Ausgabe 
2.8.1896
 
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Gießen, Sonntag, den 2. August

1896.

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Ausgabe

Gießen.

Redaktion:

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Erscheint täglich mit Ausnahme der

Tage nach Sonn- und Feiertagen.

Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

.

Expedition:

0 Kreuzplatz Nr. 4.

ö L. Gießen, 1. August. Klagen aus der ummerfrische gehören jetzt zu den alltäglichen gen, und wenn man alle die wilden Entrüstungsbriefe, bon Sommerfrischen aus an liebe Freunde und Be⸗

ie Druck übergeben wollte, so käme sicher ein stattliches, Ihhandiges Werk zustande stattlicher und vielbändiger leicht, als irgend ein Konversationslexikon. Wir selbst Ilten eine erkleckliche Anzahl von Episteln, die sich durch Aihörte Grobheit in der Kritik ländlicher Zustände aus⸗ men und von empörten Sommergästen vertrauensvoll zum Zwecke der öffentlichen Warnung mitgeteilt den, zu dem gedachten dickleibigen Werke beisteuern. ger sind Diskretion und Vorsicht die Hauptugenden issenhafter Redakteure, weshalb die zornigen Brief⸗ ber sich wohl oder übel damit begnügen müsseu, n Groll in unsern mitfühlenden Busen ausgeschüttet haben. Von einer öffentlichen Besprechung der ge⸗ en Mißstände kann nicht die Rede sein, weil wir nach bewährten GrundsatzAudiatur et altera pars erst auch die andere Partei hören und ihre Ver⸗ gung gebührend berücksichtigen müßten. Das aber de unsere Privatkorrespondenz ins geradezu Ungeheuer⸗ ih ausdehnen, so daß uns keine Minute Zeit mehr zur Fflung unsrer übrigen redaktionellen Thätigkeit übrig ben. Immerhin beweisen die zahlreichen Klagen aus 'ommerfrische hinlänglich, daß nicht alles Gold ist, glänzt, und daß man der geschicktesten Reklame nicht ner blindlings bei der Wahl eines Sommeraufent⸗ tes folgen soll. Heutzutage, wo das Erholungsbedürfnis wis abgespannter und überarbeiteter Stadtmenschen ih und mehr zunimmt, ist der begehrte ArtikelSommer⸗ iche vielfach zum Gegenstand einer sehr unsauberen ichwindelhaften Spekulation geworden. Das kläglichste dufnest entblödet sich manchmal nicht, auf dem Wege Inserats seine Vorzüge einem hochverehrten Publikum wuprelsen und mit Eigenschaften zu prahlen, die in sabsrheit garnicht vorhanden sind. Gehen dann leicht⸗ zubige Familienväter, ohne zuvor genaue Erkundigungen kguzlehen, in die Falle, um mit Kind und Kegel ein ax Wochen sich trostlos zu langweilen und bei un⸗ kigender Wohnung und Pflege geistig wie körperlich aunterzukommen, so darf man sich natürlich über den Asprung giftiger Schreibebriefe an liebe Freunde und Alannte daheim nicht wundern. Bei den lieben Freunden ad Bekannten freilich rufen diese Briefe meist Eindrücke bor, die keineswegs in der Absicht der lamentierenden khesschreiber lagen. Nicht Mitleid nämlich empfinden glücklich daheim Gebliebenen für die armen Opfer der duumerfrische, sondern sie reiben sich schadenfroh die sinnde über die schnöde Hereingefallenen hinter dem Rücken enhaft aus. Es empfiehlt sich also, lieber schweigend u dulden, als die böse Welt mit Klagen zu behelligen, it welches sie mit Recht nur geringes Verständnis hat, ell diese Klagen selbstverschuldete sind und leicht zu ver⸗ uelden gewesen wären!

