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Nr. 10.
Gießen, Sonntag, den 5. März 1899.
6. Jahrg.
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Sonnt
Mitteldeutsche
199-35
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Das Dresdener Urteil vor dem Reichstag.
H. E. Als in der vorigen Woche der Etat des Reichsjustizamts im Reichstag zur Beratung gelangte, hat man wohl auf keiner Seite des Hauses geahnt, welch überaus lehrreichen und stürmischen Verlauf dieselbe nehmen sollte. Das allerdings war für niemand zweifelhaft, daß seitens der Sozialdemokraten mancherlei verurteilende Kritik an Leistungen und Einrich⸗ tungen der Justiz würde geübt werden. Stoff für solche Kritik ist ja immer überreichlich vor⸗ handen; keine andere öffentliche Institution fordert die Kritik mehr und schärfer heraus, als die, welche der Ausübung der strafenden Gerechtigkeit dient. Aber niemand rechnete mit der Möglich⸗ keit, daß das Dresdener Schwurgerichts⸗ urteil fast ausschließlich den Gegenstand der Debatte bilden werde. Die sozialdemokratische Fraktion hatte nicht die Absicht, bei dieser Gelegenheit Abrechnung zu halten mit dem neuesten Zuchthauskurs und seinen Verteidigern; sie hatte dafür eine andere Gelegenheit, nämlich die Beratung der angekündigten Zuchthausvorlage, ausersehen. Dem Scharfmacher⸗Häuptling Frei⸗ herrn v. Stumm gebührt das Verdienst, der Debatte die unvorhergesehene Wendung gegeben zu haben, die sie am zweiten Tag genommen hat— und zwar wahrlich nicht zum Vorteil der Reaktion und ihrer Trabanten.
Die Art und Weise, wie dieser Ordnungs⸗ politiker das ungeheuerliche Dresdener Urteil zu vrechtfertigen“ sich vermaß und sich erdreistete,
für die„Bestialität“ der Verurteilten die Sozial⸗
demokratie verantwortlich zu machen; seine mit dreister Stirn hinausgeschleuderte Lüge, daß die Sozialdemokratie„beständig zu solchen Gewalt⸗ thaten auffordere“; seine brutale Behauptung, daß„die sozialdemokratischen Agitatoren ins Zuchthaus gehören“, noch mehr aber seine vom wüstesten Fanatismus diktierte Verhöh⸗ nung der humanen Geistes richtung, welche das Dresdener Urteil als viel zu hart anficht, war eine Provokation, eine Heraus⸗ forderung, welcher seitens der Sozialdemo⸗ kraten ohne weiteres Folge gegeben werden mußte. Alle anderen die Justiz betreffenden Fragen, die bereits angeregt waren oder noch hätten angeregt werden können, traten nunmehr urück vor der Pflicht der so schnöde angegriffenen Partei, vernünftiger und gerechter Erwägung Geltung zu verschaffen.
„Da hat Herr von Stumm wieder mal eine arge Unklugheit begangen“, äußerte im Privat- gespräch ein Führer des Zentrums. Diese Un⸗ klugheit wurde wohl veranlaßt dadurch, daß der sächsische Generalstaatsanwalt Dr. Rüger zunächst die monströse Behauptung auf⸗ ustellen wagte, daß der Reichstag nicht befugt fe. gerichtliche Urteile zu kritisieren, und daß jeder Abgeordneter, der das thue, sich eines„Mißbrauchs der Redefreiheit“ schuldig mache!!! Man kann sich denken, wie diese „Rüge“ des Herrn Rüger auf die Mehrheit des Hauses wirkte; sie erregte ebenso wohl 3 wie Entrüstung. Bis jetzt hat noch ein Bundes ratsbevollmächtigter, kein Regierungs⸗ vertreter jemals gewagt, dem Reichstage eine
derartige„Belehrung“ zu erteilen, die geradezu darauf hinausläuft, eines der wichtigsten parla⸗ mentarischen Rechte anzugreifen. Für Herrn Rüger, für sein generalstaatsanwaltliches Em⸗ pfinden sind die Richter und ihre Urteile geradezu unantastbar, sodaß eines Attentats wider die Rechtsordnung sich schuldig macht, wer un⸗ günstige Kritik an ihnen übt. Loben und verteidigen, günstig kritisieren, wie Herr v. Stumm es that, darf man sie.
Die verdiente Abfertigung, die dem General⸗ staatsanwalt vom Zentrums abgeordneten Roeren zuteil wurde, welcher selbst dem Richterstande angehört, gipfelte in der unumwundenen An⸗ erkennung des Rechtes und der Pflicht der Volksvertretung, über die Handhabung der Ge⸗ setze durch die Justiz zu wachen und daß unter diesem Gesichtspunkte die Besprechung des Dres⸗ dener Urteils als eines exorbitant schweren durchaus gerechtfertigt sei.
Noch ungünstiger gestaltete der Herr General⸗ staatsanwalt seine Position dadurch, daß er den Versuch unternahm, der Veröffentlichung des sogenannten„Thatbestan des“ durch das„Dres⸗ dener Journal“ ein entscheidendes autoritäres Gewicht zu geben. Zwar mußte er, gedrängt durch Zwischenrufe der Sozialdemokraten, zugeben, daß zu dieser Veröffentlichung die Anklage⸗ schrift benutzt worden ist. Aber das hinderte ihn nicht, in demselben Atemzuge zu erklären, die Darstellung sei„doch vollständig richtig“.
