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Nr. 17.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 5.
Aus dem Wahlkreise Marburg⸗ Kirchhain. W. Marburg, 19. April 1900.
immerer⸗Versammlung. Von Seiten des Verdandes der Zimmerer wird in hiesiger Gegend eine lebhafte Agitation entfaltet, um die Zimmerer für die Organisation zu ge⸗ winnen. Nachdem nun die nötigen Vorarbeiten, besonders die mündliche Agitation in den Dörfern, beendet ist, findet am Sonntag, 22. April, in Marburg im Lokale des Herrn Müller, Hirsch⸗ berg 12, eine öffentliche Zimmerer⸗Versammlung statt, in welcher Herr Vollack aus Bergen bei Hanau einen Vortrag halten wird über die„wirtschaftliche Lage der Zimmerer“. Hoffent⸗ lich wird diese Versammlung den Erfolg zeitigen, daß endlich auch die in den umliegenden Dörfern wohnhaften Zimmerer zu der Einsicht kommen, daß nur in einer starken Organisation, welcher alle Berufsgenossen angehören, die Macht und die Stärke der Arbeiter liegt. a Zur Lokalfrage. Nachdem im Lokale Restaurant„Schloßgarten“ von Seiten der Ge⸗ werkschaften verschiedene Vergnügungen abgehalten worden sind, glaubte die in der letzten Partei⸗ Versammlung gewählte Kommission, welche sich mit den Vorbereitungen zur Maifeier zu be⸗ schäftigen hat, bei dem Pächter des Schloßgarten anzufragen, ob das Lokal am 1. Mai der Mar⸗ burger Arbeiterschaft zur Verfügung stehe. Die Antwort des Pächters war sofort eine verneinde, da, wie er sich ausdrückte, der Besitzer des Restaurant„Schloßgarten“, Herr Bauunter⸗ nehmer Robert Aecker, nicht damit einverstanden sei, daß am 1. Mai in seinem Lokale eine Feier stattfinde, wohl könnte die Feier an einem Sonn⸗ tag stattfinden und zwar unter dem Namen „Arbeiterfest“ beileibe aber nicht mit der Stich⸗ marke„Maifeier“. Da die Arbeiterschaft aber gewohnt ist, die Maifeirr an den Tage zu be⸗ gehen, auf welchen der 1. Mai fällt, so konnte die Kommission auf die„wohlgemeinten Rat⸗ schläge nicht eingehen und verließ die ungastliche Stätte des„Schloßgartens“. Den Gewerk⸗ schaften, sowie den Arbeitern Mar⸗ burgs wird dieses Verhalten des „Kapitalsmus“ den Arbeitern gegen⸗ über zur Kenntnis gebracht und zur dringenden Beachtung empfohlen.
Kleine Mitteilungen.
* Gießen. Am Reparaturbau des alten Schlosses stürzte Donnerstag Abend der Zimmer⸗ mann Eul aus Dorf Gill aus der Höhe des zweiten Stockwerkes herab. Der Verunglückte wurde schwer verletzt in die Klinik verbracht.
* Heuchelheim. Die Zahlstelle Heuchel⸗ heim des Maurerverbandes hält am Sonntag, den 22. dss. Mts. nachm. 3 Uhr eine Mitglieder⸗Versammlung im Lokale des Herrn Volkmann ab. Die Mitglieder werden ersucht, zahlreich zu erscheinen und die Arbeits⸗ losenstatistik mitzubringen. 5
* In Leihgestern fand am 13. April im Lokale Arnold eine gut besuchte Versammlung statt, in der Gen. Vetters über die Notwendig⸗ keit der Organisation referierte. Von den Er⸗ schienen— in der Mehrzahl Bergarbeiter— erklärten ca. 80 ihren Beitritt zum Verbande der Erd⸗, Bau⸗ und gewerbl. Hllfsarbeiter Deutschlands.
* Ein entsetzliches Unglück hat sich am Dienstag Abend zwischen neun und zehn Uhr auf dem Rhein bei Bingen zugetragen. Etwa zwanzig Personen, welche an dem Kommers im katholischen Kaufmännischen Verein in Bingen teilgenommen hatten, wollten in einem Nachen nach Rüdesheim übersetzen. Mitten auf dem Rheine sank der Nachen und achtzehn Per sonen ertranken. Nur vier wurden gerettet. Diese hatten sich theils an dem umgekippten Nachen angeklammert,
theils trieben sie schwimmend den Strom hinab
und wurden bei Aßmannshausen gelandet. Der Nachen soll überladen gewesen sein. Unter den Ertrunkenen befinden sich mehrere Geistliche, Aerzte und Studenten sowie auch vier Damen.
Arbeiterbewegung.
