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Beilage zur Mitteldeutschen Sonntags-Leitung.
No. 26.
Gießen, Sonntag, den 1. Juli 1906.
Wissenswertes über unsere Arbeiterversicherung.
(Aus der„Sächs. Arbeiterztg.“) C. Invalidenversicherung. Umfang der Versicherung.
Versichert sind im allgemeinen alle in einem Beschäftigungsverhältnisse stehenden Lohnar⸗ beiter, männliche und weibliche, verheiratete und ledige, in⸗ und ausländische, von erfülltem 16. Lebensjahre an. Der Bezug von freiem Unterhalt allein macht nicht versicherungs⸗ pflichtig. Tageweise Beschäftigung, die sich alle Wochen wiederholt, macht versicherungspflichtig, doch muß der dadurch erworbene Lohn vor⸗ wiegend den Unterhalt der betreffenden Person decken. Letzteres gilt im besonderen von Schneider⸗ innen, Waschfrauen, Aufwartefrauen, Aushilfs⸗ kellnern und ⸗Kellnerinnen, Kochfrauen usw. Vorübergehende Beschäftigung auf wenige Tage, die sich nicht wiederholt, macht nicht versicher⸗ ungspflichtig. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Ingenieure, Architekten, Chemiker, Handlungsgehilfen sowie Privatlehrer und „Lehrerinnen sind nur zu verstchern, wenn ihr Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt.
Durch Bundesratsverordunng sind auch die Heimarbeiter und Arbeiterinnen der Tabak⸗ industrie verstcherungspflichtig gemacht worden; ebenso ein Teil der Textilheimarbeiter. In letzteren Fällen liegt es den Arbeitern ob, die Beitäge an die Kassen abzuführen und sich den Anteil des Arbeitgebers einzufordern.
Bel den sonst gegen Lohn oder Gehalt be⸗ schäftigten Personen hat in Hessen der Arbeit; geber die Anmeldung zum Zwecke der In⸗ balidenversicherung bei der zuständigen Kranken⸗ kasse zu besorgen.
Selbstversicherung.
Kleingewerbetreibende, Kaufleute, Gastwirte, Handwerker, Dienstmänner, Hebammen, Schnei⸗ derinnen, Krankenpflegerinnen und Hausge⸗ werbetreibende können sich— wenn sie noch nicht über 40 Jahre alt sind und nicht über 3000 Mk. Jahreseinkommen haben— frei⸗ willig verstchern und zu diesem Zwecke bei den Krankenkassen melden.
Weiterversicherung.
Verstcherte, welche aus der Beschäftigung ausscheiden, können ohne Rücksicht auf ihr Alter, ihren neuen Beruf und ihr Einkommen die Versicherung freiwillig fortsetzen. Das gilt auch von Ehefrauen bei ihrer Verheiratung. Die Weiterversicherung ist sehr ratsam, denn so unzureichend die Invalidenversicherung auch ist, infolge des Reichszuschusses ist sie günstiger als jede Privatversicherung. Obwohl man bel der Weiterversicherung die vollen Beiträge allein tragen muß, ist sie doch nicht drückend, denn mit mindestens zehn Beiträgen im Jahre, auch nach der niedrigsten Klasse(diese betragen 1 Mk. 40 Pf.), erhält man sich die Anwart⸗ schaft auf alle Leistungen außer der Altersrente.
Erlöschen und Wiederaufleben der Anwartschaft.
Wenn biunen zwei Jahren vom Ausstellungs⸗ tage der Quittungskarte in derselben nicht mindesteus 20 Wochenbeiträge durch Marken quitttert sind, erlischt die Anwartschaft. Bei Selbstversicherern sind innerhalb zweier Jahre mindestens 40 Beiträge zu entrichten. Wenn die Anwartschaft erloschen ist und infolge später eintretender Verstcherungspflicht oder freiwilliger Versicherung wieder 200 Beiträge geleistet sind, leben die verfallenen Beiträge wieder auf und kommen bei der Rentenberechuung in Ansatz. 1 Durch das Gesetz sind fünf Lohn- und Beitragsklassen eingerichtet. Freier Unter⸗ halt wird als ein Teil des Lohnes in An⸗ rechnung gebracht. Bis 350 Mk. Jahresver⸗ dienst geht die 1., bis 550 Mk. die 2., bis 850 Mk. die 3., bis 1150 Mk. die 4. und darüber hinaus die 5. Klasse.
