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Nr. 2.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 3.
schienen hervor. Auf die gelungene Feier kann der Verein Jugendgrund stolz sein. 3
** Vilbel. Der Arbeiter Johann Klös von hier wurde am 1. Januar auf der Ober⸗ mainbrücke in Frankfurt a. M. von der Elek⸗ trischen Bahn überfahren und sofort getötet.
* In Atzbach und Wetzlar sind während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtsfeiertag plötzlich innerhalb vier Minuten 20 Kinder und 2 Erwachsene in der Kirche ohnmächtig zusammengebrochen. Zu Hause wurden weitere 20 Personen von Obnmachtsanfällen heim⸗ gesucht, während fast alle anderen Besucher des Gottesdienstes über Kopfschmerzen zu klagen hatten. Es lag Vergiftung durch Kohlen⸗ oxidgas vor, das aus der Rohrleitung im Innern der Kirche infolge des Schneegestöbers keinen rechten Abzug gefunden hatte.
* Das hessische Vormundschafts⸗ wesen wird mit dem 1. Januar 1900 eine bedeutende Erweiterung erfahren. Während die unehelichen Kinder seither in Hessen durch ihre Mutter genügend vertreten galten, müssen sie nach dem bürgerlichen Gesetzbuche sämtlich Vormünder haben. Aufgabe der Amtsgerichte ist es daher, in nächster Zeit diese Vormünder auszuwählen und zu verpflichten. Wie umfang⸗ reich diese Aufgabe ist, ergiebt sich z. B. daraus, daß, wie dem„Frkf. J.“ mitgeteilt wird, in dem Bezirke eines einzigen Starkenburger Amts⸗ gerichtes allein aus diesem Grunde etwa 500 Vor münder neu zu bestellen sind.
** Mahnverfahren. Mit dem 1. Januar 1900 trat eine durch das Bürgerliche Gesetz⸗ buch geschaffene Aenderung im Mahnverfahren in Kraft, welche ebenso angenehm für den Gläubiger, wie unangenehm für den Schuldner ist. Im Mahnverfahen hatte bisher bekanntlich der Schuldner, vom Tage der Behändigung des Zahlungsbefehls an gerechnet, zwei Wochen Zeit, um gegen den Befehl Widerspruch zu erheben, und der Gläubiger bekam erst, wenn innerhalb 14 Tagen kein Widerspruch erfolgte, das Attest der Vollstreckbarkeit des Zahlungs⸗ befehls(die sog. Vollstreckungsklausel) in die Hand. Vom 1. Januar 1900 ab wird diese Frist nur noch eine Woche betragen, vom Tage der Zustellung an gerechnet.
** Zwickau, 3. Jan. Heute haben sich in Lengenfeld drei Mädchen erschossen.
* Die flattirte Leber. Gelegentlich der Eröffnung des hessischen Landtags am 20. Dez. fand in Darmstadt eine Hoftafel statt, nach welcher sich der Großherzog von dem Kammerpräsidenten Kreisrath Haas die neu⸗ gewählten Abgeordneten vorstellen ließ. Es ging dieser„feierliche Akt“, wie der„Alzeyer Beobachter“ berichtet,„wie gewöhnlich beider⸗ seits mit einigen Worten ab, bis Serenissimus an den Vertreter von Wörrstadt, den Anti⸗ semiten Wolf kam, der den Fürsten mit „Herr Großherzog“ anredete und ihm bemerkte, daß er sich häufiger„in unserer Provinz“ sehen lassen müsse, um hier beliebter zu werden. Auf die Antwort, daß er ja öfter in Mainz weile, auch Worms, Alzey u. s. w. schon be⸗ sucht habe, erklärte der redselig gestimmte Herr Abgeordnete, daß dieses nicht lauge, denn der „Herr Großherzog“ müsse mit einem eignen Wagen manchmal die Provinz nach den ver— schiedensten Richtungen hindurchfahren und sich so populär zu machen suchen, denn die Rhein- hessen wollten mehr an der Leber flattirt sein, sonst— doch weiter kam der Sprecher nicht, da der Großherzog sich bei dem letzten Worte umgekehrt und entfernt hatte.“— Auf die rednerischen Leistungen des Antisemiten Wolff im Landtag kann man gespannt sein. Herr Köhler wird einen scharfen Konkurrenten an Wolff bekommen.
Edle Handlungsweise?