Die Schreiner in Marburg setzten ihre auf Herabsetzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden lautende Forderung durch. Für Ueberstunden soll ein Zuschlag von 10 Prozent gezahlt werden. Die Festsetzung des Minimallohnes bleibt der Vereinbarung zwischen den einzelnen Meistern und Gesellen überlassen.
Mainz. Der Streik der Maler und Weiß⸗ binder ist zu Gunsten der Arbeiter beendet worden. Die Arbeit wurde nach den Feiertagen wieder aufgenommen. Es wurde eine 15prozentige Lohn- erhöhung bewilligt; der Mindestlohn ist auf 42 Pfennig, für jugendliche Arbeiter auf 30 Pfg. stündlich festgesetzt.
e. In Mainz fordern die Schlosser 9½ stündige Arbeitszeit, eine Lohnerhöhung von 15 Prozent und Vergütung von 33/ Prozent für Arbeiten nach Feierabend. Es heißt, daß die Arbeitgeber bereit seien, auf diese Forderungen einzugehen. Die Löhne waren bisher in diesem Berufe dort sehr niedrige, so daß eine Besserung dringend notwendig ist.
Maifeier. In Berlin und Umgegend haben die in den Holzbearbeitungsfa⸗ briken, Fraisereien und Schneidemüh⸗ len beschäftigten Arbeiter haben für den 1. Mai völlige Arbeits ruhe beschlossen und diesen Beschluß dem betreffenden Arbeitgeberverbande mitgeteilt.
Zeugengebühren für Arbeiter und Bürgerliches Gesetzbuch.
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat bei einzelnen Bestimmungen die Absicht verfolgt, die wirtschaft⸗ lich Schwachen zu begünstigen. Man hat freilich mit recht vielfach behauptet, daß es in dieser Absicht noch weit mehr hätte thun können. Zu den Bestimmungen, die solchen sozialpolitischen Erwägungen entstammen, gehören auch einige auf dem wichtigsten der hierzu gehörigen Gebiete, dem des Werk⸗ oder Dienstvertrages. Insbe⸗ sondere der§ 616, welcher bestimmt, daß der zum Dienst Verpflichtete seines Anspruches nicht verlustig geht, wenn er für eine verhältnißmäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Wie die Motive ausführen, dachte man dabei namentlich an kürzere militärische Dienstleistungen und ähnliche Be⸗ hinderungen. Der Arbeitgeber sollte in diesen Fällen zur Lohnzahlung verpflichtet sein, auch wenn er die im Vertrag bedungene Arbeitsleistung nicht erhält. Und wie die Denkschrift ausführt, wurde die Fassung des Paragraphen gewählt, um keinen Zweifel zu lassen, daß die Bestimmung auch bei Akkordlohn gelten solle.
Von diesen Paragraphen wird nun von ver⸗ schiedenen Gerichten eine Anwendung gemacht, die alles andere, nur nicht sozial billig ist. Nach bekannten und ganz selbstverständlichen Bestim⸗ mungen hat jeder Zeuge Anspruch auf Ver⸗ gütung für seine Versäumniß, worunter das Gesetz ausdrücklich auch die Zeitversäumniß be⸗ greift. Man hat nun gesagt, bei Arbeitern und sonstigen zu Diensten verpflichteten Personen greife, wenn sie ihrer Zeugnißpflicht genügen, stets der S 616 Platz. Immer handle es sich um eine verhältnißmäßig nicht erhebliche Zeit, um einen in der Person des Verpflichteten liegen⸗ den Grund, immer fehle auch ein Berschulden. Infolge dessen müsse der Arbeitgeber dem Ar⸗ beiter auch ftets den vollen Lohn bezahlen, den er verdient haben würde, wenn er seiner Zeug⸗ nißpflicht nicht genügt hätte, das gelte auch bei Akkordlohn.
