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Nr. 33.
Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 7.
heit geübt wurde. Er glich ein wenig jenen berühmten Königen, die sich für den Mittelpunkt der Welt halten, in Wahrheit aber große Brummkäfer sind, deren Bewegungen ein ge⸗ schickter Kanzler mit Hilfe eines geheimnisvollen Fadens unbemerkt zu leiten weiß.
Der Wachtmeister spielte im Reiche des Schmiedes den klugen Kanzler; Lenchen über⸗ nahm die Rolle des Fadens.
Kein geringes Hindernis für diese staats⸗ männische Tätigkeit der beiden Vertrauten bildete indes der Hochmut des Schmiedes. Unter dem Dache, das die Banknoten aus dem Wunderschrank des Herrn Thomas Seebald so fürsorglich gedeckt hatten, dünkte er sich der vornehme Meister eines Handwerks zu sein, der gelegentlich einen geringschätzigen Seitenblick auf diejenigen seiner Nächsten tun mochte, welche ein solches Dach nicht besaßen. In dem Lande, wo er lebte und wo der Wunderschrank des Herrn Thomas Seebald stand, nannte man dies„die Würde, die der Besitz verleiht.“ In dem Maße aber, ls dieser Besitz zu dem morschen Häuschen am braunen Dorfwege zu⸗ sammenschrumpfte, nahm auch jene Würde ab.
Nicht aber der Stolz des Meisters. Denn er gehörte zu jenen vornehmen Menschen des deutschen Vaterlandes, die einer unserer be⸗ rühmten Dichter erfunden hat.
„Ich setz' mich lieber auf die nackte Erde
Als auf den Stuhl des Bauern; trinke lieber
Aus hohler Hand als aus dem Napf des Knechts,
Und such' mir lieber Beeren für den Hunger,
Als daß ich schwelge, wo der Bettler zecht!“
Nun hat die Welt die sonderbare Gewohn⸗ heit, über die Anschauungen der berühmten Dichter und die Bedürfnisse der vornehmen Menschen achtlos hinwegzuschreiten. Im Frost⸗ hauche des heimatlichen Winters erfrieren die Beeren des Waldes, und der große Fortschritt der Gegenwart macht die Zechgelage der Bettler zu einer sehr seltenen Erscheinung.
Hier kam die Welt dem Wachtmeister zur Hilfe. Der alte Reußer war ein geschickter Regisseur. Er stellte seinen hochmutskranken Freund mitten in das große Theater, auf dem das Lustspiel vor sich geht, das den erhabenen Inhalt unserer Zeit ausmacht. Der Schmied überzeugte sich bald, daß er in diesem Stücke dieselbe Figur spielte, wie der Bauer, dessen Stuhl er verschmähen wollte, oder der Knecht, dessen erquickender Napf er von sich wies.
(Fortsetzung folgt).
Ueber die Ehe.
Italien kennt die gesetzliche Ehescheidung noch nicht; es herrscht im Lande der Orangen und Pfaffen noch das kirchliche Dogma von der Unlösbarkeit der Ehe. Ministerpräsident Zanardelli ist nun willens, durch Staatsgesetz die Ehescheidung zu ermöglichen. Darüber sind die Klerikalen gewaltig empört; ihre Organe künden der Regterung die schärfste Opposttion an, denn ein Chescheidungsgesetz entkleide die Ehe ihres„göttlichen“ Charakters und zeuge vom„Geiste der Gottlosigkeit“.
Es ist erinnerlich, daß auch die Frommen in Deutschland vor dreißig Jahren ein gewaltiges Lärmen anhoben, als die Zivilehe eingeführt und dadurch die Ehe aus einer kirchlichen zu einer staatlichen Einrichtung gemacht werden sollte. Die Zivilehe, so behaupteten sie, sei ein „Verbrechen wider Gott“; in der Einehe (Monogamie) habe„Gott“ der Menschheit die sittliche Grundlage verliehen.
Dieser Auffassung tritt der berühmte Rechts⸗ lehrer Rudolf v. Ihering in seiner Vorgeschichte der Indo⸗Europäer, viertes Buch, entgegen. Das Hamb. Echo führt aus dem Werke folgende Erörterungen über den Ursprung der Einehe an:
Das arische Muttervolk kannte die mono⸗ gamische Form der Ehe, also der Einehe, nicht als Regel; Polygamie(Vielweiberei) war ge⸗ stattet und bei Fürsten und Vornehmen in Uebung, die allein in der Lage waren, sich den Luxus zu erlauben, mehrere Frauen zu halten, während die Mittel des geringen Mannes dazu nicht ausreichten. Mit den Verhältnissen der Wanderung, in die das Muttervolk eintrat,
wurde die Vielweiberei unvereinbar. Hier sorgte
nicht jeder Einzelne für stch und die Seinen, sondern die Sorge für das Verpflegungswesen
war eine gemeinsame Angelegenheit. Mehrere Frauen zu halten, hätte unter diesen Umständen bedeutet, einen Luxus auf Kosten des Gemein⸗ wesens treiben. Eine Vielweiberei in den Zeiten der Wanderung hat nicht existiert, weil sie nicht hat existieren können.
