Ausgabe 
19.7.1903
 
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Seite 2.

Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.

Nr. 29.

250000 mehr auf als 1898. Auch die Frei⸗ sinnige Vereinigung erzielte zirka 50 000 Zu⸗ nahme. Dagegen berzeichren die Konservativen, wenn man die Reichs partei dazu rechnet, einigen Rückgang, noch größeren die Freis. Volkspartei und die Antisemiten.

Vergleiche.

Unser Zentralorgan veröffentlichte eine Zu⸗ schrift von fachmännischer Seite zum Fall Hüssener, durch welche die deutsche Gerechtigkeit illustriert wird. Es heißt dort:

Das Urteil im Fall Hüssener wird erst so recht zu einer Anklage gegen das preußische Militärsystem, wenn man damit andere Urteile, die bei Verfehlungen von Soldaten gefällt wurden, vergleicht... Im Februar dieses Jahres standen der Gefreite Daniel und der Dragoner Menne vom oldenburgischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 19 vor dem Kriegsgericht der 19. Diviston. Sie hatten in der Sylvesternacht über den Durst getrunken und infolgedessen in der Kaserne einen großen Lärm verursacht. Als Unteroffiziere ihnen befahlen, ruhig zu sein und sich zu Bett zu legen, erklärten sie, es könne sie niemand ins Bett schicken. Das Ge⸗ richt sah in ihren Verfehlungen einen militäri⸗ schen Aufruhr und verurteilte Daniel zu fünf Jahren sechs Monaten, Menne zu fünf Jahren zehn Monaten Gefängnis.

Vom Kriegsgericht der 3. bayrischen Division wurden im ersten Quartal dieses Jahres zwei Rekruten Namens Philipp und Langknecht wegen Fahnenflucht zu 1 Jahr sechs Mo naten Gefängnis verurteilt. Warum aber hatten sie der Kaserne den Rücken gekehrt? Weil sie schmählich mißhandelt worden waren. Und trotzdem die hohe Strafe!

Ende Mai hatte sich vor dem Kriegsgericht der 8. Division der Kürassier Hinze ebenfalls wegen Desertion zu verantworten. Auch er war durch Mißhandlungen förmlich zur Fahnen⸗ flucht getrieben worden. Ungeachtet dieses Umstandes erhielt er sieben Monate Ge⸗ fängnis.

Die gleiche Strafe traf den Düsseldorfer Ulanen Ewers, der sich den Mißhandlungen, mit denen ihn ein Sergeant traktierte, durch die Flucht entzog.

Weiter hatte sich am 6. April vor dem

Breslauer Kriegsgericht der Musketier Koy zu verantworten. Er hatte dem Unteroffizier Bleul, der ihn ins Gesicht schlug, zu Boden warf und mit dem Fuße stieß, bei der Abwehr der Miß⸗ handlungen einen Schlag versetzt. Dafür wurde er zu sechs Monaten Gefängnis ver⸗ urteilt. Endlich sei noch an die Landwehrleute er⸗ innert, die sich anläßlich eines Bahntransportes weigerten, in einem Viehwagen Platz zu nehmen, und dann eine telegraphische Beschwerde an den Kaiser Wilhelm den Ersten sandten. Sieben Jahre wurden sie deswegen ins Zuchthaus gesperrt!

Ein Strafgesetzbuch, das solche Urteile er⸗ möglicht, gleicht einem Januskopf, der auf der einen Seite das Gesicht einer gütig und nach⸗ sichtig lächelnden Frau, auf der andern ein furchtbares Medusenantlitz zeigt.

Zum Hüssener⸗Prozesß wird berichtet, daß der Gerichtsherr, Admiral Köster, Revision gegen das Urteil des Ober⸗ kriegsgerichts angemeldet habe. Ob das Rechts⸗ mittel Erfolg hat, bleibt natürlich abzuwarten; die Revision ist nur begründet, wenn das Gesetz verletzt ist. Eine nochmalige Prüfung des Tatbestandes erfolgt nicht. Wir bezweifeln, 10 58 Mörder eine schärfere Strafe zudiktiert ird.

Streikende Arbeiter vor Gericht.

Gegen die zweite Gruppe der wegen der Streiktumulte angeklagten Arbeiter in Bro m⸗ berg ist nun auch das Urteil gefällt worden, ein Urteil, das jeden rechtlich denkenden Menschen empören muß. Vierzehn Jahre Zuchthaus, siebzehn Jahre Gefängnis, verteilt auf dreizehn Verurteilte, dieRädelsführer Orlinski und Dahms auf je 5 Jahre, der des Steinewerfens überführte Zimmerer Spielmann auf 4 Jahre

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dem Zuchthaus überliefert, alle drei unter Polizei ⸗Aufsicht gestellt, das heißt, daß sie auch nach ihrer Entlassung aus dem Kerker die größten Schwierigkeiten haben werden, wieder ehrliche Arbeit zu finden, vermutlich nie wieder dazu kommen werden.

