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Mitteldeutsche Sountags⸗ Zeitung.
Nr. 3.
Förderung von Kunst und Wissenschaft und Zugäng⸗ lichmachung ihrer Erzeugnisse durch die Gesamtheit.
Förderung von Industrie und Landwirtschaft durch Errichtung höherer Fachlehranstalten, Lehrwerkstätten, Musterwirtschaften, Musterbetriebe; Unterstützung des Genossenschaftswesens; Verstaatlichung der Gruben und Bergwerke.
Ermäßigung und Vereinfachung der Personen⸗ und Frachttarife; Einführung der Reichsverwaltung für das gesamte Eisenbahnwesen.
Verbesserung der Rechtspflege durch erhebliche Ver⸗ mehrung der Richterstellen; Verbilligung und Verein⸗ fachung der Rechtspflege.
Bekämpfung aller Vorrechte, die einzelnen Ständen oder Klassen auf Kosten der Gesamtheit eingeräumt wurden.
Volle Gleichberechtigung bei der Besetzung öffentlicher Aemter und Stellen; Schutz der Beamten gegen Ueber⸗ griffe von oben und finanzielle Besserstellung der niederen Beamtenklassen.
Schutz des Publikums gegen Uebergriffe der Be⸗ amten, volle Verantwortlichkeit und Entschädigungspflicht des Staates für die Uebergriffe seiner Beamten.
Reform der Armen⸗ und Waisenpflege im Sinne größtmöglicher Humanität.
Reform der Steuergesetzgebung: Erhöhung der Pro⸗ gression für die Einkommen über 6000 Mk.; Einführung der Progression für die Vermögens⸗ und Erbschaftssteuer.
Volle Selbst verwaltung der Gemeinden; Beseitigung des Bestätigungsrechts für gewählte Gemeindebeamte.
Zu der neuen Kanonenforderung
schrieb der Oberst a. D. Gaedtke— irren wir nicht, war der Mann früher Kommissar im Kriegsministerium— im„Berl. Tagebl.:“ „Die Höhe der notwendigen Geldsumme wird wohl sehr viel größer sein und der Zeit⸗ punkt, zu dem die Vorlage eingebracht werden soll, mag sich etwas verschleben. Die Regierung wird jedenfalls Wert darauf legen, zunächst die neue Heeres vorlage bewilligt zu sehen, und wird dann erst mit der voraussichtlich sehr beträchtlichen Forderung für die Geschützum⸗ änderung hervortreten. Kommen wird diese Vorlage jedenfalls im Laufe des nächsten Jahres, denn sie ist notwendig. Deutschland ist durch andere Staaten in seinem Geschützsystem erheb⸗ lich überflügelt worden.“
Hält nun der Oberst Gaedtke die kommende Vorlage für notwendig, so beweist er doch gleich⸗ zeitig, daß die letzte Neubewaffnung der Ar⸗ tillerte völlig überflüssig war. Er sagt darüber:
„Als wir unsere gegenwärtigen Geschütze im Jahre 1896 beziehungsweise 1898 einführten, waren dafür wohl mehr politische als tech⸗ nische Erwägungen maßgebend. Allein vom Standpunkte der Tech nik aus betrachtet, war das neue Geschütz eineübereilte Konstruktion, da man bei ihm nicht alle diejenigen Ver⸗ besserungen anbrachte, deren Durchfuͤhrbarkeit schon damals übersehen werden konnte. Natar⸗ lich hätte die Erledigung der sich hieran knüpfeu⸗ den Fragen und Versuche noch einige Jahle in Anspruch genommen, was angesichts der da⸗ maligen Bewaffnung bei den übrigen Mächten kein Nachteil gewesen wäre.“
Es ist nicht gerade geeignet, Vertrauen zu erwecken, wenn im Moment, wo eine neue Kanonenforderung kommt, festgestellt wird, daß die erst vor weuigen Jahren aufgewendeten 150 Millionen für neue Geschütze eigentlich wegge⸗ worfen sind. Unsere militärbegeisterten Volks⸗ vertreter wird das gleichwohl nicht abhalten, wieder eine runde Summe von Millionen aus den Taschen des Volkes zu bewilligen. Da scheint es kein Halten mehr zu geben, bis dem Volke selbst einmal die Geduld ausgeht.
Dreizehn Monate Gefängnis
wurden am Freitag vom Berliner Landgericht über zwei„Vorwärts“ ⸗Redakteure, die Genossen Leid und Kaliskt, wegen angeblicher Majestätsbeleidigung und Beleidigung des Hofmarschalls v. Trothe verhängt. Es handelte sich um die bekann! 8 sserinsel⸗ Angelegenheit. Bekanntlich war in einem im„Vorwärts“ erschienenen Artikel behauptet worden, daß in Hofkreisen der Bau eines festen Schlosses für den Kaiser auf der Insel Pichelswerder erörtert werde. Eine Menge Zeugen vom Hofe waren aufgeboten, u. a. der Chef des Militärkabinetts Graf Hülsen⸗ Häseler, der Chef des Zivilkabinetts von
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Lukanus, Oberhofmarschall Graf Eulen⸗ burg und der Oberhofmarschall der Kaiserin, Freiherr von Mirbach usw.
