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Seite J.
eldeutsche Sonutaus⸗Zeitung.
Nr. 2.
Juni 1899 von der Regierung der Südafri⸗ kanischen Republik einen Auftrag über 3000 Mausergewehre und drei Millionen Patronen zum Preise von 600000 Mark für die letzteren und 60000 Mk. für die Gewehre. Der Auf⸗ trag wurde effektuiert und Ende September ging die Sendung mit dem Dampfer„Kaiser“ nach Südafrika ab. Inzwischen brach jedoch der Krieg aus und da man eine Beschlagnahme vermeiden wollte, so zog man die Sendung nach Berlin zurück, wo die Gewehre gegenwärtig auf dem Packhof in Moabit liegen. Die Ber⸗ liner Firma dürfte bei der Sache also kein glänzendes Geschäft gemacht haben.
Pon Nah und Fern.
Mitteilungen aus unserem Leserkreise sind jederzeit willkommen. St ö
ie Ehre unserer Sache gebietet natürlich strengste Gewissen⸗
haftigkeit bei Uebermittelung von Nachrichten.— Wir bitten alle
zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.
Dle Nenjahrsnacht.
* In Gießen ist die Sylbesternacht, trotz— dem auf bundesrätlichen Befehl das neue Jahr- hundert sozusagen feldmarsch mäßig gepackt an⸗ treten sollte, ohne besonders schlimme Ereignisse verlaufen. Es ging entschieden ruhiger zu, als in früheren Jahren. Wahrscheinlich ist das darauf zurückzufühzen, daß die Händler, welche Feuerwerkskörper verkaufen, schon am Sonntag Nachmittag schließen mußten, während sich in früheren Jahren, wenn Sylvester auf einen Wochentag fiel, bis in die Nacht hinein die radaulustigen Massen, die die Straßen bevöl— kerten, immer mit frischer Munition versorgen konnten. In Haft genommen wurden 5 Per⸗ sonen, zur Anzeige gebracht wurden wegen Feuerwerkerei 35, wegen Radau ohne Feuer⸗ werk 5 Personen. Körperverletzungen erlitten 2 Personen, davon 1 mehrere ungefährliche Messer⸗
stiche. Wenn wir also sagten, es sei entschieden
ruhiger als früher hergegangen, so soll damit nicht gesagt sein, es wäre nicht Spektakel und Unfug genug getrieben worden. Ganz im Gegen— teil. Uns hat's vollauf genügt.
i In Marburg ist am Neujahrsmorgen ein Kutscher erschossen worden. Die H. L.⸗Z. berichtet darüber: Der Kutscher Möhl, in Diensten bei dem Fuhrwerksbesitzer Mätthäi, Zwischenhauserstraße, geriet in der Neujahrs— nacht mit einem Fremden in eine unbedeutende Differenz. Wie es heißt, wollte der Fremde gefahren werden, was Möhl ablehnte, weil er nicht frei sei. Gegen halb 7 Uhr ging Möhl vom Stalle aus durch Zwischenhausen, wo er mit dem Fremden wieder zusammentraf. Hier soll es nun zwischen beiden abermals zum Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Fremde einen Revolver zog und mehrere Schüsse auf Möhl abfeuerte. Dieser lief fort und stürzte in der Nähe eines Cafes zusammen. Er hatte eine tödliche Verletzung in den Unter⸗ leib erhalten und mußte in die Klinik geschafft werden. Der Fremde, welcher sich in der Nähe befand, erhielt vom Publikum, das sich rasch angesammelt hatte, eine tüchtige Tracht Prügel und wurde verhaftet. Er ist aus Hanan ge⸗ bürtig und ein Sohn des Besitzers der be— kannten großen Diamantschleiferei Huy. Er hielt sich schou seit mehreren Wochen hier auf. — Wie die Frkf. Ztg. aus Marburg gemeldet wird, ist Huy Student und Möhl Vater von sieben Kindern.
— In Frankfurt a. M. ging es wieder sehr lebhaft zu. 220 Personen wurden in der Neujahrsnacht verhaftet.
— In Offenbach soll es auch nicht an Spektakel gefehlt haben. Kurz nach Mitternacht hat sich der in der Geleitstraße wohnende Wirt Gerlach, ein ehemaliger Schriftgießer, durch einen Revolverschuß das Leben genommen. Der Grund zu diesem Selbstmord ist unbekannt.— Zur selben Zeit ist im Main der Portefeuille⸗ arbeiter Ilbert ertrunken.
Ein neues Lehrerbesoldungsgesetz.
