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Seite 4.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 12.
Bessiseher Landtag.
„Die zweite hessische Kammer ist diese Woche zusammengetreten. Es sind über 100, jedoch meist„kleinere“ Sachen zu erledigen. Der An⸗ trag unserer Genossen, den Arbeitern— der Abg. Köhler nannte dieselben„großstädtische Schlammbeißer“—, die auf dem Wege zur und von der Arbeit eine Brücke passieren müssen, das Brückengeld zu erlassen, wurde abgelehnt. Zugestimmt wurde jedoch dem Verlangen, daß die ein Fahrrad benutzenden Arbeiter nur das Per sonenbrückengeld zu zahlen haben und nicht auch noch besonders für das Rad zahlen müssen. Die bezüglichen Anträge hatte Genosse Haas⸗Mainz begründet. Gen. Dr. David trat energisch für eine Besserstellung der staatlich angestellten Schreibgehilfen bei den Gerichten ein. Die Steuerpläne sollen erst nach Ostern zur Beratung kommen.
In einer kleinen Skizze, die dem Marburger nationalsozialen Blatt aus dem hessischen Land⸗ tage zugeht, heißt es u. a.
. Im ganzen finden sich am Regie— rungstisch und in dem Hause wenig temperament⸗ volle Naturen. Dort ist es noch am ersten der Ministerialrat Braun, der mit großer Sachkenntnis Liebenswürdigkeit und Redegabe verbindet. Seine Art z. B. den Sozialdemokraten gegenüber sticht sehr ab von der des Justizministers. Als diesem heute in sehr warmer Weise der Sozialdemokrat David seine Anerkennung für die Besserstellung der Schreibgehilfen aussprach, fand er vom Minister sehr kalte Worte. Ueberhaupt die Sozial⸗ demokraten! Hier müssen sie praktisch wit⸗ arbeiten und sie thun es gie und umsichtig, ganz abgesehen davon, daß sie ie besten Redner haben.... Das Auftreten des christlich-sozialen Weidner ist überaus einnehmend. Wie wohl⸗ thuend sticht er ab von seinen„Freunden“, den Antisemiten. Köhler wird gar nicht mehr ernst genommen in seinem„partikularistischen Bauerntum“. Er macht Oberhessen keine Ehre.“ Man vergesse nicht, daß das Marburger
Blatt, welches die sen Bericht enthält, redigiert wird von einem ehemaligen Parteigenossen Köhlers!
Von Nah und Fern.
Witteilungen aus unserem Leserkreise find jederzeit willkommen
Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich streugste Gewissenhaftigke lt
dei Uebermittelung von Nachrichten.— Wir bitten, alle zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.
Zum 18. März.
* Zu Ehren der Märzgefallenen von 1848 veranstaltet die sozialdemokratische Partei am Samstag Abend im Orbig'schen Lokale eine Ge⸗ dächtnisfeier. Der Festrede des Genossen Scheidemann schließen sich gemeinsame Gesänge, Deklamationen einzelner Genossen, sowie Gesangs⸗ vorträge des Vereins„Eintracht“ an. Zahl⸗ reichem Erscheinen der Genossen und Genossinnen darf wohl entgegengesehen werden.
Gewerbegerichtliches.
1 In der Stadtverordnetensitzung vom 9. März d. J. beschwerte sich Gen. Krumm darüber, daß der Beig. Wolff als Vorsitzender des Gewerbegerichts den Redakteur Scheidemann nicht mehr als Arbeitervertreter zulassen wolle. Darauf hat der Beig. Wolff erklärt: „Scheidemann sei als Vertreter nicht zurück⸗ gewiesen, sondern nur auf eine Entscheidung des Karlsruher Gewerbegerichts in gleichem
Betreff aufmerksam gemacht worden.“
Herr Beig. Wolff scheint jenen Vorgang nicht mehr genau im Gedächtnis behalten zu haben. Wir wollen deshalb die von uns am 21. August 1898 veröffentlichte Notiz noch ein⸗ mal abdrucken. Wir schrieben nach jener Sitzung:
Vom Gießener Gewerbegericht.
