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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 15.
und stehe ich nicht an, die darin gebrauchten Ausdrücke lebhaft zu bedauern. Wenn wir uns auch mit dem Bunde der Landwirte über die Taktik öfters im Gegensatz befinden, so meine ich doch, daß wir darüber das gemeinsame Ziel nicht vergessen .
Na also! Gemeinsames Ziel mit der Interessenvertretung des ostelbischen Krautjunker⸗ tums! Warum bezeichneten sich die Antisemiten dann als„Reform⸗Parte!?“ Es wäre dann doch konsequent und auch ehrlicher gehandelt, die Antisemiten schwenkten mit ihrem„Fähnlein“ in den Bund der Landwirte ein, dann weiß wenigstens die Oeffentlichkeit und auch— sie selber, was sie wollen.
Kommunales aus Gieszen.
Unsere Leser erinnern sich noch, daß vor kurzer Zeit für die neuen Klassen der Volksschule Baracken⸗ bauten beschlossen wurden. Gegen eine ansehnliche Minderheit, welche die Klassen in städtischen oder gemie⸗ teten Räumen provisorisch unterbringen wollte, kam dieser Beschluß zu Stande. Kein Mitglied des Schul⸗ und Stadtvorstandes wußte einen städtischen passenden Raum. Nunmehr wird für die höhere Töchterschule ein Klassenlokal notwendig und siehe da: Sofort entdecken die Herrn, daß im„Thurmhaus am Brand“ ein ganz niedliches Sälchen vorhanden ist. Damals wurden die Vorzüge der Baracken in so glänzenden Farben geschil⸗ dert, daß es uns als eine Zurücksetzung der höheren Töch ter erscheint, sie nicht auch in einem so herrlichen Gebäude unterzubringen. Warum diese„Bevorzugung 2 der Volksschüler.
Kleine Mitteilungen.
Gießen. Der Gesangverein Eintracht hielt am Samstag eine Abendunterhaltung in Steins Saalbau ab. Leider war der Besuch nicht sehr zahlreich. Erfahrungsgemäß sind solche Ver⸗ anstaltungen so kurz vor Ostern immer weniger gut besucht; hier kam noch dazu, daß zu gleicher Zeit der Brauerball stattfand, wodurch ersteres Fest sicher beeinträchtigt wurde. Umsomehr ver⸗ gnügten sich die Erschienenen; gut einstudierte Chorlieder wechselten ab mit humoristischen Vor⸗ trägen, und auch die Tanzlustigen kamen zu ihrem Rechte. Alle Teilnehmer werden mit Be⸗ friedigung auf diesen Abend zurückblicken; hoffent⸗ lich kann es auch der Verein in Bezug auf das finanzielle Ergebnis!— Auch der Brauer⸗ und Küfer⸗Ball, welcher am vorigen Samstag im Café Leib stattfand, war im Ver⸗ gleich zu den früheren Veranstaltungen mäßig besucht. Die Herren Prinzipale waren nur zum Teil erschienen; besonders die Herren der Aktien⸗ brauerei glänzten durch Abwesenheit. Die„Ge⸗ hülfenschaft“ ließ sich jedoch dadurch nicht irre machen, sondern tanzte und amüsierte sich bis zum frühen Morgen, und gar manches Faß edlen Rebensaftes ist geleert worden. r
* Friedberg. Ein kleiner Knabe spielte im Saalbau mit einem Revolver und schoß sich dabei in die Hand.
* Offenbach. In der Sitzung der Stadt⸗ verordneten vom 22. v. M. wurde von sozial⸗ demokratischer Seite ein Mißtrauensvotum gegen Oberbürgermeister Brink be⸗ antragt, weil er sich fortgesetzt weigert, die städti⸗ schen Bekanntmachungen auch in dem sozialdemo⸗ kratischen„Offenb. Abendbl.“ zu veröffentlichen. Der Oberbürgermeister erklärte, er werde den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen.
* Mainz. Bei Beratung des städtischen Budgets beanftandeten unsere Genossen den Posten von 50000 Mark, der für die bevorstehende Gutenbergfeier vorgesehen ist, und zwar deshalb, weil man diesen Betrag nur als Ein⸗ leitung zu weiteren größeren Anforderungen be⸗ trachten müsse, was sich aus den großen Dis⸗ positionen, welche für das Fest getroffen würden, befürchten lasse. Auch Mitglieder anderer Frak⸗ tionen teilten diese Befürchtung, trotzdem wurde der Beitrag bewilligt; jedoch mit der Maßgabe, daß diese Summe nicht überschritten werde.— Das ift ein Geschäft! Der Aufsichtsrat der hiesigen Farbwerke vorm. Meister, Lucius und Brüning beschloß, der Generalversamm⸗ lung pro 1899 eine Dividende von 26 pCt.— sechsundzwanzig Prozent— vorzuschlagen.