* Gießen, 1. August. Die neue Wochen⸗ larktsordnung hat eine wahre Re⸗ olution unter den Marktverkäufern von außerhalb hervorgerufen. Der Marktmeister ate vor Beginn des Marktes seine liebe Not, ie vielseitigen Wünsche dieser Leute zu befrie⸗ igen. Aber auch unsere Hausfrauen müssen ch erst in die neuen Verhältnissen finden. Sie uchten und trippelten auf dem Markte umher, um die Verkäufer zu finden, mit denen sie seit angem Handelsbeziehungen verbanden. Doch die Sache machte sich besser, als man anfangs nubte. Waren auch die Marktlauben heute cht vollständig benutzt, so wird uns doch ver⸗ 0 schert, daß sämtliche Stände darin fest vermietet

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Dien und daß, wenn noch mehr zu haben wären, kein Mangel an Reflektanten vorhanden wäre. Gießen, 1. August. Die für heute an⸗ gekündigten Scharfschießübungen des 2. Bataillons hiesigen Jufanterie-Regiments finden erst am 4. August statt.

* Gießen, 1. August. Die hessischen Gerichtsvollzieher kommen morgen, Sonn⸗ tag, den 2. August in Frankfurt a. M. zu einer Sitzung zusammen. Die Beamten erstreben eine Besserung ihrer Pensionsverhältnisse.

* Gießen, 1. August. In unserer Stadt findet Dienstag, den 4. August eine Pro vin- zial⸗-Pfarr⸗-Konferenz statt. Der Haupt⸗ verhandlungsgegenstand ist das Thema: Die innere Mission und das Pfarramt.

* Gießen, 1. August. Ein Unfall, der durch die Folgen eines Betriebsunfalles veranlaßt wurde, berechtigt auch dann nach einer kürzlich gefällten Entscheidung des Reichs-Ver⸗ sicherungsamtes zum Bezuge einer Rente, wenn er an und für sich keinen versicherten Betriebs⸗ unfall darstellt. DerMühlarzt Laschinger hatte sich bei der Neueinrichtung des Sägewerks einer Mühle derart verletzt, daß er nach be endetem Heilverfahren ein unangenehmes Blasen⸗ leiden zurückbehielt. In einer besonders finsteren Nacht stürzte er bei Verrichtung eines gewissen Bedürfnisses über einen eisernen Reifen, der für das Wasserrad bestimmt war. Er beantragte dann bei der Müllerei-Berufsgenossenschaft die Gewährung einer Unfallrente, die er nach dem Grade seiner Erwerbsunfähigkeit bemaß, der durch beide Unfälle zusammen verursacht worden war. Die Berufsgenossenschaft sträubte sich in⸗ dessen besonders dagegen, für die Folgen eines zweiten Unfalles aufzukommen, den sie als einen Unfall des gewöhnlichen Lebens bezeichnete. Das Reichs⸗Versicherungsamt als letzte Justanz ver⸗ urteilte sie jedoch, dem Kläger die Folgen des ersten Unfalls mit 20 pCt. und die des zweiten mit 30 pCt. der Vollrente zu entschädigen; so daß Laschinger bis auf weiteres 50 pCt. der⸗ selben zustehen. Der Vorsitzende führte aus, es sei für diese Bemessung der Rente maßgebend gewesen, daß zwischen dem ersten, dem Betriebs⸗ unfalle, und dem zweiten Unglück des Klägers ein unverkennbarer innerer Zusammenhang be stehe.