Als unser Genosse Scheidemann dieser Tage vor dem Gewerbegericht einen minderjährigen Arbeiter vertrat, kündigte der Vorsitzende des Ge⸗ richts, Beigeordneter Wolff, an, daß Scheidemann in Zukunft nicht mehr als Vertreter vor dem Gericht zugelassen würde. Auf die Frage nach den Gründen dieser Ankündigung erwiderte Herr Wolff, daß in der Vertretung der Arbeiter durch Scheidemann eine gewisse Gewerbsmüßigkeit zu erblicken sei. Eine Auseinandersetzung mit dem Gewerbegerichtsvorsitzenden war natürlich an Gerichts— stelle nicht angängin g. 0
Hätten diese nach unsern in jener Gewerbe⸗ gerichtssitzung gemachten Aufzeichnungen nicht bis
aufs kleinste der Wahrheit entsprochen, so wäre wohl aus dem Bürgermeistereigebäude, wo die„M. S.⸗Ztg.“ sehr genau gelesen wird, eine Berich⸗ tigung gekommen. Scheidemann hätte damals selbstverständlich den Beschwerdeweg beschritten, wenn er nicht zu jener Zeit durch Arbeitsüber⸗ häufung und daraus resultierender Krankheit verhindert gewesen wäre.
„ Gießener Lesehalle⸗Verein.
Wir erhielten am 10. März einen ausführlichen Bericht über die Generalversammlung des Lese⸗ halle⸗Vereins, dem wir— bis auf einige Kürzungen, zu denen uns Raummangel zwingt— hier folgen lassen: Der vom Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Frank, erstattete Geschäftsbericht zeigte einerseits, was mit verhältnismäßig geringen Mitteln erreicht wurde, und andererseits, wie viel noch zu thun bleibt. Die etwa 1700 Bände, die die Bibliothek bei der Eröffnung am 21. Juli 1898 zählte, waren durch Schenkungen zu⸗ sammengekommen. Die beiläufig 50 aufliegenden Zeitungen werden teils unentgeltlich, teils zu ermäßig⸗ tem Preise, teils ohne Preisermäßigung geliefert. Der Bücherbestand hat sich dann durch Ankauf langsam vermehrt. Bedeutende Ankäufe konnten wegen der großen sachlichen Ausgaben nicht gemacht werden. Eine besondere Förderung erfuhr der Verein durch die Spenden von je 200 Mark aus der Wilson⸗Stiftung und aus den Ueberschüssen der Sparkasse, wofür den betreffenden Behörden auch an dieser Stelle herzlichster Dank ausgesprochen sei. In diesen Dank schließen wir ein alle übrigen Geber, deren Namen hier auf⸗ zuführen wir uns leider versagen müssen.— Die Rechnung ergab einen Fehlbetrag, der sich durch noch nicht getilgte Forderungen auf über 250 Mark erhöht. Dem Rechner wurde Entlastung erteilt. Sodann wurde der seitherige Vorstand einstimmig wiedergewählt. Ferner beschloß die Versammlung, die Lesehalle in den Monaten März und April versuchsweise bis 10 Uhr (statt 9 Uhr) abends zu öffnen. Diese Einrichtung soll eine dauernde werden, sobald der Besuch des Leseraumes nach 9 Uhr abends ihre Notwendigkeit ergiebt. Schließlich trat die Versammlung in die Be⸗ sprechung eines vom Vorstande eingebrachten Antrages ein, dessen besondere Wichtigkeit in die Augen fällt Aus den angeführten Ergebnissen der Rechnung im Vergleich mit der den Lesern bereits aus früheren Mitteilungen bekannten Benutzungsstatistik geht un⸗ widerleglich hervor, daß die verfügbaren Mittel zu den stets wachsenden Anforderungen, die das vor⸗ handene Lesebedürfnis an die Anstalt stellt, in gar keinem Verhältnis stehen. Es erscheint