Damit war denn für die Redner der sozial⸗ demokratischen Fraktion die Basis gegeben für eine geradezu vernichtende Kritik. Die Ausführungen unseres Genossen Gradnauer erhielten ihre Schärfe besonders durch eine An⸗ zahl Vergleiche, betreffend überaus milde Bestrafung ordnungspolitischer Landfriedens⸗ brecher, Totschläger und Mörder. Als Genosse Gradnauer gegen Herrn v. Stumm den Vorwurf erhob, daß sein„Menschlichkeits⸗ und Rechtlich⸗ keitsgefühl“ ihn so weit getrieben habe, ein noch härteres Urteil zu wünschen, kam die Rohheit Derer um Stumm in ihrer ganzen entsetzlichen Maßlosigkeit zum Durchbruch; sie riefen, bar aller Scham,„Bravo“, um gleich hinterher in„sittlicher Entrüstung“ aufzutoben, als der Redner erklärte, die wahren Schuldigen seien diejenigen, die sich hier als Richter über jene Unglücklichen aufspielen.
Allgemein fiel auf, daß der Staatssekretär Nieberding, welcher nach Gradnauer das Wort ergriff, es vermied, auf den Dresdener Prozeß näher einzugehen. Er ließ es bei einigen all⸗ gemeinen Bemerkungen bewenden, die in der Hauptsache dähin gingen, daß die Richter nicht gegen Gesetz und Gewissenspflicht gehandelt haben. Mit derartigen Bemerkungen wird in der Soche selbstverständlich nichts entschieden; sie machten auch nur den Eindruck, als sei dem Herrn Staats sekretär die ganze Debatte höchft unan⸗ genehm. Nunmehr unternahm es Genosse Heine an der Hand der Akten, den Dresdener Prozeß, den wirklichen Thatbestand, das Verfahren und das Urteil zu beleuchten. Wenn irgend Einer, so ist Heine, als einer der Verteidiger in diesem Prozeß, dazu kompetent. Mit zerschmet⸗ ternder Wucht traf seine Kritik Schlag um Schlag
jeder Briefträger entgegen.(Post⸗Ztgs.⸗Katal. 4312.) 33 ½60/ und bei mindestens 12mal. Aufgabe
50% Rabatt. das Gewebe des Vorurteils, des Irrtums, des Fanatismus und der Tendenzlüge, das um das traurige Ereignis und seine Folgen gesponnen. Er stellte u. a. fest, daß das„Dresd. Journal“ durch Abdruck der Anklageschrift unter Erweckung des Anscheins, als handle sich's um das Urteil, den Versuch gröblicher Täuschung unternommen hat, und daß dabei geradezu rücksichtslos gelogen worden ist. Die Kultur der Rohheit, deren Pflege und Förderung sich die„Staatserhaltenden“ angelegen sein lassen, erfuhr eine drastische Schilderung. In grimmer Wut krümmten und wanden die Herren auf der Rechten sich, unter der Anklage, daß die Ver⸗ antwortung für das schauerlich scharfe Urteil die Scharfmacher trifft und weiter niemand, daß dieses Urteil und nicht die That der Verurteilten eine Frucht der Verhetzung ist.
Was that nun der Generalstaatsanwalt Rüger? Seine Verteidigung des Urteils war gründlich vernichtet, und so fing er denn diese Verteidigung von vorne an. Als er unserem Genossen Heine den Vorwurf machte, sich der Lüge bedient zu haben und sodann die Sozial⸗ demokratie als die Quelle der Roheits verbrechen bezeichnete, brach unter den sozialdemokratischen Abgeordneten ein Sturm der Entrüstung aus, wie der Reichstag ihn kaum jemals erlebt haben dürfte. Die parlamentarische Ordnung war durchbrochen. Nichts selbstverständlicher, als daß die einzelnen Abgeordneten dem General⸗ staatsanwalt ihre Meinung über ihn und sein Vorgehen derb ins Gesicht sagten.
Der Herr Rüger verkündete dann unter dem tröstlichen Beifall der Rechten, der Einfluß der Sozialdemokraten reiche jedenfalls nicht so weit, „daß sich die Thore des Zuchthauses auch nur eine Viertelstunde früher für die Verurteilten öffnen werden“.
Also sie sollen den Kelch der Qualen aus⸗ kosten bis zur Neige! Keine Begnadigung, auf die Manche gehofft hatten!
Wenn noch etwas gefehlt hätte, die Nieder⸗ lage des Generalstaatsanwalts und der von ihm verteidigten Strafrechtspflege zu einer vollstän⸗ digen zu machen, so diese seine Erklärung! Dieselbe spricht ganze Bände, aber wahrlich nicht zu gunsten der„strafenden Gerechtigkeit“, als deren Verteidiger Herr Rüger vor dem Reichs⸗ tage gestanden. Alles das, was sozialdemokra⸗ tischerseits über Klassenjustiz gesagt worden ist, findet in den Ausführungen dieses Herrn vollste Bestätigung. Das öffentliche Rechts⸗ bewußtsein wird diese Ausführungen und die Stumms gebührend zu würdigen wissen. TTCCTTTTTTTCCTCCTꝙ—TCTfTdTCTTTFT7TTCT—T0TCv—T—T—T0—T—————
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