Ausgabe 
11.8.1901
 
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untags⸗Zeit

Nr. 32. Eießsen, Sonntag, den 11. August 1901. 8. Jahrg. Redaktion: 0 2 edaktion uf: Kirchenplatz 11, Schloßgasse. Mitteld eutsche 8 Nachuitg 4 Uhr. .

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Sorgt für zahlreiche Unter⸗ schriften der Petition gegen den Brotwucher!

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Soldaten mißhandlungen. Vor Einführung der neuen Militärgerichts⸗

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frieden Verhandlungen über derartige Fälle waren geheim und nur selten kam etwas davon ans Tageslicht. Nur in Bayern, wo schon längere Zeit vorher die Oeffentlichkeit im Militärprozeß eingeführt war,

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gelangten Fälle dieser Art in größerer Anzahl zur Kenntnis des Publikums und so schien es fast, als sei gerade dort die Heimat dieser Verbrechen. 1 Aber der Erlaß des Prinzen Georg von Sachsen, der vor mehreren Jahren durch unser Zentralorgan veröffentlicht und dann im Reichs⸗ tage von den sozialdemokratischen Abgeordneten zur Sprache gebracht wurde, bewies, daß überall in der Armee Mißhandlungen Untergebener in großer Anzahl vorkommen. Damals hat sich besonders Gen. Bebel das Verdienst erworben, auf zahlreiche Fälle barbarischer Soldatenmiß⸗ handlungen hinzuweisen und energisch Abhülfe zu fordern. Dies Vorgehen ist dem Abg. Bebel duf bürgerlicher und natürlich militäri⸗ scher Seite, besonders vom jeweiligen Kriegs⸗ minister verübelt worden. Stellte sich die kleinste Ungenauigkeit in den Angaben Bebels heraus, o sagte man ihm, der doch nur auf die Zu⸗ berlässigkeit seiner Gewährsmänner angewiesen bar, geflissentliche Uebertreibung und noch Schlimmeres nach. Das ist allerdings eine sehr bequeme Art, ich gegen Anklagen zu verteidigen; That⸗ ch en sind aber halsstarrige Dinger und lassen sich dadurch nicht aus der Welt schaffen, haß man ste ableugnet. Und wer das Soldaten⸗ leben praktisch kennen gelernt hat, mußte Bebel echt geben. Noch mehr. Jeder gewesene Fol dat weiß, daß in Wirklichkeit viel mehr Hißhandlungen vorkommen, als bekannt werden. Man kann getrost sagen: die nicht zur Anzeige id folglich auch nicht zur Bestrafung gelangten fille sind zahlreicher, als die übrigen gerichtlich

, Mitteilung thorstrehel und flisc 2, 3, Eig 21

1 ibzeurteilten.

Schon jetzt aber, erst kurze Zeit nach Ein⸗

s% Anttärgerichten zeigt sich, wieviel früher der

sas Leffentlichkeit vorenthalten blieb. In letzter

1 U det wurden allwöchentlich gerichtliche Bestraf⸗

b e sind nicht weniger scheußlich, als die en Reichstag erörterten.

5 Reslauer Kriegsgericht gegen den Unter⸗

efzier Tourbier geführte Verhandlung.

Aer Stellvertreter Gottes hatte es haupt⸗

Juli d. J. schlug der Unteroffizier Hübner

at der Klopfpeitsche, wobei sich dieser bücken

lirung der öffentlichen Verhandlung bei den nen wegen Soldatenmißhandlungen gemeldet , Das zeigt der Bericht über eine vor dem falich auf den Jäger Hübner abgesehen. Am sufte. Als die Hiebe ihm nicht recht zu ziehen

schienen, versah er die Riemen des Klop⸗ fers mit 1 8 1 Knoten und schlug so noch etliche Male auf den in gebück⸗ ter Stellung befindlichen Mann kräf⸗ tig los. Später wurde Hübner einmal in die Stube des Unterofftziers gerufen. Dort mußte der Jäger seinen Rock ausziehen. Dann nahm Tourbier das Taschenmesser und säbelte Hemd, Hosenträger, Hosen und Unter⸗ beinkleider von Hübners Leibe her⸗ unter, bis dieser splitternackt dastand. Hübner mußte jetzt noch in der dritten Garnitur feldmarschmäßig vor Tourbier antreten und alles vor ihm ablegen. Darauf nahm der Angeklagte die Drillichhosen und schlug sie dem Manne um den Kopf, so daß er infolge eines Schlages, den er dabei mit der Schnalle erhielt, ein blaues Auge davontrug. Dann setzte es noch einige 1 und zum Schluß wurde dem armen Kerl befohlen, sich um 12 Uhr nachts bei Tourbier vorzustellen, um zu zeigen, daß er die von diesem abgeschnittenen Knöpfe wieder angenäht und die zerschnittenen Sachen geflickt habe, wozu ihm von 7 bis 10 Uhr abends Zeit gegeben worden war. Schlag 12 Uhr nachts fand sich denn Hübner auch dem Befehle gemäß vor des Angeklagten Bett ein, der ihn nach kurzer Revision der Sachen wieder entließ. Diese nächtliche Vorstellung und was ihr vorangegangen, war dem geplagten Hübner denn doch zu viel. Er faßte sich ein Herz und erstattete am nächsten Vormittage dem Ober⸗ leutnant Anzeige. Noch bevor Tourbier davon Kenntnis erhielt, schlug er den Hübner, weil dieser die Stube nicht sauber ausgefegt hatte, mehrere Male mit dem Lederkoppel auf den Kopf. Als er von der Anzeige erfuhr, drohte er seinem Opfer:Wenn ich bestraft werde, murcks ich Dich ab, den ersten Tag mußt Du sterben, Du Hund, ich erschlag Dich auf der Stube. Das Gericht verurteilte ihn zu 9g Monaten Ge⸗ fängnis. Degradation wurde nicht ausge⸗ sprochen, der Soldatenschinder bleibt also Unter⸗ offizier.

