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Nr. 47.
Gießen, den 22. November 1903.
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Alte oder neue Haudelsverträge?
Ueber diese Frage schrieb unser Zentralorgan:
Wieer ste miterlebt hat, wird jene Dezembernacht
im Reichstage niemals vergessen. Einer der e Kämpfe, den die Parlamentsgeschichte ennt, ging zu Ende. Der zähe mannhafte Verteidigungskrieg, den eine tapfere Minderheit
um das tägliche Brot des deutschen Volkes geführt hatte, endete nach aufregenden Wechsel⸗ fällen aller Art mit dem Sieg der Gegner. Nicht das Recht hatte das letzte Wort gesprochen,
sondern eidbrüchige Gewalt, und zu Ungeheueres stand auf dem Spiele, als daß die Opposttion,
dem Beispiel des Gegners folgend, den Boden
des. Rechts hätte verlassen mögen.
Weltgeschichtliche Vergeltung, wie ste kein Gott, nur das Volk diktiert, hat dieser Nacht der Niederlage und der Demütigung eine andere folgen lassen, die eine Nacht des Sieges und des Triumphes war. Das war jene Juninacht, da in die Zentralstelle der sozialdemokratischen Partei die Nachrichten von unerhörten Wahl⸗ siegen flatterten, Depeschenboten ein und aus⸗ gingen und der Jubel droben im Saale und drunten im überfüllten Hof des Vorwärts⸗Hauses kein Ende nehmen wollte. Und auch diese Nacht ist unvergeßlich. g
Damals, im Dezember 1902, wollte es so scheinen, als ob nun alles vorüber wäre. Das war eine Täuschung des aufgeregten Tempera⸗ ments, der sich hüben wie drüben nur wenige entziehen konnten.
des Jahres 1902 nichts anders war, als ein Vorspiel, daß mit ihm von den einen nichts gewonnen, den anderen nichts verloren war,
daß die eigentliche und unwiderrufliche Ent⸗
scheidung noch ausstand und noch heute aussteht.
Deer tatsächliche Erfolg, der sich hinter der scheinbaren Niederlage der Zollopposition ver⸗
barg, konnte damals in seiner wirklichen Größe kaum noch erfaßt werden. wesen war, erfuhr man erst aus der offiziellen Wahlschrift der nationalliberalen Partei. Aus
Wie groß er ge⸗
ihr erfuhr man, daß die Mehrheits parteien sich auf den Antrag Kardorffs nicht aus sach⸗ lichen Gründen geeinigt hatten, sondern bloß aus kindischem Trotz. Um die Sozialdemokratie nicht als Triumphator das Kampffeld verlassen zu sehen, hatte man ein Gesetz durchgepeitscht, über dessen vollkommene Unbrauchbarkeit und innere Unmöglichkeit man keinen Augenblick im Zweifel gewesen war. Die sozialdemokratische Auffassung, diese„Waffe“ für den Zollkampf, sei ein Gewehr, das nach rückwärts losgehe, fand in jenem überraschenden nationalliberalen Bekenntnis seine volle Bestätigung; und wenn auch die nationalliberale Parteileitung in der weisen Erkenntnis, daß allzugroße Aufrichtigkeit
on Uebel sei, die kompromittierliche Druckschrift
schleunigst wieder aus dem Verkehr zog, so ließ sich die Enthüllung des Geheimnisses nicht mehr ungeschehen machen.
Der neue Zolltarif ist denn auch bis heute nichts anderes als ein tüchtiges Stück bedruckten Papiers. Er ist nicht in Kraft ge⸗ etzt worden, und wer dem herrschenden Regime einen Selbstmord aus Dummheit zutraut, der
Seitdem ist immer klarer geworden, was ruhigeren Köpfen keinen Augen⸗ blick entgangen war, daß der große Zollkampf
wird auch daran zweifeln müssen, daß er jemals in Kraft gesetzt werden wird. Das Jahr 1904, das„handelspolitische Kometenjahr“, wird be⸗ ginnen, ohne daß in den handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zum Auslande irgend eine tatsächliche Veränderung eingetreten wäre.
Indes läuft mit dem Jahre 1903 die Zeit ab, in der die Staaten durch langfristige Han⸗ delsverträge gebunden waren, und eine Zeit der Ungewißheit beginnt.
Die bestehenden Verträge laufen fort, so⸗ lange sie von keinem der beiden Teile gekündigt werden. Aber die Kündigung kann jetzt in jedem beliebigen Augenblicke erfolgen, und ihre Frist dauert dann nur mehr ein Jahr. Frei⸗ lich ist eine solche Kündigung bisher noch nicht erfolgt, aber weil sie erfolgen kann, müssen die Staaten in erneute Verhandlungen eintreten, um sich gegenseitig vor unliebsamen Ueber⸗ faschungen zu schützen. ö
Wenn also die deutsche Reichsregierung in erneute Verhandlungen mit den Auslandstaaten eingetreten ist, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß neue schlechtere Verträge auf Grund des unsinnigen Kardorff⸗Tarifs abgeschlossen werden können.
Wäre die Regierung wirklich so kopflos, die alten Handelsverträge mit ihren verhältnis⸗ mäßig noch niedrigen Brotzöllen unter allen Umständen aufgeben und neue Verträge nur auf Grund des Kardorff-⸗Tarifs abschließen zu wollen, dann hätte sie diese alten Handels⸗ verträge kündigen und den Kardorff⸗Tarif in Kraft setzen müssen. Das hätte dann zur Folge gehabt, daß ein Jahr nach der Kündigung entweder ein neues, schlechteres Vertragsverhält⸗ nis begonnen hätte, oder aber— wenn ein neuer Vertrag nicht zustande kam— der blanke Kardorff⸗Tarif in seiner ganzen Schönheit zur Anwendung gekommen wäre.
