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Nr. 10.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 5.
Falle der Erledigung des Streiks sind diejenigen
Arbeiter, welche Arbeit beanspruchen, ver⸗ pflichtet, sich innerhalb 14 Tagen in meiner Fabrik zu melden. n
Wir meinen, die Arbeiter könnten auf diese Zugeständuisse stolz sein. Glänzend hat sich in diesem Kampfe wieder der Wert der Or⸗ ganisation und die aus der Einigkeit ersprießende Kraft gezeigt. Gerade die Solinger Arbeiterschaft könnte aus dem Aus⸗ gang dieses Kampfes, der auf wirtschaftlichem Gebiete ausgefochten wurde, beherzigenswerte Lehren ziehen.
Der Streik der sächsischen Berg- leute im Zwickauer und Oelsnitzer Revier wurde am Sonnabend für beendet erklärt. Der neuerliche Einigungsversuch auf Grund reduzierter Forderungen, veranlaßt durch die Arbeitervertreter der Werksausschüsse unter Hinzuziehung des Streikkomitees, wurde aber⸗ mals von den Grubenherren abschlägig be⸗ schieden. Die Geldmenschen kannten die schwache Organisation der Arbeiter und wußten, daß diese nicht lange aushalten konnten.— Im böhmisch⸗mährischen Koglenrevier stehen die Arbeiter noch fest. Aus Deutschland sind ihnen seither 70000 Mk. zugeflossen.
Zur Rechtsprechung in Hessen.
-d- Genosse Ulrich hat sich ein Verdienst erworben, daß er im Landtag das verschieden⸗ artige Verhalten der Staatsanwaltschaften in Offenbach und Gießen zur Sprache brachte. Und der Justizminister hat uns mit seiner Ant⸗ wort, soweit sie sich auf den Gießener Fall bezog, keineswegs bekehrt; die Offenbacher Fälle können wir nicht kontrollieren.
Unsere Leser sind über den Gießener Fall durch unsern Artikel:„Bald so, bald“ schon informiert. Wir rekapitulieren trotzdem kurz: Ein Schneider sollte eine im selben Haus wohnende Schneiderin beleidigt haben. Die vorgeladenen Belastungszeugen hatten von der inkriminierten Beleidigung nichts gehört. Der Angeklagte selbst, ein seither gänzlich unbeschol⸗ tener Mann, bestritt aufs entschiedenste, die Frau in der angegebenen Weise beschimpft zu haben und wurde infolgedessen auch freige⸗ sprochen.
Nun griff die Staatsanwaltschaft ein und erhob in dieser gänzlich bedeutungslosen, im wahren Sinne des Wortes Hinterhaus⸗Bagatell⸗ sache, öffentliche Anklage. Wir glauben ganz sicher, daß das in Hessen der erste der⸗ artige Fall war, ein Fall, der um so schwerer wiegt, wenn man ihn mit der Affaire Wolff in Offenbach vergleicht.
Der Justizminister hat nun im Landtag zu dem Gießener Fall erklärt: die Klägerin habe eine Denunziation wegen Meineids gegen ver⸗ nommene Zeugen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und dieserhalb habe letztere öffent⸗ liche Anklage gegen den Schneider erhoben, um Klarheit zu bekommen. Anhaltspunkte für die Beschuldigung des Meineids hätten sich zwar nicht ergeben, aber der Angeklagte sei jetzt verurteilt worden.
Demgegenüber muß bemerkt werden, daß in dem ganzen Verfahren weder der An⸗ geklagte, noch dessen Verteiger ein Wort von der Meineidsbeschuldigung gehört haben, daß kein Mensch von einer eingeleiteten Voruntersuchung etwas gehört hat; daß der Vertreter der Staatsanwaltschaft vielmehr auf die verwunderte Frage des Verteidigers, wie es komme, daß in dieser Sache die öffeut— liche Anklagebehörde eingreife, die Antwort gab: um die Angelegenheit energischer be— treiben zu können. Kein Wort von einer Denunziation oder einem bestehenden Verdacht wegen geleisteter Meineide!
Dann hat der Justizminister— wohl in der Absicht, das Verhalten der Staatsanwaltschaft in glänzendster Weise zu rechtfertigen— noch ausdrücklich erklärt, daß jetzt der in erster Instanz freigesprochene Angeklagte ver⸗ urteilt sei. Ja, das ist ja gerade das be⸗ dauerlichste bei diesem ganzen Prozeß!
Es wäre ja geradezu ein Wunder gewesen, wenn der Angeklagte nach dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft nicht verurteilt worden wäre. Dieser Fall hätte doch nur eintreten können, wenn die Anklägerin, deren Beschul⸗ digung in erster Instanz von den vernommenen Zeugen nicht bestätigt wurde, nun in zweiter Instanz, wo sie selbst beeidigte Zeugin in eigener Sache gegen den von ihr Beschuldigten und Angeklagten war, aus⸗ gesagt hätte, daß sie nicht beleidigt worden sei!!
