Ausgabe 
27.5.1900
 
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Nr. 22.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

das ein Beschluß von hoher prinzipieller Bedeutung sein. Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen. In der Nachweisung über die Ausgaben sinden wir Ausgaben, die ebenfalls auf das Reich übernommen sind, die aber meiner Meinung nach absolut nichts mit dem Reich zu thun haben, sondern die sich durchaus als Ausfluß einer persönlichen Neigung des Kaisers kenn⸗ zeichnen. Das sind nämlich Ausgaben für ein Geschenk, das auf dieser Reise an den türkischen Minister des Auswärtigen gegeben ist, eine Brillantdose im Werte von 5000 Mark. Wenn auch dies afs berechtigt anerkannt wird, dann kann das Reich allerdings in Aus gaben gestürzt werden, für die es gar keine Grenze giebt und für die es unmöglich die Verantwortung übernehmen kann. Ein Titel für derartige Ausgaben sei im Etat nicht vorhanden, der Reichstag lönne sich mithen über diese Frage bei der Etatsberatung nicht aussprechen, was einen empfindlichen Mangel bedeute. Der Redner ersucht, dieser Ausgabe die Decharge zu verweigern

Der Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt es für selbstverständlich, daß die Ausgaben für die Be⸗ gleitung des Kaisers vom Reiche getragen werden müssen. Ihm war es unangenehm, daß die Angelegenheit mit dem Geschenk an den türkischen Minister zur Sprache kam, und er bemerkte, daß derartige Geschenke des Kaisers den Charakter öffentlich⸗ rechtlicher Auszeich- nungen trügen, die früher im Reichstag nie beanstandet worden seien. Diese Ansicht vertrat auch der Kom missionsberichterstatter, der Zentrumsmann Schwarze, der übrigens nölig zu haben glaubte, der sozialdemo kratischen Fraktion und Singer allerlei gute Lehren in Bezug auf die Behandlung dieser Angelegenheit zu er teilen, was natürlich von Singer entschieden zurück- gewiesen wurde. Der Antrag der Kommission, für den noch Gröber(Ztr,), v. Levetzow(kons.) und Hasse (natl.) eintraten, wurde gegen die Stimmen der Sozial demokraten angenommen.

In der nun folgenden zweiten Beratung des Etats für Kamerun, in welchem 300000 Mk für Vermehruag der Schutztruppe gefordert werden, ergreift Bebel das Wort, um die Zustände in den Kolonien zu kritisieren. Die Ausgaben für die Kolonien wicesen eine große Steigerung auf, die mit Vorkommnissen im Zu⸗ sammenhang ständen, von denen man hier keine Kenntnis habe. Was da passiere, werde, wenn es etwas Un⸗ angenehmes sei, vertuscht. Mit der Vermehrung der Schutztruppe sei nur den Interessen der Gesellschaften gedient, an welche der Kolonialdirektor groß Gebiete pachtweise abgetreten habe. Die Schutztruppe werde zu grausamen Strafexpeditionen verwendet. Sogar Sklaven⸗ handel werde noch betrirben. Der Kolonialdirektor v. Buchka bestritt verschiedene Behauptungen Bebels, namentlich das Vorhandensein der Sklaverei. Dabei er⸗ klärt er, die Straferpedition nach der Südsee sei not⸗ wendig gewesen, um die Ermordung deutscher Händler zurächen! Der Freisinnige Eickhoff bezweifelte, daß selbst der Kolonialdirektor über alle Vorgänge in den Kolonien genügend unterrichtet sei und erklärte sich ebenfalls gegen die Mehrforderung. Bebel wendete sich nochmals gegen Strafexpeditionen, die v. Buchka selbst als Rache expeditionen bezeichnet habe, bei denen nicht der Schuldige bestraft, sondern die Ortschaft, aus der er stammt, verwüstet werde.Das ist scheuß⸗ lich und barbarisch. Durch solche Maßnahmen wird die Kolonialpolitik geschändet und gebrand markt. Herr v. Buchka meint, man solle der Süd⸗ kamerun⸗Gesellschast Zeit lassen, bevor man über sie urteile. Herr v. Scharlach hat bereits die Landkonzession mit 16 Millionen Reir gewinn verkauft. Unsere Kolonial- verwaltung hätte das verhüten müssen. Und dicser Ge⸗ sellschaft sollen wir nun 86500 Mk. bewilligen? Das ist das stärkste, was der Volksvertrerung zugemutet werden kann. Wenn man auf ähnliche Dinge bei den Engländern verweist, dann erwidere ich: Alle Kolonial⸗ politik ist dann Raubpolitik.