Ihering hat damit eine kulturgeschichtliche Tatsache allerersten Ranges festgestellt: der Zusammenhang zwischen der monogamischen Form der Che und der Wanderung der Indo⸗ europäer. Der Arier war Polygame, der Indoeuropäer wurde Monogame. Der Ueber⸗ gang von der Polygamie zur Monogamie, von der Vielweiberei zur Einehe, erfolgte während der Periode der Wanderung. Auf diese Weise wurde Europa der Mutterboden der Monogamie.
Damit mag die Bedeutung, welche die Tat⸗ sache für den Kulturhistoriker hat, erschöpft sein; aber der Ethiker kann und soll ihr noch etwas Anderes entnehmen; die Erkenntnis, daß die als eine der Grundformen des sittlichen Daseins der Menschheit gepriesene monogamische Form der Ehe nicht durch sittliche Erwägungen in's Leben gerufen wurde, sondern durch die zwin⸗ gende Kraft äußerer Verhältnisse. Mit dem Glauben an die Rechtmäßigkeit der Vielweiberei verließ der Indoeuropäer seine Heimat; der Grund, daß er sie mit der Einehe vertauschte,
kann also nicht auf ein sittliches Bedenken gegen,
sie, nicht auf das sittigende Walten eines Gottes, sondern lediglich auf die nachgewiesene praktische Unmöglichkeit während der Wanderung zurück⸗ geführt werden.„Die Monogamie“, sagt Ihe⸗ ring,„verdankt ihre Einführung nicht stttlichen, sondern praktischen Motiven; erst die Gewohn⸗ heit und das lange Bestehen hat den Umschlag des ursprünglich Nichtsittlichen in das Sittliche zur Folge gehabt. Es ist derselbe Vorgang, der auch für das Religiöse nachgewiesen ist und der bei allen sittlichen Normen im weitesten Sinne des Wortes(Recht, Moral, Sitte) ohne Ausnahme sich wiederholt. Praktische Motive haben sie alle in's Leben gerufen. Haben ste sich der gesellschaftlichen Ordnung eingegliedert, so geraten die praktischen Motive in Vergessen⸗ heit und die„sittliche Idee“ gibt sie als ihre Kinder aus.“
So ist die Ehe entstanden, welche theologische Spekulation als„von Gott geordnet“ bezeichnet.
Wie viele seiner Vorgänger, so hat auch der gegenwärtige Papst Leo XIII. in Rund⸗ schreiben sich gegen die„gottlosen Gesetze“, die Zivilehegesetze, die Gesetze betreffend die Ehe⸗ scheidung usw. ausgesprochen, welche„alle Ehr⸗ furcht vor der Heiligkeit der Ehe“ verletzen und die„christliche Ehe“ vernichten. Die Zivilehe hat Leo XIII. wie Pius IX. als ein„schmäh⸗ liches und fluchwürdiges Konkubinat“ bezeichnet. Und die klerikale Presse wiederholt, auch bet uns in Deutschland, beständig diese„Verächtlich⸗ machung einer staatlichen Einrichtung“, um darzulegen, daß nur die Kirche berufen sei, eine Ehe mit rechtsgiltiger Wirkung zu schließen. Bis jetzt ist aber noch nicht bekannt geworden, daß ein Staatsanwalt gegen die klerikale Presse auf Grund des§ 131(Verächtlichmachung von Staats einrichtungen) eingeschritten ist, wie er es unlängst gegen unser Hallenser Parteiblatt anläßlich einer Kritik des Heerwesens getan hat.
