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Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 4.
ordnungen treten dabei klar zu Tage. Bekannt
ist, daß jene gesetzlichen Bestimmungen den
Herrschaften das Züchtigungsrecht über das „Gesinde“ verleiht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist zwar das Züchtigungsrecht be⸗ seitigt, es wird aber doch hier und da geprügelt nach Herzenslust und was das Schlimmste ist, die Gerichte schreiten dagegen nicht ein, die ländlichen Arbeiter dürfen noch nicht einmal den Dienst verlassen, wo sie wie das Vieh behandelt werden. Eine dieser Tage in Halle stattgefundene Gerichtsverhandlung lieferte wie⸗ der ein neues Beweisstück. Die 16 jährige Dienstmagd Ida Scheibe diente bei dem Guts⸗ besitzer Götze in Knapendorf und war, wie ein unparteiischer Zeuge bekundete, eines Tages von Frau Götze in das Genick gepackt und gegen das Gesätz getreten worden. Die Guts⸗ herrin hatte auch eines Tages dem Mädchen gegenüber die beleidigende Redensart gethan: „Deine Mutter hätte Dich gleich im ersten Bade ersäufen sollen“, während Herr Götze geschmack⸗ lose Aeußerungen wie:„man müßte dem Mäd⸗ chen die Kaldaunen herausnehmen“ ꝛc. gethan. Einmal hatte Götze das Mädchen mit dem Kopf gegen den Kuhtrog gestoßen, während Götzes Sohn es mit einem Teschin bedroht hatte. Die Scheibe ging schließlich, weil sie die Behandlung nicht mehr ertragen konnte, aus dem Dienst und das Schöffengericht in Merseburg verurteilte sie noch wegen unberech— tigten Verlassens des Dienstes zu 6 Mark Gel dstrafe. Das Landgericht bestätigte das Urteil und führte in der Urteilsbegründung aus, daß das Verhalten des Herrn und der Frau Götze wohl im höchsten Grade un⸗ gehörig set, aber die Behandlung„keine ausschweifende Härte“ involviere und so⸗ mit die Angeklagte nicht berechtigt gewesen sei, den Dienst ohne Kündigung zu verlassen. So geschehen in einem der ersten Kultur⸗ staaten der Welt im Jahre des Heils 1902.
Die Duell seuche
greift anscheinend immer weiter um sich; die „Edelsten und Besten der Nation“ pfeifen auf Gesetz und Moral. Noch dauerte die Aufregung über den Insterburger Fall an, da wurde ein weiteres Duell aus Hannover gemeldet. Dann folgte der Duellmord in Jena, kurz darauf ein weiteres Duell in Jena und jetzt erregt wieder ein bei Springe(Hannover) zwischen dem Landrat v. Bennigsen und dem Domänenpächter Falkenhagen stattge⸗ undenes Duell allgemeines Aufsehen. Der Landrat wurde im ersten Gange durch einen Schuß in den Unterleib schwer verletzt. Sein Bruder und sein Vater, der frühere Ober⸗ präsident von Hannover und national⸗ liberaler Führer, brachten ihn nach Hannover, wo er verstarb. Die Ursache des Duells soll die Gattin des Landrats gegeben haben. Frau v. Bennigsen ist jetzt 31 Jahre alt, eine üppige, schöne Erscheinung. Der Ehe sind fünf Kinder entsprossen. In Springe war es seit langer Zeit offenes Geheimnis, daß zwischen dem Domänenpächter und der Frau v. Bennigsen intime Beziehungen bestanden.
Landrat v. Bennigsen hat den Räuber seiner Familienehre gefordert; dieser, ein erst 26 jäh⸗ riger Mann, hat ihn kaltblütig über den Haufen geschossen. v. Bennigsen ist inzwischen seiner Verletzung erlegen.
Kann es einen unflätigeren Wahnsinn geben? Der in seiner Mannesehre gekränkte, in seinem innersten Herzen verwundete Mann muß auch noch zu allem Lebensglück sein Leben selbst opfern!— Der Fall läßt uns zugleich einen Blick thun in moralische und stttliche Begriffe und Verhältnisse der„besseren Kreise“. Man denke: eine Frau Landrat mit dem„von“ vor ihrem Namen unterhält Beziehungen mit einem Wüstling, einem moralisch verkommenen Subjekte! Man lese die nachstehende Schilde⸗ rung dieses Menschen! Und jene Kreise fabeln 1 oft von der Verrohung und Entsittlichung
er Arbeiterklasse und wollen dieser Moral predigen!
