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Mr. 31.
Gienen, den 31. Juli 1904.
11. Jahrgang.
Redartlon: Kirchenplatz 11. Schloßgasse.
Sonnt
Mitteldeutsche
Mebaltionsschuß⸗ Donnerstag Nachmittag 4 Uhr
Ugs⸗Zeitung.
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Der Nussen⸗Prozeß.
Am Montag ist der große Hochverrats, Geheimbunds⸗ und Zarenbeleidigungs⸗Prozeß in Königsberg zu Ende gegangen. Zwei Wochen dauerten die Verhandlungen, die von ganz Deutschland und dem Auslande mit Spannung verfolgt wurden. Es war eine Haupt⸗ und Staatsaktion, oder sollte es wenig⸗ stens sein, die hier von der preußisch⸗deutschen Regierung gegen den Umsturz in Szene gesetzt wurde. Einen gewaltigen Apparat setzte man in Bewegung, um dem russischen Zaren zu Liebe ein paar Hochverräter zu fangen und sie zur höheren Ehre der Knutenherrschaft zu hängen und zu spießen. Der Feldzug ist scheußlich verunglückt. Das Zarentum wurde vielmehr vor aller Welt gebrandmarkt, die schauderhaften, kulturwidrigen Zustände des barbarischen Rußlands bloßgelegt und die deutsche Justiz schändlich blamiert.
Von den neun Angeklagten wurden zwar sechs verurteilt und zwar wegen„Geheim⸗ bündelei“. Es wurden folgende Strafen aus⸗ gesprochen: Nowagrotzki 2½ Monate, Kugel 3 Monate, Klein 8 Wochen, Treprau 2½ Monate, Mertins und Pätzel je 3 Monate Gefängnis. Von der Anklage des Hochverrats und der Zarenbeleidigung wurden sämtliche Angeklagten freigesprochen. Bei Nowagrotzkt und Treptau wurde je ein Monat 2 Woc len, bei Klein 6 Wochen auf die Untersuchungshaft angerechnet. Bei Kugel wurde die Strafe durch die Untersuchungshaft für verbüßt erachtet; es erfolgte seine sofortige Entlassung. Baum, Kögst und Ehrenpfort wurden auch von der Anklage der Geheim⸗ bündelei freigesprochen. Wir zweifeln nicht daran, daß die Revistons⸗Instanz auch die übrigen Angeklagten wird freisprechen müssen, denn sie haben einen„Geheimbund“ im Sinne des Gesetzes nicht gebildet.
Man wird zugeben müssen, das ist eine lächerlich geringe Ausbeute, die der Staats⸗ anwalt nach soviel Aufwand einheimste. Eine schwere Niederlage der deutschen Justiz— ein gewaltiger moralischer Triumph der Sozialdemokratie!
Was haben die Angeklagten getan? Sie haben geholfen, russische sozialdemokratische Schriften nach Rußland einzuführen, um dadurch an der Aufklärung des russischen Volkes und an der Beseitigung der vermoderten Zu⸗ stände, der Blut⸗ und Knutenherrschaft mitzu⸗ arbeiten. Sie kannten aber den Inhalt der Schriften nicht einmal aus eigner Wissenschaft, weil sie die russische Sprache nicht verstehen. Die preußische Justiz leitet aber wegen dieser in Deutschland nicht strafbaren Handlung Ver⸗ folgung wegen Hochverrat, Zarenbeleidigun und Geimbündelei ein! Ein Riesen⸗Prozeß ist eingeleitet worden, deutsche Bürger sind viele Monate lang ihrer Freiheit beraubt wor den auf Grund eines Tatbestandes, wegen dessen sie in Deutschland gar nicht hätten verfolgt werden dürfen, da die Gegenseitigkeit nicht gesetzlich verbürgt ist. Und zur Einleitung eines solchen Prozesses hat die deutsche Regie⸗ rung die Erlaubnis des Zaren eingeholt, hat sie den Strafantrag der russischen Regierung erbeten. Im blinden Eifer, der befreundeten Macht zu dienen, faßte man die Verdächtigen
und ging an die Sammlung des Belastungs⸗ materials, ohne vorher sich über die rechtliche Zulässig⸗eit eines solchen Verfahrens genau zu vergewissern.
Was hat dieses ungeheuerliche Verfahren bezweckt? Deutschland sollte unter russisches Gesetz gestellt werden! Eine„Verschwörung“, die darauf hinarbeitete, die Fundamente des Zarentums zu untergraben, wollte man zer⸗ sprengen! Man wollte die Fenster verhängen, die aus dem russischen Kerker nach dem Westen gehen 2 Und was hat man erreicht. Die richter⸗ liche Feststellung, daß man bei dem gegenwär⸗ tigen Stand der Dinge auch ungestraft Taten begehen darf, die zu begehen gar nicht in der Absicht des Angeklagten gelegen hatte. Es gibt vorläufig keine„Majestätsbeleidigungen“ gegen den Zaren, keinen„Hochverrat“ gegen das russische Reich! Die Angeklagten wollen gar nicht zur gewaltsamen Aenderung der russischen Verfassung auffordern; das Gericht mußte erkennen, daß sie straffrei bleiben müßten, selbst wenn sie es wirllich und mit Willen ge⸗ tan hätten! Man wollte dem Zarismus gegen seine Feinde beistehen. Aber indem man die Verteidigung zwang, vor den Augen ganz Eu⸗ ropas das System der gegenwärtigen russischen Regierung bloßzulegen, hat man dem Zaris⸗ mus tausendmal mehr Schaden zu⸗ gefügt, als es alle Burzesfs und Nadeschdins mit hunderttausend Ballen Druckschriften ver⸗ möchten! Man wollte dem Vertrieb russischer Schriften ein Ende bereiten und brachte es doch nur bis zur Feststellung, daß es gesetzlich voll⸗ kommen zulässig set, den Vertrieb der Schriften in Deutschland öffentlich zu organistieren. Man wollte ein warnendes Exempel geben und jeder⸗ man davon abschrecken, den Spuren der Braun
und Nowagrotzkt zu folgen;„abgeschreckt“ sind
aber nicht Nowagrotzkis Nachfolger, sondern die Nachfolger der Staatsanwälte Schütze und Caspar! Oder glaubt jemand, die preußtsche Justizverwaltung zeige ein großes Gelüste, einen zweiten Prozeß dieser Art zu unternehmen. Kurzum, die politischen Sonntagsjäger kehren von der Jagd auf„Schnorrer und Verschwörer“ selbst mit zerschossenen Gliedern heim. Sie haben in jedem Punkte, aber auch in jedem, das Gegenteil von dem erreicht, was sie gewollt hatten. Nichts bleibt als dauernder Erwerb der Königsberger Tage übrig als eine aufgepeitschte öffentliche Meinung wider das Zarentum und alle, die es in seinem blutigen und schmutzigen Handwerk schützen.
