Ausgabe 
22.2.1903
 
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Nr. 8.

Mitteldentsche Sonntags⸗ Zeitung.

Seite 7.

Christliche Wohltätigkeit.

Vor dem Pppellgerichtshof in Nan ch(Frank⸗ reich) begannen am vorigen Mittwoch die Verhandlungen in dem Prozeß, den Fräulein Marie Lecoanet gegen das Klosterzum guten Hirten an estrengt hat. Die Klägerin verlangt 20,000 Frs. Schadenersatz, weil sie in dem Kloster ihre Gesundheit und ihr Augen⸗ licht eingebüßt hat. In der ersten Instanz wurde sie abgewiesen. Das Appellgericht stieß jedoch diese Eutscheidung um und ordnete eine eingehende Untersuchung darüber an, ob die Angaben der Klägerin über die Zustände im Kloster begründet seien. Die Untersuchung hat nahezu zwei Jahre gedauert, und es sind 65 Zeugen vernommen worden, deren Aussagen vom Vertreter der Klägerin in der Verhandlung vorgebracht werden. Zuerst wurde der Ursprung der Affaire erörtert. Marie Lecoanet hatte bald nach dem Verlust ihrer Gesundheit und ihrer Augen Schadenersatz verlangt, aber sie fand nirgends Gehör. Da trat der Bischof Turinaz von Nancy auf. Er sah, daß die Schwestern zum guten Hirten prächtige Bauten aufführten, und fand doch in dem ihm alljährlich vorgelegten Budget des Klosters nirgends die Mittel dazu verzeichnet. Er ließ das Budget des Klosters durch eine besondere Kommission prüfen und diese fand, daß die dem Bischof vorgelegte Abrechnung falsch war. Der Bischof forschte weiter, und es stellte sich her⸗ aus, daß die Arbeit der jungen Mädchen das Kloster bereichere. Er fand auch, wie er aus⸗ drückte,daß im ganzen Lande kein Arbeitgeber so gottlos ist, seine Ar- beiter und Arbeiterinnen so auszu⸗ beuten, wie die Nonnen die Mädchen behandeln, an denen sie angeblichein Werk der Wohltätigkeit verrichten. Dergute Hirte hat 221 Anstalten, in denen außer 7000 Nonnen oder Schwestern 48000 Arbeiterinnen beschäftigt sind. Ist die schlechte Behandlung der Arbeiterinnen überall die gleiche? Auf diese Frage antwortete der Bischof:Diese Verbrechen werden sicher in allen Häusern des guten Hirten verübt; der klare Beweis dafür liegt darin, daß trotz aller meiner Klagen die Provinzialin und die Generalsuperiorin das Verhalten ihrer Schwestern in Nancy verteidigen und billigen. Der Bischof verklagte die Nonnen in Rom; fünf Erzbischöfe und fünfzehn Bischöfe unterstützen ihn. So wurde die Sache bekannt; der Sozialist Fourniere interpellierte in der Kammer und das Ministerium Waldeck⸗ Rousseau ordnete eine administrative Unter⸗ suchung an, die so viel belastendes Material zu Tage förderte, daß Marte Lecoanet ihren Prozeß beginnen und das Appellgericht die gerichtliche Untersuchung anordnen konnte. Der Vertreter der Klägerin stellte fest, daß die Nonnen in zahlreichen Fällen versuchten, auf die Zeugen einzuwirken, damit sie nichts Un⸗ günstiges aussagten. Das Hauptziel der Nonnen war, möglichst viel Arbeit zu er⸗ zielen. Den Mädchen wurde Arbeit auferlegt, ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit. So mußten z. B. drei Mädchen alle Tage zwei Säcke Mehl von 200 Kilo verbacken, eine Arbeit, die sehr kräftige und geübte Männer erfordert. Der Unterricht wurde vernachlässigt; mau ließ die Mädchen nicht einmal lesen lernen. Den Mädchen wurde mit der Hölle gedroht, wenn sie nicht fleißig wären; Trägheit sei die schwerste Sünde. Außer der Tages⸗ aufgabe wurden auch nochmystische Arbeiten gesordert, aus deren Exlös die Schmückung für Kirchenfeste und Geschenke für die Oberin bestrütien wurden. Die Mädchen taten diese Arbeiten in der kärglichen freien Zeit, während des Essens oder in der Nacht. Diemystischen Arbeiten waren nicht gerade obligatorisch, aber wehe dem der sie nicht tat! Am meisten gefürchtet war dieMutter vom Berge Karmel; idie Zeugen schildern sie als einen wahren Henkersknecht'. Wenn man zu ihr kam,

mußte man niederknieen und den Boden küssen; sso lange sie sprach, mußte man knieen bleiben, und den Schluß machte wieder ein Bodenkuß. DieseMutter verlangte auch, daß die Mädchen ühr beichteten; sie habe dazu, behauptetete sie,