Ueber den Duellmörder, der am Sonntag in Berlin verhaftet wurde, wo er Donnerstag angekommen und in einem feinen Hotel abge⸗ stiegen war, gaben die Zeitungen anmutige Schilderungen. Er gehört zur Gattung der
notleidenden Agrarier. Berliner Blätter schildern ihn als abgelebten Menschen, dem feineres Benehmen wie höhere Bildung total abgehen. Roh wie seine Manieren tst auch seine Lebensauffassung. Schon in der ersten Nacht seines Hierseind feierte er wüste Orgien in anrüchigen Lokalen und auch am Freitag ließ er sich durch die Kunde von dem Ableben seines Gegners in seinen brutalen Vergnügungen nicht stöen. Am Samstag Abend suchte Falkenhagen seiner Gewohnheit gemäß die Amorsäle und später die Maison d'or unter den Linden auf. Der Champag⸗ ner floß in Strömen und vor den Dir⸗ nen, mit denen er kneipte, prahlte der gefühl⸗ lose Patron mit seiner angeblichen Heldenthat. Mit vollen Händen warf er der Mustk die Goldstücke hin, um die lustigsten Weisen zu hören; im Frack und weißer Binde markierte er den schneidigen Kavalier. Als er Sonntag früh ins Zentralhotel in ziemlich angeheitertem Zustande zurückkehrte, empfingen ihn Kriminal⸗ beamte und brachten ihn zur Revierwache. Von dort aus wurde er zum Polizeiprästdium eskorttert und unter sicherer Begleitung fand gegen Morgen um 8 Uhr seine Ueberführung nach Hannover statt. Gleichzeitig wurde im Zentralhotel eine Haussuchung in seinem Zimmer vorgenommen und der aufs äußerste kompromittierende Briefwechsel zwischen ihm und Frau Bennigsen, welcher sogar bis in die letzten Tage reicht, mit Beschlag belegt. Die Rigorosität, mit welcher die Polizei in diesem Falle des Duells vorging, ist vielleicht auf ein Gerücht zurückzuführen, das freilich noch der Bestätigung bedarf, und welches wissen will, daß Falkenhagen bei dem Duell unkomment⸗ mäßig gehandelt und vor dem Kommando
ge schossen habe.
Staatsanwalt und Gesetz.
Welche Achtung ein Staatsanwalt vor dem Gesetze empfindet, gab der preuß. Staats⸗ anwaltschaftsrat Cuny in einer Lobrede auf das Duell zu erkennen, die er am Samstag bei einem Kommers der Burschenschafter in Berlin hielt. Der Mann sagte dort unter Anderem:
„.. die alten Feinde der Burschenschaft sind auch die Feinde des ritterlichen Zweikampfes; wir halten fest an der alten deutschen Sitte unserer Altvordern, die ihre Lust hatten am Waffenspiel, wir wollen den Schläger nicht tragen nur zum Kommers oder gar zu Prozessionen, wir wollen ihn schwingen in fröhlichem Kampfe. Wir wollen uns auch heute dazu bekennen, daß es viele Ehrenhändel giebt, die gar keine andere Lösung zulassen, als den Gang mit den Waffen. Und darum lassen Sie die Philisterwelt auch Sturm laufen gegen die Mensur, wir halten fest an ihr als einem Erziehungsmittel son⸗ dergleichen.“
So fordert ein Hüter des Gesetzes zur Gesetzes⸗ verletzung auf. Er hat mit seiner Rede das Vertrauen in die Rechtspflege mehr erschüttert, als Hunderte„nörgelnder“ Agitatoren es ver⸗ möchten.
Kulturarbeit.
Drei Hinrichtungen auf einmal — das ist das neueste vom Gebiete der deutschen Kultur. Aus Naumburg a. S. wird berichte: Der Werkmeister Bogehorn aus Draschwitz bei Gera, der Arbeiter Seidel und die Witwe Schödel aus Crimmlitz, die alle drei am 20. Juni v. J. wegen Ermordung der Frau Bogehorn vom hiesigen Schwurgericht zum Tode verurteilt wurden, sind im Hofe des hiesigen Gerichtsgebäudes hingerichtet worden. Das war am 17. Januar.— Am gleichen Tage wurde in Köslin der 20jährige Knecht Emil Döring, der im August seinen Großvater ermordet hatte, hingerichtet. Das Schwurgericht
in Glogau(Schl.) fällte kurz hintereinander am 15. und am 17. Januar zwei Todes⸗ urteile. Es lebe die Civilisation!
