Nr. 15.

Gießen, Sonntag, den 8. April 1900.

7. Jahrg.

Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.

Mitteldeutsche

9

*

Nedaktionsschluß: Donnerstag Nachmittag 4 Uhr

n

Abonnementspreis:

Die Mitteldeutsche Sonntags-Zeitung kostet durch unsere Austräger frei ins Haus geliefert monatlich 25 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich 90 Pfg. Direkt durch die Expedition unter Kreuzband vierteljährlich 1 Mark. jeder Landbriefträger entgegen.(P.3

*

Expedition in Gießen, Sonnenstraße 25, die] Petitzeile oder deren Raum kostet 10 Pfg.

Bei mindestens

Druckerei, Neuenweg 28, jede Postanstalt und 4 mal. Bestellung gewähren wir 25%, bei 6 mal. Bestellung 33/0 und bei mindestens 12 mal. Aufgabe 50% Rabatt.

Dürfen die Wehrpflichtigen in die Kolonien verschickt werden?

Kürzlich wurde im Reichstag die Frage er⸗ örtert, ob deutsche Wehrpflichtige ohne ihre Ein⸗ willigung im Auslande stationiert werden dürfen. Die Konservativen bejahten sie natürlich, Staats⸗ sekretär Tirpitz war selbstverständlich ähnlicher Meinung, das Zentrum sagte, seiner Eigenschaft als Partei sür höhere Seiltänzerei getreu, weder ja noch nein, nur die Sozialdemokratie bestritt die Berechtigung unzweideutig. Und dieser Stand⸗ punkt, schreibt dieLeipziger Volkszeitung, ist auch zweifellos der richtige, denn er allein ent⸗ spricht dem Wesen der allgemeinen Wehrpflicht, mit der es unvereinbar ist, daß sie reinen Welt⸗ machtsgelüsten und Kolonialabenteuern Vorschub leistet. Die allgemeine Wehrpflicht beruht auf der Idee der reinen Verteidigung des Vater⸗ landes, wie schon ihr Ursprung beweist. Sie wurde in Frankreich am Ende des vorigen Jahr⸗ hunderts, als die junge Republik von fast ganz Europa bedroht wurde, zum erstenmal in einem europäischen Kriege erprobt, sie wurde dann in Preußen unter dem Drucke der napoleonischen Herrschaft eingeführt. Sie ist also nicht aus dem Gedanken des Raubes hervorgegangen, son⸗ dern sollte nur dem Schutze des Landes dienen. Damit ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß eine auf grund der allgemeinen Wehrpflicht geschaffene Armee zum Angriff auf ein fremdes Land über⸗ geht; dieser Angriff darf aber nur zum Zwecke der Abwehr eines drohenden gegnerischen ge⸗ schehen. Daß aber die Chinesen, die Samoaner oder die afrikanischen Neger das deutsche Reich irgendwie bedroht haben, wird wohl auch der größte Kolonialschwärmer nicht behaupten wollen. Aus der nackten Thatsache, daß Kolonien immer nur auf dem Wege des Raubes, der gewaltsamen Besitzergreifung erworben werden, ergiebt sich allein schon die Unzulässigkeit, hier aus der all⸗ gemeinen Wehrpflicht hervorgegangene Truppen ohne ihre Zustimmung zu verwenden.

Ferner kommt doch auch noch die einfachste Gerechtigkeit in Betracht. Es ist wahrlich schon genug, daß die aus dem ganzen Volke hervor⸗ gegangene Armee ohne jede Anfrage bei der Ver⸗ tretung eben dieses Volkes mobilisiert und in einen europäischen Feldzug geschickt werden darf, es ist auch vollauf genug, daß der Wehrpflichtige auf zwei und drei Jahre aus seiner Heimat, aus seinem Beruf gerissen wird, nur um das soldatische Handwerk zu erlernen. Daher ist es gewiß nicht am Platze, den Mann auch noch auf Befehl von oben in eine überseeische Gegend zu bringen, wo ihn Typhus, Malaria, Cholera und eine feindselige Bevölkerung bedrohen. Wer Lust zu solchen Abenteuern hat, mag sie auf⸗ suchen, auch der Berufssoldat muß sich ihnen auf Befehl unterziehen, aber einen Soldaten, der nicht freiwillig, sondern nur auf grund gesetzlicher Bestimmungen den Waffenrock trägt, in solche fremdländische Gebiete zu versetzen, ohne nach seiner Zustimmung zu fragen, ist unerhört und erinnert an Sklaverei. 2

