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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 15.
des Krieges, der Weltherrschaft, der Gewalt— herrschaft.
Und nun sehe man sich im Lande die Früchte all des Spektakeln an! Wo spricht ein Mensch von der Flotte? Wären nicht hier und da einige„Patentpatrioten“, die eben schon deswegen dabei sind, damit man etwas von ihnen hört, würde sich kein Mensch darum bekümmern. Die paar Macher, die auch einer Luftballon⸗ expedition auf den Mond ihre Zustimmung geben würden, wenn sie von„hoher“ Stelle angeregt würde, haben keine Bedeutung. Und das übrige „Volk“ ist klug genug geworden, um einzusehen, daß allerdings einige Leute Millionen verdienen, daß aber die Nasse die Zeche bezahlen muß. Man sehe sich die Verhandlungen der Budget⸗ kommission über die Flotte an, sie lassen sich kurz zusammenfassen in die paar Borte:„Schöne Worte“ für die Flotte im Uebermaß, aber be⸗ zahlen will niemand. Darum dürfen wir jedoch nicht nachlassen, den Flottenkurs nach wie vor zu bekämpfen; zu guterletzt werden sich die bürger⸗ lichen Parteien doch auf einer Mittellinie zusammenfinden, und die Mittellinie wird neben einigen theoretischen Schwärmereien für Belaftung der starken Schultern doch in der Praxis sein, daß gerade die Kleinen die Opfer bringen müssen. Darum Augen auf, Arbeiter, gegenüber den Agenten der Krupp, Stumm und Genossen.
„Gemachte“ Flotten begeisterung.
Vor kurzem ging eine Notiz durch die Presse, des Inhalts, daß der evangelische Arbeiterverein iu Dresden, der 7000 Mitglieder zähle, für das Flottengesetz petitioniert habe. Das wundert uns nun weiter nicht. In solchen„Arbeiter“- Vereinen spielen in der Regel Beamte, Lehrer und Pfaffen die erste Geige, und wenn wirk⸗ liche Arbeiter diesen Organisationen als Mitglieder angehören, so sind sie entweder in der Minderheit oder sie haben auf die Vereins⸗ leitung nur geringen oder gar keinen Einfluß und folgen willenlos ihren Leithämmeln. Wie aber sonst noch ähnliche Petitionen zu stande gebracht werden und wie Arbeiter auf grund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit solche unter⸗ zeichnen müssen, dafür führt der„Vorwärts“ folgende Beispiele an. In Leipzig ließ der Inspektor Schulz an der städtischen Markthalle 16 Arbeitern, die zum Reinigen der Halle an⸗ gestellt sind, die Petition mit dem Bemerken vorlegen, er zwinge niemanden zur Unterschrift, hoffe aber, daß er nur königstreu ge⸗ sinnte Arbeiter habe. Alle unterzeichneten, aus Furcht vor Entlassung.— Weiter wurde sämtlichen Arbeitern der pyrotechnischen Fabrik im Selkethal bei Harzgerode(Harz) ein Schrift⸗ stück mit der Ueberschrift:„Die Unterzeichneten schließen sich die umstehenden Eingabe vollinhalt⸗ lich an“ zum Unterschreiben vorgelegt. Nur ein einziger fragte, um was es sich handele. Er erhielt vom Werkführer zur Antwort, er möge nur ruhig unterschreiben, es handele sich um die Flotte. Keiner verweigerte die Unterschrift.— Auch auf der Zeche„Neu Iserlohn“ bei Bochum wurde am 27. v. M. die Nachtschicht in die Steigerstube beordert und den Arbeitern dort eine Liste zum Einzeichnen vorgelegt.— Aus Gießen ist ung ähnliches mitgeteilt worden. Hier wurden die Arbeiter zum Beitritt in den „Flottenverein“ animiert. Da müssen sie extra noch eine Mark Jahresbeitrag leisten. Und sie thun es; man weiß, warum. Auf letzteren Fall werden wir übrigens noch zurückkommen.
Die Art, wie in diesen Fällen„Flotten⸗ begeisterung“ gemacht wird, nennt der„Vorw.“ mit Recht Falschmünzerei und der Reichstag wird sie hoffentlich als solche einschätzen.
Ein agrarisches Zuchthausgesetz. Ein Ausnahmegesetz gegen die Landarbeiter
ist dem Geraer Landtag(Reuß j. L. Es lautet: 9(Reuß j. L.) zugegangen.