Trotzdem werden die geforderten Summen zur wei⸗ terenVerbreitung der Kultur in Afrika gegen die Stimmen der Freisinnigen und unserer Genossen be⸗ willigt.

In Erwartung einesgroßen Tages war der An⸗ drang des Publikums am 17. d. M. kolossal. Man kämpfte um Tribünenkarten. Auch die Reichsboten waren in großer Anzahl herbeigeeilt. Das fast lückenlose Zentrum schob sich wie ein breiter schwarzer Keil in die Mitte des Saales. Die Zentrumspresse hatte gedroht, die Namen der Säumigen zu veröffentlichen, da dieEhre der Partei auf dem Spiele stände. Aber auch die Linke ist stark vertreten und bereit, das Zustandelommen der

Lex Heinze mit allen Mitteln zu verhindern. Zu diesem Zweck sind von den Sozialdemokraten eine Menge von Anträgen gestellt. Ueber jeden Antrag findet namentliche Ab⸗ stimmung statt, die immer eine halbe Stunde in Anspruch nimmt. Das wirkt ermüdend und soll es auch. Die Pfaffen und Junker schweigen, sie wollen die Obstruktion nieder stimmen. Siegen wird, wer es am längsten aushält. Zunächst findet eine namentliche Abstimmung statt über einen Antrag Heine, der dahingeht, daß § 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuchs(Grober Unfug) keine Anwer dung auf Erzeugnisse der bildenden und repredu⸗ zierenden Künste und der Presse finden soll. Der Antrag Heine wird mit 210 gegen 80 Stimmen abgelehnt. Hier zeigte sich also, daß die Heinzemehrheit nur 11 Stimmen mit Einschluß der Nationalliberalen beträgt. Schließen sich diese der Obstruktion an, so ist ihr Sieg sicher. Es stehen nunmehr Anträge zu 8 11 Nr. 6 zur Diskussion. Sie beziehen sich auf Streichung der Strasvorschriften wegen gewerbs mäßiger und nichtgewerbs⸗

mäßiger Unzucht, Verbot der Kasernierung der Prosti⸗

tuierten, Verbot der Zwangsuntersuchung weiblicher Per⸗

sonen ꝛc. Bebel begründet die Anträge in längerer Rede. Die gegenwärtigen Bestimmungen bedeuteten ein Ausnahmegesetz gegenüber dem weiblichen Geschlecht. Jeder Polszist, der ine Frau trifft, die im Verdacht steht, daß sie eine gewerbliche Prostituierte sei, hat das Recht, ihre Sistierung zu veranlassen, und jeder Mann, der einer Frau Ungelegenheiten bereiten will, braucht sich nur zum Denunzianten herzugeben, um ihre Sistie⸗ rung der Polizei trotz aller Proteste der Frau durch⸗ zusetzen. Ueber die Behandlung, die anständige Frauen auf der Polizei erfahren, brauche ich Ihnen wohl nichts näheces zu sagen. Redner fuhrt eine Reihe von Fällen zum Beweise dessen an. Sogar eine anständige ver⸗ heiratete Frau sei in Hamburg unter Sittenkontrolle gestellt worden, ohne daß es ihr möglich gewesen wäre, bei Gericht Genugthuung zu erlangen. Das sei ein empörender Zustand, dessen Beseitigung Pflicht des Reichstags sei.

