Ausgabe 
3.6.1906
 
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Beilage zur Mitteldeutschen Sonntags-Teitung.

No. 22.

Gießen, Sonntag, den 3. Juni 1906.

2 13. Jahrg.

Sonntagsgedanken.

Nicht so vieles Federlesen!

Laß mich immer nur herein:

Denn ich bin ein Mensch gewesen,

Und das heißt ein Kämpfer sein. Goethe.

Mit diesen Worten spricht der Dichter des west⸗östlichen Divan zur Hüterin des Paradieses, die ihn zweifelnd fragt, ob er denn auch als einer der rechtgläubigen Mosleminen komme. Sie sieht nichts von Wunden an ihm, die er sich in den vom Propheten eigentlich vorge⸗ schrtebenen Kämpfen für den Glauben geholt haben könnte, und daher ihr Zweifel:Kommst mir so verdächtig vor! Die ganze Goethesche Lebensauffassung liegt in der Antwort: Das Leben und Streben mit den Trefflichsten zu⸗ sammen ist auch ein Kampf, und der Glaube an Liebe, Treue und Welt ist auch ein Glaube: Nein, du wählst nicht den Geringern.

Kämpfer sind wir Menschen alle und sollen es sein: Kämpfer um unsere eigene Existenz, die nur wenigen ein bequemes Geschenk ist, Kämpfer gegen alles Gemeine und Unrechte in der Welt, daß ein rechtes Herz wie eigene Be⸗ schwerde drückt, Kämpfer gegen die Naturge⸗ walten, die blindwütend tausende vou Menschen⸗ leben vernichten, Werke von Jahrhunderten zerstören können.

Das Leben hat der Feinde und Gefahren viel, diese hier und jene da. Nicht immer können wir uns des Schreckens erwehren, wenige werden von Trauer verschont bleiben. Aber was hilft's? Wir stehen eben im Kampfe, die ganze Menschheit steht darin. Ohne Opfer geht's nicht. Die Ueberlebenden aber haben ihren Posten, den sie halten sollen, so lange und so gut sie können. Zur eigenen Aufopfer⸗ ung gegebenenfalls bereit, müssen wirarbeiten und nicht verzweifeln.

Was wären wir Menschen schließlich ohne diesen Kampf? Was bliebe von der ganzen Geschichte der Menschheit ohne ihn? Er hat unsern Mut geweckt, hat unsere Kraft gestählt, hat uns zur Gemeinschaft erzogen, er gründet Staaten und bildet ihre Verfassungen aus, er treibt zu Erfindungen und Entdeckungen er ist das Leben.Der Kampf ist der Vater aller Dinge sagte schon Heraklit, der alte griechtsche Philosoph. Und in Herders Humanitätsbriefen heißt es: Der Mensch ist zwar das erste, aber nicht das einzige Geschöpf der Erde; er be⸗ herrscht die Welt, ist aber nich! das Universum! Also stehen ihm oft die Elemente der Natur entgegen, daher er mit ihnen kämpft. Das Feuer zerstört seine Werke, Ueberschwemmungen be⸗ decken sein Land; Stürme zertrümmern selne Schiffe und Krankheiten morden sein Geschlecht. Alles dies ist ihm in den Weg gelegt, damit er's über winde.

Er hat dazu die Waffen in sich. Seine Klugheit hat Tiere bezwungen und gebraucht ste zu seiner Absicht; seine Vorsicht setzt dem Fener Grenzen und zwingt den Sturm, ihm zu dienen. Den Fluten setzt er Wälle entgegen und geht auf ihren Wogen daher; den Krank- heiten und dem verheerenden Tod selbst sucht und weiß er zu steuern. Zu seinen besten Gütern ist der Mensch durch Unfälle gelangt, und Entdeckungen wären ihm verborgen ge⸗ blieben, hätte sie die Not nicht erfunden. Sie ist das Gewicht an der Uhr, das alle Räder der⸗ selben treibt. Str.

Wissenswertes über unsere Arbeiterversicherung.

(Aus derSächs. Arbeiterztg.) B. Unfallversicherung. Umfang der Verstcherung.

Es läßt sich schwer in kurzen Worten sagen, wer versichert sst und unter welchen Voraus⸗ setzungen die Versicherung eintritt. Im allge⸗ meinen sind alle Personen, männliche wie weib⸗ liche, versichert, die in der Land wirtschaft, in

Bergwerken und Steinbrüchen, auf Werften und Bauten, bei der Schiffahrt, der Müllerei, der gewerblichen Fuhrwerkerei und in Fabriken beschäftigt sind.