Bei einem Tages verdienst bis 1 Mk. 25 Pf. kommt man in die 1. Klasse, von 1 Mk. 26 Pf. bis 1 Mk. 75 Pf. in die 2. Klasse, von 1 Mk. 76 Pf. bis 2 Mk. 75 Pf. in die 3. Klasse, von 2 Mk. 76 Pf. bis 3 Mk. 75 Pf. in die 4. Klasse, von 3 Mk. 76 Pf. an in die 5. Klasse.
Bei Mitgliedern freier Hilfskassen ist der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter der Invalidenversicherung zugrunde zu legen. Bei diesen ergeben sich daher von vorstehendem Abweichungen. Mit Zustimmung des Arbeit⸗ gebers kann man sich in einer höheren als der vorgeschriebenen Klasse versichern.
Der Wochenbeitrag beträgt in der 1. Klasse 14 Pf., in der 2. Klasse 20 Pf., in der 3. Klasse 24 Pf., in der 4. Klasse 30 Pf., in der 5. Klasse 36 Pf. Davon ist der Arbeitgeber berechtigt, die Hälfte bei jeder Lohnzahlung in Abzug zu bringen.
Man achte darauf, daß nicht zu niedrige Beiträge abgezogen werden, sonst kann man später sehr fühlbaren Schaden haben. Ueber die geleisteten Beiträge erhält der Verstcherte von der Krankenkasse von Zeit zu Zeit Auf⸗ rechnungsbescheinigungenz; diese sind gut aufzubewahren.
Invalidenrente erhält, wer invalid geworden ist und die Wartezeit ef hat, und zwar ohne Rücksicht auf das Lebens⸗ alter derjenige Versicherte, welcher entweder dauernd erwerbs unfähig ist— dann erhält er die Dauerrente— oder während 26 Wochen ununterbrochen erwerbsunfähig war, für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit— dann erhält er die Krankenrente.
Invalidität liegt vor, wenn der Versicherte nicht mehr imstande ist, unter Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was gesunde Personen derselben Art in derselben Gegend durch Arbeit zu erwerben pflegen.
Die Geschichte vom Mehrwert.
In dem bei Albert Langen in München erscheinenden„Tagebuch“ von Otto Erich Hart⸗ leben findet sich folgende hübsche, den Mehr⸗ wertbegriff gut verauschaulichende Erzählung⸗
Es war einmal ein reicher Mann, der hatte von seinem Vater viele blanke Silberstücke, viele tausend Mark geerbt. Und es war ein kluger Mann: er dachte, wie mach' ich es, daß deren immer mehr werden?
Und er ging hin und kaufte für 20 Mark 20 Pfund Baumwolle.
Dann ging er auf den Markt, wo die Armen stehen, und sagte zu einem: a
„Willst du um 3 Mk. für mich arbeiten 5 Der Arme freute sich; ihn hungerte. Und er dachte bei sich:
„3 Mk. das ist das Geld, was man mit den Waren tauscht, die in sechs Stunden können gemacht werden!“
Und er ging mit dem Reichen. Der kaufte ihm Spindeln für zwei Mk.; da machte sich der Arme an die Arbeit.
Am Abend kam der Reiche wieder, da waren 10 Pfund Baumwolle in 10 Pfund Garn ver— wandelt..
Er überlegte: 10 Pfund Baumwolle kosteten 10 Mk., die Spindeln 2, die Arbeit des Mannes 3, macht zusammen 15 Mk.
Da fuhr er auf und schalt den Armen:
„Du fauler Kuecht! 15 Mk.! Das ist ja der Prets des Garnes auf dem Markt! Das ist ja sein wahrer Wert! Was hab' ich nun?“
Der Arme schwieg, er war dumm.
„Wie lange hast du gearbeitet?“
„Sechs Stunden.“ g
„Aha! Warum nicht mehr? Hier liegt noch Baumwolle.“
„3 Mk. sind nur der Wert von sechs Stun⸗ den Arbeit.“
Da lachte der Reiche höhnisch auf.
