b. 1 . l. er ge
5 er . fe Fr
0
1 . le u. es fte
0
—
N
N
Nr. 39.
Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 3.
dem flachen Säbel über den Rücken geschlagen
und trug infolgedessen eine Verletzung davon, die einen zweimonatigen Aufenthalt im Hospital nötig machte. Als er aus dem Hospital heraus⸗ kam, wurde er verhaftet.— Vors.: Sie waren an dem Krawall nicht beteiligt?— Zeuge: Nein.— Vors.: Gehörten Sie zu den Ausgesperrten?— Zeuge: Ja.— Vors.: Waren Sie im Metallarbeiterverband organistert? — Zeuge: Nein, in der Vereinigung der Maler und Tüncher.— Vors.: Weshalb waren Sie ausgesperrt?— Zeuge: Weil. ich organistert war. Ich habe den Meister gefragt, was gehen mich denn die Former an? — Vors.: Das war sehr vernünftig von Ihnen. Was hat denn der Meister gesagt?— Zeuge: Es sei von oben herab beschlossen worden, aus zusperren.— Vors.: Sie wollten also arbeiten?— Zeuge: Ja, ich hatte den besten Willen dazu.— In der Sams⸗ tagsverhandlung wurde Beweis erhoben über den Angriff der Metallindustriellen aufs Koalitions recht. Der Direktor der Maschinenbauanstalt Breslau, Neumann, sagt aus, die Aussperrung habe sich lediglich gegen den Metallarbeiterverhand und die Hirsch⸗ Dunckerschen gerichtet.(Es sind aber auch Nichtmetallarbeiter ausgesperrt worden.) Und zwar, weil diese beiden Verbände„am meisten zum Streik neigen.“ In seinem Betriebe sei den Arbeitern nicht gesagt worden, sie sollten aus dem Verband austreten, er wolle aber nicht von der Hand weisen, daß in anderen Betrieben derarkiges geschehen sei. General⸗ direktor Glasenapp vom Verband der schlestschen Metallindustriellen will nichts davon wissen, daß von den Arbeitern der Austritt aus der Organisation verlangt wurde, er gibt aber dann zu, daß tatsächlich diese Forderung gestellt wurde, auch seien ausgesperrte Arbeiter, die aus dem Verbande austraten, wieder ein⸗
estellt worden. Um ein generelles Vorgehen 1 5 es sich indes nicht. Hierauf legt Vert. Justizrat Mamroth einen Revers vor, in dem sich die Arbeiter verpflichten mußten, aus dem Metallarbeiterverband oder dem Hirsch⸗ Dunckerschen Gewerkverein auszutreten. Mehrere Metallarbeiter bekunden, daß ste den Revers hätten unterzeichnen müssen, wenn ste weiter beschäftigt sein wollten. Der schnöde Verstoß der Unternehmer gegeu das Koalitionsrecht ist also bewiesen.
Das am Mittwoch gefällte Urteil lautet: Verurteilt wurden: 2 Angeklagte zu 6 Monaten Gefängnis, 4 zu je 3 Monaten, 9 zu je 2 Monaten, 5 zu je 1 Monat, 4 zu je 6 Wochen, 6 zu je 3 Wochen, 4 zu kleineren Gefängnis⸗ oder Geldstrafen; 7 Angeklagte wurden frei⸗ gesprochen; gegen zwei wird nochmals verhandelt. Der Staatsanwalt hatte in seiner Begründung der Anklage ausgeführt: Von den Anklagen wegen Beleidigung seien allerdings nur noch wenige übrig geblieben. Die wichtigen Anklage⸗ punkke aber stehen nicht auf Beleidigung, sondern auf die Beschuldigung des Auflaufs, des Auf⸗ ruhrs und des Widerstandes gegen die Staats⸗ gewalt. Der Staatsanwalt schildert eingehend die bekannten Vorgänge. Die Schutzmannschaft habe eine Aus schreitung Fuß bethne m Falle begangen, auch nicht im Falle Biewald. Zu bedauern sei, daß der Be⸗ amte, der Biewald die Hand abgehauen, stch nicht gemeldet habe. Der Beamte habe vieler⸗ lei Gründe, nicht hervorzutreten, z. B. wegen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit für seine Tat; aber ihm allein als Grund für sein Nicht⸗ hervortreten die Furcht vor der strafrechtlichen Verfolgung unterzulegen, set nicht angebracht.
