Ausgabe 
15.2.1903
 
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Nr. 7.

Mitteldentsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 7.

Sozialismus und Strafe.

Ueber dieses interessante Thema sprach un⸗ längst der sozialdemokratische Reichstagsabge⸗ ordnete und Rechtsanwalt Hugo Haase in einer Königsberger Frauenversammlung. Wir ent⸗ nehmen dem Berichte der Königsberger Volks⸗ zeitung das Folgeade hierüber:

Hat der Staat überhaupt ein Recht, zu strafen? Das wird den Meisten wohl als selbstverständlich erschienen sein. Zwei Fragen entstehen für uns: wird die Strafe im Zukunfts⸗ staat entbehrlich sein? und zweitens, müssen wir in der gegenwärtigen Gesellschaft die Beseitigung der Strafe verlangen? Die Be⸗ rechtigung der Strafe wird auf verschiedene Weise begründet. Früher glaubte man allge⸗ mein, daß durch Abschreckung das Verbrechen verhütet werde. Deshalb wandte man recht schwere und grausame Strafen an. Im Mittel⸗ alter waren die Strafen entsetzlich grausam. Man goß den Verbrechern glühendes Blei in die Ohren; der zum Tode Verurteilte wurde gerädert oder auch auf einer Kuhhaut zur Richtstätte geschleift und dort in vier Stücke zerrissen. Aus demselben Grunde waren die Hinrichtungen öffentlich. Jeder sollte sehen, wie schlimm dem Missetäter mitgespielt wurde und sich vor Verbrechen hüten, damit es ihm nicht ebenso gehe. Der erwartete Erfolg trat aber nicht ein. Die Verbrechen nahmen nicht ab, sondern zu. Die Ursache war, daß die entsetzlichen Zustände(3. B. der dreißigjährige Krieg mit der Verelendung und Verrohung der Massen, die er mit sich brachte) immer neue Verbrecher und Verbrechen schufen. Man mußte schließlich auch einsehen, daß die öffent⸗ lichen Hinrichtungen, weit entfernt, die Zuschauer abzuschrecken, gerade die rohen Instinkte erst erweckten. Ferner giebt es stark ideale Naturen, die aus edlen Beweggründen gegen die bestehenden Gesetze verstoßen. Diese lassen sich überhaupt nicht abschrecken. So stellte sich Johann Jacoby, obwohl ihm wegen Majestätsbeleidigung Hturichtung in schimpflichster Art drohte, doch den Richtern, vor denen er in der Schweiz sicher war.

Weiter wird als Rechtfertigung der Strafe der Satz angeführt: jedes Verbrechen heischt Sühne. Hierauf erwidern die Gegner der Strafe: das ist brutal; das ist nichts Anderes als der Durst nach Rache, den wir als sittlich hochstehend nicht anerkennen können. Da ist aber doch ein wesentlicher Unterschied. Denn wenn wir genau überlegen, ist doch dieses verfeinerte Rachegefühl, dieses Verlangen nach Vergeltung nichts Anderes, als das Gerechtig⸗ keitsgefühl. Wenn ein Mord geschieht oder wenn ein Unternehmer seine wirtschaftliche Macht benützt, um seine Arbeiterinnen geschlecht⸗ lich zu mißbrauchen, so verlangt unser Gerechtig⸗ keitsgefühl, daß die Tat gesühnt wird. Als ungerecht empfinden wir es, wenn die Vergel⸗ tung unterbleibt.

Der wichtigste Rechtfertigungsgrund der Strafe ist aber, daß die Gesellschaft sich gegen die Angriffe der Missetäter schützen muß. Das taten schon die Horden der Urzeit, sobald die Menschen sich zu gemeinsamem Leben in Gruppen zusammenschlossen. Das mußten sie tun, wenn das Zusammenleben, die Gesellschaft, überhaupt Bestand haben sollte. Und das wird auch die sozialistische Gesellschaft tun müssen. Sie kann nicht dulden, daß das, was sie hoch hält, vernichtet wird durch einzelne Entartete. Darüber sind wir freilich Alle einig, daß die Wurzel der meisten Verbrechen in den sozialen Zuständen liegt. Die Not, die Verwahrlosung, die Trunksucht liefern die meisten Verbrecher. Aber wenn auch die metsten Verbrechen hierin ihre Ursachen haben, so doch nicht alle. Es giebt auch Verbrechen, die aus persönlicher Leidenschaft begangen werden. Und daß diese in der sozialistischen Gesellschaft aufhören werden, ist nicht anzunehmen. Soll doch in der sozialistischen Gesellschaft gerade die indi⸗ viduelle Anlage der Eigenart jedes einzelnen Menschen sich frei entwickeln. Also wird auch damit zu rechnen sein, daß die aus Leldenschaft begangenen Verbrechen nicht verschwinden werden.

und folglich wird auch die ozialtulsche Gesell⸗ schaft strafen müssen, um sich zu schützen.

