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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 1.
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haftet unter allen Umständen als Thäter, und kann deshalb nicht als Zeuge unter Zwang ge⸗ nommen werden, um den Verfasser zu ermitteln. Trotzdem ist es wiederholt geschehen, daß ein Disziplinarverfahren gegen„Unbekannt“ eröffnet und der Redakteur in Zwangshaft genommen wurde, um die Namen des Einsenders oder Ver⸗ fassers zu ermitteln. Uns ist bisher nicht ein Fall bekannt geworden, wo dies Verfahren auch nur im Geringsten genützt hätte. Jeder Redakteur betrachtet es als Ehrensache, das Berufsgeheimnis zu wahren; er bezieht lieber stoisch eine Zelle, als daß er den Namen eines Mannes preisgeben würde, der sich auf seine Diskretion verlassen hat. Das ist einfach selbstverständlich, aber das Selbstverständliche gilt bei uns noch lange nicht als Norm für die Gesetzgebung, und selbst wenn, wie zu erwarten, der Reichstag einen Antrag auf Schutz des Berufs geheimnisses des Redakteurs annehmen würde, so bleibt immer noch der große Papierkorb des Bundesrats.
Die„freie“ Wissenschaft.
Auch aus Sachsen wird jetzt die Maßregelung eines ÜUniversitätslehrers gemeldet. Diese hat den Assistenten an den vereinigten staatswissen⸗ schaftlichen Seminarien der Universität Leipzig, Sr. Kurt Kuntze, getroffen. Dr. Kuntze hatte in ber Geitscheeft i die getamt⸗ Textil⸗ industrie eine Kritik der handelsstatistischen Zu⸗ sammenstellung des Reichsamtes des Innern veröffentlicht. Wie die„Voss. Ztg.“ mitteilt, haben sich deshalb zwei hochgestellte Persönlich⸗ keiten in Leipzig über Dr. Kuntze beschwert, worauf ihm seine Stellung an den staatswissen⸗ schaftlichen Seminarien zum 1. Januar 1899 gekündigt worden ist, weil er sich„an partei⸗ politischen Kämpfen beteiligt habe“. Das ist ein starkes Stück. Es ist weit gekommen, wenn man in solcher Weise gegen Gelehrte vorgeht, welche mit ihrem Wissen der Wahrheit zum Recht verhelfen wollen.— Nun kann sich Prof. Delbrück, der disziplinirt wird, weil er die Ausweisungen aus Schleswig bekämpfte, mit Dr. Kuntze trösten. Für Delbrück macht die konservative„Kreuzzeitung.“ übrigens mildernde Umstände geltend. Das Hammersteinblatt schreibt: „Ein persönlich wegwerfendes Urteil über Del⸗ brück sei unzulässig Hier noch weniger als sonst, weil Professor Delbrück durch seine Ver⸗ gangenheit sich trotz alledem ein Recht darauf erworben hat, nicht mit den„zielbewußten“ Reichs feinden oder Reichs örgeln verwechselt zu werden. Als Mitglied des Reichstages hat er seinerzeit für das Sozialistengesetz und für alle Heeres vorlagen gestimmt, das darf nicht gleich vergessen und als ungeschehen be⸗ trachtet werden“
Zwei gute Witze.
In einer Besprechung der Maßregeln gegen Delbrück und Kuntze sagt die Marburger„Hess. Ldszig.“:„Unerklärlicherweise giebt es wieder eine Reihe von Blättern, die die Amtsentsetzung Kuntzes unbegreiflich finden, wie sie die Dis⸗ ziplinierung Delbrücks heftig getadelt haben. Diese aufrührerischen, schon mehr anarchistischen Zeitungen liberalen Geblüts beweisen damit jediglich, daß sie die geistige Entwickelung im neuen Deutschland nicht begriffen haben und kein Verständnis besitzen für des Reiches Macht und Herrlichkeit, für die Durch⸗ dringung des wissenschaftlichen Lebens mit der einzig wahren militärischen Unterordnung, die allein die Ruhe, den Fortschritt und die Welt⸗ machtpolitik verbürgt. Die Rückständigkeit dieser Blätter ist ja auch im Fall Del⸗ brück mit erschreckender Deutlichkeit hervor⸗ getreten. Im Verein mit der national⸗ sozialen„Hilfe“ sprachen sie die Erwartung aus, daß sich die preußischen Hochschul⸗ lehrer wit dem„maßlosen Verleumder“ Hans Delbrück folidarisch erklären sollten. Da sich unten en Professoren⸗Perücken nichts regte, haben sie s Wahnwitzige ihres Auflehnungs⸗ putsches e ehen, und, wie uns mitgeteilt wird, beschlossen, ende öffentliche Aufforderung in den Tages! gen und Wochenschriften zu er⸗
Hohe Belohnung! Auf sofort wird ein preußischer Professor gesucht, der es wagt, sich mit dem gemaß— regelten Haus Delbrück solidarisch
zu erklären. Liberale Gesinnung be⸗ vorzugt; auch nationalsoziale Ueberzeu⸗ gung kann nicht schaden. Zuverlässig⸗ keit des Rückgrats unbedingt geboten.