Alle bekundeten, daß ihnen von solchen Plänen nichts bekannt sei.
Redakteur Eisner vom„Vorwärts“ gab über die Entstehung des Artikels Auskunft. Derselbe sei auf Grund eines Aktenstückes ent⸗ standen, was amtlichen Charakter getragen habe und nach Form und Inhalt außerordent⸗ lich charakteristisch war. Derselbe Mann, der die handschriftliche Bemerkung auf dem Akten⸗ stück machte und eine sehr charakteristische Hand⸗ schrift besitzt, habe später durch eine Stadtpost⸗ karte der Redaktion mitgeteilt, daß sie näheres von Herrn von Trotha und von Herrn Ebhard erfahren könne. Auf die Frage des Oberstaats⸗ anwalts nach dem Gewährsmanne des Doku⸗ ments verweigerte der Zeuge die Auskunft. Redakteur Wetzker machte dieselbe Aussage. Die Vereidigung der beiden letztgenannten Zeugen wurde abgelehnt, weil sie der Teil⸗ nahme verdächtig seien.— Das Gericht er⸗ kannte, wie oben bereits angegeben, nach dem Antrage des Staatsanwaltes.
Amtsblätter, Generalanzeiger und andere stellen sich als Kluge und Vorsichtige hin und schelten über den„Vorwärts“, der solchen plumpen Schwindel der Veröffentlichung wert gehalten habe. Die„Hessische Landesztg.“ wirft unserem Zentralorgan sogar Sensations⸗ bedürfnis vor. Jene„Gutgesinnten“ mögen sich beruhigen; auf das Sensationsbedürfnis der Masse zu spukulieren, kann der„Vorwärts“ getrost anderen überlassen. Und im Laufe der letzten Jahrzehnte haben wir doch wahrhaftig Merkwürdiges genug erlebt, daß wir es dem Genossen Leid nicht verdenken können, wenn er das Schloßbau⸗Projekt glaubhaft fand.
Wundern müssen wir uns allerdings dar⸗ über, daß die sonst so mißtrauischen und vor⸗ sichtigen„Vorwärts“ ⸗Redakteure sich in diesem Falle nicht genauere Erkundigungen über den Gewährsmann eingezogen.
Es ist unbestritten, daß das angeblich falsche Dokument aus einem beschriebenen echten Briefbogen des kronprinzlichen Hofmarschall⸗ amtes bestand. Ist also das Dokument nicht echt, dann ist es gewiß, daß das amtliche Brief⸗ papier jenes hohen Hofamtes zu einem frevent⸗ lichen, an Urkundenfälschung grenzenden Miß⸗ brauch verwendet worden ist. Diese Fälschung hätte dann ja auch nicht allein den— manchen Leuten immerhin sympathischen— Erfolg ge⸗ habt, zwei Sozialdemokraten ins Gefängnis zu bringen, sondern sie hätte auch die Hauptschuld an der angeblichen Majestätsbeleidigung, die fast ausschließliche Schuld an der erfolgten Be⸗ leidigung des Hofmarschalls und an der hoch⸗ gradigen Beunruhigung, die diese ganze Affäre zur Folge gehabt hat.
Diese Tatsache kann dem Hofmarschallamte nicht gleichgültig sein. Denn die Angestellten dieses Amtes sind in den peinlichen Verdacht geraten, an diesem seltenen„Spaß“ irgendwie beteiligt zu sein, oder aber eine solche Nach⸗ lässigkeit walten zu lassen, daß die Utensilien des Amtes jedem gefährlichen Mißbrauch offen stehen.— Solange es nicht gelingt, des Diebes habhaft zu werden, der das Briefpapier des Hofmarschallamtes stahl, um auf ihm das Hof⸗ marschallamt beim„Vorwärts“ und damit vor der Oeffentlichkeit zu verleumden, solange bleibt auf den Angestellten des Amtes der Verdacht haften, daß einer von ihnen aus sicherem Ver⸗ steck den vergifteten Pfeil dieser Fälschung abge⸗ schossen habe.
Wie ihm aber immer sein möge, eine Majestätsbeleidigung konnte nur die gewagteste Auslegungskunst aus dem betreffenden Artikel herausdestillieren. Der Kaiser war darin mit keiner Silbe genannt.— Einsichtiger wie die übrige bürgerliche Presse urteilt der in Stutt⸗ gart erscheinende„Thürmer“ über den Prozeß:
„Herr Leid soll groben Unfug verübt und sich der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht haben. Auch die Todfeinde der Sozialdemokratiie haben in dem inkrimierten Artikel keine Spur eines dieser beiden Delikte zu finden vermocht. Von einer Majestätsbeleidigung
könnte selbst dann nicht die Rede sein, wenn behauptet worden wäre, der Kaiser habe den Plan gebilligt... Bleibt der neueste Mär⸗ tyrer der Sozialdemokraten in Haft, dann werden sie bald im Bibelstil zu den Regierungen
sprechen:„Was ihr Leid tatet, wird
euch leid tun.“
Aufreizende Urteile.