* Im Gieß. Anz. wird folgendes schwülstige Eingesandt veröffentlicht:
„Eingesandt. Den Arbeitern der Firma Carl Emmelius hier, wurde heute eine schöne Ueberrasch— ung zu teil. Die Inhaber der Firma, Louis und Heinrich Emmelius, deren Wohlthätigkeitssinn all⸗ gemein bekannt ist, hatten den Beschluß gefaßt, ge⸗
legentlich der Jahrhundertswende denjenigen Arbeitern ihrer Fabrikbetriebe Gießen, Alten-Buseck, Franken⸗ bach und Daubringeu, welche auf eine längere, un⸗ unterbrochene Arbeitsthätigkeit zurückblicken können, eine Anerkennung zukommen zu lassen und diese durch eine Geldprämie zum Ausdruck zu bringen. Dieser Beschluß wurde heute in die That umgesetzt. Je nach Dauer der Arbeitsthätigkeit erhielten die Ar⸗ beiter Prämien von 50 Mk., 40 Mk., 30 Mk. und darunter bis zu 5 Mk., was zu einer Gesamtzuwen⸗ dung von nahezu 4000 Mk. führte. Es bedarf keiner Schilderung des E indruckes, den die Form dieser Zuwendung bei den Arbeitern hervorrief.“
Die Redaktion des Amtsblattes fügt dem uoch hinzu:
„Auch wir können nicht umhin, den Inhabern ge— nannter Firma wegen ihrer edlen Handlungsweise unsere Anerkennung zu zollen, und hoffen, daß die⸗ selbe nicht allein ein weiteres Bindemittel zwischen ihnen und den älteren Arbeitern bildet, sondern auch den jüngeren als Sporn dient und sie zu der Er⸗ kenntnis führt, daß treue Dienste stets gebührende Anerkennung finden.“
Natürlich kommen wir sofort wieder in den Verdacht gewerbsmäßiger Nörgelei, wenn wir uns erlauben, die edle Handlungsweise der be⸗ treffenden Zigarrenfabrikanten ein wenig zu beleuchten. Das soll uns aber nicht abhalten, unsere Pflicht zu thun.— Der Satz:
„Es bedarf keiner Schilderung des Eindrucks,
den die Form dieser Zuwendung bei den
Arbeitern hervorrief“
zeigt zur Genüge, von wem diese edle That im Amtsblatt ausposaunt wurde. Ein Al⸗ mosen macht auf einen anständigen und ehr⸗ lichen Menschen stets einen niederdrückenden Eindruck. Und nichts anderes als Almosen sind derartige Zuwendungen an Arbeiter, denen man ihre bescheidenen Forderungen auf Lohnerhöhungen ablehnt. Die edle Handlungsweise hat nach den Angaben im„G. A.“ einen reellen Wert von 4000 Mark. Die Firma Emmelius gehört aber, wie im ganzen Kreis Gießen bekannt ist, zu denjenigen Firmen, die ihren Arbeitern die niedrigsten Löhne zahlen. Unter diesem Gesichts winkel betrachtet, hapert es mit der edlen Handlungs⸗ weise schon sehr. Die Firma Emmelius zahlte ihren Arbeitern in einer ihrer Fabriken bis zum Sommer 1899 an Rollerlohn für 100 Stück Zigarren sage und schreibe 29 Pfg.! Die Arbeiter erzielten damit bei angestrengtester Thätigkeit einen Wochen verdienst von etwa 8,75 bis 10,40 Mk. Das ist für die heutigen Zeiten ein ganz kläglicher Lohn. Auf die Bitten der Arbeiter, statt der 29 Pfg. doch 32, also drei Pfennige mehr zu zahlen, wurde ihnen zunächst ablehnender Bescheid, später gab es einen Pfennig() Zulage! Die Forderung der Arbeiter war durchaus berechtigt und angesichts der glänzenden Lage, in der sich die Gießener Zigarrendustrie befindet, hätten die Herren Emmelius die bescheidene Forderung bewilligen müssen. Das wäre recht und billig, aber noch lange keine besonders„edle Handlungsweise“ gewesen.
Viel weniger können wir darin eine beson⸗ ders edle Handlungsweise erblicken, wenn den Arbeitern ein winziges Teilchen dessen, was ihnen als rechtmäßig verdienter Lohn hätte gezahlt werden sollen, in Form eines Gnadengeschenkes verwilligt wird.—
Es ist bedauerlich genug, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen, die in der Tabakindustrie thätig sind, sich noch nicht der bestehenden Organisation angeschlossen haben. Dann würden ste in der Lage sein, Almosen zu⸗ rückzuweisen und anständige Löhne zu fordern und nötigenfalls auch zu erzwingen. Sie würden es sich dann auch nicht einen Tag gefallen lassen, daß man Fabrik-Oefen mit Ket⸗ ten verschließt, um den Arbeitern die Möglichkeit zu nehmen, ihre kärglichen Speisen zu erwärmen. Organisierte Arbeiter würden es auch ent⸗ schieden zurückweisen, wenn ihnen ihre Arbeit⸗ geber den Pastor Hülleschen„Arbeiterfreund“ aufhängen wollten, ein Blatt, das seine Arbeiter— freundschaft dadurch dokumentiert, daß es die Arbeiterbewegung fortgesetzt verdächtigt und verleumdet, und für die Zuchthaus⸗
vorlage noch schwärmte, als diese schon ab⸗ gelehnt war, ein Blatt, das aber die„Wohl⸗ thätigkeit“ der Fabrikanten unausgesetzt in allen Tonarten besingt.