Sogar den weniger Beteiligten wurden un⸗ erhörte Strafen zudiktiert. So erhielt der bis⸗ her völlig unbescholtene Mathias, den die Geschworenen eines Steinwurfs überführt ge⸗ halten, bei dem sie aber mildernde Umstände angenommen hatten, trotz der günstigsten Zeug nisse seiner Arbeitgeber, drei Jahre Ge⸗ fängnis, sechsmal so viel, als nach dem ohnehin harten Gesetz notwendig gewesen wäre. Dazu Ehrverlust von vier Jahren für eine der Erregung des Moments entsprungene Tat, die keinen Schaden angerichtet hatte. Und andere Angeklagte, die nur unter der erregten Menge gesehen worden waren, jedoch ohne Gewalttaten zu begehen, jeder mit mindestens einem Jahre Gefängnis bestraft, darunter der Polier Zacharias, ein fünfzigzähriger, bis zum Tage der Tat nie bestrafter Mann. Jast alle Angeklagten sind Familienväter. Ein grauen⸗ haftes Resultat!

Um was es sich handelte, haben wir schon in der vorigen Nummer angedeutet. Man verweigert Arbeitern bescheidene Forderungen, man holt lohndrückende Ausländer herbei, man geleitet diese Leute mit blankgezogenen Poltizei⸗ säbeln durch die Straßen; wenn es dann zur Menschenansammlung und zu scharfen Worten kommt, haut die Polizei ein und Dutzende unglücklicher Arbeiter, die sich das nicht ruhig gefallen lassen, werden wegen Landfriedensbruchs auf die Anklagebank gebracht und zu ungeheuer harten Strafen verurteilt, namenloses Unglück wird über zahlreiche arme Familien gebracht.

Hüssener, der Fähnrich, der ein Menschen⸗ leben leichtfertig vernichtet zwei Jahre ehren⸗ volle Haft auf der Festung! Arbeiter, die vielleicht straffällig sind, aber kein Menschenleben vernichtet, keine Körperverletzung begangen haben, auf Jahre ins Gefängnis und ins Zucht⸗ haus! So will es der heutige Staat der Sozialreform, der Gerechtigkeit!

Wer vernichtet den Mittelstand?

Die Brauindustrie in Thüringen ist im letzten Jahrzehnt von 1000 auf 646 Betriebe zurückgegangen. Davon fallen allein 323, das ist ein Drittel aller vorhandenen Brauereien, auf das Land. Die gesamte Biererzeugung stieg dagegen trotzdem in diesen zehn Jahren von 2 138 538 hl auf 2 633 053 hl, also um 493 515 hl. Ein sprechender Beweis ist die Konzentration des industriellen Betriebes. Die Kleinindustrie wird durch die bei weitem leistungsfähigere Großindustrie rücksichtslos aufgesogen. Und die patentiertenMittelstandsretter wollen dies fortdauernd leugnen und behaupten: Die Sozialdemokratie vernichtet den Mittelstand! Da hat die Sozialdemokratie wohl die 354 Brauereien aufgefressen? Und wie mit den Bierbrauereien, so ist es mit den Brennereien und mit den Betrieben in anderen Industrien.

Was die Gegner sagen.

Das angesehenste Zentrumsblatt, dieKöln. Volkszeitung, schließt eine Wahlbetrachtung mit folgenden Worten:

Die Sozialdemokraten dürfen sich mit Recht rühmen, daß ihre Abgeordneten, wie überhaupt alle in der Parteibewegung stehen⸗ den Personen, einen ungewöhnlichen Fleiß entwickeln und von Partei wegen recht kräftig herangeholt werden. Andere Parteien könnten und sollten sich ein Beispiel daran nehmen.

Das ist ja sehr freundlich! Allerdings wird diese günstige Beurteilung nicht lange vor⸗ halten. Wie sie es früher schon getan, werden jene Leute vom Zentrum, wenns ihnen gutdünkt und für ihre Zwecke geeignet erscheint, die sozial⸗ demokr. Agitatoren als Faulenzer, die sich von Arbeitergroschen mästen, bezeichnen.

Der König als Rächer.