Endlich ist ein solches Verschicken in die Kolonien auch vom militärischen Standpunkt aus unrichtig. Der auf grund der allgemeinen Wehr⸗ pflicht eingezogene Mann soll das Kriegshand⸗

werk erlernen, das er auf europäischen Schlacht⸗ feldern braucht. Dieses kann er sich aber in den Kämpfen mit Wilden und Chginesen nicht aneignen, im Gegenteil wird er in solchen Re⸗ kontres die für einen Krieg zwischen zivilisierten Nationen nötigen Eigenschaften sehr bald ver⸗ lieren bezw. überhaupt nicht erlernen.

Nun hat der Abgeordnete von Levetzow auf den Fahneneid hingewiesen, der den Soldaten verpflichtet,zu Wasser und zu Land zuzdienen, woraus Herr von Levetzow die Zulässigkeit der zwangsweisen Stationierung unserer Truppen in den Kolonien ableitete. Demgegenüber ist zu bemerken, daß der Fahneneid, der mindestens schon 60 Jahre alt ist, zu einer Zeit festgesetzt wurde, wo noch niemand an ein deutsches Reich, geschweige denn an deutsche Kolonien dachte. Weiter muß erwähnt werden, daß der Fahneneid überhaupt nicht streng nach den Gesetzen formu⸗ liert ist und daher jeder Beweiskraft entbehrt. So schreibt er zum Beispiel vor, daß die Befehle der Vorgesetzten ohne Widerrede und unverdrossen zu vollziehen seien, das heißt, es müßten also nach dem Fahneneid auch solche Befehle vollzogen werden, die eine strafbare Handlung bezwecken. Das ist aber selbstve ständlich falsch, wie der § 47 des Reichs militärstrafgesetzbuches, wonach derjenige, der einen auf ein Vergehen oder Ver⸗ brechen abzielenden Befehl im Bewußtsein von dessen Strafbarkeit vollzieht, als Teilnehmer be⸗ straft wird, zur Genüge darthut. Endlich ist noch zu erwähnen, daß der Fahneneid überhaupt nur eine Zeremonie mit lediglich symbolischer Be⸗ deutung ist. Auch wenn ein Rekrut noch vor der Ableistung des Fahnenei es desertiert, so wird er dennoch wegen Fahnenflucht zur Ver⸗ antwortung gezogen, weil eben die Bestimmungen der Wehrpflicht unabhängig vom Fahneneid im Reichsgesetz festgelegt sind, das der Ausreißer verletzt hat. Und sollte dieses Reichsgesetz den geringsten Zweifel über die Unzulässigkeit der zwangsweisen Verwendung deutscher Truppen in den Kolonien gestatten, so wäre es höchste Zeit, die Lücke zu schließen.

Uebrigens bietet die Behauptung der Konser⸗ vativen, daß unsere Mannschaften auch gegen ihren Willen in die Kolonien verschickt werden dürfen, sowie die Haltung der Regierung in dieser Sache ein trefiliches Agitationsmaterial gegen die Weltpolitik. Wenn die Eltern jeden Augenblick damit rechnen müssen, daß ihre Söhne an die Stätten der Cholera, des Typhus, des gelben Fiebers gebracht werden, so wird ihnen die Lust an demgrößeren Deutschland bald vergehen.

Die Flottenverlage in der Kommission.

