er ten
„daß du zu thun handler n wege, lestie nerkle, if diese in den berg ehh id da e n Werde erkungen ürde, berfühn Ir nicht T schloß edenkligh⸗ Waffe hintoeg
t durch
obachteh bindung
ihn, un.
r frenih sich duc lalifist, f Thlos
bel, l
alisim
lagen
liegend
o5tone
Kallhü, i bell d, dil
ibfeu
Schl“ err Kü, nale M 1 Belt 0
1
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 7.
Nr. 34.
1 Luther gemacht, angenommen wissen wollte.
Der Großkanzler des Tribunals, Graf Wrede, äußerste, halb zu ihm gewandt, sein Bedauern, daß eine so zarte Sorgfalt, als er bei der Auf— lösung dieser allerdings mißlichen Sache für den Ruhm des Herrn zeige, ihn nicht bei der ersten Veranlassung derselben erfüllt hätte. Er stellte dem Kurfürsten sein Bedenken vor, die Staats— gewalt zur Durchsetzung einer offenbar unrecht— ichen Maßregel in Anspruch zu nehmen; be⸗ merkte mit einem bedeutenden Blick auf den 3 den der Roßhändler fortdauernd im
ande fand, daß der Faden der Frevelthaten sich auf diese Weise in's Unendliche fortzuspinnen drohe, und erklärte, daß nur ein schlichtes Recht⸗ tun, indem man unmittelbar und rücksichtslos den Fehltritt, den man sich zu schulden kommen lassen, wieder aut machte, ihn abreißen und die Regierung glücklich aus diesem häßlichen Handel herausziehen könne.
Der Prinz Christiern von Meißen, auf die Frage des Herrn, was er davon halte? äußerte, mit Verehrung gegen den Großkanzler gewandt: die Denkungsart, die er an den Tag lege, er⸗ fülle ihn zwar mit dem größten Respect; indem er aber dem Kohlhaas zu seinem Recht verhelfen wolle, bedenke er nicht, daß er Wittenberg und Leipzig, und das ganze durch ihn mißhandelte Land in seinem gerechten Anspruch auf Schaden⸗ ersatz oder wenigstens Bestrafung beeinträchtige. Die Ordnung des Staats sei, in Beziehung auf diesen Mann, so verrückt, daß man sie schwerlich durch einen Grundsatz aus der Wissenschaft des Rechts entlehnt, werde einrenken können. Daher stimmte er, nach der Meinung des Kämmerers, dafür, das Mittel, das für solche Fälle eingesetzt sei, in's Spiel zu ziehen: einen Kriegshaufen von hinreichender Größe
usammenzuraffen, und den Roßhändler, der in Lützen aufgepflanzt sei, damit aufzuheben oder zu erdrücken.
Der Kämmerer, indem er für ihn und den
Kurfürsten Stühle von der Wand nahm, und auf eine verbindliche Weise in's Zimmer setzte, sagte: er freue sich, daß ein Mann von seiner Rechtschaffenheit und Einsicht mit ihm in dem Mittel diese Sache zweideutiger Art beizulegen übereinstimme. Der Prinz, indem er den Stuhl, ohne sich zu setzen in der Hand hielt und ihn ansah, versicherte ihn: daß er gar nicht Ursache hätte sich deshalb zu freuen, indem die damit verbundenen Maßregel notwendig die wäre, einen Verhaftsbefehl vorher gegen ihn zu er⸗ lassen, und ihm wegen Mißbrauchs des landes— herrlichen Namens den Prozeß zu machen. Denn wenn Notwendigkeit erfordere, den Schleier vor dem Thron der Gerechtigkeit niederzulassen, über eire Reihe von Frevelthaten, die unabsehbar wie sie sich forterzeugt, vor den Schranken des⸗ selben zu erscheinen nicht mehr Raum fänden, jo gelte das nicht von der ersten, die sie ver⸗ aulaßt; und allererst seine Anklage auf Leben und Tod könne den Staat zur Zermalmung des Roßhändlers bevollmächtigen, dessen Sache, wie bekannt, sehr gerecht sei, und dem man das Schwert, das er führe, selbst in die Hand ge⸗ geben. 5 Der Kurfürst, den der Junker bei diesen Worten betroffen ansah, wandte sich, indem er über das ganze Gesichte rot ward, und trat an's Fenster.