Als Belohnung ist neben dem Dank des Volkes die
Huldigung des Liberalismus aller Schattierungen vorgesehen.
Die gefällige Offerte befördert die Expedition d. Bl. unter dem Motto„Ave Gracchus Delbrueck, moriturus te sa- lutant!““
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Man sieht, daß die mehrfach genannten Blätter froh sind, wenn sie statt aller nun⸗ mehr nur einen Professor finden, der vom Geiste der Zeit so wenig angefochten ist, daß er dem Aufwiegler Delbrück sich an die Seite zu stellen wagt. Wir haben die feste und tröstliche Gewißheit, daß sich auch die eine gesuchte Schwalbe nicht finden wird. Die Ruhe, Ord⸗ nung und Sitte über alles!“
Der zweite Witz besteht darin, daß sich diese Verhöhnung besonders der national⸗ sozialen Schwärmer in derselben„Hess. Ldsztg.“ befindet drei Tage bevor sie in— nationalsoziale Hände übergeht!!
Aus Thielens Reich.
Eine Einschränkung der dienstfreien Zeit für die Betriebsbeamten der Staats⸗ bahnen hat die Betriebsinspektion J in Stral⸗ sund verfügt: Unter Aufhebung der 1898 ge⸗ troffenen Vorschriften über die Ruhetage soll künftig jeder im Betriebsdienst beschäftigte Be⸗ dienstete statt„monatlich bisher mindestens zwei freie Tage,“ monatlich nur„mindestens einen freien Tag erhalten“. Ueber das Mindest⸗ maß von einem freien Tag im Monat hinaus soll allgemein nicht gegangen werden und„zwar der Gleichmäßigkeit halber, ohne Rücksicht darauf, ob durch diese Verminderung der freien Tage Kosten erspart werden oder nicht.“
Am Schlusse der Verfügung aber wird auf⸗ gefordert, bei der Einreichung der neuen Dienst⸗ einteilung gleichzeitig zu berichten, welche Er⸗ sparnisse an Geld und Kopfzahl dadurch für einen Monat entstehen.
In der Verfügung heißt es noch weiter: „Wenn ein Hilfsbahnwärter oder Hilfsweichen⸗ steller e. einen ganzen freien Tag und zwei halbe freie Sonntage erhielt, so wurden ihm für diese drei Tage volle Tagelöhne in Rechnung gestellt. Das ist für die Folge nicht mehr der Fall. Der Betreffende be⸗ kommt nur noch für einen ganzen dienst⸗ freien Tag im Monat vollen Tagelohn und für die Sonntage nur den Bruchteil, der ihm für die Stunden, die er dienstlich er⸗ forderlich ist, zusteht, da nur ein freier Tag ohne Lohnabzug gewährt wird. Charakteristisch in der Verfügung ist auch, daß bei der Gewährung der Gelegenheit zur Theilnahme am Gottes⸗ dienst, der mindestens an jedem dritten Sonn⸗ tag statifinden soll, die zum Kirchenbesuch erforderliche Zet„zwar ausreichend, aber nicht zu reichlich zu bemessen ist.
Sparpolitik auf Kosten der Unterbeamten und Eisenbahnarbeiter ist Trumpf, da wird ge— pfennigfuchst, da wird abgeknappst, mag auch die Ueberarbeit, die Unterbezahlung die Erschöpfung der Angestellten beschleunigen, die Betriebssicher⸗ heit gefährden. Und im Lande der„Gottes⸗ furcht und frommen Sitte“, wo das Kirchen⸗ bauen vornehmer Sport und der Kirchenbesuch fast Zwang ist, kalkuliert das feine Finanzgenie des Herrn Thielen sogar mit der für den Kirchen⸗ besuch erforderlichen Zeit. g
Beten sollen die Eisenbahner, wenn sie das Bedürfnis haben, aber mit der Uhr in
Zu deutsch: Heil Dir, Delbrück, die dem Tode Geweihten grüßen Dich!
der Hand. Ersparte Pfennige sind dem Herrn
Thielen, dem Organe des Scharfmachers Miquel das wichtigste, und wenn es um den Glauben
geht. Was sagen die Orthodoxen dazu in dem
Lande, wo nach Wilhelms I. Ausspruche„dem
Volke die Religion erhalten werden soll?!“ Herr Thielen arbeitet für die— Aufklärung der Arbeiter mit erstaunlicher Energie.
