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Nr. 28.
den Völkern auferlegt. Fortwährende Rüstungen
ungelöst bleiben.
0 militaristische System ganz entschieden. auch außerhalb der Sozialdemokratie fehlt es
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500000 der aktiven Armee angehören, die übrigen
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Kinder. An einen Ersatz durch auswärtige
0 oder zum Mindesten wäre die Situation auch 14
Staaten sich hüten würden, ihre Wehrpflichtigen
jeher bekämpfte deshalb unsere Partei das
das System aufzutreten— das wäre ja vater⸗
Gießen, Sonntag, den 14. Juli 1901.
8. Jahrg
l Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse. N
Mitteldeuts che
Nedaktionsschluß Donnerstag Nachmittag 4 Uhr
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Der Zukunftskrieg. 1
Ungeheuerlich sind die von Jahr zu Jahr steigenden Lasten, die der Militarismus
zehren beinahe die letzten Kräfte aller Nationen auf, während die notwendigsten Kulturaufgaben Naturgemäß empfindet die besitzlose Klasse diese Opfer am drückendsten; von
Aber nicht an Leuten, die mit wachsendem Bedenken den immer höheren Anforderungen für die „Verteidigung des Vaterlandes“ gegenüberstehen. Sprechen doch selbst so monarchisch gesinnte und königstreue Staatsbürger wie der Teutone Köhler, Bürgermeister und antisemitischer Reichstags⸗ und Landtagsabgeordneter, von Belästigungen und Schädigung der Volksinteressen durch den Militarismus! — Wenn die„guten“ Bürger aber hier und da auch murren, so wagen sie doch nicht, gegen
landslos— vielmehr zahlen sie seufzend und sagen sich: wir brauchen das Riesenheer zur Sicherheit des Reiches. 5
Diese Sicherheit ist uns jedoch trotz der Millionen⸗Armee noch lange nicht garantiert. Selbst ein siegreicher Krieg dürfte den wirt⸗ schaftlichen Ruin des Volkes zur Folge haben.
Das wird in einer Abhandlung des be⸗ kannten Militärschriftstellers Rudolf Krafft, die vor einiger Zeit in der wissenschaftlichen Revne„Neue Zeit“ erschien, sehr einleuchtend dargelegt. Nachdem der Verfasser die Mann⸗ schaft der verschiedenen Aufgebote berechnet, kommt Krafft zu dem Schlusse, daß im Kriegs⸗ fall folgende Mannschaften zur Verfügung stehen:
Stehendes Heer 1117970 Mann
Landwehr ersten Aufgebots 663578„ Landwehr zweiten 1. 688640„ Ausgebildeter Landsturm. 562322
Summa 3027510 Mann
Denken wir uns nun den höchst wahrschein⸗ lichen Fall, daß das stehende Heer und die beiden Landwehraufgebote, also rund 2500 000 Mann, unmittelbar nach der Kriegserklärung zugleich mobilisirt werden. Da hiervon nur
aber dem werkthätigen Volke entnommen werden, so würden der Produktion mit einem Schlage zwei Millionen erstklassige Arbeits⸗ kräfte entzogen. Die Folgen wären un⸗ übersehbar. Namentlich für die Landwirt⸗ schaft müßte nach Umständen eine furchtbare Katastrophe hereinbrechen. Erfolgt nämlich die Kriegserklärung in den Monaten unmittelbar vor der Ernte, so würde es unmöglich werden, die letztere hereinzubringen. Die meisten der jüngeren Bauern und Bauernknechte wären beim Heere und somit blieben für den Schnitt, das Trocknen und Einfahren des Getreides nur mehr ältere Männer, kränkliche Knechte, Frauen und
Arbeiter wäre nicht zu denken, denn entweder stünden unsere Nachbarstaaten selbst im Kampfe
im übrigen Europa derart gespannt, daß diese
über die Grenzen zu lassen. Kann aber der Landwirt die Ernte oder einen größeren Teil derselben nicht unter Dach bringen, so bedeutet das für ihn, sofern er nicht zu den relativ wenigen, die über ein großes Kapital verfügen, gehört, den Bankrott. Er ist dann nicht mehr im Stande, sein Vieh zu erhalten, er muß es daher verkaufen und damit wird es ihm auch unmöglich, im Herbst die Felder neu zu bestellen.
Ein schwerer Krach wird auch im Hand⸗ werk nicht ausbleiben. Von den kleineren Handwerkern werden sehr viele ihre Geschäfte schließen müssen, weil sie entweder selbst der Einberufung zu gehorchen haben oder nicht mehr genug Gehilfen erhalten können. Dann kommen noch die Inhaber kleiner Läden ꝛc., die schon in normalen Zeiten äußerst unsichere Existenzen vorstellen und kaum das tägliche Brot finden. Dazu gesellen sich noch die Bankerotte, die auf industriellem Gebiet eintreten werden, und zwar weniger wegen Arbeiter mangels als wegen des Stillstandes des Exports.
