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WNitteldentsche Sonntags-Zeitung.

Nr. 7.

Politische Rundschau. Gießen, 9. Februar.

Klassenjustiz.

In einem Aufsatz, den der Berliner Professor Paul Oertmann in der juristischen Fachzeitschrift Das Recht veröffentlicht, finden sich die fol⸗ genden Bemerkungen, die sich gegen die Aus⸗ dehnung des Prinzips des freien richterlichen Ermessens wenden:

Der Gesetzgeber würde, wenn nicht der Form, so doch der Sache nach abdanken und die richterliche Willkür dafür auf seinen Thron erheben. Und das wäre ein gefährliches, ja verhängnis volles Experiment. Sind auch unsere Richter glücklicherweise über den Verdacht erhaben, bewußt im Solde egoistischer Sonderinteressen der besitzenden Volksklassen zu stehen, so kann doch schließlich kein Mensch aus dem beherrschenden Einfluß seiner Umgebung heraus, und so würde auch ein durch den studierten Richter ganz frei gefundenes Recht sicherlich im großen und ganzen vorwiegend den Neigungen und Interessen der sozialen Gruppen entsprechen, aus denen unser Juristen⸗ stand hervorgeht. Wie wir wissen, daß einstens in Rom die Plebejer gegen einen ähnlichen Zustand willkürlicher Anwendung des unsicheren Gewohnheits⸗ rechts das geschriebene Wort der Zwölftafeln als Palladium ihrer politischen und wirtschaftlichen Frei⸗ heit ertrotzten, so sehen auch in unserer Zeit voller sozialer Gärungen und Mißtrauens die Besitzlosen ihre Rechte durch ein Gesetz bestimmten Inhalts immerhin leichter gewährleistet, als durch ein System ungehemmter richterlicher Machtbefugnis.

In diesen Sätzen liegt die wissenschaftliche Anerkennung des von uns tausendfältig beobach⸗ teten und erörterten Begriffs der Klassenjustiz. Der Richter ist gebunden an die Einflüsse seiner Klasse, so sehr er auch nach Gerech⸗ tigkeit streben mag.

Schwerste Strafe.

Eine überaus harte Strafe hat vor einigen Tagen das Amtsgericht in Itzehoe über einen Angeklagten verhängt, der sich während des Streits der Lederarbeiter in Wilster zu einer Thätlichkeit gegen einen Arbeitswilligen hinreißen ließ.

Der Arbeiter H. Tiedemaan passierte eines Tages die Rumfletherstraße, wo ihm Arbeits⸗ willige(also Streikbrecher) begegneten. T. will von denselben bedrängt worden sein und versetzte einem einen Stoß, sodaß derselbe in den Graben fiel. Verletzt oder mißhandelt wurde der Arbeitswillige nicht. Weiter hat T. in einem Tanzlokale, in dem die Arbeits⸗ willigen skandalierten, einem derselben einen Faustschlag auf den Kopf versetzt. T. hat zwei Jahre Gefängnis erhalten und ist sofort in Haft genommen worden.

Der Fall erinnert in der Härte der Beur⸗ urteilung an das Löbtauer Urteil. Es wird niemand das Verhalten des Angeklagten billigen, aber vergebens sucht man ein Beispiel, wo weit schlimmere Rohheiten aus gebildeten

Kreisen mit gleicher Härte bestraft wurden.

Hier aber geht auf zweit Jahre die Familie, die aus Frau und vier Kindern besteht, ihres Ernährers verlustig, weil sein Vergehen unglück⸗ licherweise mit einem Streik in Zusammenhang gebracht werden konnte. Wäre dieser Umstand, der für eine sozialpolitisch aufgeklärte Rechts⸗ sprechung ein mildernder U nstand sein müßte, nicht vorhanden gewesen, wer weiß, ob es auch nur zu einem Strafantrag gekommen wäre.

Gehaltserhöhung für den Kaiser?

In nationalliberalen Kreisen scheint mau geneigt zu sein, eine Erhöhung der Zivilliste für den König von Preußen herbeizuführen, die er in Form eines Reichszuschusses als deutscher Kaiser erhalten soll. Wenigstens euthält die Berl. Borsen⸗Ztg. eine dahingehende Notiz, in der für eine Art Reichszivilliste plaidiert wird. Zur Zeit erhält der deutsche Kaiser jährlich 18 Millionen Mark zu seiner Verfügung, nachdein kurz nach seinem Reglerungsantritt eine Erhöhung der Bezüge um Millionen stattgefunden hat. Man itt berechtigt, auf die

gründung einer neuen Erhöhung gespannt Es wird doch niemand erustlich be⸗

streiten wollen, daß man mit einem jährlichen Einkommen von 18 Millionen Mark sehr gut leben kann.

