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Herzens wünschen,
Rr. 35. Gießen, den 30. August 1903. 10. Jahrg. Medaktion: 2 Nedaktionsschluß⸗ Nirchenpiatz 11. Schloßgasse. Mitteld eutsche Donnerstag Nachmittag& Uhr — 9* * 9 Abounementspreis: Bestellungen IJInserate
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Das allgemeine Wahlrecht.
Die geheimen Wühlereien gegen das allgemeine Wahlrecht, die neuerdings innerhalb„der be⸗ sitzenden und gebildeten Klassen“ aufgedeckt worden sind, dürfen vom Standpunkt der prole⸗ tarischen Klassenpolitik aus weder unter, noch überschätzt werden.
Sie dürfen nicht unterschätzt werden,— schreibt unser Leipziger Parteiorgan— weil das all⸗ gemeine Wahlrecht den herrschenden Klassen ein Dorn im Auge ist und sein muß. Nichts törichter als das Gerede, daß die Arbeiter dem biedern Bismarck oder dem Hohenzollernhause für die Verleihung des allgemeinen Wahlrechts dankbar sein müßten. Dies Wahlrecht sollte, als es eingeführt wurde, keine Förderung des Proletariats, sondern ein Fallstrick für seine politische Enwicklung sein. Die edle Absicht ging schon daraus hervor, daß es verliehen wurde ohne die notwendigen Voraussetzungen der Preß⸗, Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit, daß es den Massen gegeben wurde als eine Waffe, die sie handhaben sollten, ohne die Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, wie sie zu handhaben sei. Wie Bonaparte im Jahre 1851 bei seinem Staatsstreich, so proklamierte Bismarck im Jahre 1866, als er den deutschen Bund ebenfalls durch einen Staatsstreich sprengte, das allgemeine Wahlrecht, beide in der Hoff⸗ nung, so die politisch unaufgeklärten Massen gegen die aufsässige Bourgeoisie ins Feld führen zu können.
Der Dank dafür ist ihnen in der Münze gezahlt worden, die sie verdienten. Die Massen, die durch das allgemeine Wahlrecht in den politischen Kampf geführt wurden, begannen sich sehr bald klar zu werden über die ge⸗ heimen Absichten ihrer wohlwollenden Gönner, und sie verstanden sich aufzuklären, so sehr ihnen Preß⸗, Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit fehlte. Das allgemeine Wahlrecht erwies sich
sehr bald nach einem schon von Lassalle ange⸗
wandten Vergleiche als jene Lanze des griechi⸗ schen Helden, die alsbald die Wunde heilt, die sie geschlagen hat. Wenn das allgemeine Wahl⸗
recht unzweifelhaft dazu beigetragen hat, die
Staatsstreiche der Bonaparte und Bismarck zu erleichtern, so hat es sehr bald in noch viel stärkerem Maße dazu beigetragen, alle staats⸗ streichlerische Politik unmöglich zu machen. Es ist in erster Reihe das Erziehungsmittel des
modernen Proletariats geworden; es hat die klassenbewußte Arbeiterpartei zu einer mächtigen
Organisation entwickelt, die von Jahr zu Jahr als ein immer unüberwindlicherer Stein des Anstoßes für alle Versuche anwächst, das Rad der Geschichte rückwärts zu drehen.
So ist das allgemeine Wahlrecht den herr⸗ schenden Klassen in innerster Seele verhaßt. Sowohl allen noch so genialen Ministern und Monarchen, die es, als Kugel am Bein, an allen staatsstreichlerischen Heldensprüngen hindert, als auch den reaktionären Klassen, die mit großer Sorge dem Tage entgegensehen, wo es auch die ländliche Arbeiterklasse ihren
Händen entreißen wird, als auch die liberale Bourgebiste,
die nie etwas von ihm hat Ginge es nach ihren geheimen so würden alle bürgerlichen vöcher bis zu Eugen Richter,
wissen wollen.