Eine weitere bedenkliche Seite einer Mobili⸗ strung bildet die Beschlagnahme der Eisenbahnen durch die Truppentransporte. Im Jahre 1870 waren zur Beförderung von 440 000 Mann 1205 Züge mit 115 000 Achsen nötig. Mögen sich inzwischen auch die Eisen⸗ bahnen, und was für die Mobilmachung noch viel mehr heißen will, auch die Geleise vermehrt haben, so hat doch die Armee in viel größerem Maße zugenommen. Auch ist der Train des Heeres durch verschiedene Neuerungen(Fessel⸗ ballon, Telephon, Maschinengewehre, Schnell⸗ feuergeschütze, Haubitzbatterien ꝛc.) gewachsen. Es wird also der Transport des mobilen Heeres die Eisenbahnen auf Wochen für sich allein beanspruchen. Nun können aber die deutschen Großstädte bekanntlich ohne Zufuhr von außen nicht leben. Da aber das haupt⸗ sächlichste Beförderungsmittel für diese Zufuhr von den Truppen mit Beschlag belegt ist, so muß in den Großstädten eine rapide Preis⸗ erhöhung gerade der unentbehrlichsten Lebens⸗ mittel die Folge sein. Diese Teuerung wird um so furchtbarer wirken, als die Ernährer sehr vieler mittelloser Familien einberufen und daher die letzten nur auf äußerst kärgliche Ein⸗ nahmen angewiesen sind. Daß diese Verhältnisse zur ausgesprochenen Hungersnot in den ärmeren Schichten führen werden, ist durchaus nicht ausgeschlossen. So wird denn die Mobilmachung allein schon unsäglichen Jammer und furchtbare Not verursachen.
Wenden wir uns nun dem eigentlichen Kriege selbst zu, und zwar zunächst den Schwierigkeiten der Verpflegung moderner Heere. Um einen Maßstab zu gewinnen, müssen wir hier feststellen, welche Quantitäten für Truppenkörper von bestimmter Größe nötig sind. Die„Felddienstordnung“ für die deutsche Armee giebt uns da eingehenden Aufschluß, und zwar in der Anmerkung zu Ziffer 444, wo sie sagt:„Der Tagesbedarf wird bei wenigstens mittlerer Beschaffenheit des Viehes etwa gedeckt für das Bataillon durch zwei Ochsen oder fünf Schweine oder achtzehn Kälber. Gegend ist namentlich das Rind erheblich minder⸗ wertig, daher kann etwa die doppelte Zahl erforderlich werden.“
Da das Bataillon im Kriege ungefähr 1000
„„In schlechter
Mann hat, so können die obigen Angaben für je 1000 Mann überhaupt gelten. Daraus aber kann man schließen, welche Massen von Vieh nötig wären, um ein Heer von 2500000 Mann oder gar von 3 Millionen ständig mit frischem Fleisch zu ernähren. Wollte man diese Armee zum Beispiel mit Rindfleisch verköstigen, so brauchte man an einem einzigen Tage auch bei guter Quolität des Viehes 5000 bis 6000 Ochsen! Woher sollen wir denn diese Tiere nehmen, auch wenn wir siegreich sind? Aus dem gegnerischen Lande? Hier wird nicht viel zu holen sein, weil der ebenfalls millionen⸗ starke Gegner die vorhandenen Vorräte auf seinem Rückzuge schon aufgezehrt hat. Dann aus Deutschland selbst? Da dieses nicht einmal im Frieden seinen Fleischbebarf produzieren kann, wird es im Kriege dazu noch weniger im Stande sein. Und ob der Viehimport aus unseren Nachbarstaaten während eines Krieges funktio⸗ niert, ist sehr fraglich. Aber auch wenn es gelänge, das Vieh aufzutreiben, so würde es doch unmöglich sein, die Tiere den Armeen nachzuschicken. Die Eisenbahnen hätten dann nichts mehr zu thun, als Ochsen, Schafe, Schweine ꝛc. zu befördern. Weiter fällt noch ins Gewicht, daß die Bagagen der Truppen an sich schon ungeheuer groß sind und nicht
auch noch durch besondere Viehherden vergrößen:
werden dürfen. Namentlich bei Heereskörpern, die sich in der Bewegung befinden, ist jede Ver⸗ mehrung der unumgänglich nötigen Bagage eine Kalamität.
Ein zweiter Artikel soll die verheerenden Folgen eines modernen Krieges weiter ausein⸗ andersetzen.
Das Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte.
Wie wir in der vorigen Nummer mitteilten, hat der Bundesrat die Gewerbegerichts-Novelle angenommen. Damit sind die vom Reichstage beschlossenen Abänderungen Gesetz geworden und treten am 1. Januar 1902 in Kraft, Die neueren Bestimmungen sind von Wichtig⸗ keit; die hauptsächlichsten seien in Fo lgendem
angeführt.. f Zunächst wurde folgender neue§ 1a ein⸗ gefügt:
Für Gemeinden, welche nach der jeweiligen letzten Volkszählung mehr als 20000 Einwohner haben, muß ein Gewerbegericht errichtet werden. Die Landes⸗Zentralbehörde hat erforderlichen⸗ falls die Errichtung nach Maßgabe des 8 1 Abs. 5 anzuordnen, ohne daß es eines Antrages beteiligter Arbeitgeber oder Arbeiter bedarf.
Der Absatz 5 des§ 1 lautet:
Die Errichtung kann auf Antrag beteiligter Arbeitgeber oder Arbeiter durch Anordnung der Landes⸗Zentralbehörde ersolgen, wenn un⸗ geachtet einer von ihr an die beteiligten Ge⸗ meinden oder den weiteren Kommunalverband ergangenen Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist die Errichtung nicht erfolgt ist.
Ferner erhält der§ 3 Abs. 1 folgende Fassung: a 1 Die Gewerbegerichte sind ohne Rücksicht
auf den Wert des Streitgegenstandes zustän dig
für Streitigkeiten: 1. über den Antritt, die
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