Ein solches Vorgehen würde den Wünschen der Agrarier vollkommen entsprochen haben. Wenn es unmöglich ward, so ist das ein Er⸗ folg der Sozialdemokratie. Mit ihrem neuen Zolltarif darf sich die deutsche Regierung nicht mausig machen; denn so gut wie wir es wissen, weiß es das Ausland eben auch, daß dieser Tarif für niemanden eine so gefährliche Drohung bedeutet, wie für das deutsche Inland selbst. So gut wie wir es wissen, weiß es das Ausland eben auch, daß Deutschland binnen vierzehn Tagen zu Kreuz kriechen müßte, wenn es jemals seinen neuen Tarif als Waffe im Zollkrieg verwenden wollte. Hat doch die nationalliberale Wahlschrift zugestanden, daß dieser Tarif vom deutschen Volke keine vierzehn Tage ertragen werden könnte, sondern zur Hungerrevolte führen müßte.
Trotz allem offiziösen Gerede muß es darum zweifelhaft bleiben, ob es der Regierung über⸗ haupt gelingen wird, auf Grund des neuen Tarifs etwas zustande zu bringen, was Handels⸗ verträgen ähnlich steht, oder ob ste nicht wird froh sein müssen, wenn die alten auf Grund des alten Tarifs abgeschlossenen Verträge verlängert werden. Gelingt es ihr aber wirklich, neue Handelsvertäge zustande zu bringen, die den Wünschen der Agrarter entgegenkommen, dann muß sie bekanntlich erst die Einwilligung des Reichstags dazu haben.
Und so wird die eigentliche Entscheidung
über Deutschlands wirtschaftliche Zukunft erst in diesem neuen Reichstage fallen.
Der Reichstag kann diese neuen Verträge im ganzen annehmen oder im ganzen verwerfen. Nimmt er sie an, dann tritt eben zum festge⸗ setzten Zeitpunkte der neue Zustand ein. Nimmt er sie aber nicht an, was dann?
Da die alten Handelsverträge voraussichtlich nicht gekündigt werden, laufen sie, wenn keine neuen Verträge abgeschlossen werden, einfach weiter fort und können auch wieder für eine längere Frist verlängert werden. Für diesen Fall ginge das ganze Zolltreiben der Junker aus wie das Hornberger Schießen.
Würde die Regierung im Falle einer solchen Ablehnung etwas anderes versuchen, etwa gar, den neuen Zolltarif vertraglos in Kraft setzen, dann müßte sie sich eben auf jenen Erfolg gefaßt machen, der ihr von den Nationalliberalen prophezeit worden ist.
Wenn das deutsche Volk den Kampf um sein tägliches Brot zu einem gedeihlichen Ende führen will, dann muß es in den Ruf ein⸗ stimmen, den die Sozialdemokratie bei den Wahlen erhoben hat und den sie nicht müde werden wird zu wiederholen:
„Fort mit jedem neuen Handelsvertrag, der das Brot stärker belastet, als es bisher belastet worden ist! Fort mit den wucherischen Mini⸗ malzöllen für Getreide!“
Noch ist nichts entschieden, nichts verloren.
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Offiziersehre.
Durch das Gerichtsurteil, welches das Metzer Kriegsgericht gegen den Leutnant Bilse ge⸗ fällt hat, ist dieser aus dem Heere schimpflich ausgestoßen worden, er ist der Ehre nicht mehr würdig, Mitglied des deutschen Offtizierskorps zu sein. Wenn Strafe bloß Vergeltung des zugefügten Schadens sein soll, so ist das Urteil begreiflich, denn das Kriegsgericht ist ein
Klassengericht, noch mehr wie jedes andere
Gericht und es kann nur Recht vom Standpunkt seiner Klasse aus sprechen. Und die Offtzierskaste erscheint ohne Zweifel durch den Roman„Aus einer kleinen Garnison“, den der angeklagte Leutnant veröffentlicht hat, schwer geschädigt. Freilich, der Schaden wäre durch das Buch selbst kaum angerichtet worden; die verfaulte Offtziersgesellschaft einer kleinen Garnisonstadt, die er uns vorführt, war nicht interessant genug, um größeres Aufsehen zu erregen. Ein Roman gilt ja im allgemeinen als Phantasiegebilde. Und selbst der nicht militärfreundliche Leser war geneigt, in der geschilderten Kumpanei von Ehebrechern, Wüstlingen, Soldatenschindern, Strebern, Säufern, Schuldenmachern und deren gleichwertigen Frauen eine poetische Freiheit zu erblicken, die sich der Autor erlaubte, um wie in einem Brennspiegel allerlei Offizierstypen zu sammeln. Aber siehe da! Mitglieder des Offizierskorps der kleinen Garnisonstadt Foihaß klagten, weil sie sich durch den Roman be leidigt fühlten; sie behaupteten, sich in den wenig erfreulichen Typen des Romans wieder zu erkennen, und führten vor Gericht den Nach⸗ weis, daß sie und nur sie gemeint seien. Phantasiegebilde, wie sie natürlich in jedem Roman vorkommen müssen, wurden als„un⸗ wahr“ erwiesen; die Hauptsach en aber erwies