* Postporto⸗ Aenderungen. Der neue Posttarif tritt am 1. April in Kraft. Er bringt bezüglich des Portos fol- gende Aenderungen:
jetzt künftig
Frankierter gewöhnlicher 10 Pfg. 10 Pfg. Brief bis zum Gewicht
von 15 Gr. 20 Gr.
Frankierter Doppelbrief 20 Pfg. 20 Pfg.
bis zum Gewicht von 250 Gr. 250 Gr. Im Ortsverkehr beträgt das Porto bei ge⸗ wöhnlichen Briefen:
ohne Unterschied des Ge-—jetzt künftig wichts 5 Pfg. 5 Pfg. Postkarten G Drucksachen bis 50 Gramm 3„ 2, 77 77 100 77 5 77 3 77 1„ 280„ 18 55
77* 350 77 20 7 10 77
Aus dem Wahlkreise Marburg⸗ Kirchhain. Marburg, 5. April 1900.
W. Die diesjährigen Frühjahrs⸗Kontrolver⸗ sammlungen für die Stadt Marburg finden auf dem Kämpfrasen daselbst wie folgt statt:
Dienstag, 10. April 1900:
a) vormittags 9 Uhr für die Reservisten der Jahresklassen 1892 bis einschließlich 1894, das sind die in der Zeit vom 1. Oktober 1892 bis 31. März 1895 eingetretenen Mannschaften (Jäger der Klasse A vom Jahrgang 1887 ab);
bp) nachmittags 3 Uhr für die Reservisten der Jahresklassen 1895 bis einschl. 1899 und für die Dispositions⸗Urlauber— das sind die in der Zeit vom 1. April 1895 bis jetzt ein⸗ getretenen Mannschaften— sowie für die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann⸗ schaften;
c) nachmittags 5 Uhr für sämtliche Offizier⸗Aspiranten, Unterärzte, jährig gediente Sanitätsmannschaften, Unterapotheker und Mili⸗ tärapotheker ohne Rücksicht auf die Jahresklassen.
Mittwoch, 11. April 1900:
a) vormittags 9 Uhr für die Mann⸗ schaften der Landwehr 1. Aufgebots der Jahres- klassen 1887 bis 1892, das sind die in der Zeit vom 1. Oktober 1887 bis 30. September 1892 eingetretenen bezw. in eine dieser Jahresklassen zurückversetzten Mannschaften;
b) nachmittags 3 Uhr für sämtliche Ersatz⸗Reservisten der Jahresklassen 1887 bis 1899(also solche, welche in den Jahren 1867 bis 1879 geboren sind).
* Kirchhain. Die Eröffnung der Ohm⸗ thalbahn und die Einführung der Betriebsbeamten hat nunmehr stattgefunden.
Reehtsspre chung.
§ Von„Rechts“ wegen. Am Mittwoch ist ein Maurer vom Landgericht in Hamburg zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden, weil er zu einem Kameraden gesagt hat, wenn er nicht dem Verbande der Maurer beitrete, müßten die organisierten Maurer übee ihn Beschluß fassen. Dafür erhält ein Arbeiter ohne Zuchthausgesetz sechs Wochen Gefängnis— von„Rechts“ wegen!
§ Eine vernünftige Entscheidung. Das Reichsgericht hat erkannt, daß die einfache Verhängung des Boykotts zivilrechtlich keine rechtswidrige Handlung sei. Sie stellt sich nicht als Verrufserklärung im Sinne des§ 153 der Reichsgewerbeordnung dar und verpflichtet daher nicht zum Ersatze des eventuell entstandenen Schadens.
Diese Entscheidung ist eigentlich selbstverständ⸗ lich, aber die deutsche Rechtssprechung hat es ja so weit gebracht, daß, wo irgend Fragen des öffentlichen Interesses in Betracht kommen, jede nicht vom Geiste der Reaktion getragene Gerichts⸗ entscheidung besonders hervorgehoben werden muß.
§ 615 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches.(Aussetzen wegen Mangels an Material.) Ein Töpfer in Berlin ver⸗ langte im Klagewege eine Lohnentschädigung für zwei Tage, an denen er hatte aussetzen müssen,
weil kein Lehm vorhanden wir. Der beklagte Meister wies nach, daß es ihm nicht möglich war, den Lehm heranzuschaffen, den zu liefern sich der Bauherr verpflichtet hatte. Die Kammer III des Gewerbegerichts verurteilte aber den Beklagten zu der geforderten Entschädigung. Der Vorsitzende Dr. Schalhorn führte begründend aus, daß der Arbeitgeber selber verpflichtet sei, für das Arbeitsmaterial zu sorgen, und daß er nicht durch ein Naturereignis daran gehindert worden sei. Es komme deshalb der§ 612 des Bürgerlichen Sesetzbuchs zur Anwendung, worin bestimmt werde: Kommt der Dienstberechtigte (der Arbeitgeber) mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete— gemeint ist der zur Arbeit Verpflichtete— für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die verein⸗ barte Vergütung verlangen, ohne zur Nach⸗ leistung verpflichtet zu sein. Er muß sich jedoch den Wert desjenigen abrechnen lassen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt.
