Seite 4.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 24.

sozialpolitische Aufgaben des Reiches übrig bleibe. Redner tadelt die volksverräterische Haltung des Zentrums. Graf Stolberg und Basserm ann treten für die Flottenvermehrung ausnationalen und wirtschaftlichen Gründen ein. Gröber verteidigt die Kommissionsbeschlüsse und sucht die blamable Haltung des Zentrums zy rechtfertigen. Richter(freis) kritisiert die Flottenbegeisterung und die Agitation der Reklameflorille auf dem Rhein mit feiner Ironie. Er lehne die Vorlage ab, da das Ver⸗ trauen zur Regierung fehle. l Nachdem Bebel Herrn Gröber nochmals nachwies, daß das Bentrum seine Wähler thatsächlich getäuscht habe und das sich auch jetzt noch ein Teil der Zentrums; presse gegen die Flottenvermehrung ausspreche, wird nach weiterer unwesentlicher Debatte der 8 1 der Vor⸗ lage mit 153 gegen 79 Stimmen angenommen.

Von Nah und Fern. Das Gießener Gewerbegericht

verhandelte am 6. Juni eine Klage, die in den Maurerstreik hinüberspielt. Der Bauunternehmer Winn verlangte von fünf Maurern eine Ent⸗ schädigung von je 10 Mark leine Woche orts⸗ üblichen Tagelohnes) wegen Kontraktbruchs. Die betreffenden Maurer hatten mit den übrigen bei Winn beschäftigten Maurern ihre Kündigung in Gemäßheit des Versammlungsbeschlusses ein⸗ gereicht. Der Zettel mit ihrer Namensunter⸗ schrift ging aber auf irgend eine Art verloren und kam angeblich nicht in die Hände des Ar⸗ beitgebers. Das Gericht verurteilte die Maurer zur Zahlung der eingeklagten Summe an den Arbeitgeber. Daß Letzterer als Beteiligter nicht gewußt haben sollte, was jedem Menschen in Gießen bekannt war, nämlich, daß sämtliche Maurer die Kündigung einzureichen beschlossen hatten, will uns nicht recht glaubhaft erscheinen. Aus der ganzen Form der Kündigung, dadurch, daß dieselbe von einem Einzelnen im Auf⸗ trage Aller eingereicht wurde, mußte der Ar⸗ beitgeber entnehmen, daß das Fehlen einiger Namen nur auf Versehen beruhen konnte und eine einzige Frage hätte genügt, festzustellen, ob die fünf Beklagten mit an der Kündigung be⸗ teiligt waren. Wir hätten geglaubt, daß das Gewerbegericht diese Umstände, die zu gunsten der Beklagten sprechen, in Betracht gezogen hätte. Die freie Vereinigung von Krankenkassen in Hessen hält am Sonntag d. 10. d. M. in Gie ßen ihre 8. ordent⸗ liche General⸗Versammlung ab. Unter den Tagesordnungspunkten sind besonders er⸗ wähnenswerth: Antrag auf Erhöhung der von der Invalidenversicherung zu zahlenden Hebege⸗ bühr; Abänderung des Krankenversicherungsge⸗ setzes; Unterstützung des Zentralkomitees zur Er⸗ richtung von Heilstätten für Lungenkranke des Großherzogthums Hessen. Aus Schotten

wird uns geschrieben: In welcher Weise man hier mit den Arbeitern noch umgeht und welch' unzureichende Löhne bezahlt werden, dürfte Vielen noch unbekannt sein. Zur Illustration diene folgender Vorfall: Arbeitet da bei einem hiesigen Meister ein Geselle schon über 3 Jahre zur vollsten Zufriedenheit des Ersteren bei einem Wochenlohn von ganzen drei Mark. Nun bekam das Meisterlein eines schönen Sonntags Besuch von Außerhalb, worüber derselbe in einige Verlegenheit versetzt wurde, da keine Schlafge⸗ legenheit mehr im Hause ist. Jedoch das pfiffige Meisterlein weiß sich zu helfen. Abends kurz vor Schlafengehen theilt es seinem Gesellen mit, daß er die Nacht nicht im Hause bleiben könne, da der Gast in seinem(des Arbeiters) Bett schlafe; er solle zusehen, wo er die Nacht unter⸗ käme. Nun irrt der arme Teufel in Schotten umher. Geld hatte er von seinem hohen Lohne keins mehr übrig, um in einem Gasthause über⸗ nachten zu können. Schließlich gewährt ihm ein mitleidiger Freund kostenlose Unterkunft. Hoffent⸗ lich tagt es auch einmal in den Köpfen der hiesigen Arbeiter, daß sie sich zutammenschließen und derartige unwürdige Behandlung verhindern. Die Stadtväter in Wetzlar lehnten kürzlich das Gesuch eines Ausschusses, welcher einen Beitrag zur Errichtung eines Denk⸗ mals für Hoffmann von Fallersleben forderte,