Der Graf Kallheim, nach einer verlegnen Pause von allen Seiten, sagte, daß man auf diese Weise aus dem Zauberkreise, in dem man befangen, nicht herauskäme. Mit demselben Rechte könne seinem Neffen, dem Prinzen Fried— rich, der Prozeß gemacht werden; denn auch er hätte, auf dem Streifzug sonderbarer Art, den er gegen Kohlhacs unternommen, seine Justruc⸗ tion auf mancherlei Weise überschritten; derge⸗ stalt, daß wenn man nach der weitläufigen Schaar derjenigen frage, die die Verlegenheit, in welcher man sich befinde, veranlaßt, er gleich- falls unter die Zahl derselben würde benannt, und von dem Landesherrn wegen dessen was bei Mühlberg vorgefallen, zur Rechenschaft ge— zogen werden müssen. f
Der Mundschenk, Herr Hinz von Tronka, während der Kurfürst mit ungewissen Blicken
an seinen Tisch trat, nahm das Wort und sagte: er begriffe nicht, wie der Staatsbeschluß der zu fassen sei, Männer von solcher Weisheit, als hier versammelt wären, entgehen könne. Der Roßhändler habe, seines Wissens, gegen bloß freies Geleit nach Dresden und erneuerte Unter⸗ suchung seiner Sache, versprochen den Haufen mit dem er in's Land gefallen, auseinander gehen zu lassen. Daraus aber folge nicht, daß man ihm, wegen dieser frevelhaften Selbstrache, Amnestie erteilen müsse: zwei Rechtsbegriffe, die der Doctor Luther sowohl, als auch der Staatsrath zu verwechseln scheine. Wenn, fuhr er fort, indem er den Finger an die Nase legte, bei dem Tribunal zu Dresden, gleichviel wie, das Erkenntniß der Rappen wegen gefallen ist; so hindert nichts, den Kohlhaas auf den Grund seiner Mordbrennereien und Räubereien einzu⸗ stecken: eine staatskluge Wendung. die die Vor⸗ teile der Ansichten beider Staatsmänner vereinigt, fl. des Beifalls der Welt und Nachwelt gewiß ist.—
Der Kurfürst, da der Prinz sowohl als der Großkanzler dem Mundschenk, Herrn Hinz, auf diese Rede mit einem bloßen Vlick antworteten, und die Verhandlung mithin geschlossen schien, sagte: daß er die verschiednen Meinungen, die sie ihm vorgetragen, bis zur nächsten Sitzung des Staats rats bei sich selbst überlegen würde. — Es schien, die Präliminar⸗Maßregel, deren der Prinz gedacht, hatte seinem für Freund⸗ schaft sehr empfänglichen Herzen die Lust be⸗ nommen, den Heereszug gegen den Kohlhaas, zu welchem schon Alles vorbereitet war, auszu⸗ führen. Wenigstens behielt er den Großkanzler, Grafen Wrede, dessen Meinung ihm die zweck⸗ mäßigste schien, bei sich zurück; und da dieser ihm Briefe vorzeigte, aus welchen hervorging, daß der Roßhändler in der That schon zu einer Stärke von vierhundert Mann herangewachsen sei, ja, bei der allgemeinen Unzufriedenheit, die wegen der Unziemlichkeiten des Kämmerers im Lande herrschte, in kurzem auf eine doppelte und dreifache Stärke rechnen könne: so entschloß sich der Kurfürst ohne weiteren Anstand den Rat, den ihm der Doctor Luther ertheilt, an— zunehmen. Dem gemäß übergab er dem Grafen Wrede die ganze Leitung der Kohlhaasischen Sache; und schon nach wenigen Tagen erschien ein Plakat, das wir dem Hauptinhalt nach folgendermaßen mitteilen:
„Wir ꝛc. ꝛc. Kurfürst von Sachsen ertheilen „in besonders gnädiger Rücksicht auf die an „Uns ergangene Fürsprache des Doctor Martin „Luther, dem Michael Kohlhaas, Roßhändler aus „dem Brandenburgischen, unter der Bedingung, „binnen drei Tagen nach Sicht die Waffen, „die er ergriffen, niederzulegen, behufs einer „erneuerten Untersuchung seiner Sache, freies „Geleit nach Dresden; dergestalt zwar, daß „wenn derselbe, wie nicht zu erwarten, bei dem „Tribunal zu Dresden mit seiner Klage der „Rappen wegen abgewiesen werden sollte, gegen „ihn, seines eigenmächtigen Unternehmens wegen „sich selbst Recht zu verschaffen mit der ganzen „Strenge des Gesetzes verfahren werden solle; „im entgegengesetzen Fall aber, ihm mit seinem „ganzen Haufen Gnade für Recht bewilligt, „und völlige Amnestie, seiner in Sachsen aus— „geübten Gewaltthätigkeiten wegen, zugestanden
„sein solle.“
Kohlhaas hatte nicht sobald durch den Doctor Luther ein Exemplar dieses in allen Plätzen des Landes angeschlagenen Plakats er— halten, als er, so bedingungsweise auch die darin geführte Sprache war, seinen ganzen Haufen schon, mit Geschenken, Danksagungen und zweckmäßigen Ermahnungen auseinander gehen ließ. Er legte Alles, was er an Geld, Waffen und Gerätschaften erbeutet haben mochte, bei den Gerichten zu Lützen, als kurfürstliches Eigenthum nieder; und nachdem er den Wald⸗ mann mit Briefen, wegen Wiederkaufs seiner Maierei, wenn es möglich sei, an den Amtmann nach Kohlhaasenbrück, und den Sternbald zur Abholung seiner Kinder, die er wieder bei sich zu haben wünschte, nach Schwerin geschickt hatte, verließ er daß Schloß zu Lützen, und ging unerkannt mit dem Rest seines kleinen Vermögens, das er in Papieren bei sich trug nach Dresden.