Wir nehmen an, daß der„Gieß. Anz.“, dessen Objektivität unter der neuen Redaktion wir gerne anerkennen, den Lobgesang auf die Firma Emmelius nicht aufgenommen hätte, wenn er über die thatsächlichen Verhältnisse genau unterrichtet gewesen wäre. Wir fühlen uns durchaus nicht berufen, die Interessen der Fabrikanten zu wahren. Aber das ist nur eine Anstandspflicht, festzustellen, daß diejenigen Zigarrenfabrikanten, die ihren Arbeitern zwar keine Geschenke von einigen Mark geben, ihnen aber höhere Löhne zahlen, durch die Notiz im„Gieß. Anz.“ entschieden zurückgesetzt sind. Wenn bei ihnen jeder Arbeiter nur 1 Mk. pro Woche mehr verdient als bei Em melius, so macht das jährlich 52 Mk. rechtmäßig ver⸗ dienten Lohn aus für die Arbeiter; davon wird nicht geredet. Wenn aber bei der Firma Emmelius den Arbeitern pro Jahr 52 Mk. weniger Lohn gezahlt und dafür beim„Jahr⸗ hundertwechsel“(1) ein Gnadengeschenk von einigen Mark in die Hand gedrückt wird, so soll das eine besonders erwähnenswerte edle Handlungsweise sein?
Uns fehlt dafür jedes Verständnis. Aber darüber sind wir uns vollständig klar: Wer
es ehrlich mit den Arbeitern meint, muß jede denselben zugedachte almosenartige Zu⸗ wendung verwerfen. Gnadengeschenke sind nicht die geeigneten Mittel, die Arbeiter sittlich zu heben.
Wenn die Firma Emmelius ein gutes Werk an ihren Arbeitern thun will, möge sie alle Löhne um mindestens 10 Prozent aufbessern, auf be⸗ sondere Geschenke werden dann die Arbeiter gern verzichten.
Partei⸗Nachrichten.
Versammlungs⸗Kalender. Samstag, den 6. Januar: Gießener Wahlverein abends 9 Uhr bei Orbig Sonntag, den 7. Januar:
Verband der Fuhrlente und Kutscher nachm. halb 4 Uhr bei Orbig.
Dienstag, den 9. Januar: Kartellsitzung abends 9 Uhr bei Orbig. Sonntag, den 14. Januar:
Tabakarbeiter um 3 Uhr bei Gastwirt (Referent: G. Beckmann ⸗Gießen.)
Wieseck. Wacker.
— Unser Frankfurter Parteiblatt wird vom 1. Januar ab in eigener Druckerei hergestellt. Für alle Angestellten wird die achtstündige Arbeitszeit eingeführt. Das Blatt soll erweitert werden.
— Unser Offenbacher Parteiorgan ist gleichfalls erweitert worden und durch die Aufstellung einer Rota⸗ tionsmaschine in die Lage versetzt worden, täglich mit einer Beilage zu erscheinen.
— Das Nürnberger Parteiblatt nebst Druckerei und Verlagsgeschäft— bisherige Firma: Wörlein und Komp.— geht am 1. Juli in Parteibesitz über.
Tetzte Nachrichten.
Paris. Der Staatsgerichtshof verurteilte Vuffet und Deéroulède zu zehnjähriger Ver⸗ bannung, Guérin, der sich bekanntlich wochen⸗ lang in Paris verbarikadiert hatte, zu zehn⸗ jähriger Festungshaft. Alle wurden schuldig befunden, gegen die Sicherheit des Staats ge— wühlt zu haben.
Gießener Stadttheater. Sonntag, den 7. Januar 1900. Abends 8 Uhr:
Cireusleute. Montag, 8. Jan.:
Elfte Volksvorstellung. Der Hypochonder. Dienstag, 9. Jan.: 2 A 4 A. Freitag, den 12. Jan.: Iphigenie auf Tauris.