Die Forscher, welche die Ursachen des Ver⸗ brechens zu ergründen trachten, Untersch eiden verschiedene Arten Verbrecher. Da sind zuerst die sogenannten geborenen Verbrecher. Der berühmte italienische Gelehrte Professor Lombroso hat die Schädel und die sonstige körperliche Beschaffenheit von mehreren tausend Verbrechern untersucht und bei ihnen allen gewisse gleiche Eigenschaften gefunden. Es sind das Körperbeschaffenheiten, welche man nach seiner Behauptung auch bet den wilden Völkerschaften findet, wonach anzunehmen ist, daß diese Leute körperlich in den Zustand der Wildheit zurückgefallen sind. Lombroso schließt daraus, daß solche Menschen schon Kraft ihres körperlichen Zustandes Verbrechen begehen müssen, sie mögen wollen oder nicht. Wenn sie nun nichts dafür können, so könnte man sagen, sie müssen straffrei bleiben. Lombroso sagt umgekehrt: sie sind der Gesellschaft gefährlich, also müssen sie lebenslänglich eingesperrt werden. Freilich sollen ste nicht wie heutzutage die Ge⸗ fangenen, sondern liebevoll behandelt werden. Obgleich nun Lombroso's Angaben zum Teil berechtigt sind, so ist es doch eine Uebertretbung, anzunehmen, daß die Zahl solcher Menschen groß ist. Die allermeisten Verbrecher können gebessert werden, wenn man sie in andere Ver⸗ hältnisse, in eine andere Umgebung bringt.

Die nächste Klasse bilden die sogenannten Gewohnheitsverbrecher. Ihre Zahl nimmt jetzt in erschreckender Weise zu. Sobald Jemand ein bis zwei Mal vor dem Straf richter gestanden hat, kann man mit Sicherheit annehmen, daß er wiederkommt. Die Verhält⸗ nisse treiben ihn dazu. Das Gefängnis hat ihn nicht gebessert, sondern noch verschlechtert, und wenn er wieder herauskommt, ist ihm die ehrliche Arbeit ungemein erschwert. Die Beob achtung kann man immer wieder machen, daß die allermeisten bei jeder Arbeitsgelegen heit, die sich irgend bietet, mit Freuden zugreifen. Wer aber keine Arbeit findet, der verfällt wieder und wieder dem Verbrechen. Im Sommer findet man meistens, daß die Verurteilten die Verbüßung ihrer Strafe hinauszuschieben suchen. Jetzt im Winter drängen sie sich ins Gefängnis, weil sie da doch wenigstens Obdach und Nahrung haben.

Es folgt sodann die Klasse der gewerbs igen Verbrecher. Das sind die Hehler, Kuppler usw., die aus dem Verbrechen ihren Lebensunterhalt ziehen. Sie sind der Gesell schaft etwas gefährli her.

Diese Verbrecherklassen bezeichnet man zu⸗ sammen als Zustandsverbrecher, weil die Ursache ihrer Verbrechen in den Zuständen liegt, in denen sie leben. Ihnen gegenüber als vierte Klasse die weniger gefährlichen Gelegenheits verbrecher.

Um die Verbrechen zu verhüten, muß man die Not beseitigen, die Erziehung verbessern, das Volk für die höheren Ideen des Soztalis⸗ mus gewinnen. Aber das ist eine Entwicklung, die sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, während wir jetzt vor einer Aufgabe stehen, die sofort gelöst werden muß. Ein neues Straf⸗ gesetzbuch für das deutsche Reich soll geschaffen werden und es fragt sich: wie sollen wir uns als Partei dazu stellen? Die Frage, ob der Staat strafen soll, wird ohne Weiteres bejaht. Wir haben uns nur zu überlegen, wie das neue Strafgesetzbuch aussehen soll. i

