Nr. 21.
Gießen, Sonntag, den 25. Mai 1902.
9. Jahrg.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
Mitteldeutsche
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Seltsame Wissenschaft.
Wer in katholischen Gegenden gewesen ist, hat wohl schon einmal ein altes Kloster besucht. Er kennt seine labyrinthartig verworrenen Gänge, Schutt und Moder und verfallenes Gerümpel und die engen Zellen, wo selbst das liebe Himmelslicht trüb durch gemalte Scheiben bricht, und wenn er nach Vollendung seiner Wanderung durch die schwere Pforte wieder in den lachenden Tag hinaustritt, ist's ihm, als müßte er aufjubeln in dem Gefühl der Befrei⸗ ung, das ihn erfüllt.
In gleichen Gefühlen wird man aufatmen nach der Lektüre eines umfangreichen Buches über„Die ultramontane Moral“, das der Graf v. Hoensbroech als zweiten Band seines Werkes:„Das Papsttum in seiner sozial⸗kul⸗ turellen Wirksamkeit“ soeben erscheinen läßt. Und doch wird man es nicht bereuen, in diese verwinkelte, unheimliche Zwingburg des Geistes einen Blick gethan und Kenntnis genommen zu haben von den Machtmitteln, auf deren rücksichts⸗ loser Anwendung auch heute noch zum großen Teile die Größe und Gewalt der katholischen Kirche ruht.
Ueber die sittliche Bedeutung der Beichte mag man welcher Meinung immer sein, jeden⸗ falls ist sie neben dem Zölibat die genialste, wenn auch vielleicht die grausamste Erfindung der katholisch⸗kirchlichen Organisation. Sie umfaßt alle Lebensbeziehungen des Einzelnen, dringt in die zartesten Geheimnisse seines Wesens ein, sie macht die Kirche zur Mitwisserin seiner Verfehlungen und zieht Nutzen aus deu Zweifeln seines Gewissens. Der einzelne Beichtvater ist nur der Sammelgraben, der alle die kleinen Wässerchen dem Riesenstrome vereint, an dem die Mühlen der Kirchengewalt das Korn der Großen und Mächtigen mahlen. Die Ge⸗ legenheit dazu ist um so günstiger, je schwan⸗ kender die sittlichen Auffassungen sind, je ge⸗ waltthätiger sie sich im Gegensatz zur menschlichen Natur stellen, je winkelhafter die Lehre von Gut und Böse geworden ist. f
Diese Bedingungen erfüllt nun die katholische Moraltheologie'in hohem Maße. Es giebt so ziemlich nichts, was sie nicht in den Kreis ihrer Erörterung zöge, gleichzeitig aber auch nichts, über das die verschiedenen Kirchenlehrer nicht verschiedener Ansicht wären. Zum sittlich⸗reli⸗ giösen Leben braucht man einen Beichtvater, wie zum Prozeßführen einen Advokaten.„Wer auf dem Wege Gottes fortschreiten will,“ sagt der heilige Alphons von Liguori,„der unter⸗ werfe sich einem gelehrten() Beichtvater und
ehorche diesem wie Gott... Dem Beichtvater daß 27 07 denn Gott wird icht zulassen, daß er irrt“.. f 1 0 Mataater aber bleibt es überlassen, in einzelnen Fällen zu unterscheiden, wie er es für gut befindet. Er darf dieselbe Handlung bei verschiedenen Personen verschie den beur⸗ teilen. Denn darüber, was„Sünde“ sei, gehen die Ansichten der gelehrten Herrn sehr weit auseinander.
Den größten Teil seines Buches füllt Graf v. Hoensbroech mit Zitaten aus verschiedenen theologischen Schriftstellern verschiedener Zeiten, um zu zeigen, wie ihre Lehren bald einander, bald den staatlichen Gesetzen oder dem natür⸗ lichen Sittengefühle widerstreiten. Dabei unter⸗ läßt er freilich, die historische Entwickelung der Dinge zu zeigen und der Frage nachzuspüren, inwieweit die katholische Sittenlehre durch den Gang der Zeiten, durch soziale und politische Verhältnisse beeinflußt worden ist.