i 5 Gießen, 1. August. Ein Prozeß, der schon drei Instanzen durchlaufen hat und bei dem es sich ge⸗ radezu um Lösung juristischer Doktorfragen dreht, beschäf⸗ tigte gestern Nachmittag unsere Strafkammer. Die Staatsbehörde vertrat Assessor Brühl, die Verteidigung führte Rechtsanwalt Metz⸗Gießen, als Substitut der Rechtsanwalt Metz⸗Nidda. Die Kammer war mit drei Richtern besetzt. Zeugen waren nicht geladen. Das Referat erstattete Landgerichtsrat Müller. Auf Grund des Gesetzes betr. die Ausübung und den Schutz der Fischerei vom April 1881 war dem Papier⸗Fabrikanten Louis Staffel⸗Nidda und Unterschmitten auf Grund einer Anzeige vom 13. Juni 1895 ein Strafbefehl in Höhe von 20 Mark zugestellt, weil er den Artikel 43 des vorerwähnten Gesetzes verletzt habe. Staffel hatte zuge⸗ lassen, daß aus seinem Etablissement mit giftigen Stoffen geschwängerte Abwässer in die Nidda gelassen und dadurch fremde Fischereirechte geschädigt würden. Der Referent betont, daß nach den Akten die Zustellungsurkunde des Strafbefehls das einzige Anzeigen bilde, daß der zu be⸗ strafende Louis Staffel überhaupt existiert. Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch erhoben und zwar per

Prokura Louis Staffel von Emil Staffel. Eine Verneh⸗ mung des Angeschuldigten Louis Staffel hat nicht statt⸗ gefunden und war auch in diesem Fall nach der Str.-Pr.⸗O. nicht unbedingt erforderlich. So kam die Sache an das Schöffengericht Nidda, wo dieselbe vom Rechtsanwalt Metz⸗Nidda vertreten wurde und zwar auf Grund einer wieder mit per Prokura Louis Staffel Eduard Staffel unterzeichneten Vollmacht. Das Schöffengericht Nidda verwarf den Einspruch gegen den ergangenen Strafbefehl und verurteilte den Angeklagten zu 20 Mk. Geldstrafe, weil es den vom Prokuristen unterzeichneten Einspruch für nicht zulässig hielt. So kam die Sache an das Landgericht Gießen als Berufungsinstanz und dieses er⸗ ledigte die Angelegenheit dadurch, daß es⸗ die Berufung zurückwies und zwar, weil nach seiner Ansicht die Voll⸗ macht des den Angeklagten und Berufungsklägers ver⸗ tretenden Anwalts nicht zu Recht bestehe, denn dieselbe hätte nicht vom Prokuristen, sondern vom Angeklagten selber unterschrieben sein müssen, wenn sie Rechtsgültigkeit haben soll. Gegen diesen Beschluß wurde die Beschwerde beim Oberlandesgericht in Darmstadt mit Erfolg geführt. Der Vertreter des Angeklagten hatte nämlich vor dem Landgericht einen Brief seiner Mandanten zu den Akten überreicht, der von diesem, dem Louis Staffel, selber, an ihn gerichtet war und aus dessen Inhalt klar und deut⸗ lich hervor ging, daß er dem Rechtsanwalt den Auftrag erteile die Berufung in der leidigen Fischangelegenheit zu verfolgen. Dieser Brief war für den Oberstaatsanwalt und die höhere Instanz in Darmstadt maßgebend, um den abweisenden Beschluß des Landgerichts Gießen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz, unsere Strafkammer, zurück zu verweisen. So lag die Sache gestern. Rechtsanwalt Metz-Gießen bat den Vorsitzenden, aus den Akten zu konstatieren, daß die Staatsbehörde die von ihr nur vorsorglich eingelegte Revision gegen das Gesamturteil in der früheren Verhandlung vor demselben Gerichtshof zurück genommen habe. Landgerichtsdirektor Jöckel erklärte jedoch, einen Bemerk hierüber in dem betreffenden Sitzungsprotokoll nicht zu finden. Assessor Brühl erklärte darauf, daß er die von der Staatsbehörde eingelegte Berufung als nicht zurück gezogen betrachte, worauf ihm der Vorsitzende das Wort zur Begründung der Berufung erteilte. Assessor Brühl vertrat die Mei⸗ nung, daß der Angeklagte in der ersten Instanz überhaupt nicht zureichend vertreten gewesen, die von seinem Proku⸗ risten in seinem Namen erteilte Prozeß-Vollmacht für die erste Instanz habe nicht hingereicht, um den betreffenden Anwalt vor Gericht zu legimitieren. Der Einspruch des Ange⸗ klagten gegen den erlassenen Strafbefehl hätte daher aus diesem Grunde vor dem Schöffengericht schon verworfen werden müssen. Der Verteidiger führte demgegenüber aus, daß, nachdem die Staatsbehörde früher schon ihre gegen das Urteil des Schöffengerichts eingelegte Berufung zurückgenommen, deren neueres Vorbringen gegen dieses Urteil ohne Belang sei. Darüber, daß die Berufung s. Z. zurückgenommen, beantrage er eventuell den Ersten Staatsanwalt Dr. Güngerich und den Landgerichtsdirektor Jöckel als Zeugen zu hören. Rechtsanwalt Metz präzisiert darauf die Stel⸗ lung des Prokuristen nach dem Handelsgesetzbuch und be⸗ zieht sich auf Absatz 3 des Artikels 43 des Hess. Fischerei⸗ gesetzes, um darzuthun, daß es sich im vorliegenden Falle um keine private, sondern eventuell vermögensrechtlich um eine rein geschäftliche Angelegenheit des Inhabers der Papierfabrik handelte, die geschäftlich und gerichtlich zu vertreten der Prokurist nicht nur gesetzlich das Recht, sondern sogar im Behinderungsfalle die Pflicht hatte. Im Uebrigen aber sei nach der Anklage sein Klient gar nicht der, den man strafen wollte, denn der zu Strafende sei nach den Akten noch keine 30 Jahre alt. Der Louis Staffel, den er vertrete, sei wesentlich älter. Dessen Sohn, der Prokurist Emil Staffel, sei ja beinahe so alt, wie in den Akten angegeben. Es müsse auch ein Versehen bei der Zustellung des Strafbefehls vorgekommen sein, denn Louis Staffel bestreitet, die von der Post be⸗