ohne Debatte ab. Das finden wir soweit ganz korrekt, einmal, weil wir der Meinung sind, daß es vorher noch weit dringendere Auf⸗ gaben für den Gemeindesäckel zu erledigen giebt, dann aber auch, weil sich der Dichter Hoffmann v. Fallersleben schon durch seine Lieder ein un⸗ vergängliches Denkmal gesetzt hat. Wie ganz anders behandelte aber dieselbe hohe Versamm⸗ lung vor nicht langer Zeit ein ähnliches Gesuch, als es sich um ein Denkmal für Bismarck handelte! Ein Langes und Breites wurde dar⸗ über diskutiert und schließlich bewilligte man das Gewünschte. Nun, der selige Hoff nann wird sich trösten. In einer Stadt, wo der Bismarck und Herrenkultus Orgien feiert, wie in Wetzlar, paßte ein Denkmal für diesen Sänger der Freiheit nicht; es wäre doch nicht angenehm, wenn die Wetzlarer Spießer dadurch andas Lied vom deutschen Philister erinnert würden, welchem folgende Verse ent⸗ nommen sind: Der deutsche Philister, das bleibet ein Mann, Auf den die Regierung vertrauen noch kann, Der passet zu ihren Beglückungsideen, Der läßt mit sich alles gutwillig geschehn. Befohlener Maßen ist stets er bereit, Zu stören, zu hemmen den Fortschritt der Zeit. Zu hassen ein jegliches freie Gemüt Und alles, was lebet und grünet und blüht. Was schön und erhaben, was wahr ist und recht, Das kann er nicht leiden, das findet er schlecht. So ganz, wie er selbst ist, so kläglich gemein, Hausbacken und ledern soll alles auch sein. So lang der Philister regieret das Land, Ist jeglicher Fortschritt daraus wie verbannt: Denn dieses erbärmliche, feige Geschlecht, Das kennet nicht Ehre, nicht Tugend und Rechtl Und so weiter!

Einen bemerkenswerten Fortschritt

auf dem Wege zur Beseitigung der Sonntags⸗ arbeit im Handelsgewerbe hat die Stadt Frankfurt a. M. gethan durch einen am 28. Mai von den Stadverordueten, allerdings gegen lebhafte Opposition, gefaßten Beschluß über ein Ortsstatut. Zunächst wird die Sonntags⸗ arbeit vollkommen untersagt bei Fabrik-, Bank⸗ und Engros⸗Geschäften, mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Frachtschifffahrt, wo eine Beschäftigung der Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter von 111 Uhr zulässig ist.In Detail⸗Geschäften ist die Arbeitszeit erheblich eingeschränkt, da Lebens⸗

mittelgeschäfte nur bis 9 ½ Uhr, andere Geschäfte

nur von 111 Uhr arbeiten lassen dürfen. Außerdem muß den Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern jeweils der zweite Sonntag freigegeben werden.

Selbstverständlich machten die Vertreter des notleidenden Mittelstandes lebhafte Opposition, blieben indessen in der Minorität.

Vom Fraukfurter General⸗Anzeiger. Die Frankfurter Barbier und Friseurgehülfen wollten folgendes Inserat im oben genanntem Blatte veröffentlichen:

Die stellungslosen Barbier⸗ und Perrücken⸗ macher⸗Gehülfen werden ersucht, vor Annahme einer Stellung Erkundigung Gr. Hirsch⸗ graben 9, einzuziehen.

Die Lohnkommission.

Dieses Inserat erregte die kapitalistischen Bedenken des Blattes und die Aufnahme wurde verweigert. Beschämend ist es, daß auch in Gießen hunderte Arbeiter dieses Blatt für Ver- simpelung und Heiratsinserate unterstützen. Ein ehrlicher Arbeiter sollte sich schämen, ein solches Blatt in sein Haus zu nehmen.

Antisemitische Kampfesweise.

Welcher schmutzigen Kampfesweise die antisemitische Presse im Allgemeinen und das Offenbacher Blättchen des verflossenen Abge⸗ ordneten Hirschel im Besonderen sich bedient, dafür können wir einen neuen Beleg anführen. Das Blatt berichtet nämlich über das von Niederräder Burschen am Himmelfahrtsmorgen im Frankfurter Stadtwalde verübte Sittlichkeits⸗ verbrechen und begleitet seinen Bericht mit der Bemerkung, daß die Verbrecher sämmtlich aus der sozialdemokratischen Hochburg Niederrad stammten. Damit versucht das