daher die Erhöhung der Einnahmen des Vereins aufs dringenste geboten. Das ist aber nur möglich, wenn die Mitglieder zur freiwilligen Erhöhung ihrer Beiträge und zur Leistung eines einmaligen außer⸗ ordentlichen Beitrages sich bereit finden und wenn neue Mitglieder gewonnen werden. Es giebt in unserer Stadt eine große Anzahl gutsituierter Mitbürger, die noch nicht Mitglieder des Vereins sind und für die ein dauernder oder einmaliger namhafter Beitrag zur Förderung der Vereinsbestrebungen eine Kleinigkeit wäre. Unsere Anstalt dient keinen Sonderinteressen, keiner einzelnen Partei, keiner einzelnen Gesellschafts⸗ klasse; für al le ist sie da und für alle ist sie, wie der Erfolg lehrt, segensreich. Das sollte doch nicht verkannt und die Lesehalle nicht mit jedem anderen beliebigen Verein durch die Redensart:„ja, ich bin bei so vielen Vereinen“ auf eine Stufe gestellt werden. Diesen Erwägungen konnte sich die Versammlung nicht verschließen und beschloß daher, von neuem an den Gemeinsinn unserer Mitbürger in oben genannter Weise heranzutreten. Hoffen wir, daß der Erfolg der aufgewendeten Mühe entsprechen möge.
Sand in die Augen. * Unter dieser Spitzmarke schreibt der rühmlichst bekannte Abgeordnete Köhler in seinem Blatt: „Der rote Philipp zu Gießen schreibt in der Mitteldeutschen Schabbes-Ztg. in auffallendem Druck, was folgt:
e — Die Sozialdemokratie verlangt
Rechtssprechung
durch vom Dolke gewählte Bichter.
So also schreibt der rote Philipp seinen gutgläubigen Seelen. Aber, wie sieht es in Wirklichkeit mit dieser sozzischen Theorie aus? Die hier unten folgende Rede des Abg. Köhler vom 17. Dez. 1898 bei Be⸗ ratung über den Gesetzentwurf, das Notariat betr. dürfte darüber Manchem doch einige Klarheit ver— schaffen.“
Es folgt dann die famose Rede des Herrn Köhler, die wiederholt die größte Heiterkeit im Landtag her⸗ vorrief. Herr Köhler scheint gar nicht zu merken, welches Armutszeugnis er sich durch obige Sätze aus— stellt. Für ihn scheint es ein und dasselbe zu sein, ob eine strafbare Handlung ermittelt und ab⸗ geurteilt werden soll auf Grund der im Volke lebenden Rechtsanschauungen, ob also Recht
e gesprochen werden soll von Laien, oder ob ein Immobilienverkauf unter Berücksichtigung aller mög⸗ lichen noch zu Recht bestehenden juristischen. Spitzfindigkeiten so abzuschließen ist, daß weder Käufer noch Verkäufer geschädigt werden. Jeder Mensch wird wissen, daß zwischen Rechts sp rechung und freiwilliger Gerichtsbarkeit ein großer Unterschied besteht Der Gesetzgeber Köhler natürlich braucht so etwas nicht zu begreifen. Daß wir mit dem besteh enden Zivilrecht ebensowenig einver⸗ standen sind, wie mit dem Strafrecht, ist bekannt. Aber unsere Unzufriedenheit mit noch zu Recht
bestehenden Gesetzen ermöglicht es uns doch leider
noch nicht, unsere Anschauungen über Recht und Rechtssprechung zu verwirklichen. Nur eines hat der Abg. Köhler aufs Neue bewiesen, nämlich daß that⸗ sächlich die Gefahr bestanden hat und auch noch in gewissem Maße weiter besteht, daß durch beschränkte Ortsgerichtsmänner zum Schaden derjenigen, die sich ihnen anvertrauen mußten und noch müssen, viel Dummheiten gemacht werden können.
