für Haudelssachen in ffenbach wurden die Kaufleute Otto Mohr nd Hermann Wecker daselbst ernannt. Geh. Fummerzieurat Weintraud wurde auf Nachsuchen unn Dienst als Handelsrichter enthoben.
Worms, 2. März. Nach kurzer Krankheit lb heute in seiner besten Manneskraft Herr ax Michaelis, ein langjähriges, hervor— gendes Mitglied der Stadtverordnetenversamm— dung und eifriger Förderer aller hiesigen Kunst— ktrebungen.
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1 e Worms, 29. Februar. Die Stadtver⸗ 1 übtieten⸗Versammlung hat gestern beschlossen, ——— Restteil der 1891 er 4 pCt. Anleihe Lit. dle zune e und X in Höhe von 1914400 Mark in eine erben. f pCt. Anleihe umzuwandeln. Die Aus⸗ lein larzcbe the der neuen Obligationen Lit. C und J er⸗ -Holsl fang, igt am 1. Juni 1896. Die Pfälzische Bank preiswerle lit das bis zum Jahre 1901 unkündbare An⸗
ö den zum Kurse von 101,25 pCt. übernommen.
er Kursgewinn, abzüglich der Kosten des Druckes, 0 0 it Steuer ꝛc. im Betrage von netto 18 964,20
ark wird der städtischen Vermögensrechnung gulmliig bel, 1 teilweisen Deckung einer Vorlage dieser an ge beclen. ge. e Betriebsrechnung in früheren Jahren von fal Nac asprünglich 34000 Mark überwiesen. Den ie aul ine dinsgewinn überwies die Stadtverordneten⸗Ver⸗ Nusk. erih.„ rimlung dem Reservefonds.
Mainz, 2. März. Das Schwurgericht knurteilte den bei der großherzogl. Oberein⸗ echmerei beschäftigten Schreiber Joh. Ceusel
us Mainz wegen Unterschlagung von 4000 Mk.
2 4 0 8 85 10 4 Cie., mer Absprechung der Beamkenqualität und An—
waguer
Scehwurgerichtssitzung. W. Gießen, 2. März.
In der Beweisaufnahme wird fortgefahren. Heinrich Happel-Garbenteich kam dazu, wie der Angeklagte mit seinem Schwager Debus Streit hatte. Der Angeklagte hatte ein Messer in der Hand. Auch dieser Zeuge erklärt, der alte Bötz sei ein ordentlicher Mann, der seinen Sohn 3 Monate lang vor dem Vorfall ernährt habe, obwohl er selber nur wenig verdiene. Die Kulbach'schen Eheleute zu Garbenteich schildern den unter Anklage stehenden Vorfall nach den Mittheilungen des alten Bötz. Dieser habe zwei Nächte nach dem Vorfall bei ihnen geschlafen, weil er sich vor dem Sohn gefürchtet. Die Wirthin Konrad Walbot Ehefrau deponirt, bei ihr habe der Angeklagte die Sylvesternacht zugebracht. Er habe wie üblich Freibier gegeben und hat Bötz auch tüchtig gezecht, so daß er's, wie auch die anderen Gäste, wohl gespürt haben, aber voll sei er nicht gewesen, sonst hätte man es ihm anmerken müssen. Dem Zeugen Jakob Währum von Garbenteich hat der Angeklagte am Tage nach dem Vorfall erzählt, er habe seinen Vater in der Nacht schrecken wollen und mit ihm etwas vorgehabt.— Heinr. Schneider, Ludw. Pfeffer und Joh. Walbot sind in der Sylvesternacht an dem Hause des Bötz vor— beigekommen und haben den alten Mann schreien hören. Die beiden Ersten traten an das Fenster, um zu sehen, was los war. Der Angeklagte rief ihnen zu, sie sollten machen, daß sie fortkämen. Aus vorliegenden Akten wird konstatirt, daß Debus s. Z. seinen Schwager wegen Mißhand⸗ lung und Bedrohung angezeigt hat, die Anzeige aber zurückzog, weil, wie er heute erklärte, der Angezeigte damals gedroht, ihn und seine Frau in den Betten zu erstechen, wenn er bestraft werde. Damit ist die Beweisaufnahme erschöpft. Erster Staatsanwalt Dr. Güngerich stellt den Antrag, die nicht vereidigten Zeugen, nämlich den alten Bötz, sowie dessen Schwiegersohn Debus und dessen Frau zu vereidigen. Der Verthei⸗ diger überläßt dies dem Ermessen des Gerichts.