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Seits J.
Mittoldentsche Seuntags- Gelten
Nr. 3.
Politische Rundschau.
Gießen, den 20. Februar.
70 Willionen Reichs desizit.
Der Budgetkommission des Reichstags wurde vom Reichsschatzamt eine Berechnung des mut⸗ maßlichen Ergebnisses des Reichshaushalts für das am 1. April ablaufende Rechnungsjahr 1901 übersandt. Die Berechnung ist aufgestellt „nach den Schätzungen der einzelnen Verwal⸗ tungen unter Zugrundelegung der Dezember⸗ abschlüsse.“ Aus dieser Berechnung ergiebt sich nun, daß der eigene Reichshaushalt mutmaßlich mit einem Fehlbetrage von 50,916,000 Mk. abschließen wird. Dazu werden die Ueber⸗ weisungssteuern für die Einzelstaaten gegen den Voranschlag 17,907,000 Mk. weniger ergeben. Ein Defizit in solcher Höhe war noch nicht da, so lange das Reich besteht. Noch im Jahre 1899 ergab sich ein Ueberschuß von 30 Millionen Mark; 1900 war schon ein Defizit von 2 Mill. vorhanden, das jetzt auf rund 70 Millionen angewachsen ist. Da sich vermutlich infolge der wirtschaftlichen Krisis die Finanzlage des Reiches in den nächsten Jahren noch mehr ver⸗ schlechtern wird, so rückt die von dem Staats⸗ sekretär in Erinnerung gebrachte Besteuerung des Bieres und des Tabaks in immer greifbarere Nähe.
Großkapitalist vor Gericht.
Vom Landgerichte in Verden ist kürzlich ein Urteil ergangen, das geeignet ist, allgemeines Schütteln des Kopfes zu erregen und jedenfalls zeigt, was sich ein Kapftalist seinen Lohnsklaven gegenüber auf Grund seines„Rechts“ erlauben darf. Der ber— ühmte Kommerzienrat Heye in Nienburg, Besitzer der dortigen Glashütte, hatte nach Beendigung des bekannten Streiks im vorigen Sommer in seiner Fabrik eine Be⸗ kanntmachung anschlagen lassen, wonach er jeden Arbeiter, der die Henckelsche Gastwirtschaft(eine der Hauptversammlungsstätten der Streikenden) besuche, kündigen werde; und die neu ein⸗ tretenden Arbeiter ließ er durch Unterschreibung eines Reverses ehrenwörtlich sich verpflichten, binnen 2 Jahren die Henckelsche Wirtschaft nicht zu betreten. Gastwirt Henckel verklagte darauf Heye auf Grund§ 823 des Bürg⸗.Ges. mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, obige Bekanntmachung zu entfernen, sowie die entsprechende Bestimmung des Reverses zu beseitigen und dem Kläger den durch die Be⸗ kanntmachung und den Revers entstandenen Schaden zu ersetzen Das Verdener Landgericht hat indessen die Klage kostenpflichtig abgewiesen unter folgender Begründung:„Der§ 823 des B. G.⸗B. setzt voraus, daß die Verletzung der fremden Rechtsspäre widerrechtlich erfolgt ist. Nicht widerrechtlich ist aber eine Handlung dann, wenn sie kraft einer dem Handelnden rechtlich zustehenden Befugnis vorgenommen wird. Jedem Arbeitgeber steht aber das Recht der Kündigung zu. Er ist auch befugt, seine Arbeiter durch Bekanntmachungen oder durch Ausstellung eines Reverses auf Vorkommisse hinzuweisen, die eine sofortige Kündigung nach sich ziehen. Er ist um so mehr dazu befugt, wenn er dies thut in Selbstverteidigung oder in Ausübung erlaubter Selbsthilfe, um Schaden von sich abzuwenden. Selbst wenn dadurch ein Eingriff in eine fremde Rechtsspäre erfolgt, so geschieht er nicht widerrechtlich. Hierdurch erscheint das Handeln des Beklagten als gerecht⸗ fertigt.“ Na, also. Nun sage noch einer, daß wir nicht in einem Rechts⸗ und Ordnungsstaate lebten. Wer daran zweifelt, ist ein vaterlands⸗ loser Geselle.
Polizei ⸗Spitzelei.
Noch immer werden von der preußischen Polizei jene dunklen Ehrenmänner unterhalten, die seinerzeit von Putkammer als„Nicht⸗Gent⸗ lemens“ bezeichnet wurden. So berichtet unser Düsseldorfer Parteiblatt: Vor einiger Zeit kam der hiesige Kriminalkommissar Josefs zu einem auf der im Bau befindlichen Aus⸗
stellung beschäftigten Obermonteur und fragte, ob es nicht möglich sei, einen„Gewährsmann für die Polizei“ anzustellen. Josefs habe einen Mann. Der Mann sei ein tüchtiger Arbeiter und die Polizei müsse doch bei einer solchen Menge Arbeiter ihren Gewährsmann haben, um die Leute wegen etwaiger sozialistischer Umtriebe zu überwachen. Der Mon⸗ teur antwortete, daß er vorläufig keine Be⸗ schäftigung für Hülfsarbeiter habe, doch solle der Mann notirt werden. Nach 14 Tagen kam ein Herr in Zivil zu dem Obermonteur, legitimirte sich als Kriminalschutzmann Schmitz und sagte, er komme im Auftrage des Kommissars Josefs, wie es mit der Anstellung des von diesem empfohlenen Schlossers sei. Dem Schutz⸗ mann wurde abermals verneinend geantwortet. Abermals nach 14 Tagen kam wieder Kriminal⸗ kommissar Josefs und erneuerte sein Verlangen. Darauf sagte der Cbermonleur zu, der Mann solle sich vorstellen. dann ein za. 36 Jahre alter Mann, der stch Johann Sandner nannte. Die Düsseldorfer Polizei wendet nicht allzu große Schlauheit an, um das Spitzelheer gegen den innern Feind zu rekrutiren. Für die„Moral“ der Staatsstützen ist der Vorfall jedenfalls bezeichnend.
