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Nr. 44. Gießen, den 29. Oktober 1905. 12. Jahrgang. Redaktion: 0. ebaktion un; Kirchenplatz 11, Schloßgasse. Mitteld eutsche eee 1 4e U. ——
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Parteigenossen des Großherzogtums Hessen!
Der 32. Landtag ist geschlossen. Ein
hochwichtiger Kampf beginnt. Ju
wenigen Wochen finden die
Neuwahlen
stalt. 25 Mandate stehen zur Erneuerung. Davon gehörten seither 2 der sozialdemokratischen Partei. Diese sind zu behaupten, und eine Reihe weiterer Mandate müssen, wenn tüchtig gearbeitet wird, neu erobert werden.
Wieder wird nach dem indirekten Ver⸗ fahren, diesem umständlichen, elenden Bevor⸗ mundungssystem gewählt. Durch die reaktionären Machenschaften der Heyl und Genossen in der Ersten Kammer ist die Wahlreform zum zweiten Mal gescheitert.
Die privilegierten Vertreter der Adels- und Geldkaste haben als Preis für ihre Zustimmung zur Wahlreform die Erweiterung ihres Budget⸗ und Gesetzgebungsrechts ge⸗ fordert. Die Zweite Kammer hat diese dreiste Anmaßung zurückgewiesen. Das allein aber genügt nicht! Soll die freiheitliche Ent⸗ wicklung unserer poltitischen Verhältnisse vor solchen reaktionären Eingriffen einer Handvoll Großgrundbesitzer, Kapitalmagnaten, Kircheu— vertreter und Bürokraten geschützt werden, dann muß die sozialdemokratische Forderung erfüllt werden, die lautet:
Abschaffung der Ersten
Kammer!
Wenn diese Forderung noch einer weiteren Begründung bedurft hätte, so haben die Herren der Ersten Kammer sie erbracht durch ihr Ver— halten in Sachen der Gemeindesteuer⸗ reform. Auch dieses trotz mancher Mängel im einzelben doch im großen ganzen fortschritt⸗ liche Gesetz ist durch den Widerstand der Pri⸗ vilegierten vereitelt worden.
Die bürgerlichen Parteien scheuen vor dem prinziptellen Kampf gegen die Erste Kammer zurück. Nationalliberale, Zentrums⸗ männer und Bauernbündler haben sich als Anhänger des Zweikammersystems bekaunt. Ja, von nationalliberaler und ultra⸗ montaner Seite ist sogar die Geneigtheit aus⸗ gesprochen worden, den Wünschen der Ersten Kammer auf Erweiterung ihres Budgetrechts teilweise entgegenzukommen. Das alte liberale Ideal der absoiuten gesetzgeberischen Souveränität des Volkes wird von den bürgerlichen Parteien preisgegeben. Nur die Sozialdemokratie hält es als einzige, ehrliche Volkspartei hoch!
Ebenso ist es die Sozialdemokratie allein, die unentwegt an der Forderung eines gleichen, kautelenfreien Wahlrechts festhält. Wie die Bauernbündler durch Versagung der gehörigen Mandatzabl an die Bevölkerung der größeren Erädte, so haben die Nation all beralen und die Vertreter der Zentr umspartet die Ent ⸗ rechtung eines Teils der
völkerung durch die Steuer- und Aufenthalts- klauseln gebilligt.
Nunmehr erhält die Wählerschaft das Wort. Sie erhält Gelegenheit, mit dem Stimmzettel ihren Willen kundzutun. Die kommende Landtagswahl muß eine machtvolle Protestkuudgebung sein gegen die Anmaßung der Ersten Kammer, gegen die schwächliche Haltung der Regierung, gegen die Preisgabe des Ideals der Volks⸗ souveränität und der vollen poli⸗ tischen Gleichberechtigung seitens der bürgerlichen Parteien.
Die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen muß eine gewaltige Zunahme erfahren; die sozialdemokratische Landtagsfraktion muß erheb⸗ lich verstärkt werden. Noch sind wir eine kleine Minderheit in der Zweiten Kammer. Die unermübliche, pflichttreue Arbeit unserer Abge⸗ ordneten wird bei den Abstimmungen immer wieder um den praktischen Erfolg gebracht, so— lange wir nicht mehr Stimmen in die Wag⸗ schale zu werfen haben. Sollen die hochbe⸗ deutsamen Forderungen des sozialdemokratischen Programms auf dem Gebiet der Arbeiter⸗ politik, des Steuerwesens, der Schule, der Zivilverwaltung, des Polizeiwesens und der Gerichtspraxis zur Anerkennung gebracht werden, so ist es notwendig, eine noch viel größere Volksmasse dafür in Bewegung zu bringen.
Parteigenossen! darum der Ruf:
Tretet unverzüglich ein in den Wahlkampf!