8 1. Landwirtschastliche Arbeiter, welche widerrechtlich den Antritt der Arbeit 85 oder die Arbeit verlassen, werden auf Antrag des Arbeitgebers, nach dessen Wahl, mit Geld⸗ strafe bis zu 30 Mark bestraft, oder von dem
Gemeindevorstand des Arbeitsortes dem Arbeit⸗
eber zwangsweise zugeführt. Der ntrag des Arbeitgebers auf Bestrafung oder auf Zuführung des Arbeiters ist nur innerhalb einer Woche nach dem vertragsmäßigen Arbeits⸗ tage beziehungsweise nach dem Verlassen der Arbeit statthaft. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. Die beschlossene zwangsweise Zuführung kann in dringlichen Fällen durch ein dagegen erhobenes Rechts⸗ mittel nicht aufgehalten werden. Die Kosten der Zuführung fallen dem schuldigen Ar⸗ beiter zur Last. verbunden, diese Kosten verlagsweise für den Arbeiter zu entrichten—§ 2. Wer land wirt⸗ schaftliche Arbeiter zur widerrecht⸗ lichen Verweigerung des Antritts der Arbeit oder zum widerrechtlichen Ver⸗ lassen der Arbeit verleitet, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft. Derselbe ist dem Arbeitgeber für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich; er haftet neben dem Arbeiter als Gesamtschuldner.—§ 3. Durch wissentliche Annahme kontraktbrüchiger Arbeiter zieht sich der Arbeitgeber eine Geldstrafe bis zu 150 Mark zu.— 8 4. Landwirtschaftliche Ar⸗ beiter, welche die Arbeitgeder zu gewissen Hand⸗ lungen oder Zugeständnissen dadurch zu bestimmen suchen, daß sie eine kontraktwidrige Ein⸗ stellung der Arbeit oder eine Verhinde⸗ rung derselben bei einzelnen oder mehreren Arbeitgebern untereinander verabreden, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Die Anstifter unter⸗ liegen der gleichen Strafe, auch wenn sie keine landwirtschaftlichen Arbeiter sind.— 8 5. Uneinbringliche Geldstrafen werden nach den im Reichsstrafgesetzbuch 88 28 und 29 für die Uebertretungen gegebenen Vorschriften in Haft umgewandelt. 2
Das ist nichts als der unerhörte Versuch, dad Zuchthausgesetz in den Einzelstaaten durch⸗ zuführen, wie das schon anderwärts versucht worden ist— allerdings ein Zuchthausgesetz agrarischen Charakters, das die Koalition der landwirtschaftlichen Arbeiter mit Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht.
Das Vorgehen der Einzelstaaten mahnt dazu, daß der Reichstag endlich, wie es die Verfassung fordert, das gesamte Koalitionrecht von Reichs⸗ wegen regelt.
Nahrungsmittel⸗Wucher.
In letzter Zeit haben sich land wirtschaftliche Vereinigungen vielfach mit den Zollsätzen beschäftigt, wie sie nach den Wünschen der Agra⸗ rier im neuen Zolltarif aufgenommen werden sollen. Eine Landwirtschaftskammer hat einen vollständigen Tarif für Agrarprodukte ausgear⸗ beitet, der von der„Frkf. Ztg.“ verüffentlicht wird. Die agrarische— Bescheidenheit tritt in folgenden dieser Liste entnommenen Sätzen zutage:
Jetziger Beantrag⸗
Zoll ter Zoll Mk. Mk. Ochen per Stück 25 45 Sie(Gul) 1 9 40 Kühe: 3 15 9 30 Jungvieh und Kälber 0 3—5 15 Frisches Fleisch.. per Doppelztr. 15 30 Gesalzene Schinken„ 5 20 36 Spe 55 20 30 Wurst⸗ u. Fleischwaren„ 1 20 100 Schweineschmalz und Seek 15 10 30 Schweine 5 per Stück 5 15 Per Per D.⸗Ztr. D. ⸗Ztr. Geflügel geschlachtet, aller Art 12 36 ECier,rts⁷᷑l 2 17 Butter, auch Kunstbutteer. 16 30 Köse 20 40 Weisen und Roggen 3,50 Grrfeee.. 1.— 7—7 Hafer! Mehl und frisches Backwerk. 7,70 14—15 f 3,50 10 Kartoffeln(auch Topinambur).. frei 1
In dieser anmutigen Weise geht es noch eine Zeit lang fort. Wenn man diese Sätze liest und sich die Thatsache vergegenwärtigt, daß in Deutschland nicht soviel Lebensmittel produziert als gebraucht werden, so findet man kaum die Worte, um diese agrarische Unverschämtheit richtig
Der Antragsteller ist jedoch
zu bezeichnen. Die Verwirklichung dieser Wucher⸗ pläne, die immerhin möglich ist, bedeutet eine weitere, ganz empfiadliche Herabdrückung der Lebenshaltung der konsumierenden Bevölkerung. Sie würde aber zugleich den Zollkrieg bedeuten, denn diejenigen Läuder, welche land wirtschaftliche Produkte bei uns einführen, sind die bedeutendsten Abnehmer deutscher Indunriewaren, denen sie sofort die Grenzen ihrerseits absperren würden, wenn die obigen Sätze zur Geltung kämen. Und das hätte eine ungeheure Schädigung der deut⸗ schen Industrie zur Folge.