Da werden nun von verschiedenen Seiten schärfere Strafen verlangt, und zwar nicht nur von den Reaktionären, fondern auch von dem berühmten Strafrechtslehrer Professor Liszt. Dieser Mann sieht in der Strafe lediglich ein Mittel, den Verbrecher unschädlich zu machen, Daraus folgert er für den Zustandsverbrecher sehr lange Einsperrung. So fordert er und zwar selbst bei leichtem Vergehen für gewerbsmäßige Verbrechen mindestens 5 Jahre Zuchthaus, im Wiederholungsfalle mindestens 10 Jahre Zuchthaus. Wir meinen aber doch, wenn die Gesellschaft nicht im Stande war, die Uesachen der Verbrechen zu beseitigen, so

darf sie auch die Opfer nicht so hart büßen lassen. Wir werden also auf möglichste Milde⸗

rng udo Vecmeaoelunng der Srrasen hiazu⸗ wirken suchen. Wir können die Strafe nicht entbehren, aber sie muß human sein; sie muß die Tat, den Täter und auch die Umstände, in denen er lebt, berücksichtigen.

In der zukünftigen Gesellschaft wird die Strafe anders aussehen als heute. Die Strafe ist ein Uebel, das Jemanden zugefügt wird, der sich an einem Rechtsgut der Gesellschaft ver⸗ gangen hat. Dieses Uebel braucht nicht not⸗ wendig eine Entziehung der Freiheit sein. Es kann zum Beispiel bestehen in Entziehung und Ausschluß von Ehrenämtern, im Verlust des Wahlrechts und dergleichen. Die Androhung solchen Uebels wirkt im gewissen Sinn abschrek⸗ kend, bewirkt eine hemmende Vorstellung gegen⸗ über dem Anreiz zum Verbrechen und trägt folglich mit dazu bei, das Verbrechen zu ver⸗ hüten. Gegenwärtig aber müssen wir verlangen: Milderung und Verminderung der Strafen, Aufhebung der Mindeststrafen, damit der Richter leichte Fälle auch leicht bestrafen kann, Bemessung der Geldstrafen nach der Höhe des Einkommens und Aehnliches.

Splitter.

Die Menschen sind das, wozu sie die Regierung bildet, sie werden jederzeit gute Sitten haben, wenn sie gerecht und weise regiert werden.

Friedrich II. *

*

Es kann einem Lande nicht damit gedient seyn, das es einige Dutzende ungeheurer Kapi⸗ talisten aufzuweisen habe, sondern damit, daß 85 ganze Volksmasse in ihrer Art wohlhabend eh,

(Aus einem pfälzischen Regierungsblatte

vom Jahre 1800.) **

* Gott versah uns mit zwei Händen, Daß wir doppelt Gutes spenden. Nicht um doppelt zuzugreifen Und die Beute aufzuhäufen In den großen Eisentruhn, Wie gewisse Leute tun Ihren Namen auszusprechen Dürfen wir uns nicht erfrechen Hängen würden wir sie gern, Doch sie sind so große Herrn! Philantropen, Ehren männer, Manche sind auch unsere Gönner, Und man macht aus deutschen Eichen Keine Galgen für die Reichen.

H. Heine Humoristisches. Gottesgnadentum.Nach allem, was jetzt an

europälschen Höfen passiert ist, konnte man fast auf die Idee kommen, die Fürsten stammten von Menschen ab.

Aus der Instruktionsstunde. Leutnant: Also gegen den äußeren Feind haben wir die Infanterie, die Kavallerie, die Marine, Kauonen, Gewehre und Panzer. Aber wie bekämpfen wir den viel schlimmeren inneren Feind?

Rekrut Krawutschke: Den reden wir todt.

Triftige Gründe. A.: Sie können doch gegen deu Zolltarif kaum einen Grund anführen. B.: Einen? Sogar ein halbes Dutzend wenn Sie wollen! A.: Und die wären? B.: Meine Frau und fünf Kinder! (W. Jak.)

Geschichtskalender.

15. Februar. 1901; Kriminalkommissar Thiel in Berlin zu 3 Jahre Zuchthaus verurteilt.

16. 1894: Explosion auf dem KriegsschiffBran⸗ denburg. 42 Tote. 1834: Rougot de l'Isle, Mar⸗ seillaise-Komponist, r.

17. 1856: Heinrich Heine,.

18. 1587: Maria Stuart hingerichtet.

19. 1837: Georg Büchner, sozialistischer Dichter, F.

20. 1890: Reichstagswahl. Vernichtung des Kartells. 1830: Andreas Hofer erschossen.

21. 1887: Faschingswahlen. Kartellsieg. Franksurter Friedhofs-Affaire,

1886:

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