— Der Gerichtshof beschließt die Vereidigung. Nur die Schwester des Angeklagten, die Ehefrau Debus, erklärt, gegen den Bruder keinen Eid ablegen zu wollen. Die den Geschworenen vor— zulegenden Fragen gehen dahin:„1. Ist der Angeklagte schuldig: in der Sylvesternacht seinen Vater zu töten, mit Vorsatz und Ueberlegung aus⸗ zuführen, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche den Anfang der Ausführung dieses Ver⸗ brechens enthalten“. Auf Antrag des Verteidigers wird die Nebenfrage für den Fall der Verneinung der Frage 1 dahin gestellt:„ob der Angeklagte in der Sylvesternacht seinen Vater mit der Begehung eines Verbrechens bedroht hat“. Erster Staats- anwalt Dr. Güngerich nimmt um 3 Uhr nachmittags das Wort. Ein Vatermord ist ver⸗ sucht worden. Ein solches Verbrechen hielt der Gesetzgeber im grauen Altertum für so unmög⸗ lich, daß er nicht daran dachte, eine Strafe dafür zu bestimmen. Anders sei dies heutzutage, denn in seiner kurzen Praxis seien ihm 2 solcher furcht⸗ barer Verbrechen vorgekommen, und die Mörder
hätten ihre That auf der Guillotine verbüßen müssen. Er präzisierte darauf die Thatbestands— merkmale des Mords, des Totschlags und des Versuchs dieser Verbrechen und wendete sich dann zur Sache selbst, indem er die Frage aufwirft: „was ist das für ein Mann, der auf der Auklage— bank sitzt und des schweren Verbrechens bezichtet ist?“ Der Staatsanwalt will nicht davon reden, daß sich der Angeklagte schon gegen die Gesetze des Staates schwer vergangen hat. Er lege größeres Gewicht anf die sittliche Qualität des Angeklagten. Und wie ist Bötz aus der heutigen Verhandlung hervorgegangen? Als roher arbeits⸗ scheuer Geselle, der sich von seinem alten Vater, der sich krumm gearbeitet hat in seinem Leben, ernähren läßt, als ein Mensch, der den kargen Lohn des Alten in die Wirtshäuser trägt. Aus der Verhandlung sei hervorgegangen, daß es die Mutter gewesen, die an der Erziehung des Sohnes gefehlt, die ihn verwöhnt, verzogen und ver— hätschelt, und eben dieser Sohn hat der Mutter diese Erziehung mit roher brutaler Behandlung gedankt. Von einem Menschen, der die Absicht bekundet, seine nächsten Verwandten nachts im Bette zu ermorden, von einem solchen Menschen ist auch das Schrecklichste— einen Frevel an dem gehei— ligten Haupte des Vaters zu begehen, zu erwarten. Die heutige mündliche Verhandlung habe keinen Beweis dafür erbracht, daß die That mit Ueber— legung ausgeführt, daher könne die Anklage nur dahin gehen, daß die Geschworenen, die an si— gerichtete Schuldfrage bejahten, aber die darin enthaltene Ueberlegung verneinten, so daß sich die That des Angeklagten nur als Totschlags— versuch darstelle. Der Verteidiger des An— geklagten Justizrat Dr. Reatz, plaidierte kurz auf Verneinung der Hauptfrage. Der Ange— klagte habe seinen Vater nur schrecken wollen. Der alte Baetz habe unter seinem Eide aus— drücklich erklärt, daß sein Sohn weder seinen Kopf berührt, noch