Parteien von K
mit der Regierung an der Spitze, dem allge⸗ meinen Wahlrecht lieber heute als morgen den Hals umdrehen. Man darf sich darüber nicht täuschen lassen durch die brünstigen Liebes ver⸗ sicherungen, die von allen bürgerlichen Parteien und wiederum mit der Regierung an der Spitze, dem allgemeinen Wahlrechte gespendet werden. Es ist die Zärtlichkeit des Wolfes für Rotkäppchen, und deshalb ist es ganz nützlich, wenn solche Machenschaften, wie sie der famose Herr Giesebrecht betrieben hat, von Zeit zu Zeit ans Tageslicht kommen. Sie signalisieren den Massen eine Gefahr, die be⸗ ständig über ihrem wertvollsten Rechte schwebte, und warnen ste eindringlich vor jeder gefähr⸗ lichen Vertrauensseligkeit.
Allein wenn solche geheimen Wühlereien nicht unterschätzt werden dürfen, so dürfen sie freilich auch nicht überschätzt werden. So von hinten herum, mit geheimen Rundschreiben und Bettelspenden von hundert oder ein paar hundert Mark, kann und wird das allgemeine Wahlrecht nicht um die Ecke gebracht werden. Mit solcher unterirdischen Maulwurfsarbeit entwindet man dem Herkules seine Keule nicht, wenn er, wie es die preiswürdige Gewohnheit der Arbeiter⸗ klasse ist, seine Augen offen behält. Sympto⸗ matisch ist das Treiben des Giesebrecht und seiner Gefolgschaft von hohem Interesse, prak⸗ tisch aber ist es sehr gleichgültig. Dieser Herr Giesebrecht gehört, wie die Fränkel und die Lorenz, zu jenen Industrierittern, die aus der wachsenden Augst der herrschenden Klassen vor Arbeiterbewegung Kapital schlagen und, wie es scheint, mit ganz hübschen Ergebnissen für ihren Geldbeutel. Die Ausbeutung ist ein so unver⸗ äußerliches Element der kapitalistischen Gesell⸗ schaft, daß sogar eine sittliche Empörung über den Emanzipationskampf der Arbeiterklasse aus⸗ gebeutet wird, und es gehört zu den„Listen“ der Geschichte, von den Hegel zu sprechen pflegte, wenn unsere hochmögende Bourgeoisie in all ihrer Bildung und all ihrem Besitz sich von so dummen Teufeln, wie die Giesebrecht, Fränkel und Lorenz schließlich doch sind, über den Kamm steigen läßt.
Folgt aus diesen beiden Seiten der Sache nun aber, daß die herrschenden Klassen niemals das allgemeine Wahlrecht autasten werden? Sicherlich nicht. Sie werden es antasten, an an dem Tage, wo das allgemeine Wahlrecht so viele sozialdemokratische Abgeordnete in den Reichstag schickt, daß die parlamentarische Maschine des Militär⸗ und Marinestaats nicht mehr funktionieren kann. Aber dann wird auch die Antastung des allgemeinen Wahlrechts der Anfang vom Ende der Klassenherrschaft sein. Damit erklärt sich der Klassenstaat für bankrott, und seine Liquidation beginnt.
Auch in dieser Beziehung darf man das allgemeine Wahlrecht weder unter- noch über⸗ schätzen. Unter den politischen Erziehungsmitteln der Arbeiterklasse ist es das wirksamste gewesen, aber es kann niemals das Werkzeug sein, das die kapitalistische in die sozialistische Gesellschaft umwälzt. Wollen wir nicht, wie einst die bäuerliche Klasse in den mittelalterlichen Land⸗ tagen, zur ewigen Minderheit im Reichstage verurteilt sein, so dürfen wir unser Auge nicht
vor der Gewißheit verschließen, daß unsere wachsende Macht dem allgemeinen Wahlrechte!
gefährlich werden, daß ein Attentat auf das allgemeine Wahlrecht der letzte Verzweiflungs⸗ streich der herrschenden Klasse sein wird. Genug, daß dieser letzte Verzweiflungsstreich gegen eine Phalanx geführt werden wird, die durch das allgemeine Wahlrecht unerschütterlich und un⸗ besiegbar geworden ist.