Als kürzlich die Frankfurter Volksstimme die Mitteilung brachte, daß von oben herab An⸗ weisung ergangen sei, die sozialdemokratischen Zeitungen sollten einer schärferen staatsanwalt⸗ lichen Prüfung daraufhin unterworfen werden, ob Majestätsbeleidigungen darin enthalten seien, wurde das amtlich bestritten. Ueberblickt man aber die zahlreichen Majestätsbeleidigungspro esse in der letzten Zeit, so muß man zu der Mel nung kommen, daß die Mitteilung der Volks⸗ stimme doch nicht ganz unrichtig war.
Die dritte Strafkammer des Landgerichts Leipzig verurteilte wegen Majestätsbe⸗ leidigung nach mehrstündiger nichtöffentlicher Verhandlung den Redakteur der„Leipziger Volkszeitung“, Lüttich, zusechs, den Redakteur der„Altenburger Volkszeitung“, Hellmann, zu drei und den Redakteur der„Volkszeitung für das Muldental“, Reichstagsabgeordneten Schöpflin, zu vier Monaten Gefängnis. — Die Verurteilung erfolgte wegen einer Notiz, in der mitgeteilt wurde, daß ein in Wien im Spital verstorbener Landstreicher behauptet hatte, Eduard von Battenberg zu heißen und sich ge⸗ rühmt hatte, verwandtschaftliche Beziehungen zum hohenzollernschen Herrscherhause zu haben. Die in der Notiz enthaltenen Angaben stammen aus einer Wiener Polizei⸗Korrespondenz und die Notiz hatte auch in deutschen bürgerlichen Zeitungen gestanden.
Wegen eines Artikels, den die„Leipziger Volkszettung“ über diesen Prozeß brachte, ist nun ein neues Verfahren eingeleitet worden und um den Verfasser zu ermitteln, wurde der Zeugniszwang gegen das gesamte Redak⸗ tions⸗ und Expeditionspersonal des Blattes angedroht. Die Betroffenen wurden sämtlich auf Mittwoch Vormittag von 9—11 Uhr vor⸗ geladen, so daß die Bureaus während dieser Zeit geschlossen bleiben mußten.
Ueber weitere Majestätsbeleidigungsprozesse ist zu berichten:
Die Revision des Redakteurs unseres Königsberger Parteiblattes, der wegen angeblicher Majestätsbeleldigung 3 Monate Gefängnis erhielt, wurde verworfen. Er muß also die 3 Monate absitzen.
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Wegen Majestätsbeleidigung wurde am Sonn⸗ abend der Glasarbeiter Ehren berg aus Rauscha in nichtöffentlicher Sitzung von der Görlitzer Straf⸗ kammer zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt.— Die Zeitungsnachricht, nach welcher jeder Hohenzollern⸗ prinz ein Handwerk lernt, hatte nach den Aussagen mehrerer Zeugen den Angeklagten zu einer objektiv kränkenden Aeußerung über den Kaiser veranlaßt. Er
wurde nach den„Görlitzer Nachrichten“ wegen dieser
Aeußerung von einem Kollegen denunziert. Der Angeklagte war zur Zelt des Vorfalls angetrunken. *
Wegen Majestätsbeleidigung wurde vom Landgericht Dresden die 1849 in Meißen geborene, in Lo m⸗ matzsch wohnhafte Ziegeldeckersehefrau Amalie Marie Borrmeann, geb. Seifert, zu 6 Monaten Gefäng⸗ nis verurteilt. Die Sünderin hatte das Verbrechen begangen im Gespräch mit mehreren Frauen eine Aeuße⸗ rung über den König Georg zu tun, die sich auf die Ermordung des serbischen Königspaares bezog.
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Endlich wird aus Bautzen gemeldet: Der kürzlich mit einem Verweise bestrafte noch nicht 14jährige Schüler Graf wurde von der hiesigen Strafkammer wegen Majestätsbeleidigung nach nichtöffent⸗ licher Verhandlung zu 4 Wochen Gefängnis ver⸗ urteilt.
Das erinnert wirklich an das Zeitalter Nero's! Selbst Kinder, die sich eine vorlaute Redensart erlaubt haben, schickt man wegen „Majestätsbeleidigung“ ins Gefängnis! Hütel eure Zungen! Warnt eure Kinder!—
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Himmelschretende Rechtsprechung! Ein Wahlkrawallprozeß spielte sich in Halber⸗ stadt ab, der auch bezüglich der verhängten
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