„Dann geh' hin und arbeite dort, wo ste
13. Jahrg. 10 fü nehmen. Scher' dich, du Dumm⸗ kopf!“
Der Arme erschrak. Er hatte Weib und Kinder zu Haus und merkte nun wohl, daß er noch dumm war.
Und da er sehr bat, behielt ihn der Herr und gab ihm am andern Tag abermals 20 Pfund Baumwolle. Als er wiederum zu ihm trat, fand er am Abend zwanzig Pfund Garn.
Da schmunzelte er beim Rechnen: 20 Mk, für die Baumwolle, 2 Mk. für die Spindeln. 3 für den Arbeiter, macht 25 Mk. 30 Mk. ist der Marktpreis des Garnes, dafür kann man es verkaufen.
Und er klopfte dem Armen auf die Schulter und sprach:
„Siehst da, so ist es recht. Du hast zwölf Stunden gearbeitet und ich habe 5 Mk. ver⸗ dient. So wollen wir fortfahren.“
Partei-Machrichten.
Wahlkreis Gießen Grünberg Nidda. Sonntag, den 29. Jult, vormittags 10 Uhr,
Kreis konferenz(Ceneralversammlung) im Lokale C. Orbig in Gießen, Rittergasse. Tagesordnung: 1. Geschäfts⸗ und Kassenbericht; 2. Neuwahl des Vorstandes; 3. Presse; 4. Parteitag in Mannheim; 5. Sonstiges. Die Vorstände der Mitgliedschaften werden ersucht, die Wahlen von Delegierten rechtzeitig zu veranlassen. Nach§ 3 des Kreisstatuts können Vereine bis zu 25
Mitgliedern zwel Delegierte, stärkere für jedes weitesge
volle Viertelhundert Mitglieder einen mehr entsenden. ö Die Man date müssen von mindestens zwei Vorstands⸗ mitgliedern unterzeichnet und mit dem Vereinsstempel versehen sein. Formulare sind beim Kassterer August Bock, Gießen, Dammstraße 22, zu haben.— A n⸗ träge zur Generalbersammlung, sowie Wünsche in Bezug auf den Ort des nächstjährigen K reisfestes wolle man rechtzeitig an den Vorsitzenden Gg. Beckmann, Grün⸗ bergerstraße 44, gelangen lassen. Gießen, den 26. Juni 1906. . Mit Parteigruß! Der Vorstand des Kreis⸗Wahlvereins.
Von Nah und Lern.
Christliche Nächsten liebe.
In Lechhausen bei Augsburg betrat ein Mann die Kirche, der nach Anstcht der übrigen Frommen nicht früh genug den Hut abnahm. Schnell hatten ihn zwei Oberfromme gepackt und ihn zum Portal hinausgeworfen. Der Kopf schlug auf dem Steinpflaster auf, der Mann blieb liegen, wurde auf einem Karren fortgefahren und am andern Tage war er eine Leiche.—„Liebe deinen Nächsten wie dich selbst———l“
Die braven Arbeits willigen.
In Immenstadt im Allgäu kam es in einem Wirtshaus wegen eiuer Mundharmonika zum Streit, wobei ein Bursche, der im Käserstreik den„Arbeitswilligen“ spielte, mit einem Messer drei brave Arbeiter zusammenstach. Die Ver⸗ letzten schweben in Lebensgefahr.— In Nürn⸗ berg ist dieser Tage ein„Arbeitswilliger“, der beim Schuhmacherstreik zum Verräter wurde, wegen Raubmords zu lebenslänglichem Zucht⸗ haus verurteilt worden. Wenn ehrliche Arbeiter solche Verbrecher nur einmal Lumpen nennen, daun komen sie Monate lang ins Gefängnls! „Von Rechts wegen!“
Bumoristisches. Mißverständnis. Ein Beamter hatte gehelratet und erscheint zum erstenmal als Ehemann im Bureau. Beim Heben eines sehr umfangreichen Aktes entgleltet dieser zu früh seinen Händen und fällt mit einem lauten Schlag auf den Tisch nieder. Amtsvorstand:
„Das hllft jetzt auch nichts mehr, wenn Sie die Akten— ö
so herumhauen— hätten She vorher mich gefragt!“ **
Mau gestatte der fortgehenden Bildung immer mehr Freiheit durch eigene Kraft. A. Oppel.