Kürzlich wurde die DresdenerRun dschau, ein bürgerliches Blatt,

wegen Majestäts⸗

beleidigung beschlagnahmt und der Redakteur verhaftet. Die Beschlagnahme erfolgte an⸗ geblich wegen zweier Artikel, in deren einem mitgeteilt war, daß eine arme Witwe, die mit ihren fünf Kindern in bitterster Not lebte, an die Prinzessin Mathilde eine Bittschrift ge⸗ richtet und zur Konfirmation eines Sohnes von der Hofkassenexpedition 3 Mark erhalten habe; in dem anderen wurde in Form eines Märchens die Affäre der Kronprinzessin behandelt.

Da ist die Dresdener Rundschau auf einen kuriosen Einfall gekommen, um feststellen zu lassen, ob in dem fraglichen Artikel eine Moje⸗ stätsbeleidigung enthalten ist. Der Verlag richtete nämlich, nachdem er von verschiedenen Juristen das Gutachten erhalten hatte, daß keiner der beiden Artikel ein strafrechtliches Vorgehen rechtfertige, an den König ein Schreiben, in dem dieallerhöchste Entscheidung selbst darüber angerufen wird, ob der König sich durch die von unbeteiligten Juristen für unver⸗ fänglich erklärten Artikel überhaupt beleidigt und verletzt fühle. i

Dem Verlage wurde darauf vom Justiz⸗ minister geantwortet, der König habe zu be⸗ stimmen geruht, daß wegen der dem Redak⸗ teur Peters beigemessenen Majestätsbeleidigung und wegen Beleidigung der Prinzessin Straf⸗ verfolgung eintreten solle. 1

Ein Strafantrag braucht bei Majestäts⸗ beleidigungen nicht gestellt zu werden, die Verfolgung kann durch den Staatsanwalt ohne Weiteres eingeleitet werden.

In diesem Falle dringt der König von Sachsen selbst auf die Bestrafung derer, die vielleicht im Eifer des politischen Kampfes einmal die vom Gesetze gesteckten Grenzen über⸗ schritten haben. Wohlgemerkt, selbst Juristen hielten keine Beleidigung für vorliegend! Der König wird damit kaum seine Beliebtheit beim Volke erhöhen, im Gegenteil werden solche mit Zustimmung des Königs eingeleitete Prozesse nur dazu beitragen, die in Sachsen herrschende Mißstimmung gegen die bestehenden Zustände noch zu verschärfen.

Wahlen und Wahlrecht in Sachsen.

Wie die Preßorgane der sächsischen Regie⸗ rung vernehmen lassen, beabsichtigt dieselbe, eine Aenderung des Wahlgesetzes vorzuschlagen. Vielleicht sieht sich die Regierung unter dem Eindrucke des 16. Juni veranlaßt, das über die Wahlentrechtung empörte Volk einigermaßen zu beruhigen; es ist aber bei dieserReform nichts als Flickarbeit zu erwarten, keines⸗ falls will man das Dreiklassenwahlrecht auf⸗ geben. Unterdessen haben unsere Genossen in Sachsen mit einem energischen Aufruf an das Volk die Landtagswahlbewegung eingeleitet. Mit Entschiedenheit fordert der Aufruf zum

Kampf gegen die Wahlentrechtung auf und

schließt: Die im Herbste bevorstehenden Land⸗ tagswahlen müssen von Neuem den Protest des Volkes machtvoll zum Ausdruck bringen! Keine Ruhe dem Feind, der das Volk im Un⸗ recht erstickt!

Ausland. Die Gemeinderatswahlen in Holland

haben in den letzten Tagen stattgefunden. Sie vollzogen sich unter keinen günstigen Umständen für die Sozialdemokratie und es war von vorn⸗ herein anzunehmen, daß sie keine großen Er⸗ oberungen machen würde. So ist es auch ge⸗ kommen. Das Wahlgesetz schließt die meisten Arbeiter vom Wahlrecht aus, nur derjenige ist Gemeinderatswähler, welcher direkte Steuern zahlt. Die Wählerschaft ist also über wiegend bürgerlich. Und die Kleinbürger, ole auch die kleinen Beamten und selbst viele Arbeiter sind von der Aprilbewegung mit dem General⸗ streik sehr abgeschreckt, während die übergroße Mehrheit der Bürger die Politik der gegen⸗ wärtigen Regierung bewundert und in Dr. Kuyper denstarken Mann anbetet. Natürlich zogen die bürgerlichen Parteien stets mit ver⸗ einten Kräften gegen unsere Genossen zu Felde, so daß nur vereinzelt sozialdemokratische Kan⸗ didaten gewählt wurden. Aber fast überall stieg die Stimmenzahl ganz bedeutend, ein