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Mitleldeutsche Sonntaas⸗Zeitung.

Nr. 6.

hier nur ein kleines Pröbchen: Die Stadt⸗ verordnetenversammlung hatte einstimmig den Beschluß gefaßt, daß fortan die Bekanntmach⸗ ungen der Bürgermeisterei auch im sozialdemo⸗ kratischenAbendblatt veröffentlicht werden sollten. Wäre dieser Beschluß ungesetzlich ge⸗ wesen, so hätte Herr Brink ihn beanstanden können. Hielt sich der Beschluß aber im Rahmen des Gesetzes, so mußte er ihn ausführen. Herr Brink that keines von beiden! Er versuchte vielmehr, den Beschluß vonoben her um⸗ stoßen zu lassen, blitzte aber ab. Unsere Ge⸗ gossen reden übrigens mit dem Herrn Chef von Offenbach fette Fraktur. Stadtverordneter Ulrich führte kürzlich aus: Der Oberbürger⸗ meister habe wiederholt erklärt, er halte die Zügel in der Hand. Gewiß, der Oberbürger⸗ meister Brink ist der Kutscher, aber er ist unser Kutscher und unsere Kutsche ist es, die er lenkt. Wir haben daher auch das Recht zu sagen: Mein lieber Herr Kutscher, dahin wollen wir! Unseres Erachtens würde Herr Brink gut thun, sich an den Gedanken zu ge⸗ wöhnen, daß es mit der nationalliberalen Vetternwirtschaft, die zu allem Amen sagte, vorbei ist.

Zum Duellzwang für Offiziere teilt dieKölnische Volksztg. einen Vorfall aus Baden mit:

Der praktische Arzt Dr. Kast in Triberg, Oberarzt der Reserve, macht bekannt, daß ihm in seinem Militärverhältnis der Abschied erteilt worden ist,weil er trotz Hinweis auf die Erfordernisse der Standesehre ihm zugefügte Beleidigungen auf sich hat sitzen lassen, ohne in standesgemäßer Weise einzuschreiten. Zur Aufklärung erklärt Dr. Kast: Bezirksarzt Dr. Bürkle in Triberg habe sich gebrüstet, ihn schwer beleidigt zu haben. Kast habe sich der Militär⸗ behörde gegenüber erboten, unter Eid zu erklären, daß die Beleidigung nur von Bürkle behauptet werde, in Wirklichkeit aber nicht vorgekommen sei. Kast erhielt vom Ehrengericht die Auflage, entwederstandesgemäß, das heißt auf dem Wege des Zweikampfes,die Sache zu erledigen oder die Entscheidung der Militärbehörde ab⸗ zuwarten. Kast habe das letztere vorgezogen. Mit einem solchen Herrn, der es mit der Ehre anderer derart leicht nimmt, ohne es mit der Wahrheit genau zu nehmen, mich zu duellieren, würde ich selbst dann unter meiner Würde ge halten haben, wenn ich auch nicht schon als Katholik und alter Herr meiner katholischen Korporation und als vernünftiger Mensch mich auf verneinenden Standpunkt hätte stellen müssen. Nebenbei verbietet das Gesetz, das auch von Militärpersonen zu respektieren ist, das Duell.

Während der Beleidigte aus seiner mili⸗ tärischen Ehrenstellung entfernt wird, obwohl er sich streng an das Gesetz gehalten, hat der Beleidiger Bezirksarzt Bürkle, ebenfalls Reserve⸗ Oberarzt, für die von ihm behauptete Beleidi⸗ gung vom Generalstabsarzt eine Verwarnung

erhalten. Sächsisches.

Von der Versammlungsfreiheit in Sachsen giebt folgender Bericht der Sächsischen Arbeiterzeitung ein anschauliches Bild. In einer Malerversammlung wollte Gen. Haenisch über das Thema:Aus früheren Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse sprechen. Der Ueberwachende erklärte, das sei ein politisches Thema und verlangte die Entfernung der Minderjährigen. Genosse Haenisch machte den Beamten darauf aufmerksam, daß er das Thema rein geschichtlich und wissen⸗ schaftlich zu behendeln gedenke und sich jeder Bezugnahme auf diePolitik enthalten würde. Nu: spielt sich folgende Scene ab:

Der Beamte:Das ist gleich; das Thema ist trotzdem politisch, Herr Haenisch. Die Minderjährigen müssen entfernt werden.

Gen. Ludwigkeit Gur Geschäftsordnung): Ich beantrage, über das Vorgehen des über- wachenden Beamten Beschwerde zu führen...

