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Nr. 25.
Gießen, Sonntag, den 18. Juni 1899.
6. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
Mitteldeutsche
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Redaktionsschluß: Donnerstag Nachmittag 4 Uhr
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—.—.—.——. Der Arbeiter Sündenregister.
8. Nichts, aber auch gar nichts ist auf Seite der Arbeiter geschehen, was die Einbringung der Zuchthaus vorlage rechtfertigen könnte — so schrieben wir schon vor 14 Tagen. Und jetzt, nachdem bekannt geworden ist, was für fadenscheinige Gründe die Geheimräte in einer 107 Seiten starken„Denkschrift“ anführen, um die Notwendigkeit des Zuchthausgesetzes begreif⸗ lich zu machen, möchten wir hell auflachen, wenn die Situation nicht so verteufelt ernst wäre. Sogar die über jeden Verdacht erhabene „Nationalzeitung“ versichert, daß die„Denk⸗ schrift“ zur Zuchthausvorlage„vielfach Mit⸗ teilungen und Erörterungen enthält, bei denen es schwer ist, ernst zu bleiben, weil die be⸗ deutungslosesten Dinge in tragischer Haltung vorgebracht werden.“
Schlimmer kann die Berliner Geheimrats⸗ arbeit gar nicht charakterisiert werden.—
Was wird denn nun eigentlich angeführt zur Begründung des Zuchthausgesetzes 2
Ist die Zahl der Streikvergehen der⸗ art gestiegen, daß sich die Vorlage damit recht⸗ fertigen ließe? Nein!
Sind die Streikvergehen schwerer ge⸗ worden? Nein! Haben sich die bestehenden Gesetze als ungenügend erwiesen, die Streikvergehen entsprechend zu bestrafen? Nein!
Ja, was ist denn passierr? Sehr einfach: Denen um Stumm ist das Koalitions⸗ recht verhaßt, sie wollen keine freien Arbeiter, sie wollen abhängige Knechte unter die Knute haben und deshalb ist die Zuchthaus⸗ vorlage eingebracht! b
Ueber die Zahl der Streikvergehen giebt 795 kleine Statistik ein recht übersichtliches Auf 1000 Be⸗
Beteiligte Bestrafte Jahr. Streiks. teiligte kommen
Personen. Personen. Bestrafte. 1892 73 3022 74 24,5 1893 116 9356 38 4,1 1894 131 7329 47 6,4 1895 204 14032 93 6,6 1896 483 128808 252 2,0 1897 578 63119 249 4,0 1898˙ 631 48335 168*˙* 3,5 Sa. 2216 274001 921 3,3
Während also noch 1892 auf 1000 an einem Streik beteiligte Personen sich 24 ein Vergehen zu Schulden kommen ließen, sank diese Zahl binnen sechs Jahren auf 3,51 Das war ein glänzender Erfolg der Arbeiteror⸗ ganisationen, denn je besser die Arbeiter organisiert sind, um so weniger Streikvergehen wird es geben. Und doch will man gerade diesen Organisationen an den Kragen!
Die Durchschnittszahl der Streikvergehen, 3,3 pro 1000 Personen, ist in jeder Hinsicht und unter allen Umständen eine ganz ger ing⸗ fügige. Hören wir einmal darüber die bürgerliche„Frankf. Ztg.“:
„Die Kriminalstatistik weist aus, daß im Jahresdurchschnitt von 1882— 1891 im Deutschen Reich auf 1000 strafmündige Personen 10,8 Bestrafte kommen. Also: In Deutschland werden vom Arme des Gesetzes erfaßt durch⸗ schnittlich unter allen Beteiligten(den straf⸗ mündigen Personen) 10,8 pro 1000, dagegen
* Bis 1. Oktober.
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durchschnittlich von allen an Streiks Beteiligten 3,8 pro 1000 nach 8 153 Gewerbe⸗Ord.! Diese Thatsachen sprechen laut und deutlich zu Gunsten der streikenden Menschen, indem sie zeigen, daß Streikende während des Streiks nicht schlechter, sondern wahrscheinlich besser sind, als die Bevölkerung im Ganzen.“
Mit der Zahl der Streikvergehen läßt sich die Zuchthausvorlage nicht begründen.
Wie steht's nun mit der Schwere der Streikvergehen? O, die Berliner Geheimräte haben alles fleißig gesammelt, was sie als Stütze für ihre Vorlage glaubten verwenden zu können. Aus allen preußischen Provinzen und deutschen Bundesstaaten haben die Staats⸗ anwälte ihre Beiträge geliefert. Aber eifrig ist schon die Arbeiterschaft überall am Werke, um den Nachweis zu liefern, daß teilweise furcht⸗ bar übertrieben und daß teilweise Dinge erzählt wurden, die seit Jahren als erfunden ge⸗ brandmarkt sind.
Nur ein Beispiel für viele aus Leipzig. Auf Seite 38 der geheimrätlichen Zuchthaus⸗ Denkschrift wird gesagt:
In Leipzig ist es nach den Ermittelungen des dortigen Polizeiamts nicht selten vorge⸗ kommen, daß die Streikenden unter Verletzung des Hausrechts in Werkstätten, Fabrikräume, umfriedigte Baustellen ꝛc. eingedrungen sind oder daselbst verweilt haben, um festzustellen, wer dort als Streikbrecher arbeite.