Genosse Stadthagen, der nun das Wort erhält, wird vom Zentrum und der Rechten mit Schlußrufen, von der Linken mit Beifall empfangen. In siebenviertel stündiger Rede verbreitet er sich eingehend über die Sittlichkeitverhältnisse und die Heuchelei, die in diesen Dingen von den herrschenden Klassen an den Tag gelegt wird. Nach dieser Rede stellte die Heinzemehrheit einen Schlußantrag, der(in namentlicher Abstimmung natürlich) angenommen wurde. Darauf erreicht mit noch einer Reihe namentlicher Abstimmungen der erste Ob⸗ struktionstag sein Ende. Am Freitag(18. Mai) suchte die Heinzemehrheit ihre faule Sache durch Gewaltstreiche zu fördern. Auf der Tagesordnung standen zunächst Rechnungssachen, Nachtragsetats e. In der Voraus- sicht, daß diese Punkte der Tagesordnung immerhin einen Teil des Frühnachmittags in Anspruch nehmen würdꝛea, war am Anfang der Sitzung die Linle schwach vertreten. Diesen Umstand benutzte das Zentrum dazu, die Tagesordnung, zu deren zweiten Punkt Redner vor gemerkt waren, abzuändern, um sogleich zur Weiter⸗ beratung der Lex Heinze übergehen zu können. Singer protestierte energisch und verlangte nameatliche Abstim⸗ mung über den vom Abg. Spahn gestellten Antrag; Sozialdemokraten und Freisignige erhoben sich zur Unter⸗ stützung dieses Verlangens; der Prasident erklärte die Unterstützung als nicht ausreichend und ließ eine einfache Abstimmung über den Antrag Spahn vornehmen, de seine Annahme gegen die Stimmen der Linken, ein⸗ schließlich der Nationalliberalen, ergab. Darauf versichte auch der Präsident nach Möglichkeit die Obstruktion mit totschlagen zu helfen. Er erklärte einige neu eingebrachte Anträge Stadthagen für unzulässig, weil sie sich auf die Strafprozeßordnung und nicht auf das Strafgesetzbuch bezögen. Es kam hierbei zu heftigen Auscinandersetzungen zwischen dem Prasidenten auf der einen und Singer, Haußmann, Richter Heine auf der andern Seite. Im Verlaufe dieser Debatte fuhr der Präsident den Abg. Singer im Rittmeistertone an, worauf dieser erwide te, daß der Reichstag keine Schule sei. Präsident v. Ballestrem gab schließlich nach, indem er erklärte, Singer mißverstanden zu haben. Eine weitere lange Geschäftsordnungsdebatte entfesselt ein Antrag des Abg. Spahn, der dahin geht, den 8 362 zu beraten, obwohl der§ 361 noch nicht erledigt ist. Dieser Antrag, der auf einen weitschichtigen Ueberrumpelungs- und Ver⸗ gewaltigungspian hinzudeuten scheint, beschwört einen Sturm der Entrüstung auf der Linken: namentlich as die Mehrheit, trotz verschiedentlicher Anforderungen, sich weigert, eine nachherige Weiterberatung des§ 361 und der zahlreichen zu ihm vorliegenden Anträge zuzusichern. Sehr wirksam war der Nachweis Singers, daß heute gerade das Zentrum den Weg der Oostruktion gegen die Geschäftsordnung wandle; nicht minder wirksam war des Freisinnigen Beckh⸗Coburg Hinweis auf die krummen Wege, die das Zentrum wandle, dessen Führer Roeren doch in Köln die geraden Wege gepriesen habe, die uuser Herrgott liebe. Humorvoll und witzig sprach Stadthagen zur Geschäftsordnung, dessen Ausfuhrungen wahre Lach⸗ stürme entfesselten. Die namentliche Abstimmung über den Antrag Spahn ergiebt dessen Annahme mit 186 gegen 116 Htimmen.