Bessiseher Landtag.
Zweite Kammer.(Sitzung von 30. März).
Fortsetzung der Beratung über die Nachbewilligung in den hessischen Ministerien.
Zu Kap. 41( Gy mnasien u. Realschulen) spricht
Abg. Pennrich(Ctr.) für Einrichtung eines Gym⸗ nasiums in Bingen.
Geheimer Oberschulrat Nodnagel erklärt sich im allge⸗ meinen mit den Ausführungen des Abg. David einver⸗ standen und bedauert nur, daß die Lehrer sich nicht mit ihren Beschwerden an die Schulabteilung selbst wenden. Eine Anzahl weiterer Nachforderungen wird nach den Ausschußanträgen ohne Debatte genehmigt.
Vom Finanzminister werden für Bad Nauheim und Salzhausen größere Beträge gefordert. Die Forde⸗ rungen für den Badekommissar von Mk. 800 werden mit großer Mehrheit abgelehnt.
Bei Titel Salinen in Nauheim ist Abg. Ulrich für Beseitigung der Salinen an der jetzigen Stelle, damit Raum für die Neubauten geschaffen werde, worauf Finanz⸗ minister Küchler erklärt, daß bereits ein Bauplan für Nauheim über Freilegung der fraglichen Plätze in Aus⸗ arbeitung begriffen sei. Die Forderungen werden ein⸗ stimmig genehmigt.
Bei Titel Staatsschuld erwähnt Abg. Dr. Da⸗ vid, die Verhältnisse der Gepäckträger am Bahnhof Mainz, welche, obwohl sie vom Staate keinen Gehalt beziehen, und ihre Thätigkeit nur gegen Trinkgelder aus⸗ üben und davon leben müssen, neuerdings von der Bahn⸗ verwaltung zugemutet werde, wöchentlich einmal unent⸗ geltlich in dem Gepäckraum von Morgens früh bis Abends spät im Interesse der Bahn thätig zu sein. Die meist armen Leute seienf also um/ Wochenverdienstes, der manchmal sehr kärglich sei, geschädigt. Anscheinend habe die Regierung hiervon keine Kenntnis und hoffe er, daß dieser unwürdige Zustand bald geändert werde. Finanz⸗ minister Küchler erklärt, daß er nicht in der Lage sei, an diesen Zuständen, die ihm übrigens nicht bekannt seien, etwas zu ändern; zudem die Eisenbahndirektion Mainz dem Eisenbahnminister in Berlin unterstellt sei und dieser alle Anordnungen treffe.
Abg. Ulrich(Soz.) nimmt von dieser Erklärung mit Bedauern Kenntnis und wünscht, daß man die„thun⸗ lichste Berücksichtigung“ der Wünsche Hessens in Berlin kräftiger geltend mache; zudem der hauptsächlichste Teil der Direktion Mainz im hessischen Staate liege. Man solle nicht für thunlichste, sondern für wirkliche Berück⸗ sichtigung sorgen. Der Finanzminister stellte fest, daß die Eisenbahngemeinschaft laut Vertrag nach den preußisch en Eisenbahnbetriebsvorschriften geleitet werde. Bei dem geringen Anteil Hessens an der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft sei es selbstverständlich, daß die Leitung von Mainz respektive Berlin aus geschehe. Er wolle aber mit allen Kräften die vorgebrachte Beschwerde an der maßgebenden Stelle geltend zu machen suchen.
Abg. David(Soz.) betont, daß der Finanzminister die Beschwerden wohl anhöre, aber nicht in der Lage sei, durch Vermittlung einer entsprechenden Instanz dieselbe nach Berlin zu bringen. Er stelle dies ausdrücklich fest und habe man diesen unwürdigen Zustand speziell der nationalliberalen Partei im Landtage zu verdanken, durch möglichste Verbreitung dieser That⸗ sache werde man vielleicht leichter einen Druck uach Berlin ausüben. Abg. Köhler⸗Langsdorf(Antis.) stellt an Hand der Protokolle] fest, daß er schon vor Festlegung des Vertrags davor gewarnt war, sich fest binden zu lassen, daß man absolut kein Recht mehr habe, irgend etwas mitzusprechen. Daran seien auch die dummen Abgeurdneten schuld, welche für den Verkauf ge⸗ stimmt haben. Vizepräsident Schmitt nimmt Veran⸗ lassung, zu erklären, daß es überhaupt keine dummen Abgeordneten gibt. Der Fin anzminister erklärt, daß er während seiner Amtsthätigkeit bei den maßgebenden preußischen Beamten stets höfliches und liebenswürdiges Entgegenkommen gefunden habe. Abg. Schmeel betont, daß die nationalliberale Partei nicht allein an dem Ver⸗ trag schuld sei, sondern daß die Regierung in erster Linie denselben zu verantworten habe. Auch sei das Verhältnis nicht so schlimm, wie es geschildert werde.
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