Wie in Deutschland pensioniert wird. In welcher Weise dermalen in Deutschland
pensioniert wird, mögen folgende Zahlen lehren: Vom 24. Oktober bis 17. Dezember d. J., also
in einem Zeitraum von nicht ganz 8 Wochen, 1 Generallieutenant,
wurden verabschiedet: 7 Generalmajore, 6 Oberste, 1 Oberstlieutenant, 15 Majore, 19 Hauptleute, 12 Premierlieute⸗ nants und 7 Sekondelieutenants. Im ganzen 68 Offiziere.
Auf Preußen treffen hiervon 1 General⸗ lieutenant, 5 Generalmajore, 3 Oberste, 1 Oberst⸗ lieutenant, 9 Majore, 12 Hauptleute, 11 Premier⸗ lieutenants und 5 Sekondelieutenants; auf Bayern 1 Generalmajor, 2 Oberste, 3 Majore,
5 Hauptleute und 1 Premierlieutenant; auf
Sachsen 1 Generalmajor, 1 Oberst, 3 Majore, 2 Hauptleute und 2 Sekondelieutenants. Die Gesamtkosten dieser Pensionierungen belaufen
sich auf rund 240000 Mark pro Jahr,
wobei noch zu bemerken ist, daß der angegebene Zeitraum„verhältnismäßig still“ verlief.
Mehr Soldaten und mehr Pensionäre! Mordwaffen und neue— Steuern! was willst Du noch mehr?
Eine zeitgemäße Statistik.
Eine Statistik der Majestätsbeleidig⸗ ungs⸗Prozesse wäre von Nöten und sollte im Reichstag, der sich ja mit dieser Frage zu beschäftigen haben wird, beantragt werden. Die Statistik müßte auch die Denunziationen umfassen: die Zahl der Denunziationen, die Zahl der Untersuchungen, die Zahl der Anklagen, die Zahl der Verurteilungen und Freisprechungen, die Höhe der Strafen. Es würde das für die Psychologie(Seelenlehre) ein ebenso interessantes Material ergeben wie für die Politik. Es würde sich vielleicht nicht blos eine Epidemie des soge⸗ nannten Verbrechens zeigen, sondern auch eine Epidemie des Verurteilens. Wie das massenhafte Auftreten der Majestätsbeleidigung eine eigen⸗ tümliche Disposition der Volks seele bekundet, so bekundet die Aburteilung der Majestätsbe⸗ leidigung eine eigentümliche Disposition der Rich⸗ ter und Staatsanwälte. 5 a
Und was insbesandere die Denunziationen betrifft, so würde eine Statistik derselben ein Barometer der öffentlichen Moral sein und uns erkennen lassen, wie tief die Korruption in den gesellschaftlichen Körper eingedrun gen ist — in welchen Schichten hauptsächlich das Gift sitzt und die Heilung einzusetzen hat.
Des weiterzn müßten die Majestätsbeleidig⸗ ungen je nach den verschiedenen Bundesstaaten eingeteilt werden. Deutschland enthält nicht blos eine Majestät— es zählt etliche zwanzig Fürsten, und all' diese zweiundzwanzig Fürsten sind gleich souverän, stehen sämtlich unter dem Schutz des glei⸗ chen Majestätsbeleidigungs⸗Paragraphen. Nun hören wir aber bei den vielen Majestätsbeleidi⸗ gungsprozessen, die jeder Tag bringt, immer blos von Masestätsbeleidigung des Königs von Preußen, fast niemals von der Beleidigung eines anderen Bundesfürsten. Es wäre von höchster Wichtig⸗ keit festzustellen, wie viele Majestätsbeleidigungen, die den vielen hundert Majestätsbeleidigungs⸗ Prozessen eines jeden Jahres zu grunde liegen, auf jeden einzelnen der 22 Fürsten entfallen. a
Um den Vergleich noch vollständiger zu machen, könnte man auch Oesterreich in die Statistik hineinziehen. Oesterreich hat ähnliche Gesetze wie Deutschland, steht in dem engsten Verwandtschafts⸗ und Bündnis verhältnis zu Deutschland und hat weit verwickeltere Zustände. Trotzdem giebt es in Oesterreich so gut wie keine Majestätsbeleidigungs⸗Prozesse..
Es liegt auf der Hand, daß eine solche Statistik ein außerordentlich lehrreiches Material
Neue
bieten würde. Wir würden z. B. Aufschluß da⸗
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