(Fortsetzung folgt.)
Das Mittagessen im Hof. Aus Hebels Schatzkästlein
Man klagt häufig darüber, wie schwer und unmöglich es sei, mit manchen Menschen auszu⸗ kommen. Das mag denn freilich auch wahr sein. Indessen sind viele von solchen Menschen nicht schlimm, sondern nur wunderlich, und wenn man ste nur immer recht kennte, inwendig und auswendig, und recht mit ihnen umzugehen wüßte, nie zu eigensinnig und nie zu nachgebend, so wäre mancher wohl und leicht zur Besinnung zu bringen. Das ist doch einem Bedienten mit seinem Herrn gelungen. Dem konnte er manch⸗ mal gar Nichts recht machen, und mußte Vieles entgelten, woran er unschuldig war, wie es oft geht. So kam einmal der Herr sehr verdrieß⸗ lich nach Hause, und setzte sich zum Mittagessen. Da war die Suppe zu heiß oder zu kalt, oder keines von beiden; aber genug, der Herr war verdrießlich. Er faßte daher die Schüssel mit dem, was darinnen war, und warf sie durch das offne Fenster in den Hof hinab. Was that der Diener? Kurz besonnen warf er das Fleisch, welches er eben auf den Tisch stellen wollte, mir Nichts, dir Nichts, der Suppe nach, auch in den Hof hinab, dann das Brod, dann den Wein, und endlich das Tischtuch mit Allem, was noch darauf war, auch in den Hof hinab. „Verwegner, was soll das sein?“ fragte der i und fuhr mit drohendem Zorn von dem
essel auf. Aber der Bediente erwiderte kalt und ruhig:„Verzeihen Sie mir, wenn ich Ihre Meinung nicht errathen habe. Ich glaubte nicht anders, als Sie wollten heute in dem Hofe speisen. Die Luft ist so heiter, der Himmel so blau, und sehen Sie nur, wie lieb⸗ lich der Apfelbaum blüht, und wie fröhlich die Bienen ihren Mittag halten!“— Diesmal die Suppe hinabgeworfen, und nimmer! Der Herr erkannte seinen Fehler, heiterte sich im Anblick des schönen Frühlingshimmels auf, lächelte heimlich über den schnellen Einfall seines Aufwärters und dankte ihm im Herzen für die gute Lehre.
——
Sprüche zur Lebensweisheit. Von Wolfgang Goethe.
Ich bin der Geist der stets verneint! Und das mit Recht; denn alles, was besteht, Ist wert, daß es zu Grunde geht. * Entbehren sollst du, sollst entbehren, Das ist der ewige Gesang, Der jedem an die Ohren klingt, Den, unser ganzes Leben lang, Uns heiser jede Stunde singt.
*
Es erben sich Gesetz und Rechte Wie eine ew'ge Krankheit fort.
*
Vom Rechte, das mit uns geboren, Von dem ist leider nie die Rede.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Durch Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narrn befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
*
Das Wunder ist des Glaubens liebstes Kind. *
Ich hab' es öfter rühmen hören,
Ein Komödiant könnt' einen Pfaffen lehren. *
Der Teufel ist ein Egoist
Und thut nicht leicht um Gottes Willen,
Was einem andern nützlich ist.
* Die Kirche hat einen guten Magen
Hat ganze Länder aufgefressen, Und doch noch nie sich übergessen.