Eine Fabrik im Sinne des Unfallversicher⸗ ungsgesetzes ist ein auf Bearbeitung oder Her⸗ stellung von Gegenständen gerichtetes Unter⸗ nehmen, in welchem durchweg mindestens zehn Personen beschäftigt werden. Wo Maschinen durch tierische oder elementare Kraft getrieben werden, tritt die Versicherung auch bei weniger als zehn beschäftigten Personen ein.

Die in Handwerksbetrieben Beschäftigten sind im allgemeinen nicht verstchert. Wohl aber sind verstchert die Steinhauer, Schlosser, Schmiede, Brunnenbauer, Schornsteinfeger, Fleischer und Fensterputzer.

Häusliche Dienstboten sind nicht verstchert.

Betriebsbeamte, Werkmeister, und Techniker sind nur versichert, soweit ihr Gehalt 3000 M. pro Jahr nicht übersteigt. Kleine Unternehmer können sich bei den Berufsgenossenschaften frei⸗ willig verstchern.

In allen versicherungspflichtigen Betrieben sind Unfallverhütungsvorschriften an⸗ zuschlagen, die genau zu befolgen den Ver⸗ stcherten dringend zu raten ist. Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind nur die Arbeitgeber, sie tragen, oder besser gesagt, verlegen die Bei⸗ träge zur Unfallversicherung.

Gegenstand der Versicherung ist der Ersatz des Schadens, welcher infolge eines Unfalls im Betriebe oder im Dienste durch Körperverletzung oder Tötung einsteht.

Voraussetzungen des Anspruchs sind, daß ein Unfall vorliegt, daß dieser sich bei der Be⸗ triebsarbeit ereignet und daß die Körperver⸗ letzung oder der Tod auf den Unfall zurückzu⸗ führen sind. Nach Entscheidungen des Reichs⸗ verstcherungsamts ist einUnfall ein plötz⸗ liches, zeitlich bestimmbares Ereignis, durch das eine äußere Verletzung oder eine organische Krankheit des davon Be⸗ troffenen herbeigeführt wird.

Gewerbekrankheiten, die durch sonstige Ge⸗ fahren des Betriebesnach und nach entstehen, gelten nicht alsUnfallfolgen.

Unfälle auf dem Wege nach und von der Arbeit werden im allgemeinen nicht als Be⸗ triebsunfälle angesehen, doch gibt es auch hier Ausnahmen.

Die Unfallanzeige hat der Betriebsunternehmer bei der Gemeinde⸗ behörde zu erstatten, wenn der Verletzte voraus- sichtlich mehr als drei Tage erwerbsunfähig sein wird. Dasselbe gilt auch bei Tötung eines Versicherten.

Die Verletzten bezw. deren Hinterbliebenen haben ein großes Auer daß diese Anzeige erfolgt, man tut gut, sich dessen zu verge⸗ wissern.

Von großem Werte ist, das man bei einem Betriebsunfall dafür Zeugen hat, daß derselbe sich im Betriebe ereignete. Das gilt auch bei kleinen Unfällen, die zunächst keine größeren Folgen haben, in späterer Zeit aber haben können. Als Zeugen gelten vor allem die Mitarbeiter, Werkmeister und Arbeitgeber.

Verjährung.

Der Antrag auf Rente ist von den Verletzten bei der Genossenschaft so rechtzeitig zu stellen, daß ihm nach der 13. Woche die Unterstützung gewährt werden kann. Wird der Antrag auf Rente nicht binnen zwei Jahren, vom Unfall⸗ tage gerechnet, gestellt, so tritt Verjährung ein.

Wenn die Unfallfolgen erst nach zwei Jahren auftreten, kann noch binnen drei Mo⸗ naten der Antrag auf Rente gestellt werden.

(Fortsetzung folgt.)

Von Nah und Lern. Los des alten Arbeiters.

DerBote für das Viertel unter dem Manu⸗ hartsberg erzählt eine für Arbeiter lehrreiche

