Ausgabe 
19.6.1904
 
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Nr. 25. Gießen, den 19. Juni 1904. 11. Jahra. Redaktion: 2 Redbaktionsschluß: Kirchenplatz 11, Schloßgasse. Mitteld eutsche Donnerstag Nachmittag 4 Uhr.

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Im Rechtsstaate.

Wer treibt allein das Weltenrad

Und hat dafür kein Recht im Staat d

Das seid ihr Arbeitsmänner,

Das Proletariat! 0

Am Montag ist in Saarbrücken⸗St. Johann, der HauptstadtSaarabiens der große Be⸗ leidigungsprozeß gegen den früheren Bergmann Krämer zu Ende gegangen. Das Gericht hat alsRecht erkannt, daß Krämer der Beleidigung der Bergverwaltung und des Bergrats Hilger schuldig sei, hat ihn zu drei Monaten Gefängnis verurteilt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Krämer wird nun also ein Vierteljahr brummen müssen wir haben zu der deutschen Gerech⸗ tigkeit nicht das Vertrauen, daß die eingelegte Revision Erfolg hat verurteilt ist aber das System der Arbeiter⸗Unterdrückung und Entrechtung, wie es im Saargebiete herrscht und besonders den Bergarbeitern der staatlichen Gruben gegenüber zur Anwendung kommt.

Wie heute die Verhältnisse liegen, kommt es nicht einmal viel darauf an, ob das Gericht den Angeklagten schuldig fand oder freisprach. Es ist ja ein Stück desselben Staates, der vor der öffentlichen Meinung als Ange⸗ klagter erschien. Und das Urteil der Oeffent⸗ lichkeit lautet anders, als das des Gerichts.

Um was es sich handelte, haben wir unsern Lesern schon in der letzten Nummer kurz mit⸗ geteilt. Krämer hatte zwei Flugblätter heraus- gegeben, in denen behauptet wurde, daß die Arbeiter des Saarreviers bevormundet, miß⸗ achtet, in der Wahl beeinflußt, terroristert wür⸗ den, daß ihre Lage, ihre Lebenshaltung die denkbar traurigste sei und daß sie zur Ver⸗ besserung derselben sich dem Bergarbeiterver⸗ bande anschließen müßten. Nichts Persönliches fand sich in den Ilugblättern; trotzdem fühlte sich die Bergverwaltung und ihr verantwortlicher Beamter beleidigt und klagte. Der Angeklagte tritt den Wahrheitsbeweis an und was in der zehntägigen Verhandlung durch die Zeugenver⸗ nehmung festgestellt wird, genügt in den Augen jedes gewöhnlichen Sterblichen mehr als zehn⸗ mal, die Behauptungen der Flugblätter zu rechtfertigen. Bet dem Gericht ist aber der Wahrheitsbeweis nicht als geführt zu erachten, es kommt zur Verurteilung.

Genosse Abg. Heine, der den Angeklagten verteidigte, stellt mit Recht in seiner Verteldigungs⸗ rede auf Grund der Beweisaufnahme die Frage: Sind das nicht asiatische Zu⸗

stände? Und im Weiteren führle er die Be⸗ kundungen der Zeugen vor Augen. Aus dem riesigen Anklagematerial gegen dasSystem, was Heine in seiner dreistündigen Rede vor⸗ führte, sei nur weniges hervorgehoben.

Flugblätter, wie die vom Angeklagten heraus⸗ gegebenen, erscheinen im deutschen Reiche zu Hunderten; man muß schon ins Saarrevter kommen, um ein solches Flugblatt unter An⸗ klage gestellt zu sehen. Und trotzdem der Staatsanwalt anerkannte, daß die Flug⸗ blätter keine persönlichen Spitzen enthielten, beantragt er sechs Monate Gefängnis für einen bislang unbestraften Mann. Die Flug⸗ blätter hatten einzig den Zweck, Mitglieder für den Bergarbeiterverband zu werben. Es ist wahr, was Angeklagter geschrieben hat, daß

trotz der beispiellosen Prosperitätsperiode die Löhne erst jetzt wieder den Stand von 1891 erreicht haben. Es ist wahr und durch Zeugen⸗ aussagen bewiesen, daß viele Saarbergleute kümmerlich leben. Zur Beurteilung des Systems, das Angeklagter behauptet, sagte er in den Flugblättern ausdrücklich, daß das bestehende System von den Beamten unabhängig sei; die Beamten kommen und gehen, das System bleibt. Angeklagter steht das System in dem nachgewiesenen Mangel an Respekt vor den Staatsbürgerrechten, Unter⸗ drückung des Beschwerde-, Vereins⸗ und Versammlungsrechts. Die Miß⸗ achtung sieht Angeklagter in denselben Symp⸗ tomen, in Roheiten der Beamten gegen Arbeiter, besonders aber in dem Mangel an Achtung vor der sozialen, religiösen und poli⸗ tischen Ueberzeugung, wie er uns durch die Zeugenaussagen in unzähligen Fällen vorge⸗ führt wurde.