urkundete Thatsache, daß ihm persönlich die Zustellung des Strafbefehls in Unterschmitten gemacht, weil er zur frag lichen Zeit gar nicht dort gewesen sei. Der Gerichtshof beschloß die Sache zum 7. August zu vertagen und beide, Louis und Eduard Staffel, dann persönlich zu hören.

Berichtigung. In unserem gestrigen Re ferat über die Stadtverordneten-Versammlung muß es bei demjenigen Teil, der die Bieberthal⸗ bahn⸗Angelegenheit behandelt, nicht Bahnbrücke, sondern stets Lahnbrücke heißen.

Bad⸗Nauheim, 1. August. Verwichene Nacht brach in der Villa Hartmann hierselbst Feuer aus, welches innerhalb dieses Gebäudes größeren Schaden anrichtete. Der Brand soll⸗ durch die Unvorsichtigkeit eines Dienstmädchens entstanden sein.

Eberstadt, 1. August. Heute Mittag traf von Gießen eine für unsere Gemeinde neu be⸗ schaffte Feuerspritze hier ein. Die Lieferung geschah durch Vermittelung des Herrn L. Gail⸗ Gießen von der leistungsfähigen Fabrik Joh. Beduwe⸗Aachen.

Mainz, 31. Juli. Vor der Strafkammer des Landgerichts standen heute drei jugendliche Straßenräuber von 13 und 14 Jahren. Die noch schulpflichtigen Bürschchen haben am 27. April eine Anzahl Knaben im Mombacher Wald mit Gewalt die Taschenmesser abge nommen, mit diesen alsdann die Knaben be droht und ihrer sämtlichen Habseligkeiten beraubt. Das Gericht erklärte, man müsse eine Exempel statuiren, um den seit Jahren im Mombacher Wald verübten Exzessen ein Ziel zu setzen, und verurteille die Knaben wegen räuberischer Er⸗ pressung zu Gefängnißstrafen von drei Tagen, fünf Tagen und zwei Wochen. Entgegen einer von derKleinen Presse gebrachten Mitteilung über eine Morphium vergiftung in der Familie des Zahnarztes B. wird jetzt mitgeteilt, daß die Staatsanwaltschaft ein Verbrechen ver⸗ mutet. Die Frau des Arztes giebt an, daß sie mit ihren beiden Kindern aus einem Glas ge⸗ trunken, in dem sich nach ihrer Ansicht reines Wasser befunden hätte. Der Zustand der Frau B. und des andern Kindes hat sich infolge ärzt⸗ licher Hilfe derart gebessert, daß eine Gefahr für Beide nicht mehr vorhanden ist. Der Staats⸗ anwalt läßt fortgesetzt Zeugen vernehmen. Gestern Nachmittag fand die Obduktion des verstorbenen Kindes statt.