Die Kommission, an welche der Reichstag die Flottenvorlage verwiesen hat, ist nun dem Gegenstandenäher getreten. In der General⸗ debatte, die in vier Hauptabschnitte zerfallen soll, nämlich: 1. Notwendigkeit und Umfang der Flottenvermehrung, 2. Kosten und Beschaffung der Mittel, 3. gesetzliche Festlegung der Ber⸗ mehrung, 4. Durchführung der Permehrung, be⸗ stritten die Regierungsverkreter, daß die Vorlage einen aggressiven(angreifenden) Charalter habe,

man benötige der Flottenvergrößerung lediglich zu Verteidigungszwecken. Dem wurde von Seiten unserer Genossen und andern Gegnern der Vor lage entgegengehalten, daß uusere Flotte dazu volllommen genüge. Bebel stellte fest, daß Deulschlands Seemacht die stärkste sei im Ver⸗ hältnis zu seiner Küstenlänge und seinem Kolonial⸗ besitz. Die Hauptfrage der Beratung war die der Kostendeckung. Festgestellt wurde hierbei, daß ausländische Werften die Panzerschiffe um ein Viertel billiger herstellen, als die deutschen Staatswerften. Die riesigen Profite Stumms und Krupps an dem Panzermaterial wurden bestätigt. Danach bringt die Bewilligung der Vorlage diesen beiden Patrioten einen Reingewinn von 130 Mil⸗ lionen Mark! Wie die Kosten aufgebracht werden sollen, darüber hat die Regierung keine Vorschläge gemacht. Von den Flottenfreunden wurde nun hin und hergeraten, was für Steuer⸗ arten noch einzuführen seien; da ist aber nicht leicht etwas zu finden; bei uns in Deutschland ist nach der Richtung hinalles besetzt! Dabei sollen nur diestärkeren Schultern belastet werden, was die Sache noch schwieriger macht. Für Vermögens⸗ und Erbschaftssteuer sind natürlich die Edelsten und Besten nicht zu haben, bei ihnen hört die Flottenbegeisterung mitsamt dem Patriotismus auf wenn's Geld kostet.

Steuer auf Eisenbahnfahrkarten, auf Sacharin (Zuckerstoff), sowie Verdoppelung des Lotterie⸗ stempels wurden noch in Vorschlag gebracht, aber man konnte sich auf keinen der Vorschläge einigen. Die genannten Steuerarten bringen außerdem viel zu wenig ein, um die Kosten zu decken. Schließlich wird man zu dem altbewährten Mittel der Erhöhung der indirekten Steuern greifen, wodurch wieder die werkthätige Bevölkerung be⸗ lastet wird und darum: Nieder mit der Flotten⸗ vorlage!

Politische Bundschau. Gießen, 6. April.

Zum Flottenrummel.

k. Was ist nicht alles gefaselt und geschrieben worden von derlohenden Begeisterung des deutschen Michels für die Vergröße⸗ rung der Flotte? Rührend schilderten die General⸗ anzeiger und Amtsblätter von Berlin bis Pose⸗ muckel die Opferwilligkeit des Volkes. Eine große, herrliche Zeit der geistigen Erhebung sei angebrochen; nicht zu bändigen sei die Begeiste⸗ rung der Massen; mit einem Schlage sei die durch mancherlei Vorgänge erzeugte Unzufrieden⸗ heit beseitigt und alles Volk folge dem Dreizack in der gepanzerten Faust. Schlimmes wurde den Gegnern derherrlichen Bewegung prophezeit. Denjenigen, die nicht mit Hurra den Anregungen der flotten- und profitbegeisterten Agenten der Großindustrie zustimmten, tönte der alte lieb⸗ liche KosenameReichsfeind in allen Variationen entgegen. Sogar die Zunst der hochgelahrten Herren Professoren geruhte zu den gewöhnlichen Sterblichen herunterzusteigen und anstatt der Jugend dasWahre, Schöne, Gute beizubringen, hörten wir aus beredtem Munde Lob und Preis