Selbst die gesamte bürgerliche Presse, mit Ausnahme einiger im russischen Geiste geleiteten, wie die„Post,“ die sich selbst durch ihre schäbige Denunziatian schmählich blamiert hat, verurteilen die Einleitung des Prozesses zum Teil mit scharfen Worten gegen die russischen Zustände. Viele Preßstimmen lassen die Freude über den Hereinfall des Zarismus und der deutsch⸗russischen Justiz durchleuchten. So sagt das Kölnische Zentrumsblatt:„hoffentlich werde man in Deutschland jetzt für immer von dem Diensteifer gegen Rußland geheilt sein.“ Und die blaßliberale„Tägl. Rundschau“ fällt fol⸗ gendes Urteil:„Rußland ist die Verwirklichung der unsittlichen Idee; es ist die Staat gewordene Unmoral.“ Die„Frkf. Ztg.“ bezeichnet es als eine schwere Verletzung des
Rechtsgefühls, daß mehrere Angeklagte eine 2—8mal solange Untersuchungshaft zu erdulden hatten, als die verhängten Strafen betragen. Man ist hier mit einer Blindwütigkeit sonder⸗ gleichen vorangegangen, wie ein Stier gegen ein rotes Tuch und hat eine politische und Rechts⸗ Solidarität mit einem Lande statuiert, dessen politische Zustände den unsrigen gleichzustellen Peso beleidigend wirken muß. Derartige
ersuche sind für jetzt und für immer auf's schärfste zurückzuweisen.“
Unsere Partei wird die Prozeßverhandlungen als Ilgitattonsbroschüre herausgeben und so jedem die Möglichkeit geben, sich genauer und eingehender über die ganze russenfreundliche Riesenaktion der deutschen Justiz zu unter⸗ richten, als das in Zeitungsartikeln möglich ist. So wird auch dieser Prozeß aufklärend wirken und die Arbeiterschaft ebenso wie der saarabische zum Kampfe gegen das heutige System aufstacheln. Nieder vor allem mit der russischen Knutenherrschaft! Das muß auch die Losung der deutschen Arbeiterschaft sein.
Die deutschen Gewerkschafts⸗
or ganisation im Jahre 1903.
II.
Die größte Mitgliederzunahme haben die Metallarbeiter zu verzeichnen, sie ge⸗ wannen 31293 Mitglieder. Dann folgen die Maurer mit 18 932, Bergarbeiter 18233, Tex⸗ tilarbeiter 16378, Holzarbeiter 9342, Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter 7087, Bau- arbeiter 6442, Schuhmacher 4983, Maler 4734, Fabrikarbeiter 3515, Gemeindearbeiter 2840, Zimmerer 2763, Buchdrucker 2601, Brauer 2577, Schneider 2331 2c. Die Verbände der Metallarbeiter, Maurer, Bergarbeiter, Textil- arbeiter, Holzarbeiter und Handels-, Transport⸗ und Verkehrsarbeiter weisen allein eine Zunahme an Mitgliedern von 101265 auf. Nur wenige Verbände haben geringe Verluste an Mitgliedern zu verzeichnen.
Die Hirsch⸗Dunkerschen Gewerk⸗ vereine weisen eine Mitgliederzunahme von 7364 auf. Sie verzeichneten Ende 1903 einen Mitgliederbestand von 110215 und einen Ver⸗ mögensbestand von 3 311746 Mk.
Ferner gibt es noch eine Gruppe gewerk⸗ schaftlicher Organisattonen, welche als Unab⸗ hängige Vereine bezeichnet werden und die über 68 724 Mitglieder verfügen. Auch sie hatten eine Zunahme von 12000 gegen das Vorj ahr zu verzeichnen.
Weibliche Mitglieder gibt es 40666 in den Gewerkschaften, 12 448 mehr gegen das Vorjahr..
Das Prozentverhältnis der Orga⸗ nisierten zur Zahl der Berufsangehörigen ist am Besten bei den Buchdruckern, von denen fast neun Zehntel aller Beschäftigten dem Verbande angehören. Dann folgen die Bild⸗ hauer mit zwei Drittel, die Glaser, Gemeinde— arbeiter, Stukkateure, Lithographen, Handschuh⸗ macher mit der Hälfte und mehr; ferner haben die Maurer 42, Tapezierer 40, Brauer 37, Metallarbeiter 29, Böttcher 27, Zimmerer 26, Holzarbeiter 25, Tabakarbeiter 18 Prozent ꝛc.
Bezüglich der inneren Einrichtungen der Organisationen ist folgendes zu erwähnen. Es
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