* Mainz, 31. Juli. Zwei prakt ische Aerzte aus Weisenau, die Herren Dr. Berg und Dr. Dalken, standen vor dem Schöffengericht. Dr. Berg hatte eine Frau in ärztlicher Behand⸗ lung, die später wegen der gleichen Krankheit Dr. Dalken konsultirte. Dieser erklärte die Diagnose und Behandlungsweise des Dr. Berg für gänzlich falsch. Er sagte der Frau, es sei ihr Glück gewesen, noch rechtzeitig sich nach anderer ärztlicher Hilfe umgesehen zu haben. Herr Dr. Berg, der diese Aeußerungen erfuhr, klagte wegen Beleidigung, das Schöffengericht wies jedoch seine Klage ab. Die Aeußerungen Dr. Dalken's seien zwar nicht kollegialisch, aber in Anbetracht der Umstände völlig berech- tigte gewesen.

Standesamtliche Nachrichten. Geburten.

Am 20. Juli. Dem Restaurateur Christian Riegel⸗

Das blaue Herz. Roman von Karl Ed. Klopfer. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Bitt' um Verzeihung! griff er dann wieder i der heute schon so oft gebrauchten Redensart. Ist es denn überhaupt sicher, daß mein blaues erz wirklich dasselbe war, das die Frau Gräfin

Dame ein ähnliches... Adele erklärte ihm kurz angebunden, wie man 1 einer verborgenen Kapsel schriftliche Be⸗ veise dafür gefunden habe, daß das Berlok aus em Besitz der Gräfin Degenstein stamme. Da nurden Nazis Augen selbstverstäudlich noch größer. ür kribelte an seiner Hosennaht und schielte aber⸗ 0 nals sehr angelegentlich nach dem Grafen hinüber. Wissen Sie näheres über jene Personen anzu⸗ eben, die damals im Laden ihres Prinzipals

e schienen? mengte sich jetzt wieder der Freiherr nit der Miene eines Untersuchungsrichters ein. Beschreiben Sie einmal die Leute! Nicht doch! wehrte da Degenstein mit einer duveränen Handbewegung ab.Jetzt kann es uns doch ziemlich gleichgiltig sein, wer diese Per⸗ donen waren und wie sie zu dem Ding gekommen find.

Sie haben also gehört, daß das Medaillon doch noch in die richtigen Hände zurückgelangt ist. Ich will Ihren Angaben vollen Glauben schenken und auch nicht weiter nach den Gründen fragen, die Sie abgehalten haben, den Wertgegen⸗ stand gleich damals an zuständiger Stelle zu depo nieren. Pst! Reden Sie nichts weiter. Ich sage Ihnen ja, es ist gut, wir wollen die Sache auf sich beruhen lassen. Sie sind entlastet, wir be⸗ halten das Ding und hier gewähre ich Ihnen noch einen Finderlohn, weil das Medaillon für uns einen besonderen Wert besitzt.

Dabei reichte er ihm eine Bankuote hin, die er bei den letzten Worten aus seiner Brieftasche genommen hatte.

Ignaz aber brachte seine Finger nicht von den Hosennähten weg.