Um historische Fehldeutungen auszuschließen, sei im weiteren nur von der Moraltheologie eines jesuitischen Zeitgenossen, Lehmkuhl, die Rede, des bekannten Bekämpfers des Bürger⸗ lichen Gesetzbuches. Aus einer im Jahre 1890 zu Freiburg erschienenen lateinisch geschriebenen Moraltheologie giebt Hoensbroech u. a. folgende ins Deutsche übertragene Stellen wieder:
„Ist jemand durchaus entschlossen zu sündigen, so darf man ihm raten, statt der beabsichtigten schweren eine andere leichtere Sünde zu begehen... So darf man dem, der einen anderen töten will, raten, daß er ihn nur verwunde. Da Mord eine schwerere Sünde ist als der Ehebruch, so darf man einem, der morden will, raten, lieber einen Ehebruch zu begehen.“
„Wer begründeterweise für sein Seelenheil fürchtet, wenn er in der Welt bleibt, kann in einen Orden treten und damit aller Schul- den ledig werden, auch wenn die Schulden durch Leichtsinn oder Verbrechen entstanden find und wenn durch ihr Nicht-Bezahlen den Gläubigern schwerer Schaden geschieht.“
Von der Verleumdung:„Einen frommen Priester oder Ordensmann als Lügner zu be⸗ zeichnen, ist eine Todsünde...“ Dagegen: „Schwer sündhaft ist es nicht, über jemand, der schon in üblem Rufe steht, etwas zu ver⸗ breiten, was in derselben Richtung liegt.. Wer wollte es als schwere Verleum⸗ dung bezeichnen, von einem Atheisten auszusagen, man halte ihn jedes Ver⸗ brechens für fähig?“
Von der„Ehrennotwehr“:„Um eine sehr schimpfliche Beleidigung(Ohrfeige, Schläge) abzuwenden, ist nach der Ansicht einiger Theo⸗ logen einem hochstehenden Manne(), wenn es kein anderes Mittel der Abwehr giebt, die blutige Abwehr erlaubt.“
Für die Leistung bestellter Verbrechen darf man den bedungenen Lohn nehmen. Nur soll man sich bei seiner Entgegennahme hüten, „nicht zu sündigen durch Aeußerungen der Freude oder Billigung über die geschehene Sünde“.
In einem anderen Teile seines Lehrbuches behandelt Lehmkuhl die geschlechtlichen Fragen die mit einer zum Ekel gehenden Genauigkeit erörtert werden. Die Frage, ob es sündhaft sei, sich über unfreiwillige Auslösungen des sexuellen Triebs zu freuen, wird ausführlich behandelt. Ebenso werden alle Umstände er⸗ örtert, unter welchen Gatten ihr eheliches Recht ausüben dürfen, welche Formen und Begleit⸗
erscheinungen dieser und welche nicht.
In Gemeinschaft mit seinem Ordensbruder Schneider hat Lehmkuhl auch einen„Beicht⸗ spiegel“ herausgegeben, der in etwa 60 000 Exemplaren verbreitet worden ist. Beim sechsten Gebot sind nach diesem Beichtspiegel folgende Fragen zu stellen:
„Bist du schon in früher Jugend verführt worden, wie alt warst du; ist es zu Berüh⸗ rungen oder zu noch Schlimmerem gekommen; mit Mädchen oder mit Knaben; mit dir selbst; sind Folgen entstanden; hast du dich selbst befriedigt; dich selbst befleckt; bei Frauengenuß ist zu fragen: warst du sehr erregt? Hat so der Beichtvater im allgemeinen erfahren, daß unzüchtige Handlungen vorgekommen sind, so frage er: also nachher kam noch Schlimmeres vor; mit einer Person anderen Geschlechts; die vollendete Sünde; sie ist schwanger ge⸗ worden: wenn nein, weshalb nicht; war die Sünde so, daß sie schwanger werden konnte? Vorsichtig frage er auch über Fehlgeburt und Onanismus. Wie oft hast du durch Be⸗ rührungen gesündigt; oberflächlich, oberhalb der Kleider? Wie oft durch Küsse und Umarmunge.!?“———
Diese Zitate dürfen genügen. Sie sind eine kleine Probe dessen, was der Leser im Buche Hoensbroechs auf 621 Seiten vorgesetzt bekommt. Nichts Veraltetes, sondern lauter Modernes!
Man fühlt das Bedürfnis, wieder frische Luft zu genießen. Graf Hoensbroech freilich führt uns aus dem Jesuitenkloster nicht in die freie, herrliche Natur, sondern in die niedrigen Gemächer des protestantischen Pastorenhauses. Tief unten aber unter den Bergeshöhen geistiger und seelischer Freiheit, die die moderne Ar⸗ beiterbewegung erklommen hat, liegen katholische und protestantische Kirchturmspitzen mit ihren vergoldeten Kreuzen— aus Messing.
„S. A. 3.
Politische Rundschau. 5
Gießen, den 23. Mai. Die Zuckerwucherer
lassen sich nicht verblüffen. Zur Erzielung hoher Zuckerpreise auch nach Genehmigung der Brüsseler Konvention haben 90 Rohzuckerfabriken an den Reichstag das Ansinnen gestellt, von Reichswegen die Zuckerproduktion für fünf Jahre auf eine bestimmte Zahl von Zentnern, welche noch unter dem gegenwärtigen Kontingent liegen soll, zu beschränken und die Ueber⸗ schreitung dieser Produktion mit hohen Strafen zu belegen. Außerdem sollen die größeren Fabriken für ihre bessere Betriebsweise mit einem höheren Steuerzuschlag bestraft werden. — Und das wird verlangt zu einer Zeit, wo alles darauf ankommt, durch Verbilligung des Zuckers den Inlandskonsum zu heben!
Ausübung erlaubt seien
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