So kam denn also 8 362 an die Reihe. Unser Genosse Frohme hielt eine lange Rede zur Begründung eines von uns eingebrachten Abänderungsantrags, der es er⸗ möglichen soll, wegen gewerbsmäßigen Glücksspielens verurteilte Müßiggänger nach Art derHarmlosen ins Arbeitshaus zu stecken. Sofort nachdem Frohme geendet, beantragt die Mehrheit Schluß der Debatte, obgleich zahlreiche Anträge zu diesem Paragraphen noch nicht diskutiert waren. Die Mehrheit versuchte einen neuen Gewaltstreich. Die Geschäftsordnungsdebatte, die nun⸗ mehr losbrach, war wohl die längste, hartnäckigste und heftigste, die der Reichstag bis jetzt erlebt hat. Herr v. Kardorff brachte es fertig, das große Wort gelassen auszusprechen, daß die Mehrheit Herrin der Geschäftsordnung sei. In einer glänzenden, durch seinen Sarkasmus und vornehme Ruhe nicht minder denn durch ätzende Schärfe ausgezeichneten Rede fertigte Genosse Wolfgang Heine den staatsstreichlüsternen Ver⸗ waltungsrat der Laurahütte ab; als er mit den Worten schloß:Wir wollen nicht die Pfaffen den Fuß auf das deutsche Geisteslebkn setzen lassen, erscholl stürmischer Beifall bis weit in die Reihen der Nationalliberalen. Der Führer der letzteren, Bassermann, erschien bald nach unserem Genossen auf der Tribüne. Unter allgemeiner Aufmerksamkeit drohte er den Uebergang der Nationol⸗ liberalen ins Lager der Obstruktion an, wenn die Mehr⸗ heit die Geschäftsordnung beuge. Noch stundenlang dauerte die Geschäftsordnungsdebatte. Gegen 8 Uhr be⸗ antragten die Nationalliberalen Vertagung; an der Ab⸗ stimmung, die durch Auszählung erfolgt, nahmen nur 194 Abgeordnete teil, da die gesamte Linke den

Saal nicht wieder betrat. Das Haus war also beschluß unfähig. Die Sitzung wurde vertagt.

Ruhiger als am Tage vorher ging am 19. die Be⸗ ratung der Lex Heinze von statten. Seit dem gestrigen Auftreten der Nationalliberalen, die mit dem Einschwenken zur Opposition drohten, ist die Position der Linken ent⸗ schieden günstiger geworden. Heute bekamen sie noch neuen Sukkurs. Die Polen fühlten sich als die Vertreter einer unterdrückten Nation gedrungen, nach dem gestrigen Vergewaltigungsversuch der Mehrheit zu erklären, daß auch für sie strengste Innehaltung der geschäftsordnungs⸗ mäßigen Bestim mungen die Voraussetzung für ihre Nicht⸗ beteiligung an der Obstruktion bilde. Die Mitteilung des Präsidenten, daß im ganzen 24 namentliche Ab⸗ stimmungen vorzunehmen seien, wird mit Heiterkeit auf⸗ genommen. Dieselben begianen nach zweistündiger Ge⸗ schäftsordnungsdebatte um 3 Uhr und dauern bis ½8 Uhr, während welcher Zit 10 namentliche Abstimmungen vorgenommen werden. Auf Antrag Singers setzt der Präsident die Interpellation unserer Gegossen wegen der kleinen Zuchthausgesetze in Reuß, Anhalt und Lübeck, deren Inhalt wir an anderer Stelle mitteilen, als ersten Punkt auf die nächste Tagesordnung, trotz des Widerspruchs seines Parteifreundes Spahn, der die Inter⸗ pellation erst an zweite Stelle gesetzt wissen wollte. In die Bercatung der Interpellation wird jedoch am Montag nicht eingetreten, da der Staatssekretär Niebrrding erklärt, dieselbe erst am 30. Mai beant⸗

worten zu können. Wegen der Lex Heinze und der Oostruktion hatte der Präsident wieder den Seniorenkonvent