Anständige Plünderer.
Nach telegraphischen Berichten aus Washing⸗ ton verfügte der amerikanische Prästdent Roose⸗ velt die Rückzahlung von 370,000 Dollar an China als Erstattung des Wertes der von amerikanischen Seel⸗uten aus Tientsin mit⸗ genommenen Silbersachen.— schämt sich also des Besitzes der geplünderten Wertsachen und will den Raub 2 Bezahlung wieder gut machen.— Frankreich hat wenig⸗ stens einen Teil des in China geraubten Gutes an China zurückerstattet.— Italten besfitzt die Schamlosigkeit, die geraubten Gegenstände öffentlich auszustellen. Wenn sich Deutschland von Amerika nicht beschämen lassen, sondern als ein Kulturstaat gelten will, dann muß es schleunigst die in Sanssouct aufgestellten astro⸗ nomis chen Instrumente auf eigene Kosten nach Peking zurückschicken.
Landtagswahl in Frankfurt.
Für den vor kurzem verstorbenen freireli⸗ giösen Prediger Sänger, den einzigen demo⸗ kratischen Abgeordneten im preußischen Land⸗ tage, hat am Dienstag eine Exrsatzwahl statt⸗ gefunden. Nach den Bestimmungen des famosen preußischen Wahlgesetzes treten bei dieser Wahl die im Jahre 1898 gewählten Wahlmänner in Aktion und nur für die verstorbenen oder sonst abgängigen Wahlmänner waren Neuwahlen vorzunehmen. Als Kandidaten stellten die Demokraten den Redakteur Rud. Oeser, die Nationalliberalen ihren früheren Kandidaten Walter vom Rath auf. Es waren 299 Wahlmänner zu wählen. Davon fielen am Dienstag den Demokraten 172, den National- liberalen 110 zu; mit den alten haben die Demokraten 510 Wahlmänner, während die Nationalliberalen nur über 398 verfügen. Die Wahl Oesers ist demnach gesichert.— Unsere Genossen traten selbstverständlich für die Wahl des Demokraten ein. Die ganze Schutzmann⸗ schaft sowie das übrige Beamtentum muß natürlich bei einer derartigen„Wahl“— sie ist öffentlich— Mann für Mann erscheinen und dem reaktionären Kandidaten die Stimme geben.
Ein Fortschritt, aber nicht in Deutsch⸗ land.
Aus Christiania(Norwegen) kommt die Nachricht, daß das Parlament einem Gesetz⸗ entwurfe zustimmte, wonach Frauen als Gerichtsbeisitzer zugelassen werden sollen. Unsere Dunkelmänner und Zopfträger schreien sich bald heiser, wenn in Deutschland ähnliche ene Forderungen auch nur angedeutet werden.
Deutscher Reichstag.
Die Verhandlungen am Mittwoch und Donners⸗ tag betrafen minder wichtige Gegenstände. Hervorzu⸗ heben ist dabei die Unterstützung bedürftiger Kriegs⸗ veteranen, die allgemein gefordert wird, welche die Regierung aber aus Mangel an Mitteln nicht gewähren zu können erklärt.
Freitag begann die Debatte über
die Arbeitslosigkeit und die Krise.
Veranlaßt wurde die Aussprache über diesen Gegenstand durch eine Interpellation der Sozialdemo⸗ kraten. Unsere Genossen haben angesichts der immer bedrohlicher in die Erscheinung tretenden Arbeitslosigkeit namentlich in den großen Städten an die Reichsregierung die Anfrage gerichtet, ob sie bereit ist, durch unverzüg⸗ liche Gewährung ausreichender Mittel der Not soviel wie möglich zu steuern. Die Sozialdemokratie hat es als einzige Partei des deutschen Reichstages für ihre Pflicht gehalten, die ungesunden Verhältnisse, die zu der heutigen Notlage großer Arbeiterkreise geführt haben, in aller Ausführlichkeit und Gewissenhaftigkeit darzulegen und auf Besserung zu dringen.
Die etwa zweistündige Rede, mit der Abg. Zubeil die soztaldemokratische Interpellation begründete, gestaltete sich zu einer großen und bedeutsamen Anklage gegen die herrschende Gesellschaftsordnung und zu einer auf breiter Grundlage aufgebauten Schilderung unserer gesamten
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