Der Beamte(unterbrechen d): Ich werde nicht dulden, daß meine Maßnahmen kritisiert werden.

Der Vorsitzende: Wenn niemand mehr das Wort wünscht, kommen wir zur Abstimmung

15 den Antrag Ludwigkeit. Wer dafür itt

Der Beamte(unterbrechend): Ich erkläre die Versammlung für auf gelöst.

Sprachs, nahm Hut, Stock und Mantel und verschwand. Den zahlreich erschtenenen Ar⸗ beitern aber war, als sie unter Assistenz eines sogleich auf der Bildfläche erscheinenden uni⸗ formierten Beamten das Lokal räumten, wieder einmal Gelegenheit geboten, Betrachtungen da⸗ rüber anzustellen, wie herrlich weit wir es doch gebracht haben im Lande derRechtsgarantien und welch ein köstliches Ding das sächsische Juwel, wie der Bundesratsbevollmächtigte einmal im Reichstag das sächsische Vereinsgesetz nannte, doch ist.

Die Heiligkeit der Ehe.

In dem Büchlein, das die Damen auf dem diesjährigen Berliner Presse-Ball erhielten, hat ein Mann Namens Harry von Pilgrim folgende Geistreichigkeit zum besten gegeben:

Eh'bruch ist verbot'nes Naschen, Laß Dich nie dabei erhaschen.

Daß sich gerade die konservativeKreuz⸗ Zeitung über die Schöpfung dieses feudalen Dichters aufregt, ist um so auffälliger, als der wilde Harry die Sache unmöglich so schlimm gemeint haben kann. Das verbietet schon sein militärischer Charakter eines Kavallerie⸗ lteutenants der Landwehr und seine Stel⸗ lung: Harry ist nämlich berufen, als Redakteur desDeutschen Reichs- und Kgl. Preußischen Staats- Anzeigers das Feinste und zugleich Amtlichste an Ordnung, Religion und Sitte dem Volke zu künden.

Der Staatsanwalt daheim. Der neueSimplicissimus veröffentlicht

folgendes Gedicht:

Staatsanwalts Heim. Da bin ich, meine kleine Maus: Sag' mir vor allen Dingen, Was giebt's zu essen? Mußte heut Schon zwei ins Zuchthaus bringen.

So'was macht Hunger.... hm famos! Hast Dich zusamm' genommen,

Mein Weibi! Für den einen hab'

Ich zwanzig Jahr bekommen.

Das schmeckt, wenn man gesprochen hat! Der Spargel ist gediegen.

Der and're kam mit fünf davon; Mehr konnte ich nicht kriegen.

Mein Schläfchen jetzt dann Mocca, Kind, Dann geh' ich schnell plaidieren:

Daß man den Huber Anton köpft Dann fahren wir spazieren.

Vieh⸗Versicherung

Aus dem uns vorliegenden Rechnungsbericht geht hervor, daß die Sächsische Vieh⸗Ver⸗ sicherungs⸗-Bank in Dresden im ver⸗ flossenen 27. Rechnungsjahr wieder bedeutende Erfolge zu verzeichnen hatte. Welch großes Vertrauen dieser Bank entgegengebracht wird, beweist der enorme Zugang an neuen Ver⸗ sicherungen. Die Prämten⸗Einnahme hat sich 1899 um mehr als Mk. 28 000, auf Mk. 922 204,20, gehoben. Alle berechtigten Schaden⸗ fälle wurden in voller statutarischer Höhe den Versicherten an ihrem Wohnort ausgezahlt, ins⸗ gesamt Mk. 654 507,10 incl. Erlös. Trotz der hohen Schädenleistung hatte kein Versicherter den geringsten Nach- oder Zuschuß zu leisten, da die Bank nur zu festen und sehr billigen Prämien verstchert, welche sogar zur Erleichte⸗ rung in zinsfreien Terminen gezahlt werden können. Prämien-Reserve und Reservefonds sind beträchtlich gestiegen: am 1. Januar 1900 belief sich die für künftige Schäden verfügbare Netto⸗Summe auf Mk. 329000. Versichert waren 1899 Mk. 27081237.(Siehe heutiges Agenten-Gesuch.)

Rechtssprechung.