edle Organ, die Verbrecher zu Sozialdemo⸗

kraten zu stempeln, um so unsere Partei auf seine Weise zu bekämpfen. Darüber regen wir uns nun nicht weiter auf; wir wissen und sind gewohnt, daß die Antisemiten in Ermangelung anderer und ehrlicher zu solchen schmutzigen Waffen greifen müssen. Aber nach statistischen Feststellungen kommen Verbrechen aller Art in vorwiegend sozialdemokratischen Gegenden ver⸗ hältnißmäßig weniger vor, als in solchen mit vorwiegend gläubig⸗christlicher oder auch anti⸗ semitischer Bevölkerung. Wenn also das Antisemitenblatt die Verbrecher mit einer poli⸗ tischen Partei in Verbindung bringen will, so liegt ihm doch die seine viel näher, welche in ihren Reihen, sogar unter ihren Abge⸗ ordneten recht große Sünder auf sexuellem Gebiete aufzuweisen hat. Grund genug etwas weniger unverschämt aufzutreten.

Für Religion, Sitte und Ordnung.

Im Zeitalter der Lex Heinze, die nun Dank dem geschickten Operieren der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion beseitigt wurde, verdient eine Episode aus den Verhandlungen der bayerischen Abgeordnetenkammer weiter bekannt zu werden. In der Sitzung vom 1. Juni berührte der sozialdemokratische Abgeordnete Müller den Kuppeleiprozeß Strauß und sagte, die Polizei sei nicht sehr findig gewesen, daß sie nicht bemerkte, wie gegenüber der Höhle des Löwen ein Haus der Freude eingerichtet war(die Strauß wohnte dicht bei der Polizei. Red.), in dem mehrere Jahre hohe, höhere und angeblich noch höhere Personen, die obersten Mitglieoer hervorragender Körperschaften und, wenn er recht unterrichtet sei, auch her⸗ vorragende Mitglieder der Polizei Gäste waren, und als richtige Ordnungsstützen derfreien Liebe pflegten. Ein ähnliches Eta⸗ blissement soll auch in der Kriegsstraße bestanden haben. Die Sache sei vertuscht worden. Auch im Prozeß sei die Sache, durch den. strengen Ausschluß der Oeffentlichkeit, der Oeffentlichkeit möglichst entrückt worden. Der Minister des Innern erwiderte, er sei auf die Anfrage nicht vorbereitet und deshalb nicht in⸗ formiert; er müsse sich erst informieren.

DasInformieren wird ihm insofern schwer fallen, als das Gericht vorsichtigerweise den Fall Strauß unter vollständigem Ausschluß der Oeffent⸗ lichkeit verhandelte; nicht einmal die Namen der Zeugen sind dem größeren Publikum bekannt

geworden.

Die Reklameflotille hat bei ihrer Rückfahrt eine Menge Unheil an⸗ gerichtet und bei den davon Betroffenen dürfte

die Begeisterung merklich gefallen sein. So wurde

erst bei Untergeresheim das 40 Meter lange mit Backsteinen halb beladene Schiss des Aschaffen⸗ burger Schiffseigners Jakob Geiger durch den hohen Wellengang der im raschen Laufe dahin⸗ eilenden sechs Boote zum Sinken gebracht. Auch ein anderes Schiff, das dem Schiffer Lerch von Nierstein gehörte, und nahezu vollgeladen war, sank sofort. Ein drittes, ebenfalls fast ganz beladen, wurde leck und mußte schleunigst ausge⸗ laden werden, um es vor dem Sinken zu be⸗ wahren. Mit knapper Not wurde das Per⸗ sonal der untergegangenen Schiffe ans Land gerettet. Der durch die Torpedo⸗ boote verursachte Wellengang war so stark, daß, nach den Versicherungen der Schiffsleute, ein eisernes Schiff, das dort hielt, nahezu ge⸗ brochen wäre. Außerdem wurde in St. Goar laut Bericht derBopparder Zeitung, bei der Volldampffahrt infolge des starken Wellenschlags ein Teil der Schwimmschule losgerissen. Die Lagerfässer schwammen weg und mehrere Nachen schlugen voll Wasser. In Boppard wurde die Landungsbrücke der Lokaldampfschifffahrt stark beschädigt. Ein Knabe wurde durch einen infolge des Wellenschlags von der Brücke losge⸗ rissenen Balken am Kopf getroffen, daß er kopf⸗ über ins Wasser ftürzte und beinahe ertrunken wäre.

Warum hat man denn nun auf einmal solche Eile gehabt?

10 zweiten das Bergt r ebenfa vun einem tttet te g

Elation C. shrenden Wagen Ul daß dieser

1 Nr

Eittlich

nen eig

Shliner pr iht Meige. fuel iel

Die an ihten weiter zu

8. In einer wurde v 138 Ges Forderur 180 Ge schlag d sofort d gegen 6

cistlich

in Fra.

gabe deleten. beiter sol der Ber daß man schen fal i großer

in versch

etung

Dahandl

Jrutete kbeierf