Süddeutsche Begeisterung.

Tief beschämend, meint ironisch unser Müachener Parteiblatt, sei es, daß Kaisers Geburtstag im Bundesstaat Bayern ohne großes Geräusch begangen wurde. Um das, was hurrabegeisterte Festesser redeten, kümmerte sich niemand, und selten genug erblickte das spähende Auge einenReichszipfel langweilig, anscheinend influenzakrank, herunterhängen. Wie das gekommen, darüber wird derFrkf. Ztg. folgendes geschrieben: Die bayerischen Zivil⸗ staatsminister haben eine zemeinsame Ver⸗ fügung erlassen, wonach die staatlichen Gebäude nur mehr an den Geburts- und Namens⸗ tagen des Prinzregenten und des Königs Otto, sowie am Frohaleichnamstage beflaggt werden sollen. Infolgedessen wurden an Kaisers Geburtstag die staatlichen Gebäude, mit Aus⸗ nahme der militärischen, nicht beflaggt. Ja, an einigen Staatsgebäuden, an denen die Fahnen bereits ausgesteckt waren, wurden sie wieder eingezogen. Die nationalliberale Presse Bayerus befindet sich wegen dieses be⸗ zeichnenden Vorkommaisses natürlich in hellem Aufruhr.

Das bildungsfeindliche Zentrum.

Im preußischen Abgeordnetenhaus hat bei der Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung wieder ein Zentrums mann, der Abgeornete Pleß, dem Hasse des Zentrums gegen die Volksbildung Ausdruck gegeben. Er meinte in Uebereinstimmung mit seinem Kollegen v. Eynathen in dee Sitzung am Mittwoch:

schnittsgeister. Deshalb dürften vor allem in den ländlichen Schulen nicht zu viel Gegenstände ge⸗ lehrt werden. Die jungen Letue brauchten nur ein beschräntes Wissen: Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion. Der gegenwärtige Unter⸗ richt auf dem Lande aber sei geeignet, den jungen

Landmann mit selnem natürlichen Beruf unzufrieden

zu macheu.(Bravo! im Zentrum.)

Ja freilich, beschränktes Wissen und beschränkte Köpfe, das ist's, was diese lichtscheue Gesellschaft braucht, um herrschen zu können. Ein gebildetes Volk duldet keine Pfaffenherrschaft, das wissen die schwarzen Volksverdummer und daher ihr Haß gegen eine gute Volksbildung.

Von den Notleidenden.

Für die Notstandsparade der Agrarier (Generalversammlung des Bundes der Land⸗ wirte im Zirkus Busch), die in der nächsten Woche, wie alljährlich üblich, in Berlin ab⸗ gehalten wird, werden schon die Vorbereitungen getroffen. Für die pommerschen Mitglieder desBundes der Landwirte findet laut An⸗ kündigung der Geschäftsstelle des Bundes für Pommern am Tage der Generalversammlung, nachmittags 5 Uhr, ein Mittagessen bei Dressel(demfeinsten Lokal Berlins), Gedeck 4 Mark, statt. Danach scheint die Not der Landwirtschaft, wenigstens in Pommern, ja noch einigermaßen erträglich zu sein. Wie viel wirliche Bauern werden aber in der Lage oder auch nur geneigt sein, sich an diesem Not⸗ standsdiner zu 4 Mk.(der Wein, der bei diesem Diner getrunken wird, kostet natürlich viel mehr als 4 Mk.) zu beteiligen? Für diegnädigen Herren Bauern im Bunde der Landwirte ist das Dressel⸗Essen überaus bezeichnend.

Sklavenhandel in Kamerun.