Geschichte, die weitere Verbreitung verdient. Am 12. d. M. wurde auf dem Oberhollabrunner Friedhof die Leiche des Kommis und Keller- meisters Heinrich Drab der Erde übergeben. Die Schleife eines Kranzes, der dem Verstorbenen gewidmet war, trug folgende Inschrift:Lohn eines Arbeiters für jahrzehntelange Pflichttreue. Was war geschehen? Drab kam als junger Bursche zu der Oberhollabrunner Firma Leopold Skutetzty vor vierund⸗ dreißig Jahren. Nach und nach wurde Drab die Stütze des Geschäfts. Vor Kurzem übergab 0 sen. die Firma seinen beiden Söhnen. Am 9. Mat wurde Drab zu den jungen Chefs gerufen, kam ganz verstört von derAudienz und entfernte sich. Am 10. Mai fand man seine Leiche entsetzlich verstümmelt auf dem Bahnkörper nächst Breitenwaida. Kein Zweifel, der Unglückliche hatte einen Selbstmord begangen und der Grund hierzu kann nur die Mitteilung gewesen sein, die ihm die jungen Chefs gemacht hatten. War doch die Verstört⸗ heit und bald darauf die unselige Tat der Unterredung unmittelbar gefolgt. Darum die Kranzinschrift. Drab, der 34 Jahre der Firma Skutetzky gedient und ihren Reichtum gemehrt hatte, war überflüssig geworden. Er hinterläßt eine Witwe und zehn unmündige Kinder.

Aus dem Rreise Weglar.

h. Die Stadtverordneten waren am letzten Freitag zur Beratung und Beschlußfassung über den Neubau eines städtischen Gaswerks versammelt. Das seitherige in städtischem Besitz befindliche hat sich für die kommenden Anforderungen als zu klein erwiesen. Die Gesamtgasabgabe betrug z. B. 351 000 Kubik⸗ meter im Jahre 1901 und ist im letzten Berichtsjahre 1905 auf 646 000 Kubikmeter gestiegen. Günstig auf die Zunahme der Konsumentenzahl hat besonders die Einführung eines billigeren Sommerpreises für Koch⸗Gas eingewirkt. Infolge dieser Verbilligung(12 Pfg. pro Kubikmeter) steigerte sich der Konsum und die Leistungs⸗ fähigkeit konnte auch im Sommer besser ausgenützt werden. Der Betriebsgewinn betrug im Jahre 1904 32500 Mk., und in 1905 38 500 Mk. Da die alte Gasanstalt etwa 2 Kilometer von dem Güterbahnhof entfernt liegt und somit hohe Fuhrkosten für Kohlen und ungünstige Abfuhrverhältnisse für Nebenprodukte bestanden, so hat man sich mit Recht dazu entschlossen, die Neuanlage einer weiteren Umbauvergrößerung vor⸗ zuziehen. Der Neubau wird auf einem Teil des Ge⸗ ländes der früheren chemischen Fabrik errichtet und dieses Grundstück ist mit einwandsfreiem Bahnanschluß versehen. Für spätere etwaige Betriebserweiterung ist ein Vorkaufsrechts⸗Vertrag für ein 5000[U Meter großes Restgelände zu 10 Mk. pro Meter innerhalb 20 Jahren abgeschlossen. Die Gesamtkosten betragen: für Gelände⸗ erwerb einschließlich Verwaltungsgebäude 58 000 Mk., Neubaukosten 157000 Mk., Geländeerwerb nach 20 Jahren 50 000 Mk. Hierzu kommen noch 43 435 Mk. Schulden der alten Gasanstalt, denen ein Geländewert von 88 000 Mark und ein Betriebsfond von 56000 Mk. gegenüber steht. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

2.Tippchenspielerei. In der Ortskran⸗ kenkasse war ein neuer Kassterer anzustellen, zu welchem Posten über 100 Meldungen vorlagen. Es hatte fich auch der Sohn des bisherigen Kassterers, ein Militär⸗ anwärter, gemeldet, der früher im Staatsdienst war und aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand versetzt, demnach also nicht mehr zu gebrauchen war. Dieser lief nun vor der Wahl bei den Vorstandsmitgliedern herum und bearbeitete ste im Interesse seiner Wahl und richtig, er wurde auch gewählt. Was ist denn das für eine Schieberei, zu der sich der Vorstand da hergibt? Hier muß die Generalversammlung entschieden Aufklärung verlangen. Wo soll das hinführen? Das kann ja schließlich noch dahin kommen, daß die Beamtenposten an den Meistbietenden versteigert werden! Ob sich die gewerkschaftlich organisierten Vorstandsmitglieder haben beeinflussen lassen, wäre noch festzustellen. Hätten sich die Arbeiter schon früher um ihre Ortskasse gekümmert, so wäre es stcherlich nicht vorgekommen, daß ein Militär- anwärter, welcher als dienstuntauglich entlassen worden ist, jetzt von der Ortskasse durchgeschleift wird. Für die Mitglieden wird es Zeit, daß sie sich mehr um ihre Kasse kümmern. Denn es ist traurig, wenn man hören muß, in der Wetzlarer Ortskasse sitzen Streikbrecher als Vorstandsmitglieder.