ihm den Strick etwa unter dem Kissen hindurch um den Hals gelegt, damit bleibe nur die eine Möglichkeit, daß der Strick oder das Seilchen vom Angeklagten dem Vater an den Kopf geworfen, wie es der erstere auch behaupte, u. dem Letzteren um den Nacken gefallen sei, als er sich im Bette aufgerichtet. Alle die Momente, die der Vertreter der Staatsbehörde hier vorgebracht, um die That seines Klienten künstlich zu dem zu machen, was sie nicht sei, nämlich zum Totschlagsversuch, reichen bei weitem zur Ueberführung nicht hin. Was der eigene Vater darüber sage, sei nicht beweiskräftig, denn dieser sei beeinflußt von seinem Schwiegersohn Debus. Strafe müsse ja sein Klient erleiden, aber da genügt die Bejahung der Hilfsfrage, während der Verteidiger die Geschworenen bittet, bie Hauptfrage zu verneinen.— In seiner Replik weist der Erste Staatsanwalt Dr. Güngerich darauf hin, daß es der Verteidiger vermieden, ihm auf seine Gründe Gegenbeweise beizubringen, er sei über die eigentliche Anklage leicht hinweg gegangen. Noch ein Mal führte der Ankläger neue Momente vor, die für seine Ansicht sprechen, daß der Angeklagte seinem Vater nach dem Leben trachtete.— Der Verteidiger Justizrat Reatz bemerkte, wenn er sich auf die
Widerlegung der Einzelheiten der Anklage nicht eingelassen, so habe er gemeint, sich in Rücksicht auf die vorgerückte Zeit beschränken zu sollen. Die Geschworenen hätten ja auch der Verhandlung beigewohnt und da genüge es, daß er als Ver⸗ teidiger ihnen seinen Standpunkt darlege und das habe er gethan. Nach kurzer Rechtsbelehrung zogen sich die Geschworenen um 5¾ Uhr zur Beratung zurück. Nach dreiviertelstündiger Ab⸗ wesenheit erschienen dieselben wieder im Saal und richtete einer der Herren an den Präsidenten die Frage, ob der Vater des Angeklagten in der kritischen Nacht im Zimmer mit dem Sohn noch verblieben sei?— Landgerichtsrat Seeger er— klärte diese Frage nicht beantworten zu dürfen und eröffnete aufs Neue die Beweisaufnahme. Der Angeklagte erklärte, da sein Vater im Saale nicht mehr anwesend war, daß dieser in frag⸗ licher Nacht zu ihm ins Bett gekommen, in der nächsten Nacht aber außerhaib des Hauses ge— schlafen. Erster Staatsanwalt Dr. Güngerich bemerkte, daß dies für den alten Mann keine Bedenken gehabt, denn bekanntlich schlafe ein Angetrunkener fest und daß der Sohn gleich ein⸗ geschlafen, habe sein Vater unter Eid bekundet. Justizrat Reatz bemerkt dagegen, daß wenn der Vater seinen Sohn für einen Verbrecher ge⸗ halten, dem er zutraute, er wolle ihm ans Leben, er sich nimmermehr mit demselben in ein Bett gelegt haben würde. Nach nochmaliger Verlesung der Schuldfrage durch den Vorsitzenden zogen sich die Geschworenen ins Beratungszimmer zurück. Nach halbstündiger Beratung um 7 Uhr verkündet der Obmann den Wahrspruch der Geschworenen dahin, daß der Angeklagte des Mor dversuchs nicht schuldig, daß aber die Hülfsfrage, ob der Angeklagte wegen der Bedrohung seines Vaters mit einem Verbrechen mit mehr als 7 Stimmen bejaht worden sei. Der Gerichts⸗ hof verurteilte den Angeklagten hierauf dem An⸗ trage der Staatsbehörde gemäß, in eine Ge⸗ fängnisstrafe von 6 Monaten, der höchsten zulässigen Strafe nach§S 241 des R.⸗St.⸗G.
Gießen, 3. März.