Es ist die Pflicht jedes Einzelnen, tätigen Anteil zu nehmen an der Organisations⸗ und Aufklärungsarbeit. Es gilt, dte noch Rückständigen zu belehren, die Läs⸗ sigen anzufeuern, neue Anhänger, neue Mitkämpfer für unsere gute große Sache zu gewinnen. Nur Massenarbelt kaun Massenbewegung schaffen.
Die Zozialdemokratie erstrebt die politische, wirtschaftliche und soziale Emanripation des arbeitenden Volkes in Stadt und Tand. Gleiches Recht, menschenwürdige Eristenz und soziale Ebenbürtigkeit für Alle! Das sind die
deale, die auf unserer Tahne stehen.
ragt sie hinein in den Kampf! Tue
jeder seine Pflicht, damit die alten Posi⸗
tionen mit Ehren behauptet und neue
Positionen im Sturm erobert werden. Hoch die Lozialdemokratie!
Das Tandeskomitee.
Offenbach a. M., 26. Oktober 1905.
um das Wahlrecht.
Die Zweite Kammer des Land⸗ tags beschäftigte sich Samstag und Montag wieder mit dem Wahlgesetz. Es stand die Rück⸗ äußerung der Ersten Kammer zur Beratung,
An Euch alle geht
Arbeiterbe⸗ die bekanntlich dem Wahlgesetz nur unter der
Bedingung zustimmen will, daß ihre Rechte wesentlich erweitert werden.
Demgegenüber beantragt der Ausschuß der Zweiten Kammer Verwerfung dieser Be⸗ dingungen und die sozial demokratische Fraktion beantragt, dem Ausschußantrage hinzuzufügen:
„Die Großh. Regierung zu ersuchen, sofort im nächsten Landtag die Vorlage wieder einzubringen. Dabei aber unter keinen Umständen eine Aenderung der Art. 67 und 75 der Verfassungsurkunde vor⸗ zusehen.“
In der Verhandlung am Samstag erklärte zunächst der Nationalliberale Reinhart, daß seine Fraktlon die Anträge der Ersten Kammer ablehne und daß, da das Volk das allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht fordere, der Kampf für dasselbe weiter geführt werde. Redner protestiert gegen die Aeußerungen seines Parteifreundes Heyl in der Ersten Kammer, nach der die Gesetzgebung in Hessen auf sozial⸗ politischem und steuerpolitischem Gebiete der Initiative der Ersten Kammer entsprungen sei. Abg. Dr. David führt aus: Wir stehen zum zweiten Mal vor dem Scheitern der Wahlreform und wer trägt die Verantwortung an dem Ausgang der Reform? Der Parteifreund des Herrn Reinhart, Herr von Heyl sagte, die Schuld am Scheitern trage die Zweite Kammer; er erklärte, man brauche in der Zweiten Kammer nur den Initiativantrag anzunehmen und die Vorlage sei Gesetz. Diese Erklärung ist eine grobe Un wahrheit des Herrn v. Heyl. Man hat nicht nur den Initiatlvantrag einge⸗ bracht, sondern auch die Wahlkreiseinteilung nicht akzeptiert und gerade diese war kein leichtes Werk. Hätten wir also den Initiativ⸗ antrag angenommen, so wäre die Reform dennoch gescheitert. Herr v. Heyl hat auch bei der Wahlreformvorlage behauptet, ein großer Teil der Bevölkerung, besonders in Rheinhessen, wolle die Wahlreform gar nicht, die Wahlkreisein⸗ teilung sei das Werk einzelner Macher rück⸗ sichtsloser Parteien. Wenn Heyl die Stimmung der rheinhessischen Bevölkerung hätte kennen lernen wollen, dann hätte er nach Mainz kommen sollen. Wir haben dort einen Saal, in dem zur Not 10000 Menschen unterkommen da wäre ihm dann schon die vahre Sti m⸗ mung bekaunt geworden. Herr v. Heyl, der Parteifreund des Herrn Reinhart, hat bei der Wahlrechtsvorlage bewiesen, daß er nicht nur einer der größten Industriellen, sondern auch einer der größten Demagogen ist. Was den Initiativantrag anlangt, so ist von Vorteil, daß zwei Artikel der Verfassung einmal der Bevölkerung vor Augen geführt werden. Nach Artikel 75 der Verfassung kann die Regierung ein Gesetz, welches von der Kammer ange⸗ nommen, von der anderen abgelehnt wurde, im nächsten Landtag wieder vorlegen, dann werden die Stimmen der beiden Kammern zu⸗ summengelegt. Die Regierung könnte Heyl und seine Mitläufer, wie Bismarck einmal im Reichs⸗ tag sagte, an die Wand quetschen, daß sie quietschen. Wenn die Regierung Rückgrat genug besitzt, so wendet sie diesen Artikel einmal gegen die Erste Kammer au. Bei dem Initiativ- antrag handelt es sich in erster Liuie um das Steuerfiganzgesetz, um, wie der Parteifreund des Herrn Reinhart sagte, eine Schnur des
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