Aus dem Kreis Alsfeld.
W. Schwer beleidigt fühlte sich der Als⸗ felder Gemeinderat. Die Beleidigung sollte ent⸗ halten sein in dem harmlosen Aufruf zu Gunsten eines Kandidaten bei der letzten Beigeordneten⸗ wahl. Der Aufruf war in den beiden Alsfelder Blättern erschienen und es hieß darin u. A.:„Die seitherigen Alten haben bei der Wasserleitung, deren Einschätzung und vielen anderen Dingen gezeigt, weß Geistes Kinder sie sind; sie haben ihre Schuldigkeit gethan und können gehen.“ Die sich darob verletzt fühlenden Herren vom Stadtvorstand strengten deshalb eine Beleidi⸗ gungsklage gegen den Verfasser des Artikels, Hartmann Kemmer V., sowie gegen die Heraus⸗ geber der beiden hiesigen Blätter an. Die Straf⸗ kammer zu Gießen sprach sämtliche Angeklagte frei. Die Kosten wurden der Staatskasse auf⸗ erlegt.
— In Angenrod ist in der Nacht vom Freitag zum Samstag voriger Woche die Hof⸗ raithe des Gastwirts Stumpf teilweise nieder⸗ gebrannt. Das Wohnhaus konnte gerettet werden. Ein Mutterschwein mit acht Ferkeln kam in den Flammen um. Erft vor einigen Wochen ist die Hofraithe des Schwiegervaters des Abgebrannten in Leusel teilweise dem Feuer zum Opfer gefallen.
Unnatürliche Mutter.
Wegen Kindesmord wurde in voriger Woche vom Schwurgericht zu Gießen die Witwe Sänger aus Kleinkarben zu 7 Jahren Zuchthaus ver⸗ urteilt. Sie hat in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 1898 Zwillinge geboren. Das eine Kind fand man förmlich gargekocht in einem Topf im Ofen, das andere in einer Schüssel in der Kammer, mit verbrühten Armen und Beinen. Das letztere ist nach Angabe der Angeklagten tot zur Welt gekommen. Die Angeklagte hat schon früher eine 2½ jährige Gefängnisstrafe wegen Kindesmord verbüßt. Die auf Mord lautende Schuldfrage wurde von den Geschworenen
verneint, sonst hätte auf Todesstrafe erkannt
werden müssen.
Kleine Mitteilungen.
Ludwig Bamberger, der bekannte Schrift⸗ steller und Parlamentarier, ist am Dienstag im Alter von 76 Jahren gestorben Er war in Mainz geboren, studierte Rechtswissenschaft in Gießen, Göttingen und Heidelberg und nahm an der Bewegung von 1848 lebhaften Anteil. Er wurde zum Tode verurteilt, entkam aber in's Ausland und kehrte erst 1866 nach der allge⸗ meinen Amnestie zurück. Er vertrat im Reichs⸗ tag den Wahlkreis Alzey⸗Bingen und gehörte der nationalliberalen Partei an. Später machte
er die Sezession mit, um schließlich in der frei⸗
sinnigen Vereinigung zu landen. Bamberger
war jedenfalls einer der tüchtigsten Liberalen
und erhob sich turmhoch über die Paasche, Oriala u. s. w.
Kommunales aus Gießen.
k. In der Sta dtverordnetensitzung vom 9. März wurde der Voranschlag für 1899/1900 beraten.
Unser Genosse Krumm führte in der Generaldebatte
ungefähr folgendes aus: Ich habe Beschwerde zu führen über den Herrn Beigeordneten Wolff. werbe gericht hat er den Redakteur Scheidemann
für die Folge als Arbeitervertreter abgelehnt, da Sch. Das letztere
die Vertretung gewerbsmäßig betreibe.
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