Die protestantischen Orthodoxen teilen im allgemeinen den Standpunkt der Ultramontanen. Wo es gilt, die Herrschaft der Pfafferei über Staat und Volk zu verfechten, da sehen wir diese frommen Elemente, die sonst konfessionell sich grimmig befehden, in schönster Harmonie. Im Punkte der Ehe und der Eheschließung lassen die evangelischen Dunkelmänner ihren Luther nicht gelten. Diesem war die Ehe⸗ schließung nichts anderes als ein„weltlich Geschäft“, ein persönlicher und bürgerlicher Akt, um den die Kirche sich gar nicht zu bekümmern hat. In seiner Predigt vom ehelichen Leben sagt er:„Darum wisse, daß die Ehe ein äußer⸗ lich Ding ist, wie andere weltliche Hantierung“. Die lächerliche Phra er„christlichen Ehe“ tut er ab mit den 2„Wie ich nun mag mit einem Heiden, J Türken, Ketzer essen, trinken, schlafen,,, laufen, reden und handeln, also mac auch mit ihm ehelich
werden und bleiben. Und kehre Dich nicht an der Narren Gesetze, die solches verbieten.“
In dieser Lehre Luthers begreift sich das vom religiösen Dogma losgelöste Eherecht, das der blöde theologische Fanatismus ein„unsttt⸗ liches“ nennt. Wegen dieser Lehre ist Luther von katholischer Seite angegriffen worden als „Frevler am Grundwesen der christlichen Familie.“
Auch in der katholischen Kirche war früher der rein zivilrechtliche Charakter der Ehe an⸗ erkannt. Bis zur Reformation bezw. bis zum Konzil von Trient, also ganze 1500 Jahre, war die Beteiligung der Kirche oder der Geist⸗ lichkeit bei der Eheschließung durchaus nicht geboten. Erst durch das Tridentinische Konzil wurden einerseits diejenigen Ehen, welche ohne Kirche und Geistlichen geschlossen wurden und vielfach geheim blieben, für ungiltig erklärt; andererseits wurde festgesetzt, daß in Zukunft nur solche Ehen giltig sein sollen, welche in Gegenwart des Pfarrers und wenigstens zweier Zeugen eingegangen würden. Nach dieser Be⸗ stimmung ist der Geistliche nur der hauptsäch⸗ lichste Zeuge, nicht der Kultusbeamte, welcher das sogenannte„Sakrament“ spendet; die Brautleute selbst schließen die Ehe; daß der Geistliche sie segnet, ist völlig nebensächlich.
Die pfäffische Anmaßung, daß der Geistliche es ist, der die Ehe schließt, daß erst durch seinen „Segen“ und sonstige Kultushandlungen die Ehe mit rechtlicher Wirkung zu Stande kommt, hat sich erst später geltend gemacht. Als im Jahre 1848 die Frankfurter„Grundrechte“ die Einführung der obligatorischen Zivilehe ver⸗ langten, versammelten sich die deutschen und deutsch⸗österreichischen Bischöse in Würzburg zur Beratung darüber, ob ein Protest der kirchlichen Autoritäten gegen diese Forderung geboten sei. Das Epfskopat verneinte diese Frage und verzichtete ausdrücklich auf jede Verwahrung. Vier Jahre später, 1852, schleu⸗ derte Papst Pius IX. seinen Fluch gegen die Zivilehe. Und seitdem hat die pfäffische Hetze gegen jede vernünftige Reform der Eheschließung und des Eherechtes beständig zugenommen. Dieser Unfug kann allerdings nicht verhindern, daß die willkürliche Verquickung der Ehe mit theologischen Dogmen und kirchlichen Interessen immer mehr gelöst wird.
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Humoristisches.
Der besorgte Landesvater. Ferdinand (zu seinen Bulgaren): Kinder, ich muß jetzt notwendig eine kleine Reise machen. Verlegt mir aber ja nicht etwa den Hausschlüssel, damit ich wieder herein kann, wenn ich zurückkomme!
Serenissimus:„Das Zusammentreffen mit un⸗ gedienten Leuten ist mir immer ein Greuel. Habe nie Anknüpfung für Gespräch; kann nicht fragen, wo gedient.“
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Geschichtskalender.
16. August. 1891: Internationaler Arbeiter⸗ Kongreß in Brüssel. 1809: Stiftung der Universität Berlin.
17. 1901: Bankschwindler Terlinden in Amerika verhaftet.
18. 1895: Wilhelm II. Rede an die Veteranen zum Kampf gegen den Umsturz.
19. 1901: Rückkehr der Chinatruppen. Soz.⸗dem. Einigungskongreß in Gotha.
20. 1901: Todesurteil im Krosigk⸗Prozeß in Gumbinnen. 1880: Soz.⸗Kongreß auf Schloß Wyden. 1854: F. W. Schelling, Philosoph, f.
21. 1838: A. v. Chamisso, Dichter, F.
22. 1901: Arbeiterkongreß in Kopenhagen. 1864: Abschluß der Genfer Konvention zum Schutze der Kriegs⸗ Verwundeten. 1850: Nikolaus Lenau, Dichter, f.
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Marktberichte.
Auf dem Wochenmarkte in Gießen kosteten am 11. August: Butter per Pfd. Mk. 1,00— 1,20, Hühnereier 2 St. 13— 15 Pfg., Enteneier 1 St. 0—0 Pfg., Gänseeier 1 St. 12— 13 Pfg., Käse pr St. 5—8 Pfg., Käsematte 2 St. 5—6 Pfg., Erbsen per Liter 21 Pfg., Linsen per Liter 32 Pfg., Kartoffeln per 100 Kilo 10,00- 10,50 Mk., Zwiebeln per Ztr. Mk. 8,00 8,50, Milch per Liter 18 Pfg., Tauben per Paar Mt. 0,75 bis 0,90, Hühner per St. Mk. 1,20—1,80, Hahnen per St. Mk. 0,65— 1,00, Enten per St. Mk. 1,70 bis 2,00, Gänse per Pfd. 54— 60 Pfg.
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