DasSystem, daspatriarchalische Ver⸗ hältnis soll man an seinen Früchten er⸗ kennen, und davon hat die Beweisaufnahme ein voll gerüttelt und geschüttelt Maß geboten. Die Wähler sind in unerhörter Weise beeinflußtund beobachtetworden! Wähler, von denen man annahm, sie haben den Zentrumskandidaten gewählt, wurden ge⸗ maßregelt. Sie wurden beschimpft, mit Schlägen bedroht und ihnen in höhnischer Weise gesagt:Jetzt bekommen Sie keine Unterstützung, gehen Sie zu Fuchs, der ist ja Millionär. Das nennt manArbeiter⸗ fürsorge! Selbst die sonst doch ziemlich ein⸗ flußreichen katholischen Geistliche n vermoch⸗ ten gegen die Beeinflussungen nichts auszu⸗ richten. Von manchen Bedrückungen ist hier behauptet, es seien keine amtlichen Handlungen; zu gleicher Zeit beriefen sich aber die Beamten auf das Dienstgeheimnis. Aber der Bergwerksdirektor Frielinghaus wirkte in Ge⸗ meinschaft mit dem Polizeidiener, daß sich die Arbeiter für die Militärvorlage er⸗ klärten. Direktor Frieling sshaus sagte, Arbeiter von königlichen Gruben dürfen nicht Gegner der Militärvorlage sein, und der Poltzeidiener sammelte Unterschriften für eine Petition zu⸗ gunsten der Militärvorlage. Der frühere Steiger Pauly bekundete ganz ausdrücklich:

Obersteiger Jakob habe ihn im Na⸗ men der Berginspektion aufgefordert, aufzu⸗ passen, ob und wen die Bergarbeiter wählen. Pauly mußte auch die katholischen Beamten bewachen!

Dieses System der Bevormundung und Entrechtung hat gleichzeitig ein elendes De⸗ nunziantenwesen geschaffen. Bürger⸗ meister Offermann ließ von einem 21jährigen Schreiber Listen anfertigen, auf denen er die vermutlichen Zentrumswähler mit einem Strich bezeichnen sollte. Der tat, wie ihm geheißen, nach seinem Ermessen. Man begnügt sich aber nicht damit, die Bergleute zu zwingen, bei den Wahlen gegen ihre politische Ueberzeugung zu stimmen, man schreibt den Leuten auch vor, was sie lesen sollen. Geheimrat Hilger verbot den Bergleuten das Lesen sozialdemo⸗

* Der Zentrumskandidat. ae Ein schönes Beispiel, wie, Arbeiterkundgeb ungen zu Stande kommen!

kratischer und katholischer(der Dasbach'schen) Blätter. Versammlungen wurden verboten, in denen nur über Regelung des Schlepper⸗ dienstes beraten werden sollte.

Die Bergwerksdirektion ist eine Behörde, und diese hat die Plicht, das Gesetz zu respektieren und dafür zu sorgen, daß es in keiner Weise verletzt werde. Deshalb war es auch Pflicht der Bergbehörde, dafür zu sorgen, daß den Arbeitern ihr Koalitionsrecht nicht ver⸗ kümmert werde. Ich kann dem Herrn Staats⸗ anwalt durchaus nicht beistimmen, daß das Koalitionsrecht nicht für die Bergarbeiter gilt. Hilger bestreitet allerdings, daß er den Arbeitern das Koalitionsrecht verkümmern will, er wollte nur nicht, daß die Arbeiter dem Deutschen Bergarbeiterverband beitreten, weil dies ein sozialdemokratischer Verband sei. In Wahrheit ist kein gewerkschaftlicher Verband so sehr be⸗ müht, politisch neutral zu sein, wie gerade der Deutsche Bergarbeiter⸗Verband. An der Spitze des Buchdrucker⸗Verbandes stehen auch Sozialdemokraten und trotzdem stehen königliche Behörden nicht an, mit diesem Verbande zu unterhandeln. Herr Hilger sagt: Ich kann nicht dulden, daß Arbeiter, die auf königlichen Gruben beschäftigt werden, sich einem sozial⸗ demokratischen Verein anschließen, denn die So⸗ zialdemokraten wollen die heutige Staats⸗ und Gesellschaftsordnung umstürzen. Ja, ich frage, welche Partei will das nicht? Keine Staats⸗ und Gesellschaftsordnung ist für die Ewigkeit berechnet. Die Staats⸗ und Gesellschaftsordnung von gestern ist nicht die von heute. Alle Par⸗ teien arbeiten an der Verbesserung, Veränder⸗ ung, also an dem Umsturz der heutigen Staats⸗ und Gesellschaftsordnung. Aber seit Aufhebung des Ausnahmegesetzes gegen die Sozialdemo⸗ kratie, d. h. seitdem wir wieder eine Rechts⸗ gleichheit haben, ist von Gesetzes wegen die Sozialdemokratie gleich jeder andern Partei zu beurteilen und es steht der Bergverwaltu ng durchaus nicht zu, diesen gesetzlichen Zusta nd willkürlich zu verletzen.

Sp beleuchtet der Verteidiger noch eine Reihe Fälle von schlimmster Entrechtung, wie sie das Zeugenverhör ergeben hat. Sogar ein Fall höchst schmutziger Art wird festgestellt. Ein Berginvalide, der eine Wirtschaft ange⸗ fangen hatte, wurde nach den Bekundungen des Gendarmen Walliczek deshalb drangsaliert, weil er sein Bier nicht von Schmidt, einem Verwandten des Bergrats Wiggert bezog! Mit Recht sagte Heine, es wäre doch Pflicht des geheimen Rats Wiggert gewesen, alles zu vermeiden, was einer Propaganda für das Schmidtsche Bier auch nur ähulich sah.

Geradezu unglaublich ist der Fall Blum⸗ Michely. Ein nationalliberaler Vertrauensmann wird gegen vorsätzlicher Körperverletzung von der Saarbrücker Strafkammer zu 4 Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt. Zwei Bergarbeiter müssen in dieser Verhandlung als Zeugen auftreten. Herr Hilger läßt, nachdem der nationalliberale Vertrauensmann und Schläger zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, die beiden Zeugen zu sich kommen und eröffnet ihnen: Ihr werdet Eurer Zeugenschaft wegen jetzt ebenso lange außer Arbeit gestellt, als Weber sitzen muß. Ich hätte nicht geglaubt, daß so etwas vorkommen könnte. Also ein Mann, wie

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