Dazu bemerkt unser Leipziger Parteiblatt: „Die Denkschrift kann hierbei nur ein Vor⸗ kommnis bei einem Streik der Leipziger Schmiede im Auge haben, das seiner Zeit schon im Reichstage zur Sprache gebracht wurde. Arbeitsuchende Schmiede hatten bei einem Schmiedeinhaber um Arbeit nachgefragt, wobei es aber infolge des rabiaten Verhaltens des Inhabers zu Thätlichkeiten kam. Die könig⸗ liche Leipziger Zeitung druckte unbesehen eine geradezu skandalöse, tendenziös entstellte Schilderung des Vorganges ab, die ihr von ihrem Polizeiberichterstatter zugegangen war. Wegen gröblicher Beleidigung stellten die be⸗ treffenden Schmiede Strafantrag und der Redakteur der königlichen Leipziger Zeitung wurde zu Strafe verurteilt. Zu einem Strafverfahren gegen die betreffenden Schmiede bot sich keinerlei Anlaß.“
Aus Magdeburg, Hamburg, Nürnberg und vielen anderen Städten wurden gleichfalls Be⸗ hauptungen der Denkschrift richtig gestellt.
Aber ein furchtbares Verbrechen legen die Berliner Geheimräte den Arbeitern zur Last, das diesen gewiß den Hals brechen wird. Man denke nur: Im Pissoir einer großen Stadt war an die Wand geschrieben:„Streikbrecher und Denunziant ist der größte Lump im ganzen Land“. Dadurch sollen einige arbeits willige Gesellen— das sind bekanntlich ruhige, staats⸗ erhaltende Elemente— geängstigt worden sein. Ja, es ist weit gekommen im Deutschen Reiche. Wenn nicht einmal mehr die Wände, die althergebrachte, gut bürgerliche Bedürfnisse ableiten, davor sicher sind, dem Streikterroris⸗ mus zu dienen, dann ist es allerdings höchste Zeit, gegen die Streiker zu rüsten. Wer zweifelt noch, daß die Zuchthausvorlage ein dringendes Bedürfnis war?
Mit der Schwere der Vergehen ist's also auch nichts. Nun kommt die Frage: Genügten
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Bei mindestens
die Gesetze nicht, um die Strafvergehen ge— bührend zu ahnden?
Einige wenige Beispiele mögen darauf Ant⸗ wort geben: Ein Bauarbeiter in Lübeck wurde wegen Beleidigung mit acht Tagen Gefängnis bestraft, weil er einen Arbeitswilligen einen „Streikbrecher“ genannt hatte!
Das Schöffengericht in Döhlen verurteilte einen organisierten Arbeiter zu zwei Monaten Gefängnis. Der Verurteilte arbeitete neben einem Streikbrecher und geriet mit diesem in einen Wortwechsel, weil er das seinen Kollegen gegebene Ehrenwort, sich an einem früheren Streik zu beteiligen, gebrochen hatte. Bei dieser Gelegenheit fielen Schimpfworte. Das Gericht nahm Verletzung des§ 153 G.⸗O. an, und dem Verurteilten wurden sieben Wochen Unter⸗ suchungshaft nicht angerechnet!
Wahrend der 1897er Lohnbewegung der Glaser in Plauen i. V. wurde der Glaser M. angeklagt, weil er zu einem Kollegen gesagt haben soll:„Wenn Du bei Deinem Meister nicht aufhörst, wirst Du im Fachblatt als Streikbrecher veröffentlicht.“ Es handelte sich hier erst um die Kündigung der Arbeit. M. wurde mit vier Wochen Gefängnis bestraft!
Wegen Gebrauch des Wortes„Streik⸗ brecher“ wurde ein Arbeiter H. in Neustadt⸗ Magdeburg zu zehn Tagen Gefängnis ver⸗ urteilt!— Ditto ein Maurer in Bielefeld, drei Wochen Gefängnis,„wegen Gemeinge⸗ fährlichkeit solcher Exzesse“!!!
Ein Tischler M. in Berlin hatte zu einem Arbeitswilligen gesagt:„Es sei nicht schön, wenn Arbeiter ihren älteren Kollegen in den Rücken fallen“; dret Wochen Gefängnis!— In Flensburg sagte ein Streikender zu eben mit der Bahn angekommenen Arbeits willigen: „Leute, hier ist Streik, Ihr seid noch jung und wißt nicht, was Ihr thut— aber hütet Euch“; zwei Monate Gefängnis!— In Crimmit⸗ schau fragte eine Frau zwei Streikende, was sie wohl mit ihrem Mann machen würden, wenn er Streikbrecher werde. Antwort:„Dann strafen wir ihn mit Verachtung“. Schlagen würden sie ihn nicht, denn„es ekelt uns, Je⸗ manden anzufassen, der uns in den Rücken fällt“; vier bezw. sechs Wochen Gefängnis! — Ein Töpfer in Meißen sagte zu einem Ar⸗ beiter:„Du wirst doch nicht in Deinen alten Tagen die Dummheit begehen und Töpfer lernen, zumal jetzt, wo gestreikt wird und Du nicht sicher bist, ob sie Dir eins auswischen“; fünf Monate Gefängnis!— 5
So könnten noch Hunderte von Beispielen angeführt werden. Wahrlich an Strafbe⸗ stimmungen mangelt es uns nicht und die Dehn⸗ barkeit der Parapraphen läßt auch nichts zu wünschen übrig.
Wir brauchen kein Zuchthausgesetz! Wer darüber noch im Zweifel war, der lese die vom nacktesten Unternehmerstandpunkt aus geschriebene Denkschrift, die die kleinsten Ver⸗ gehen und frei erfundene oder unkontrolierbare Verfehlungen der Arbeiter aufführt, aber keinen Fall des tausendfältig vorkommenden Unter⸗ nehmer⸗Terrorismus anführt.
Das Sündenregister der Arbeiter ist winzig klein. Soll es nochkleiner werden, dann fort mit der Zuchthausvorlage und her mit wirklicher
Koalitionsfreiheit!