Vollmacht erhalten. Die Nahrung war schlecht, ungenügend und unreinlich. Nicht einmal genug Brod gab es zu essen. Die Folge der Ueberarbeitung und der schlechten Nahrung waren Krankheiten; Blutarmut und Magen⸗ leiden waren häufig. An den Augen litten namentlich die Stickerinnen. Ein Augenarzt wurde nie gerufen; die Nonnen leisteten selbst ärztliche Hilfe, die auch darnach war. Viele Zeugen erzählen den Fall eines Mädchen, das hochgradig schwindsüchtig war. Als es sich kaum mehr aufrecht halten konnte, bat es, sich ins Bett legen zu dürfen; das wurde ihm verweigert; ein anderes Mädchen, das der Kranken Unterstützung lieh, wurde bestraft. In der Nacht darauf starb die Kranke im Schlaf⸗ saale. Als die Mädchen sahen, daß es mit ihr zu Ende ging, liefen sie zu einer Nonne; diese weigerte sich, zu kommen; es sei doch nur Verstellung. Mit der Reinlichkeit im Hause war es ebenso schlecht bestellt. Die Mädchen hatten nicht einmal Waschschüsseln und bekamen niemals Seife; die Füße konnten sie im Sommer alle sechs Wochen und im Winter alle drei Monate waschen. Ein Bad erhielten sie nie. Wir hatten, erzählen mehrere Zeugen,für unsere Reinlichkeit nur einen Wasserkrug mit ein paar Gläsern Wasser drin. Wir wuschen uns indem wir das Wasser über Gesicht und Hände in den Nachttopf laufen ließen. Das viele Waschen, sagten die Nonnen, sei eine Sünde und große Sorge für Reinlichkeit sogar eine Todsünde. Für die geschlechtliche Reinig⸗ ungsbedürfnisse der Mädchen dienten die alten, unbrauchbaren Kleider und Unterröcke; sie wurden alle Viertel- oder Halbjahre gewechselt, und die Mädchen mußten sie in ihren Stroh⸗ säcken verbergen, wo sie trocknen konnten. Um die fleißigeren Mädchen im Kloster zu behalten, wendeten die Nonnen alle möglichen Mittel und sogar die Klausur an. In Bezug auf einen besonderen Fall wies der Vertreter der Klägerin nach, daß Marie Lecoanet durch über mäßige Anstrengung und Mangel an genügender Nahrung die Gesundheit und ihr Augenlicht verloren habe. Im Anschluß daran kritisierte er die Kontre⸗Enquete, die Aussagen der Ent⸗ lastungszeuginnen, die von den Nonnen gestellt worden sind. Er zeigte, daß diese Aussagen vereinbart sind, denn sie behaupten alle, die Augenkrankheit der Marie Lecoanet käme von ihren Skropheln her, während doch die Sach verständigen festgestellt haben, daß sie keine Spur von Skropheln aufweise. Auch die Form der Aussagen ist stereotyp; die Zeuginnen brauchen fast alle den ungewöhnlichen Ausdruck J'attribue, wenn sie sagen wollen, welcher Ursache sie die Augenkrankheit der Marie Lecoanet zuschreiben.

Kastraten am Hofe des Papstes.

Die BerlinerVolksztg. brachte vor einiger Zeit die Mitteilung, der Papst lasse in stiller Duldung Söhne armer Leute aus der Hefe des päpstlichen Rom kastrieren und dadurch lebenslänglich seelisch tief unglücklich machen, und zwar nur zu dem Zwecke, um sich von 40 Erwachsenen eine Hymne im hohen Sopran vorkrähen zu lassen. Wie alle die Klerisei kompromittierenden Nachrichten, so wird natür lich auch diese dementiert.Es ist durchaus unrichtig, schreibt die frommeGermania, daß auf Veranlassung oder auch nur mit Billigung des Papstes solche Verstümmelungen vorgenommen werden. Für diese Unsitte, die in Italien leider noch nicht ganz ausgerottet werden konnte(2), ist nicht die Kirche, sondern sind nur die Eltern der Sänger oder diese selbst verantwortlich. Insbesondere Papst Leo XIII. mißbilligt entschieden diese Unsitte, deren völlige Abschaffung bisher teils an dem Unverstande des Volkes, teils an dem hart⸗ näckigen Widerstande der Dirigenten, die als hervorragende Künstler sehr empfindlich auf ihre Unabhängigkeit bedacht sind(sic!, schei⸗ terte. Die Theologen verwerfen die Verstümme⸗ lung mit aller Entschiedenheit. Daß solche Verstümmelungen vorgenommen werden, wird zugegebe:; das ultramoutane Blatt sucht die