berufen, um eine Verständigung herbeizuführen. Während die ser Verhandlungen wurden im Einverständuis mit allen Parteien die Beratung im Reichstag eiustweilen ausgesetzt. Unterdessen ist der Reichstag in die dritte Beratung des Fleischbeschau zesetzes eingetreten. Hierzu sprach zunächst Genosse Baudert, welcher die Unter⸗ suchung der Hausschla thtungen auf Kosten des Reiches befürwortete und darauf hinwies, wie ein Fleischeinfuhr⸗ verbot die deutsche Jadustrie schwer schädigen müsse. Nach ihm versichert der Vorsitzende des Bund s der Laudwirte, Abg. v. Wangenheim, heuchlerisch, daß für ihn und den Bund der Landwirte bei der Stellung zu diesem Gesetze lediglich santitäre Rücksichten maßgebend seien. Diesem dreisten Schwindel der Ag rarier, denen es in Wirklichkeit doch nur um Erreichung des Fleischeinfusrverbotes und Eczielung von Wucherpreisen zu thun ist, mußte selbst Graf Posadowsky etngegen⸗ treten Er sagte denNotleidenden bittere Wahr eiten; ihnen komme es nicht auf die hygienische Seite des Ge⸗ setzes an, sondern nur auf Vertretung ihrer persöalichen Juterefssen. Ohn; die Kontrolle der Hausschlachtungen sei die Volksgesundheit weit mehr gefahrdet, ans durch Einführung ausländischen Pökelfleisches. Gen Wurm beleuchtete noch eiamal gründlich das Treiben der Agrarier und wies unter Anführung von Beispielen die Notwendig⸗ keit der Kontrolle der Hausschlachtungen überzeugend nach. Für die Agrarier handle es sich nur um den Ausschluß der Konkurcenz und Preistreiberei. Die Debatte über dieses Gesetz wird am Dienstag fortgesetzt, die Gesamtabstimmung aber vertagt.

Aus der Lex Heinze sind die Bestimmungen, gegen die sich die Opposition vornehmlich wandte, durch die Verständigung unter den einzelnen Parteien entfernt worden. Das Zentrum hat den Rückzug an⸗ getreten. Dem neuen Antrage des Zentrums, der die Lex Heinze ersetzen soll, erklärten unsere Genossen durch Singer auch nicht zustimmen zu können, doch wollten sie dem Zustandekommen keine geschäftsordnungsmäßigen Hinternisse bereiten. Aehnliche Erklärungen gaben die Abgg. Richter uud Haußmann ab, und somit wurde der unfreiwillige Zentrumsantrag auch gleich in dritter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und einzelner Freisinniger angenommen Damit ist die eigentliche Lex Heinze endgültig begraben.

Von Nah und Fern. Mitteilungen aus unserem Leserkreise sind uns jederzeit willkommen Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich strengste Gewissenhaftigkeit bei Uebermittelung von Nachrichten. Wir bitten alle zum Druck

bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.

Hessischer Landtag.

Die zweite Kammer der hessischen Landstände hält ihre nächste Sitzung am Montag, 28. Mai ab. Die Tagesordnung weist 21 Punkte auf, als deren erster die Giltigkeitserklärung der Wahl des Abgeordneten Leun für den Kreis Gießen⸗ Land vorgesehen ist. Unter anderem kommt auch der PunktBeitrag zu den Kosten für Errich⸗ tung von Lungenheilanstalten mit zur Ver⸗ handlung. Hierzu beantragt der erste Ausschuß 50 000 Mark zu bewilligen. Für den Neubau eines Ueberwinterungshauses im Botanischen Garten zu Gießen werden von demselben Ausschusse 44 000 Mk. zu bewilligen beantragt und für bauliche Veränderungen und Mobiliar⸗ ausstattung der Aula dortselbst 9200 Mark verlangt. Ferner werden für den Ausbau der Stadtkirche in Friedberg 50000 Mark und für den Erweiterungsbau der dortigen Blinden⸗ anstalt 35 400 Mark, welche Summen ebenfalls zu bewilligen der Ausschuß empfiehlt.