Wenn das hier gekennzeichnete Verhalten der Staatsanwaltschaft in Gießen zur Regel werden sollte, dann wäre ja kein Mensch mehr vor dem Gefängnis sicher. Irgend ein Schubiak klagt einen ihm verhaßten Menschen an und lädt auch Belastungszeugen. Daß diese nichts gegen den Angeklagten aussagen können, macht nichts; der Denunziant wendet sich an die Staatsanwaltschaft, diese greift ein, der Denun⸗ ziant wird beeidigt und als Zeuge ver⸗ nommen: Der Angeklagte ist rettungslos ver⸗ loren, er wird verurteilt.
Das ist der springende Punkt in der ganzen Sache und deshalb wäre es sehr wünschenswert, wenn seitens des Justizministers an die Staats⸗ anwaltschaften die strenge Weisung ergehen würde, in derartigen Fällen die Hand aus dem Spiele zu lassen.
Wir wissen uns frei von jeder Voreinge⸗ nommenheit gegen die hessischen Gerichte; Urteile, wie wir sie aus Preußen und Sachsen kennen, sind in Hessen noch nicht gefällt worden. Aber wir meinen, es sei gerade im Interesse des Ansehens der hessischen Rechtspflege besser, wenn ein begangener Fehler als solcher zugegeben 9 0 110 wenn man alles für gut und tadellos erklärt.
Hessischer Landtag.
Die Zweite Kammer ist am Freitag bis Anfang Mai vertagt worden. In der letzten Sitzung kam es noch zu lebhaften Erörterungen wegen der Wahl des Bürgermeistees Leun in Gießen⸗Land. Unser Offen⸗ bacher Bruderblatt berichtet darüber:
„Der Ausschuß hat ursprünglich beantragt, die Wahl des Abg. Leun wegen der Vorkommnisse in Heuchelheim für ungiltig zu erklären. 4 Mitglieder des Ausschusses sind jetzt umgefallen, sie wollen, nachdem der Abg. Leun Erklärungen eingeholt hat von Solchen, die in Heuchelheim nicht gewählt haben, die Wahl für giltig erklären.
Abg. Cramer(Soz.) bittet die Wahl für ungiltig zu erklären, da die Konsequenzen, die aus einem gegen⸗ teiligen Beschluß hervorgehen, zu gefährlich für die Wahlfreiheit im allgemeinen seien.
Abg. Schmeel beantragt, die Sache an den Aus⸗ schuß zurückzuweisen.
Abg. Gutfleisch⸗Gießen beantragt ebenfalls Zurück⸗ verweisung und schriftlichen Bericht.
Abg. Cramer ist gegen die Zurückverweisung; ebenso ist Abg. Dr. Da vid gegen die Zurückverweisung, weil die Gesetzes verletzungen so grober Natur sind, daß die Wahl für ungiltig erklärt werden muß; ob die Uebertretungen erheblich sind, kommt hier nicht in Betracht, es ist nur die prinzipielle Frage zu entscheiden.
Abg. Molthan(Zentr.) ist gegen die Zurückver⸗ weisung, da die Sache spruchreif sei; es sei festgestellt, daß die Uhr nicht absichtlich vorgerückt wurde, und für ihn sei deshalb die Entscheidung getroffen.
Abg. Pennrich(Zentr.) ist für die Zurückver⸗ weisung.
Abg. Jöckel(Natl.) ist für die Giltigkeitserklärung der Wahl.
Abg. Ulrich tritt den Ausführungen des letzten Redners sofort entgegen und warnt die Kammer, sich auf den Weg der Korruption zu begeben, wie dies bei Bürgermeisterwahlen zu verzeichnen ist, und den Herr Leun auch eingeschlagen hat.
Abg. Brentano ist für Zurückverweisung und greift dabei Abg. Ulrich scharf an und nennt einen Zwischenruf des Abg. Ulrich„einfältige Retour-Chaise“, worauf Abg. Ulrich ruft,„bei Ihnen sind's nichtsnutzige Unterschiebungen“.
Nachdem noch einige Redner für und gegen die Zurückverweisung gesprochen, nimmt Abg. Ulrich Ver⸗ anlassung, bei Herrn Brentano anzufragen, ob er (Brentano) seine Integrität als Abgeordneter angreife, dann heraus mit der Sprache, nicht hinter den Koulissen flunkern!
Abg. David(Sozd.) ist der Ueberzeugung, daß wenn das, was Leun gethan hat, von den So⸗ zialdemokraten geschehen wäre, es bestimmt von
der Kammer mit der größten Mißbilligung verurteilt worden wäre.