geradezu barbarische Unsttte nur zu beschönigen. Zur Abstellung dieser scheußlichen Türkensttte sollen die Päpste, die sich so meisterhaft auf die Ausrottung der Ketzer verstanden haben, mit Rücksicht auf dieUnabhängigkeit der Dirigenten ihrerhimmlischen Kapelle zu schwach gewesen sein? Nun, um die Wende des 18. Jahrhunderts, als der Kirchenstaat der Päpste der französischen Okkupation unter⸗ lag, hatte Napoleon J. den barbarischen Brauch verboten und er blieb abgeschafft, bis die Päpste wieder in den Besitz des Kirchenstaates gelangten. Geradezu unqualifizierbar ist die Behauptung, daß die armen Eltern oder gar die unmündigen Knaben, an denen das Verbrechen begangen wird, die Verantwortung zu tragen hätten. Die Eltern würden in ihrem angeblichenUn⸗ verstande ihre Söhne nicht um ihrer Stimmen willen in barbarischer Weise verstümmeln lassen, wenn der Papst die Verstümmelten nicht mehr als Sänger beschäftigte. Unwahr ist, daß die Theologen die Verstümmelungmit aller Ent⸗ schiedenheit verwerfen. Wenn das der Fall gewesen wäre, wie hätte sich dann das Verbrechen bis zum seligen Ende des Kirchenstaates er⸗ halten können? Nein, gerade die Lehren der Theologen, die sich an die Praxis in Rom hielten, haben die Barbarei konserviert. Der Jesuit Tamburini, eine der ersten Autoritäten der älteren Schule, lehrt:Für die Erlaubt⸗ heit der Entmannung spricht der hinreichende Grund, die schönen Stimmen in der Kirche zu erhalten, damit sie das Lob Gottes singen.

Auch einbauernfreundlicher Graf.

In Burgfarrnbach, einem kleinen, in Mittelfranken belegenen Dorfe, unweit von Fürth, hat ein Graf Pückler sein Schloß stehen. Dieser Edle brauchte Geld, wie so mancher seiner Kollegen und deshalb etablirte er eineSparkasse für umwohnende Bauern, Handwerksmeister und sonstige von ihrem Geldüberfluß geplagte Leute. Um diese an sich heranzuziehen, möglichst vielen dieWohltat zukommen zu lassen, verzinste er die eingezahlten Kapitalien mit pt., während Banken und städtische Sparkassen der Umgegend nur 3 pgt. zahlten. Es fanden sich auch genug, welche sich es zur Ehre rechneten, ihre Erspar⸗ nisse dem Herrn Grafen auszuhändigen, so daß auf diese Weise Millionen, davon 11 Million allein aus der nächsten Umgegend von Burgfarrubachauf's Schloß getragen wurden. Nunmehr hat sich herausgestellt, daß das Geld so gut wie verloren ist. Der Herr Graf lesiedirt aber immer noch auf seinem Schloß.

Die sparsamen Mittelstandsleute haben gar keine Aussicht, wieder zu ihrem Gelde zu kommen, denn die Besitzung des Grafen ist ein Fidei⸗ kommiß und ist so dem edlen Herrn durch standesherrliche Vorrechte als unantastbar gesichert. Er wird also auch in Zukunft noch anständig zu leben haben, wenn ihm die Bürgerlichen auch nichts mehr pumpen sollten; aber eine Reihe kleiner Leute ist an den Bettelstab gebracht. Sollte sich denn der Staatsanwalt nicht für den Herrn Grafen interessieren?

Humoristisches.

Nach dem Wohltätigkeitsfest. A.:Heut' Nacht hab' ich einen betrunkenen Herrn im Schnee ge⸗ funden und heimgeschaft. B.:Was hat er dir denn geschenkt? A.:Einen Sektpfropfen.

(Simpl.)

Geschichtskalender.

22. Februar. 1848; Revolution in Frankreich gegen Louis Philipp. 1840: August Bebel,*.

23. 1889: Löbtauer Zuchthausurteil vor dem Reichstag. 1898: Urteil im Zolaprozeß, Paris.

24. 1892: Rede Wilhelm II.:Nörgler sollen den Staub von den Pantoffeln schütteln,

25. 1634: Wallenstein ermordet. Essex geköpft.

26. 1901: Minister⸗Hinrichtung in Pekingz

27. 1900: Burengeneral ronje gefangen.

28. Wilhelm II. Depesche:Christlich⸗sozial ist Unsinn.

1601: Graf

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