Von der Lex Heinze.
Ob das gesetzgeberische Monstrum, das die gescheitelten und geschorenen Mucker dem deutschen Volke aufhalsen wollen, nach den Osterferien noch einmal im Reichstage zur Verhandlung kommt, ist fraglich. Wenigstens meldet die„Frkf. Ztg.“ aus Berlin, daß man es stillschweigend beseitigen wolle.„Wenn auch begreiflicherweise der Bundes⸗ rat noch keinerlei Beschluß gefaßt hat, auf die weitere Beratung der Lex Heinze zu verzichten, und auch einen solchen Beschluß formell nicht fassen wird, so glaubt man doch auch in Bundes⸗ ratskreisen, daß der Gesetzentwurf thatsachlich unter den Tisch fallen wird. Diese Form des stillen Begräbnisses ist zwar in keiner Geschäfts⸗ ordnung vorgesehen, aber sie wird sehr häufig geübt.“ So sehr das nun auch zu wünschen wäre, sind doch Zweifel sehr am Platze. Möglich, daß das Zentrum seine Zustimmung zur Flotten⸗ vergrößernag von der Annahme der Lex Heinze abhängig macht. Die Proteste gegen den Ent⸗ wurf dürfen also nicht nachlassen. Von Seiten unserer Parteigenossen sind in letzter Zeit viele Protestversammlungen abgehalten worden, die glänzend verliefen und die, wie in Stuttgart und Leipzig, wo Gen. Schönlank referierte, von Tausenden besucht waren. Auch Nichtsozialdemo⸗ kraten ergriffen in mehreren Versammlungen das Wort, um ihren Protest mit unserm zu vereinigen.
Fromme Sünder.
Wenn ez den Verteidigern der Lex Heinze wirklich um die Hebung der Sittlichkeit zu thun wäre, dürften sie ihre dahingehende Thätigkeit zuerst in ihren Kreisen entfalten. Da fänden sie reichlich Arbeit. Wir sind gewiß die Letzten, welche die Vergehen eins Einzelnen seiner ganzen Klasse oder seinem Stande zur Last legen, wenn auch uns gegenüber solche Praktiken von Seiten der„Ordnungs“⸗Parteien und nicht zuletzt der „frommen“ Presse stets geübt wurden. Wir weisen nur darauf hin, wie immer, wenn ein mal irgend ein armer Teufel, der als Kassierer oder Vertrauensmann in unsern Reihen thätig war, aus materieller Not einige Mark veruntreuete, sich ein Geschrei erhob. Jeder derartige Fall wird stets in fast der ganzen bürgerlichen Presse mit Behagen breit getreten. Wollten wir uns mit jeder„geborstenen Ordnungsstütze“ ebenso ausführlich beschäftigen, es blieb in unserer Presse kein Raum mehr für andere Dinge. Gegenwärtig liegt eine ganze Liste von Affären à la Moo⸗ sauer vor. So wird aus Lüneburg geschrie⸗ ben: Schon die ganze Woche hindurch ging in Lüneburg uud in der Umgegend das Gerücht, daß der Herr Pastor Schrader aus Lüdersburg das Weite gesucht habe, weil sich die Folge eines intimen Verkehrs mit seinem Dienstmädchen nicht mehr länger verbergen ließen. Das Gerücht hat sich bewahrheitet. Der Diener Gottes ist ver⸗ schwunden. Gleichzeitig sei bemerkt, daß der Herr Pastor erst jung verheiratet und Vater eines fünf Wochen alten Kindes ist!— Ferner hat sich in Wurmlingen(Württemberg) der Heiligen⸗ pfleger Zepf durch Erhängen das Leben ge⸗ nommen. In der Kasse soll sich ein Defizit vnn 9— 10,000 Mk. vorgefunden haben. Der Heiligenpfleger hat also das„Teilen“ verstanden. Von der Sozialdemokratie kann er's in Wurm⸗ lingen nicht gelernt haben!— Weiter wurde in Salzburg(Oesterreich) der kath. Pfarrer L. Heilmaier wegen Sittlichkeitsverbrechen ver⸗ haftet. Ueber diesen Seelenhirten, der das Amt
eines Lehrers an der Privatlehrerinnen⸗ Bildungsanstalt oer Ursulinerinnen in Salzburg bekleidete, berichtet man der Wiener Arb.⸗Ztg. daß er ein notorischer Trunkenbold
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