* Der nunmehr veröffentlichte Gesetzentwurf über die Gehalte der Volksschullehrer setzt in Artikel 1 den Mindestgehalt der definitiv
angestellten Lehrer auf Mk. 1000 fest. Der
Gehalt steigt von 3 zu 3 Jahren bis zu einem
Höchstbetrage von Mk. 2800, der vom 31. Dienst⸗ jahre ab bezogen wird. Sofern ein Lehrer den ihm zustehenden Gehalt nicht bereits aus dem Einkommen der von ihm bekleideten Lehrerstelle bezieht, wird ihm der fehlende Betrag aus Staatsmitteln als Dienstzulage ausbezahl. Bei
mangelhafter Dienstführung bleibt es dem Ministerium des Innern vorbehalten, die Zu⸗ lage ganz oder theilweise zu versagen oder in längeren Fristen oder nur in widerruflicher Weise eintreten zu lassen.
Nach Art. 2 hat jeder definitiv angestellte Lehrer außer dem ihm zukommenden Gehalt eine angemessene Wohnung, womöglich mit Garten oder eine Mietsentschädigung an⸗ zusprechen. Diese wird von der Kreisschul⸗ kommission festgesetzt. Der Genuß der Dienst⸗ wohnung oder die dafür gewährte Miethtzent⸗ schädigung kommt im Falle der Penstonierung eines Lehrers bei Bestimmung des ihm gebüh— renden Ruhegehaltes im Betrage von Mk. 200 in Anrechnung.
Nach Art. 3 beginnen die definitiv ange⸗ stellten Lehrerinnen mit einem Gehalt von Mk. 1000 und kommen mit Zulage von 3 zu 3 Jahren nach dem 22. Dienstjahr auf Mark 2000. Diese können nur die für die unver⸗ heiratheten Lehrer in der betreffenden Gemeinde festgesetzte Mietsentschädigung in Anspruch nehmen. Das Gesetz soll mit dem 1. April 1900 in Wirksamkeit treten.
Wer muß ein Firmenschild haben?
* Es herrscht noch viel Unklarheit über die am 1. Januar in Kraft getretene gesetzliche Bestimmung betr. die Anbringung von Firmen⸗ schildern an Ladengeschäften. Nach§ 152 der G.⸗O. sind Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast⸗ und Schankwirt⸗ schaft betreiben, verpflichtet, ihren Familien⸗ namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingauge des Ladens oder Wirtschaft in deut⸗ lich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zu⸗ gleich die Firma in der vezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen; ist aus der Firma der Familiennamen des Ge⸗ schäftsinhabers mit dem ausgeschriedenen Vor⸗ namen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf eine Frage, ob die im Schau⸗ fenster angebrachten, von außen gut zu sehenden Firmenschilder genügen, ist, wie der„Konfek⸗ tionär“ mitteilt, amtlicherseits die Antwort erteilt worden, daß solche Schilder nicht ge⸗ nügen. Der Name des Inhabers muß mit einem voll ausgeschriebenen Vornamen außen am Hause oder am Eingang sichtbar ange⸗ bracht sein, wie das der Paragraph deutlich genug vorschreibe.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes.
„Vom Lande“ wird folgende Historie be⸗ richtet, die sich mancher zu gestrenger Herr Be⸗ amter merken dürfte. Kommt da auf die Post zu H. ein Auslaufer um 20 Zehnpfennigmarken zu kaufen. Er zählt die fälligen zwei Mark in Zehnpfennigstücken auf, die aber von dem Be⸗ amten mit dem Bemerken zurückgewiesen werden, daß die Post nicht verpflichtet sei, mehr als eine Mark in Nickel auf einmal anzunehmen. Stillschweigend entfernt sich der Auslaufer, kommt aber gleich darauf wieder und verlangt eine Zehnpfennigmarke. Sie wird ihm natür⸗ lich ausgehändigt, wie auch— trotz des wieder— holten Protestes seitens des Postbeamten— die übrigen neunzehn, denn der Auslaufer muß sich doch seines Auftrages erledigen und zwar thut er dies unverdrossen und pflichtgetreu. Der Postbeamte kann dagegen nichts machen, er mußte ebenso unverdrossen und pflichtgetreu die zwanzig Marken verabfolgen. Das nächste Mal dürfte er wohl nicht mehr einen ähnlichen Einspruch erheben.
Ungesetzliche Polizeiverordnung.
* Wir berichteten s. Z., daß im Kreis Wetzlar eine Polizeiverorduung erlassen wurde, durch die Vereine und auch Privatgesellschaften(5) verpflichtet sein sollten, jede Tanzlustbarkeit so⸗ wohl, als auch alle Theilnehmer an derselben vorher anzumelden. Wir stellten sofort fest,
daß diese Verordnung ungesetzlich sei und empfahlen, daß es die beteiligten Kreise auf eine Klage ankommen lassen sollten. Das ist geschehen und die Wetzlarer Strafkammer hat uns frecht gegeben, indem sie jene Polizeiver⸗ ordnung für ungesetzlich erklärte.