Die Tätigkeit der Sozial⸗ demokraten im Reichstage.
Kurz nach dem Berichte des Parteivorstandes ist auch der 64 Druckseiten umfassende„Bericht über die parlamentarische Tätigkeit der sozial⸗ demokratischen Reichstagsfraktion“ erschienen. Eingehend behandelt der Bericht alle im letzten Jahre im Reichstage beratenen Materien, legt die Stellung⸗ nahme unserer Abgeordneten dar und begründet dieselbe. Der geringe uns zur Verfügung stehende Raum gestattet uns leider nicht, ihn ganz abzudrucken, wir müssen uns deshalb mit Auszügen begnügen.
Die fünfjährige Legislaturperiode des am 16. Juni 1898 gewählten Reichstages zerfiel in zwei Sessionen. Die erste begann am 6. Dezember 1898 und wurde am 12. Juni 1900 geschlossen. Die zweite Session begann am 14. November 1900, wurde wiederholt, zuletzt bis zum 14. Oktober 1902, vertagt und am 30. April 1903 geschlossen. Dieser letzte Abschnitt umfaßt die 193. bis 302. Sitzung der zweiten Sessionz über ihn soll sich der vorliegende Bericht auslassen.
Die Zolltarifvorlage. Die vor Weihnachten verabschiedete Zolltarifvorlage ist ein Klassengesetz schlimmster Natur. Gesetzliche Begünstigung und Förde⸗ rung der Macht des Großkapitals gegenüber der Arbeit ist der einheitliche Gesichtspunkt, der das Tarifgesetz und die 946 Pofitionen des Tarifs beherrscht und auch innerhalb der Tarifierung zum Ausdruck gelangt. Un⸗ geheure materielle Vorteile hätten von dem Gesetz, wenn es in Wirkfamkeit träte— das Inkrafttreten hängt von einer besonderen unter Zustimmung des Bundesrats zu erlassenden Verordnung ab— die Großgrundbesitzer, ein Teil der Großfabrikanten, die Hypothekenbanken und die Aktionäre der„schweren Industrie“— und das auf Kosten der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung der Arbeiterklasse, des Mittelstandes, des Handwerkers und des Kleinbauern.
Die Wirkungen des Zolltarifs auf wirtschaft⸗ lichem, politischem und allgemein kulturellem Gebiete lassen sich etwa folgendermaßen zusammenfassen.
Die durch den Zolltarif beabsichtigte künstliche Ver⸗ teuerung der Lebensmittel dient der Niederhaltung der Lebenshaltung der Arbeiter und des Mittelstandes in Stadt und Land. Die Folge ist: Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung, die Vermehrung von Krankheiten, Erhöhung der Unfallgefahr, der Invalidität und der Kindersterb⸗ lichkeit, Anwachsen der Armenlasten, vermehrter Anreiz zur Begehung von Eigentumsdelikten und eine Reihe anderer sittlicher Nachteile. Hand in Hand mit der künstlichen Niederhaltung der Lebenshaltung der Arbeiter geht die Bedrohung ihres Koalitionsrechts, die Erschwe⸗ rung sozialreformatorischer Maßregeln, die Verminderung der Leistungsfähigkeit der Arbeiter und damit der In⸗ dustrie und der Landwirtschaft. Dieselben Folgen zeitigt die durch die Erhöhung der Zölle herbeigeführte Er⸗ schwerung der Arbeits gelegenheit und Stärkung der Macht der am antisozialsten denkenden Bevölkerungs⸗ gruppen: der Großgrundbesitzer und der großindustriellen Verbände.
Für Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle muß die Not des arbeitenden Kleinbauern als Feigenblatt herhalten, hinter dem sich die Raubgier des besitzenden Großgrundbesitzers versteckt. Den Bauern trifft die Zollteuerung nicht nur als Konsumenten. Seine Pro⸗ duktionskosten werden künstlich durch den Zoll ver⸗