Der Vorsitzende, Landgerichtsrat Seeger, eröffnete um 9 Uhr Vormittags die Sitzung. Nach Ausloosung der Geschworenen wird in die Verhandlung gegen den Tagelöhner Eckhardt von Ruppertsburg wegen Meineids eingetreten. Die Großh. Staatsbehörde wird durch Staats⸗ anwalt Zimmermann vertreten. Die Verthei⸗ digung führt Justizrat Baist. Der Angeklagte ist 58 Jahre alt, verbüßt z. Zt. eine Strafe wegen Meineidsverleitung. Er wird beschuldigt, am 14. März 1895 vor dem Schöffengericht Laubach, den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid wissentlich verletzt zu haben. Der That⸗ bestand soll nach Darlegung des Vorsitzenden der folgende sein. Die Hahnsche Ehefrau von Rup⸗ pertsburg hatte am 17. Oktober 1894 daselbst innerhalb des Orts ein Portemonnaie verloren, in dem sich eine Mark, ein Fünfzigpfennigstück und 3 einzelne Pfennig befanden. Die Hahn hatte dabei die Straße passiert wo die Familien Högy und Werner sich gegenüber wohnen. Am andern Morgen fand der Högysche Sohn, Wil⸗
ame mildernder Umstände zu 13 Monaten
0 gefängnis. g en dige n 7 8 20. 75 n 0 Eine Grabschrift. enheimers“ Plauderei von V. Buchwald. 2(Schluß.)
seschlagend“„Ralph war ruhiger— über seiner tiefen dci ene ue um Beatens Verstümmelung hatte er jenen 5 vetserigt lag Leonorens verschmerzt und vergessen. Aber 11 Grabe, suropa war ihm überdrüssig, er reichte seinen Ab, Mage 4. bed ein und ging nach Asien und Afrika. Er e ilrte fortan ein unstätes Leben bei Judiern, der Unbern und Sudanesen und mit Europa hielten Iueure 1 nur die Rosen verbunden, die er alljährlich ein— balls aul aus Nizza an Gräfin Beate senden ließ. . 5 1.„Da starb sein Bruder kinderlos, und er ward „ e e Majoratsherrschaft berufen. Ungern trat er Clas 11 ee Riesenbesitz an, dessen Verwaltung ihm Zwang, anzig 0 opelt lästig nach dem jahrelang geführten Wander . len, auferlegte. Er hatte nicht eher das alte er Fur 0 h bezogen, bis Leonore dasselbe geräumt, er bel 00 nied jedes Zusammentreffen mit der Treulosen, agen heul der man sagte, daß sie gern als Herrin in 55 chusberg verblieben ware. Aber nichts regte sich ef ger in der Brust des Getäuschten für fie als flin⸗ le lachtnng. Er lebte als Einsiedler, nur mein
vile 100 öer mit uns Jungens, von denen der älteste 1 iumtiver Majoratserbe, waren wochenlang zu
10 ost bei ihm. Mein Vater drang in den Vetter rb ü heiraten, denn selbst sehr vermögend, lag ihm 0 no, dai daran, sein Erbe zu sein. Er malte ihm nie be 1 eigene glückliche Ehe in den leuchtendsten Farbenz 0 dee 0 Ar der alte Sonderling pflegte dann mit schwer⸗ 80 4 U
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mütigem Lächeln zu sagen:„Zu diesem Glück bin ich zu alt, mein Bester.“
„So lebte er einige Jahre, nur mit uns und den Waldecks verkehrend. Um Gräfin Beate hatten sich trotz ihres Gebrechens viel Männer be— worben, aber sie hatte alle mit liebenswürdigem Korbe bedacht, und fragte man sie weshalb, ent— gegnete sie lachend wie Sie, Ilse:„Der Rechte erschien nicht.“ Onkel Ralph nahm alte Freundes— rechte in Anspruch und redete ihr einst zu, den sich augenblicklich um, sie bewerbenden Grafen D. nicht wieder abzuweisen und da geschah das Seltsame. Sie entgegnete ihm, daß sie, wenn auch schon 30jährig, nicht gesonnen sei, sich ohne Liebe zu vermählen. Und den sie liebe? Nun, der sei in der Welt herumgeirrt und lebe jetzt einsiedlerisch in seinem Schloß, mit Blumen das Unrecht sühnend, das er begangen, anstatt mit seiner Person, seinem Leben.