Der Präsident der Basler Kamerun⸗Mission, Missionar Bohner, der 1892 auf Ansuchen der deutschen Regierung ein Gutachten über den Sklavenhandel in Kamerun eingereicht hat, legt in der Monatsschrift des evankalischen Afrika⸗ VereinsAfrika dar, daß sich seit 1892 im Sklavenhandel in Kamerun nichts ge⸗ ändert hat:Es besteht in Kmerun nicht nur noch die Haussklaverei, sondern auch der Binnen⸗Sklavenhandel mit allen seinen Greueln steht immer noch

im Schwange. So lange die Händler des

[Julandes von ihren Geschäftsfreunden an der

Die meisten Menschen seien und blieben Durch⸗

Küste für einen Sklaven Waren im Wert von 501 Mk. erhalten können, lohnt es sich ja für sie, im Innern Leute wegzufangen, oder von andern aufzukaufen und in den Handel zu bringen. Dem Bauern an der Küste aber und dem Händler ist die Arbeitskraft für seine Zwecke um solch geringen Preis sehr erwünscht. Außerdem hat der Ankauf von Sklaven für den dem Europäer nur zu oft verschuldeten Händler einen großen Vorteil. Denn wenn ihm von der Regierung auch alles gepfändet und zwangsweise versteigert wird, so bleiben ihm doch seine Sklaven; mit ihnen kann er sich immer wieder in die Höhe arbeiten. Aus diesen Gründen werden noch immer den Wuri, Mongo, Lungasi und Sanaga herunter Sklaven in die Kolonie eingeführt und in derselben auch als Zahlmittel verwertet. Neben diesem Sklaven⸗ handel besteht in der Kolonie ein abscheulicher Menschenwucher, der in der Verpfändung von Menschen an Geld verleiher besteht. Bekanntlich hat der Afrikareisende Krause wiederholt behauptet, daß auch im deutschen Togogebiet noch Sklaveahandel betrieben wird. Die Regierung hat das bestritten. Es wird ihr sicherlich im Reichstag Gelegenheit gegeben werden, sich über die vom Missionar Bohner mitgeteilten Erfolge unserer herrlichen Kolonialpolstik in Kamerun auszusprechen.

Zur Flottenvorlage.

Der Umfang der Flottenbau-Pläne und die Tragweite derselben im Vergleich mit dem Bisherigen läßt sich aus der Flottengesetznovelle und ihren marine- und etatstechnischen Betrach⸗ tungen nicht ohne weiteres gewinnen. Um einen Vergleich anstellen zu können, muß man neben den Zukunfts⸗Sollbestand den heutigen Bestand bezw. auch den vor dem Beginn der eigentlichen Flottenära stellen. Die BerlinerVolksztg. giebt darüber folgende instruktive Tabelle:

Linien⸗ große kleine

schiffe Kreuzer Kreuzer

Der Bestand unserer Flotte be⸗ trug 1897

S 10 23 Das Flottengesetz von 1898

erforderte eine Erhöhung um 7 2 7 Der neue Entwurf erfordert

eine weitere Erhöhung um 19 8 112 Demnach wird der Sollbestand

enn 20 45 Die Vermehrung beträgt gegen

1897. 10 22 Prozentual beträgt die Ver⸗

mehrung gegen 1897

Das bedeutet:

Die Schlachtflotte wird gegen 1897 mehr als verdreifacht, die Großkreuzer⸗ flotte wird gegen 1897 verdoppelt, die Kleia⸗ kreuzerflotte wird gegen 1897 nahezu ver⸗ doppelt.

Im Jahre 1897 berechnete man den Preis

eines Linienschiffes auf 20 Millionen Mark,

216% 100 95,5%

eines großen Kreuzers auf 15 eines kleinen Kreuzers auf 4,6 1

Legt man diese Sätze für die Wertberechnung der Flotte zu grunde, so hatte die deutsche Flotte 1897 folgenden Wert:

12 Linienschiffe. 240 Millionen Mark,

10 große Kreuzer. 150 15 15

23 kleine Kreuzer 105,8 5 5

Summa 495,8 Millionen Mark.

Die Flotte in ihrem Sollbestand auf grund der neuen Pläne wird folgenden Wert haben:

38 Linienschiffe 760 Millionen Mark,

20 große Kreuzer.. 300 8 72

45 kleine Kreuzer 205,4 75 5

Summa 1265,4 Millionen Mark.

Dazu kommen die Preissteigerungen für technische Verbesserungen, Materialien und Ar⸗ beitslöhne in Höhe von 10 Prozent mit 126,54 Millionen Mark.

Demgemäß beträgt der Wert der Panzer⸗ und Kreuzerflotte nach dem neuesten Plan:

1 Milliarde 391 Millionen 940 000 Mark.

Es würde also fast eine Verdreifachung des Wertes der Kriegsflotte eintreten. Dabei hat dieVolkezig. noch außer Ansatz gelassen, daß

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