Wie aus dem obenstehenden Urteil hervor⸗ geht, stellte sich das Gericht nicht vollständig auf den Boden der staatsanwaltschaftlichen Anschauungen: immerhin hat es ihm genug Zugeständuisse gemacht. Und doch, was ist übrig geblieben bon all den großen Anklagen, was ist übrig geblieben von dem brennenden Revolutionsgebäude, das der Staatsanwalt hingestellt hatte zum Schrecken der friedliebenden Bürger? Traurige Trümmer. Und die Welt hat noch einmal durch einen preußischen Staats- anwalt bestätigt erhalten, daß es nichts Ord⸗
nungswidriges ist, wenn ein wütender Schutz⸗ mann einem friedlichen Menschen die Hand abhackt, hat erfahren müssen, daß derselbe preußische Staatsanwalt es für notwendig hält, diese Anschauung in derselben Stunde zu unter⸗ streichen, in der er gegen einen nicht im Dienste des Staates stehenden Menschen, der einem alten Mann ins Gesicht gespuckt haben soll, ein Jahr Gefängnis beantrage
Politische Rundschau.
Gießen, den 27. September 1906.
Kapitalistische„Entbehrungslöhne“.
Zu welch wahnsinnig hohen Kapitalgewinnen die Auslieferung der Erdschätze an die privat⸗ kapitalistische Ausbeutung führt, zeigt der jetzt vorliegende Abschluß der Internationalen Bohrgesellschaft in Erkelenz über das Geschäftsjahr 1905/1906. Nach einem Tele⸗ gramm aus Köln weist er einschließlich des Vortrages einen Rohgewinn von 18338 114,18 Mark auf. Der sich nach den Abschreibungen in Höhe von 3 834 850,69 Mk. ergebende Rein⸗ gewinn von 14 304 263,46 Mk. soll wie folgt verwandt werden: 5 000 000 auf 500 Prozent Dividende, 1083 402,30 Mk. auf den vertragsmäßigen Gewinnanteil des Vorstandes, 120000 Mk. Tantieme für den Aufsichtsrat, 700000 Mk. Zuweisung zu dem Vorsichtskonto, 250 000 Zuweisung zum Erneuerungskonto, 1 000 000 Mk. zur Bildung eines Fonds, dessen Erträgnisse im Interesse der Beamten und Arbeiter Verwendung zu finden haben und 200 000 Mk. zu Gratifi. kationen. Der verbleibende Rest von 6 149 861,16 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Gesellschaft hätte demnach auch tau⸗ send pzt. Dividende zahlen können und hätte noch über 1 Million, d. h. mehr als ihr ganzes Aktienkapital auf neue Rechnung vor⸗ tragen können. Kann man sich noch wundern, daß diese Leute die gegenwärtige Welt für die beste der Welten ansehen?! Aber in diesen Zahlen enthüllt sich auch der ganze Wahnsinn des heutigen Wirtschaftssystems, das wenigen Millionen in den Schoß wirft und Millionen dafür darben läßt. Und der Staat unterstützt und fördert durch seine verkehrte Politik diese gemeingefährliche Reichtumsschöpfung.
Die Fahrkartensteuer
hat doch recht„angenehme“ Seiten. In der „Post reisender Kaufleute“ schreibt darüber ein Mitglied:„Fahrkartensteuer, herrlichste aller herrlichen Reichstagsschöpfungen! Wie edel sind die Ausführungsbestimmungen! Vor mir liegen die„Vorschriften über die Erhebung und Ver⸗ rechnung der Fahrkartensteuer des Deutschen Reiches auf zusammenstellbare Fahrscheinhefte“. § 2, Abs. 5 sagt in einem wunderbaren Bureau⸗ kratendentsch, daß, wenn in einem Hefte Fahr⸗ scheine verschtedener Fahrklassen enthalten sind, die Steuer für die im Hefte enthaltene höchste Fahrklasse zu berechnen set, z. B. wenn man ein Rundreiseheft für 50— 70 Mk. löst und man hat einen einzigen Schein zweiter Klasse für 50 oder 60 Pfg. darunter, dann muß man eben laut genanntem§ 2, Abs. 5 die Steuer für den Betrag des gesamten Heftes nicht dritter Klasse, sondern zweiter Klasse bezahlen. Die Kollegen werden hiermit gewarnt, damit ste nicht das Opfer dieses himmelschreienden Un⸗ rechtes werden.“— Im gewöhnlichen Leben würde man ein solches Verfahren Beutel⸗ schneiderei nennen.—
Kriegervereinlicher Terrorismus.