Weiter verurteilte das Kriegsgericht zu Insterburg den Unteroffizier Milkau von dem in Darkehmen garnisonierenden 2. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 59 wegen mehrerer Soldatenmißhandlungen zu 3 Monaten Ge⸗ fängnis. Wegen Mißhandlung Unter⸗ gebe ner in über hundert Fällen wurde ferner der Unteroffizier Brandes vom olden⸗ burgischen Infanterieregiment Nr. 91 vom Kriegsgericht zu einem Jahre Gefängnts verurteilt. Nur 5 Monate Gefängnis erhielt ferner der Unteroffizier Stirner vor einiger Zeit vom Stuttgarter Kriegs⸗ gericht zudiktiert. Er hatte den Musketier Baum so scheußlich gequält, daß dieser sich erhängte, um der Schinderei zu entgehen! , Das Brom berger Kriegsgericht berur⸗ teilte den Unteroffizier Busse vom Grenadier⸗ regiment zu Pferde wegen fortgesetzter Mißhandlung seiner Untergebenen mit acht Monaten Gefängnis und Degradation. Die Beweisaufnahme ergab u. A., daß Busse einen Mann seines Beritts so lange die Kuie⸗ beuge machen ließ, bis er erschöpft zu⸗ sammenbrach. Am nächsten Tag hat sich der Mann erschossen!

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und bei mindestens 12 mal. Aufgabe 500% Rabatg

So könnten wir aus den letzten Monaten noch eine ganze Reihe solcher Fälle aufführen. Deren häufiges Vorkommen beweist aber, daß trotz aller Armeebefehle und Verordnungen die Soldatenschinderei noch immer nicht eingedämmt ist, die Söhne des Volkes noch vielfach brutalen Mißhandlungen von Seiten der durch die Militärgesetze geschützten Vorgesetzten ausgesetzt sind. Hoffentlich bewirkt die Oeffentlichkeit des Gerichts verfahrens eine Besserung!

Um den Wuchertarif.

Die Begründung des Tarifentwurfes soll von der Regierung längst fertiggestellt sein, doch wird mit der Bekanntgabe noch zurück- gehalten. Die Weisheiten zu hören, welche die Regierung veranlaßten, das Volk' dem Brot⸗ und Fleischwucher auszuliefern, wäre immerhin interessant.

Unter dessen wird von den verschiedensten Seiten gegen den Entwurf im Ganzen und seine einzelnen Teile Stellung genommen. Auch von Abwehrmaßregel bes Auslaudes ist bereits die Rede.

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Zum Butterzoll schreibt die Berliner Markt⸗ hallen⸗Zeitung:Es muß danach gestrebt werden, den Zoll auf Butter ganz abzuschaffen, da die Einfuhr einem Bedürfnis entspricht, das durch die deutsche Produktion auch ihrer Art nicht befriedigt werden kann. Daß es ohne Zölle geht, hat das kleine Dänemark be⸗ wiesen. Dieses ist ohne Zollschutz in der Lage, seine Produktionsausfuhr von Butter jqährlich zu vergrößern, während das große Deutschland seine Buttererzeugung durch hohe Zölle schützen muß.

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Im neuen Zolltarif ist auch für Eier eine ganz erhebliche Zollerhöhung vorgesehen. Au⸗ gesichts dessen weist dieVoss. Ztg. darauf hin, daß die Eiereinfuhr an Wert die Roggeneinfuhr übertrifft, und daß Eier bei den wichtigsten Warengattungen, die ein geführt werden, an 13. Stelle stehen. Die Eiereinfuhr wird gewöhnlich bedeutend unter schätzt. Im Jahre 1897 sind für 67 Millionen Mark Eier eingeführt, im Jahre 1898 für 85, im Jahre 1899 für 96 und im Jahre 1900 sogar für 103 Millionen Mark. Nun soll nach dem neuen Zolltarifentwurf der Ein⸗ fuhrzoll für Eier 6 Mk. für den Doppel⸗ zentner betragen, während bisher die Eier zum weitaus überwiegenden Teil nur 2 Mk., zu einem sehr kleinen Teil 3 Mk. Zoll trugen. Der Eierzoll soll also im allgemeinen ber⸗ dreifacht werden. Zu dem neuen Zollsatz würde die Eiereinfuhr von 1900 einen Einfuhrzoll von rund 7,1 Millionen Mark tragen, während ste nach dem bisherigen nur etwa 2,4 Millfonen Mark Zoll kostete. Allein der erhöhte Eierzoll wird also das konsumierende Volk mit 4,7 Millionen Mark jährlich belasten. Ba der Einheitswert des Doppelzentners Eier bei der Einfuhr von 1900 mit 87,3 Mark an⸗ genommen ist, wird ein Zoll von 6 Mk. eine Belastung von 6,9 Proz. des Wertes ausmachen,

während der bisherige Zoll nur 2,3 Proz.