§ Wetzlar. Vor der hiesigen Strafkammer hatte sich der als sehrfrommer Mann be⸗

kannte und um die Muckerei sehr verdiente

Schneidemüller K. W. von Ehringshausen wegen

Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu verantworten. Am schlimmsten hatte der fromme Spitzbube einen seiner religiösen Sektengenossen geprellt, nämlich um rund 18 000 Mark. Der Angeklagte wurde zu fünf Jahren Zucht⸗ haus und zehnjährigem Ehrverlust verurteilt.

§ In dem Augsburger Krawall⸗ Prozeß wurden sämtliche 13 Angeklagte zu Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 2 Monaten verurteilt. Die Höhe der Gesamt⸗ strafen beträgt 8/ Jahre Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

§ Die Strafkammer Graudenz hat die im Elend lebende Arbeiterfrau Nawotzky aus Dom⸗ browken derKönigsberger Volkstribüne zu⸗ folge dieser Tage zu drei Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt, weil sie sich in harter Winterszeit ohne Erlaubnis aus dem königlichen Forst ein Bündel Reisig im Werte von zwölf Pfennigen geholt hatte. Einen Monat lang mußte die unglückliche Frau in Untersuchungshaft sitzen.

Kleine Mitteilungen.

* Gießen. Auf die am 3. Februar statt⸗ findende Versammlung des Wahlvereins machen wir auch an dieser Stelle nochmals aufmerksam. Die Gen. Orbig und Krumm werden über ihre Thätigkeit in der Stadtver⸗ ordnetenversammlung berichten. Natürlich haben auch zu dieser Versammlung des Wahlvereins nicht nur Mitglieder, sondern alle Partei⸗ genossen Zutritt.

** Die Firma Emmelius in Gießen, der imGieß. Anzeiger eine besondersedle Handlungsweise, nachgerühmt war, weil sie zum Jahrhundertwechsel an eine Anzahl Arbeiter Gratifikationen austeilte, hat sich unsere Ausführungen zu Herzen genommen. Es wird uns mitgeteilt, daß jetzt pro 100 Zigarren zwei Pfeanig mehr gezahlt werden und daß den im Tagelohn beschäftigten Arbeitern pro Tag 10 Pfg. an Lohn zugelegt wurde. Das läßt sich hören. Die Arbeiter können wieder einmal daraus ersehen, welchen Wert die Arbeiterpresse hat. Ohne die Ausfüh⸗ rungen in der M. S.⸗Ztg. hätte es keine Lohnerhöhung gegeben. Sorge deshalb jeder dafür, daß die Albeiterpresse immer mehr ver⸗ breitet wird. Auch ist es nötig, alle Miß stände in Fabriken und Werkstatten, die auf Vorstellungen der Arbeiter nicht beseitigt wer⸗ den, in der M. S.⸗Ztg. zur Spracht zu bringen. 5 5

* Die Feuerbestattung ist jetzt bekannt⸗ lich in Hessen gestattet, das Offenbacher Krema⸗ torium, das jahrelang seinen Beruf verfehlte, in Gebrauch genommen. Alle Welt freut sich darüber bis auf das hessische Oberkonsistorium. Dieses hat die Geistlichen angewiesen, unter keinen Umständen bei der Feuerbestattung mit⸗ zuwirken; lediglich eine Haus andacht sei ihnen gestattet. Ist die Leiche ins Leichenhaus geschaft, so sall es den Seelsorgern gestattet sein, in der Sprechhalle des Friedhoses eine Andacht abzuhalten, aber nur unter der Be⸗ dingung, daß bis zur Verbrennung mindestens mehrere Stunden, wenn nicht ein ganzer Tag vergehen müsse, damit anch zeitlich die kirch⸗ liche Feier von der Verbrennung getrennt bleibt. Jede Bezugnahme in der Rede auf den Verbrennungsakt ist verboten, denndie Feuer⸗ bestattung ist keine der Erdbestattung eben⸗ bürtige. Die Muckerei ist immer noch Trumpf. Schließlich wird aber die Kirche selbst den Schaden davon haben.

* Die Zivilgarderobe des deutschen Kaisers wird von der Firma Robrecht in Berlin geliefert. Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß die Firma von ihrem hohen Kunden die denkbar besten Preise erhält. Trotz⸗ dem kommt es' vor, daß die Heimarbeiter, welche die Kleidungsstücke für den Kaiser an⸗ fertigen, weit niedriger entlohnt werden, als es nach dem Tarif, der für Arbeiten dieser Qualität von den feinen Maßgeschäften gezahlt wird, der Fall sein sollte. Dies rührt daher, daß die Firma Robrecht ihre Aufträge an einen Zwischen⸗

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