Der große Bruder Preußen.
+ Der„Frkf. Ztg.“ wird aus Thüringen berichtet:
Ueber die preußische Eisenbahnpolitik macht sich in den thüringischen Kleinstaaten eine wachsende Mißstimmung bemerkbar. Die mittelthüringische Presse ist verdrossen darüber, daß die preußische Eisenbahndirektion in Erfurt die Genehmigung zu den Vorarbeiten für die Bahnlinie Pößneck⸗Knau abgelehnt habe. Der Magistrat der Stadt Pößneck hat jetzt das Sachsen⸗Meiningensche Staats ministerium mit der Sache besaßt. Der„Saalfelder Anzeiger“ schreibt hierzu, die Gründe der Ablehnung kenne Jeder. In Knau könne die sächsische Bahn Gelegenheit zum Auschluß und damit vielleicht Vorteile haben. Das müsse natürlich Preußen unter allen Umständen verhindern.„Dafür hat man ein einiges Reich erstritten, dafür haben Sachsen und Thüringer ihr Blut auf den Schlachtfeldern Frankreichs vergossen, daß das große Preußen seine Stammesgenossen, die dabei mitgeholfen, in Fragen des Verkehrs⸗ wesens hindert und schädigt! Sind dazu die alten Schlagbäume gefallen, daß sich Preußen wieder neue aufrichtet, den kleineren Staaten und Gesellschaften durch Geschäftsdrückereien und Beschwernisse ihre Bahnlinien überdrüssi macht und sie dann zu eigenem Nutzen erwirbt? Wo bleiben die Kleinstaaten, wenn das Vater⸗ land von ihnen Opfer verlangt, das große Preußen ihnen aber die Einnahmequellen ab⸗ schneidet?“ Scharf tritt auch die reußische Presse gegen das preußische Eisenbahnsystem auf. Das„Pößnecker Tageblatt“ schreibt u. a.: „So kann es nicht weitergehen. Die vitalsten Interessen der Angehörigen anderer Staaten werden einfach unberücksichtigt gelassen, un⸗ bekümmert darum, ob dadurch die Weiterent⸗ wickelung ganzer Bezirke empfindlich aufgehalten wird oder nicht.“ Auch der„Vogtländ. Anz.“ in Plauen, das Hauptblatt des Vogtlandes, nimmt sich jetzt in schärfster Weise der Sache an.
Es wird nicht mehr allzulange dauern, bis auch das gesamte Eisenbahnwesen verpreußt ist. Die Lobgesänge auf die„deutsche Einheit“ hören sich immer possierlich an.
Kleine Mitteilungen.
** Gießen. In der hiesigen katholischen Kirche wurde der Opferstock erbrochen und be— raubt.
* Vom Kasernenhof. Wie uns aus zuverlässiger Ouelle mitgeteilt wird, sind am Dienstag, den 2. Januar, auf dem Kasernen⸗ hof zwei Rekruten infolge von Ueber⸗ anstrengung beim Dienst unwohl geworden so daß beide in das Lazarett geschafft werden mußten. Der eine Rekrut hat stundenlang bewußtlos gelegen. Es wäre sehr erwünscht, wenn über das Vorkommnis, das in der ganzen Stadt besprochen wird, amtliche Aufklärung gegeben würde.
d. Wieseck. Der hiesige Arbeiterbildungs⸗ Verein feierte seine diesjährige Weihnachtsver⸗ losung, verbunden mit Unterhaltung, am 30. Dezember im Lokale des Geuossen Wacker. Die zur Verlosung angekausten Gegenstände fanden allgemeinen Beifall, namentlich die beiden Prachtbilder von Marx und Engels. Die Feier nahm den schönsten Verlauf. Die treff— liche Musikkapelle unterhielt die Anwesenden bis in die früheste Morgenstunde aufs Beste. Wir wünschen dem Arb.⸗Bild.⸗Verein auch in Zu⸗ kunft ein kräftiges Blühen und Gedeihen.
d. Wieseck. Der Gefangverein„Jugen d⸗ grund“ hielt eine sehr gelungene Sylvester⸗ feier, verbunden mit Bratisverlosung ab. Gute Musik, exakt aufgeführte Theaterstücke und sonstige Unterhaltung versetzten die Theilnehmer in beste Stimmung. Einen nachhaltigen Ein⸗ druck rief ein jüngerer Genosse durch den Vor⸗ trag des Löbtauer Zuchthausliedes bei den Er—
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