Bekanntlich legt der Staat zunächt die Zeugen⸗ gebühren aus, um sie von dem zur Kosten⸗ erstattung Verpflichteten später einzuziehen. Wenn dieser nicht bezahlen kann, fallen sie schließlich dem Fiskus zur Laft. Es wird daher bei der Zubilligung der Gebühren große Genauigkeit gefordert, wird einem Zeugen mehr bezahlt, als er nach dem Gesetze beanspruchen darf, so haftet der die Anweisung erlassende Richter dafür. Nun sagen einige Justizkassen: Wenn der Arbeiter denn vollen Lohn von dem Arbeitgeber verlangen
kann, hat er auch keinen Anspruch auf Ent⸗ schädigung wegen Zeitversäumniß, er versäumt ja nichts. Die Folge ist, daß ihm selbst bei Akkordlohn keine Entschädigung für Versäumniß gezahlt, daß er an den Arbeitgeber verwiesen wird. Hiernach müßten die Arbeitgeber in vielen Fällen die Prozeßkosten Fremder bezahlen, eine ganz sinnlose, vom Gesetze auch gewiß nicht be⸗ absichtigte Folge. Häufig werden aber die Arbeiter gar nicht wagen, das Ansinnen an den Arbeitgeber zu stellen, namentlich bei Akkordlohn, sie werden eben den Schaden selbst tragen. Die beabsichtigte Wohlthat des Getzes wird also zu einer Rute für den Arbeiter. Wir sind der Ansicht, daß dem Arbeiter trotz der Bestimmung des§ 616 die Zeitversäumniß ersetzt werden muß, wenn er erklärt, daß er von dem Arbeit⸗ geber keinen Lohn für die versäumte Zeit bean⸗ spruchen könne und wolle, aber bevor sich hier⸗ über eine feste Praxis der höheren Gerichte gebildet hat, werden die anweisenden Richter vielfach die Bezahlung weigern.
Es giebt nun ein einfaches Mittel für die Arbeitgeber, dieser Härte des Gesetzes zu ent⸗ gehen: Der§ 615 enthält nämlich, wie aus 8 619 hervorgeht, sogenanntes dispositives Recht, die Parteien können es auch anders vereinbaren. Es empfiehlt sich also für jeden Arbeitgeber, mit seinen Arbeitern ausdrücklich zu vereinbaren, daß der§ 616 für solche gerichtliche Zeugen⸗ vernehmungen nicht gelte, daß der Arbeiter keinen Anspruch auf Ersatz der dadurch verursachten Zeitversäumniß durch den Arbeitgeber haben solle, Am besten wird er jedem Arbeiter, der zur Zeugenvernehmung geladen wird, eine ge⸗ schriebene oder gedruckte Bescheinigung darüber mitgeben. Dann können die Kassenbeamten die Entschägigung nicht verweigern. Im Notfalle wird eine Beschwerde gegen den Gebührenansatz Abhilfe schaffen.
Partei- Hachrichten.
Versammlungs⸗Kalender. Samstag, 21. April:
Wieseck. Arb.⸗Bild.⸗Verein abends ½9 Uhr im Lokale des Hrn. Keller Versammlung. T.⸗O.: Maifeier.
Sonntag, 22. April:
Wieseck. Tabakarbeiter nachm. 3 Uhr Versamm⸗ lung bei Wacker,„Gambrinus“. Tagesordnung: Ab⸗ rechnung und Maifeier.
Friedberg. Wahlverein nachm. 3 Uhr Versamm⸗ lung ind der„Stadt Newyork“, bei Ihl.
Alsfeld. Wahlverein nachm. 3½ Uhr bei Gastwirt Pfeffer: Mitgliederversammlung. Dienstag, 24. April: Gießen. Kartellsitzung abends 9 Uhr bei Orbig. Sonntag, 28. April:
Gießen. Sozialdemokratischer Wahlverein abends 9 Uhr Versammlung bei Orbig.
Schlitz. Den Genossen zur Nachricht, daß sich das Vereinslokal von jetzt ab in der Wirtschaft„Zur Heimat“ befindet. In diesem Lokale findet am Sonn⸗ tag, 29. April, nachm. 4 Uhr, eine Versammlung statt mit der Tagesordnung:„Bedeutung des 1. Mai“. Die Maifeier wird am 13. Mai abgehalten.— Ferner werden die Mitglieder ersucht, rückständige Beiträge baldigst zu begleichen.
Georg Baßler 7.
Wieder hat unsere Partei einen schweren Verlust er⸗ litten. In Stuttgart starb am zweiten Osterfeiertage Genosse Georg Baßler, verantwortlicher Redakteur der„Neuen Zeit“ und des„Wahren Jakob“. Baßler trats schon kurz nach der Lehrzeit in) die, Partei ein, in der er sich durch Eifer und Tüchtigkeit auszeichnete. Namentlich während des Sozialistengesetzes hat er als Leiter des„Schwäbischen Wochenblattes“ und als Ver⸗ trauensmann der Partei hervorragende Dienste geleistet. In dieser Zeit hat er auch verschiedene, auf grund des Schandgesetzes über ihn verhängte Strafen erleiden müssen. — In der letzten Zeit widmete er seine Kraft haupt⸗ sächlich dem Stuttgarter Konsumverein, bis ihn sein Ge⸗ sundheitszustand zwang, auch diese Thätigkeit aufzugeben. Er ist erst 43 Jahre alt geworden und hinterläßt eine Witwe und drei Kinder. Ehre seinem Andenken!
Avbeiter! vüstet zum Welt feiertage des Proletariats!