„Sie hatte zitternd und weinend das Geständ— nis gemacht. Und da war es ihm wie Schuppen von den Augen gefallen, und er hatte plötzlich sein Glück erkannt. Viel ist nicht mehr zu berichten, als daß die Beiden eine Ehe geführt, wie sie glück licher nicht gedacht werden kann, ein volles Genügen, schrankenloses Ineinanderaufgehen! Tante Beate hat uns Jungens, die wir in zärtlicher Verehrung an ihr hingen, oft erzählt, wie sie den kecken Ora— goneroffizier schon als Kind vom Sehen geliebt, wie begierig sie all die übermütigen Geschichtchen, die er verübt, treulich in ihrem Tagebuch vermerkt.
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„Leider blieb die Ehe kinderlos. Als Beate starb, beweint von allen, die sie kannten, sank Onkel Ralph zusammen und ward ein alter Mann. Nur so viel Zeit hat ihm der Tod gelassen, mit diesem Denkmal das Grab der geliebten Gemahlin schmücken zu lassen dessen geheimnisvolle Inschrift sich uns jetzt enthüllt. Denn ich glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich die Buchstaben ergänze durch die Worte: „Nemo vetustior, est quam ut beatus flat.“ Das heißt ungefähr:„Niemand ist zu alt zum Glück.“
Ilse hielt das Haupt geneigt, ihre Brust hob und senkte sich stürmisch. Süßes Hoffen, das der Verstand begraben zu haben wähnte, regte sich jetzt in ihr in fast wilder Lebenslust. Warum nicht auch ihr noch einmal ein großes, trunkenes, wonnevolles Glück————
„Ilse“, fuhr Rochus fort,„wir haben in un— verzeihlichem Leichtsinn das Glück an uns vorüber gehen lassen, bis es beinah zu spät geworden wäre. Aber noch sind wir aufgewacht zur rechten Zeit— die Wahrheit zeigt sich uns— sagt uns mit deut— lichen Hammerschlägen, daß auch wir nicht— zu alt sind zum Glück!“ 5
Ein Windstoß fuhr durch die Cypressen, rauh den Winter verkündend. Aber in die Herzen der beiden fiel noch kein Winterreif, sondern die be— seligende Gewißheit eines Spätsommers voll heißen unbeschreiblichen Glücks.
„An einem Grabe haben wir Weisheit gelernt und erfahren, wie das Glück gewonnen wird. Ilse.
Darf ich hoffen, daß Sie es küuftig in mir finden, wie ich in Ihnen, wollen Sie mein Weib sein, Ilse?“
Sie schlug in die dargebotene Rechte, und ein voller warmer Blick ihrer Augen sagte ihm, daß er derjenige sei, dessen Bild sie still in ihrem Herzen getragen hatte all' die Jahre hindurch.
Sie verließen Hand in Hand den Friedhof und standen wieder auf der Anhöhe. Aus den Thäleru stiegen Nebel auf und verhüllten die Fernsicht.
Das kümmerte sie nicht, denn sie schauten nicht mehr in die Ferne, sondern in ihre Herzen.
„Warum hast Du eigentlich nicht geheiratet, Ilse?“ fragte Rochus.
„Weil ich auf den Rechten gewartet habe und der warst Du.“
„Das also war der Roman?“
Sie nickte nur und er küßte sich die Antwort von ihren Lippen.
„Ein Thor war ich und ein Glückspilz bin ich nun“, lachte er.
„Und was bin ich?“ „Meine Prinzessin.“
Rochus hat seiner Familie die Erforschung der Grabschrift verborgen.
Am Hochzeitstage ging unter den Gästen das Gerücht von einer Devise in den Ringen der beiden. Auf eine Frage wiesen sie ihnen lächelnd: N. V. e. d. u, b