Die Wahl des Abg. Leun wird an die Kommisston zurückverwiesen.“
„Hangen und Bangen in schwebender Pein“ bleibt alss für Herrn Leun weiter die Losung.
Partei ⸗Nachrichten.
Versammlungs⸗ Kalender. Samstag, den 3. März:
Schlitz. Wahlverein abends 8 Uhr bei Gastwirt Heinr. Trier. Tagesordnung: Flugblattverbreitung. Vollzähliges Erscheinen notwendig.
Sonntag, den 4. März:
Lauterbach. Wahlverein nachmittags 3 Uhr bei Gastwirt Kaut. Tagesordnung: Flugblattverbreitung. Zahlreiches Erscheinen ist notwendig.
Dienstag, den 6. März:
Kartellsitzung abends 9 Uhr bei Orbig.
Samstag, den 10. März:
Alsfeld. Oeffentliche Mitgliederversammlung abends 8 Uhr bei Gastwirt Kemmer. Tagesordnung: Die gegenwärtige politische Lage. Referent: Ph. Schmidt.
Briefkasten der Redaktion. Samstag, 3. März, abends ½9 Uhr Sitzung der Gießener Preß-Kommissions⸗Mitglieder bei Orbig. Pünktlich erscheinen!
J. St. in A. Glaubten Sie wirklich, daß wir auf„Ihren“ Artikel hineinfallen würden? Aus welchem amerikanischen Blatt haben Sie ihn denn abge⸗ schrieben?
Briefkasten der Expediion. Quittungen. P. G.—.80. Ichs. Dbgn. 9.80. Rch. Ob. 1.—. Gge. Hoͤbgn. 8.—. M. Eckh. 3.—. Schd. Fellgsh.—.40. Trhe. L. 2.40. Gr. Mbg. 33.40. Dth. Egst. 4.80. Th. Rhe. 3.—. Krgr. G. 10.28. Kch. Kfrf. 46.80. Wtr. Lbch. 7.40. B. Hbsbch. 4.—. Hchst. Hchn. 7.80. Mhl. G. 63.20. Schb.
H. 10.20. Mlth. Gbch. 6.—. B. Wbch. 1.—. Sg. Hchst. 2.—. Lcht Gbg. 6.—. Wtr. Wwe. Ebch. 2.—. Lst. Weck. 25.80, Stck. S. 4.—. Sfgr. Abck. 10.20. B. Rdgn. 4.—. Srgn. Sch. 1.40. Wdm. Sch. 5.—. W. G. 1.—. Z. Nh. 3.—. L. Gh. 16.—. P. Bch. 13.20. Gge. Hoͤbgn, 8.—. R.
Hchhm. 26.60.
Letzte Nachrichten. Der Entsatz von Ladysmith.
Buller telegraphirt aus Lyttletons Haupt⸗ quartier, 1. März, 9.5 Vormittags nach London: „Dundonald ist mit den Natal'schen Kara⸗ binieren und einem kombinirten Regiment gestern Abend in Ladysmith eingezogen. Es wird gemeldet, daß das Land zwischen mir und Ladysmith vom Feinde geräumt sei. Ich bewege mich auf Nelthorpe zu.“
Der Gefangennahme der Armee Cronje's ist der Entsatz von Ladysmith durch General Buller schnell gefolgt. Wie auf dem Kriegs⸗ schauplatze im Oranje⸗Freistaat so hat sich auch auf den blutgedrängten Hügeln um Ladysmith herum das ungeheure Uebergewicht der Eng⸗ länder geltend gemacht. Die Belagerung von Ladysmith hat ebenso lange wie diejenige von Kimberley— 4 Monate— gedauert.
London, 1. März. Das Reutersche Bureau meldet aus dem Lager der Buren bei Lady⸗ smith vom 24. Febr.: Meldungen vom Tugela zufolge wurde dort bis spät Nachts eine furcht⸗ bare Schlacht geschlagen. Die Engländer wurden mit schweren Verlusten zurückgeschlagen. Augenzeugen behaupten die englischen Verluste seien enorm.
Ein Kaisertelegramm?
Aus Berlin wird dem Londoner„Daily Telegraph“ gemeldet, daß Kaiser Wilhelm II. aus Anlaß der Uebergabe Cronjes an die Königin von England und deren Sohn, den Prinzen von Wales Telegramme gesandt hat, in denen er„in generösen und freundlichen Ausdrücken auf das wich⸗ tige Ereignis von Lord Roberts Sieg bei Paardeberg Bezug nimmt“. In einer anderen Berliner Depesche desselben Korrespondenten heißt es, daß„Glückwünsche zwischen Zerlin und Windsor“ abgesendet worden sind.— Berliner Blätter bezweifeln die Richtig⸗ keit dieser Nachricht.