Die Vertreterversammlung des Kyffhäuser⸗ bundes der deutschen Landeskriegerver⸗ bände beschäftigte sich mit der Frage der Benutzung von solchen Sälen durch die Krieger⸗ und Militärvereine, die auch zu sozialdemo⸗ kratischen Veranstaltungen benutzt wer⸗ den. Es wurden folgende Leitsätze aufgestellt:
„1. Jeder Verbandslamerad und Gastwirt, der seine Lokalitäten der Sozialdemokratie über⸗ läßt und auf Vermahnung hiervon nicht abläßt,
ist auszuschließen, wenn nicht besondere
Gründe ihn entschuldigen. 2. Die Eutschuld⸗ barkeit ist von ihm geltend zu machen und von Fall zu Fall zu prüfen. 3. Bestimmte Grundsätze über Entschuldbarkeit lassen sich nicht aufstellen. Entschuldbarkeit wird in der Regel nicht angenommen werden können, wenn die Sozialdemokratie andere Lokalitäten beautzen kann, die von einem Nicht⸗Kameraden bewirt⸗ schaftet werden. Entschuldbarkeil kann unter Umständen vorhanden sein, wenn sämtliche geeignete Lokalitäten eines Ortes der Sozial- demokratie zur Verfügung gestellt werden, weil dann von einer besonderen Förderung durch den einzelnen nicht gesprochen werden kann. 4. Zu entscheiden über die Entschuldbarkeit hat das dem Verein zunächst übergeordnete Organ, endgültig der Vorstand des Landesverbandes bezw. ein besonderes Schiedsgericht.“ Die Kriegervereine äffen damit nur nach, was die Militärverwaltungen ihnen vorgemacht aben. Wie aber der Militärbohkott die Sozial⸗ emokratie nicht hat„unterkriegen“ können, so wird es der Boykott der Kriegervereine erst recht nicht vermögen. Die Herren vom Kyffhäuser⸗ bund scheinen übrigens selber eine Ahnung da⸗ von zu haben; das zeigen ihre etwas sonderbar klingenden Entschuldbarkeitsgründe.
Noch dürfen Eltern ihre Kinder erziehen
An das vielerwähnte Wort des Kaisers an die Rekruten: Ihr sollt auf Vater und Mutter schießen, wurde in der Parteipresse und in Ver⸗ sammlungen die Mahnung an die Arbeiter ge⸗ knüpft, sie sollen ihre Kinder so erziehen, daß sie nicht auf Vater und Mutter schießen, selbst wenn es befohlen wird. In einer Protest⸗ versammlung gegen das Schulgesetz, die am 15. Mat in Berlin stattfand, gab der Genosse Aug. Büchel diesem Gedanken ebenfalls Ausdruck, indem er dem Sinne nach sagte: Die Erziehung der Kinder in der Schule sei nicht richtig, des⸗ halb müssen die Eltern mehr erzieherisch auf ihre Kinder einwirken. Namentlich die Söhne sollten so erzogen werden, daß sie dem Befehl, auf Vater und Mutter zu schießen, nicht Folge leisten würden. Gegen Büchel wurde auf Grund einer Anzeige des überwachenden Polizeibeamten Anklage erhoben wegen Vergehen eder§ 110 des Strafgesetzbuches, nach dem derjenige zu bestrafen ist, der öffentlich auffordert, gegen Gesetze oder Anordnungen der Obrigkeit Wider⸗ stand zu leisten. Vor der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts kam die Sache gestern zur Verhandlung. Der Angeklagte gab zu, die Aeußerung gebraucht zu haben. Es handelte sich also nur um die Frage, ob die Aufforderung strafbar ist. Der Staatsanwalt bejahte dies, erkannte mildernde Umstände an und beantragte 100 Mk. Geldstrafe. Der Verteidiger Rechts⸗ anwalt Wolfgang Heine beantragte die Frei⸗ sprechung, welchem Antrag sich das Gericht auch anschloß. Der Vorsitzende führte in der Urteils⸗ begründung aus, wenn diese Aufforderung straf⸗ bar wäre, dann müßte es ein Gesetz geben, das den Eltern vorschreibt, ihre Söhne so zu er⸗ ziehen, daß ste auf Vater und Mutter schießen. Eine Aufforderung an Personen des Soldaten⸗ standes liegt nicht vor. Gs handelt sich auch nicht darum, daß der Angeklagte an junge Sozialdemokraten die Aufforderung richtete, beim Militär den Gehorsam zu verweigern. Die Versammlung beschäftigte sich nur mit der Schulfrage und die Aufforderung war lediglich an die Eltern gerichtet.
Sozialdemokratische Wahlerfolge im El
Bei den Bezirkstagswahlen in Elsaß⸗ Lothringen haben unsere Genossen recht gute Erfolge zu verzeichnen, was die Presse aller Richtungen anzuerkennen genötigt ist. Am Sonntag fanden die Stichwahlen statt, die uns in zwei den Sieg brachten. Im Kanton Geb⸗ weiler wurde Genosse Bucher mit 2119 Stimmen gewählt und in Schiltigheim Genosse Fuchs mit 1884 Stimmen. Im Kanton Schirmeck unterlag unser Genosse Therré nur mit 35 Stimmen Minorität.— Nach den allgemeinen Wahlen schrieb das Berl. Tagebl.:„Für die vereinigten Liberalen und
4
0
. e
*
saß. 5
9