Entschuldigen Herr Graf! Wollen mir die Herrschaften doch gnädigst gestatten, mich von dem Vorwurf zu reinigen, als hätt' ich das blaue Herz uurechterweis behalten! Die Leute waren Fremde, ich hab' sie weder früher, noch später ge⸗ sehen, daß das Herzel ein Juwendiges hatte, das hab' ich nicht gewußt, ich hab's nicht auf⸗ machen können und ich hab' damals auch keine Idee davon gehabt, daß das kleinwinzige Ding viel wert wär' ich war ein armer dummer Bub' und hab's für eine nette Spielerei gehalten weil's so sauber

Jetzt lächelten die Damen, und selbst auf dem Antlitze des würdevollen Sektionschef erschien ein freundlicherer Schimmer. Das Gemisch von ge⸗ zwungenem Hochdeutsch und heimatlichem Dialekt in dieserVerteidigungsrede kam so treuherzig heraus, daß man dem Burschen auch ohne tiefere Menschen kenntuis Glauben schenken konnte.

Um so besser! erklärte Degenstein und drängte Nazi jetzt mit ungeduldiger Geberde den Kassen

schein auf.Sie sind in unseren Augen glänzend

gerechtfertigt. Da nehmen Sie endlich und ge

haben Sie sich wohl! g Ignaz steckte die Note mechanisch ein, den

Grafen dabei noch immer so unverwandt ansehend, daß er sogar den Dank vergaß.

Einige Sekunden verstrichen Schweigen auf allen Seiten.

Wollen Sie noch etwas? fragte dann die Baronin.

Nei ein, stammelte Ignaz, erschrocken aus seinen Gedanken auffahrend;bitt' um Verzeihung!

Und mit einer linkischen Verbeugung, die mit seiner sonstigen Agilität in krassem Widerspruch stand, konzentrierte er sich nach rückwärts, wobei er durch seinen abermaligen Rückblick nach dem Grafen beinahe an den Thürpfosten angerannt wäre.

Ein kurioser Kauz! murmelte der Freiherr, als der junge Maun draußen war.Der scheint

unter lautlosem

Daun wandte er sich mit wohlwollender Herab⸗ bassung an den Diener.

herg'schaut hat wie dem blauen Lack.

am lichten Tag zu träumen. Ich begreife nur

nicht, wie sich Herr von Fröden einen so unge schickten Menschen halten mag.

In der That, sagte Adele lächelnd;er machte schon gestern den Eindruck eines sonderbaren Schwärmers auf mich. Das Portrait Theklas schien ihn in eine förmliche Extase versetzt zu haben.

(Fortsetzung folgt.)

Wieder eine neue Verwendung des Aluminiums. Nach Angaben von Sachverständigen sollen sich Aluminiumsplatten als Ersatz lithographischer Steine für den feinsten und künstlerisch vollendeten Druck in einfach schwarzer und mehreren Farben ausgezeichnet eignen. Diese Beobachtung hat aber nicht etwa nur die Bedeutung einer interessanten Spielerei, sondern sie ist von erheblicherem praktischen Wert insofern, als die Alu⸗ miniumplatten von den sonst üblichen lithographischen Steinen sich durch viel größere Leichtigkeit und Wohl- feilheit auszeichnen. Eine Aluminiumplatte von 100, Zentimeter Höhe und 80 Zentimeter Breite beispielsweise wiegt etwa 1 Kilogramm, ein lithographischer Stein von denselben Dimensionen mindestens 200 Kilogramm, also 133 Mal so viel! Andererseits kosten Kilo⸗ gramm Aluminium etwa 12, ein lithographischer Stein der obenerwähnten Größe 400, also ein Preis- unterschied von 388, oder der lithographische Stein kostet mehr als 33 Aluminiumplatten von gleicher Größe! Ein weiterer Vorzug der Aluminiumplatten würde dann noch in der Biegsamkeit liegen, die es ermöglicht, solche Druckplatten leicht für die schneller arbeitenden Zylinder

pressen herzurichten!

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