Bestrafte Königstreue.
Das Antelegraphieren der Fürstlichkeiten, das in letzter Zeit immer mehr in Mode kommt, dürfte mehreren Unteroffizieren des in Brom⸗ berg stehenden 129. Infanterie⸗Regiments sauer aufgestoßen sein. Aus Freude darüber, daß ihr Regiment einen— Namen erhalten hatte, sandten sie dem Kaiser an seinem Geburtstage ein Dank⸗ und Glückwunsch⸗Telegramm. Nun sind aber, auf Veranlassung des Kriegsministers
sämtliche Gratulanten im Wege des Disziplinar⸗
verfahrens— in mehrtägige Arreststrafen genommen worden.— Die Unteroffiziere werden ein verdutztes Gesicht über diesen unerwarteten Erfolg ihrer Kundgebung gemacht haben. Wir haben kein Mitleid mit ihnen.
O, welche Lust Soldat zu sein!
Aus Landau(Pfalz) teilte kürzlich die „Pfälz. Post“ Nachtgeschichten aus den dortigen Infanterie⸗Kasernen mit. Es handelt sich um einen alten groben Unfug des Kasernenlebens, die nächtlichen Prügeleien von Soldaten, ins⸗ besondere Rekruten, durch ältere Kameraden. Die nächtlichen Besucher erscheinen unerkannt mit Klopfpeitschen, Klopfstöcken usw., prügeln ihre Opfer jämmerlich durch, merkwürdiger⸗ weise ohne daß der in der Mannschaftsstube an⸗ wesende Unteroffizier vom Lärme geweckt wird, und verschwinden ebenso gespensterhaft wieder, ohne am anderen Tage durch die höheren Vor- gesetzten, Hauptmann und Kompagnieoffiziere, ermittelt werden zu können. Da alle diszip⸗ linarischen Untersuchungen bisher resultatlos verlaufen sind und die unmenschlichen Quälereien immer noch andauern, giebt die Pfälzische Post eine eingehende Darstellung der einzelnen Vor⸗ gänge mit Namensnennung der Beteiligten, um einer gerichtlichen Untersuchung das Material an die Hand zu geben. Die Militärbehörde wird sich einer gewissenhaften Untersuchung des schweren Mißstandes nicht entziehen können.— Zu verwundern ist nur, daß die dummen Teufel von Rekruten sich nicht ganz gehörig zur Wehre setzen.
Zur Ersatzwahl in Gerdauen⸗RNasten⸗ burg.
Für den 10. ostpreußischen Wahlkreis Rasten⸗ burg hat an Stelle des verstorbenen konser⸗ vativen Abg. Grafen Klinckowström am 18. März eine Ersatzwahl stattzufinden. Dort ist von unserer Seite der Gen. Ebhard⸗Kommo⸗ rowen— ein Großgrundbesitzer— als Kandidat aufgestellt. Ebhard ist in dem Wahlkreise nicht unbekannt. Schon bei der Wahl im Jahre 1893 war er dort der Kandidat der Sozial⸗ demokratie. Der Name Ebhards ist in Ost⸗ preußen und über die Grenzen unserer Provinz hinaus bekannt. Ebhard gilt als ein Muster⸗ Landwirt.(Wir haben in Nr. 26 des vorigen
Und andern Morgens kam
Jahrgangs eine längere Schilderung aus der Feder des Schriftstellers Hans Ostwald über die Arbeits⸗ und sonstigen Verhältnisse auf dem Ebhard'schen Gute gebracht.) In der wissen⸗ schaftlichen soztaldemokratischen Zeitschrift, der Neuen Zeit, ist er wiederholt als Schriftsteller hervorgetreten, mit Artikeln, die Fragen der Landwirtschaft und zwar besonders die Frage der Landarbeiter behandelten. Ebhard hat be⸗ wiesen, daß es in der Landwirtschaft einen Arbeitermangel nicht zu geben braucht. Er hat gezeigt, daß in der Landwirtschaft nicht nur eine kurze Arbeitszeit möglich ist, sondern, daß auch die Arbeiter anständig entlohnt werden können. Seit einigen Jahren erhalten die Eb⸗ hardschen Arbeiter auch einen nicht unbeträcht⸗ lichen Anteil am Reingewinn außer dem Lohn. — Bei der Hauptwahl 1898 wurde Graf Klinckowström im ersten Wahlgange mit 9131 Stimmen gewählt. Auf unsern Kandidaten fielen 3313 Stimmen gegen nur 660 bei der 93er Wahl. Es ist immerhin nicht unmöglich, 101 15 Genosse Ebhard in die Stichwahl ommt.
Eine weitere Ersatzwahl.
Wieder ist ein Reichstagswahlkreis verwaist. In der Nacht zum Sonntag ist der Abgeord⸗ nete v. Hammerstein(Welfe) gestorben. Er war in dem 14. hannoverschen Wahlkreis Celle⸗Gifhorn 1898 in der Stichwahl ge⸗ wählt. Bei der Hauptwahl erhielt der Verstorbene 5521, der nationalliberale Kandidat 7749 und der Sozialdemokrat 5033 Stimmen.
Auch der Zentrumsführer Abg. Lieber soll neuerdings wieder erkrankt sein. Der Zu⸗ stand des Kranken flößt ernstliche Besorgnisse ein und man nimmt an, daß er an den Ver⸗ handlungen der parlamentarischen Körperschaften nicht mehr Anteil nehmen wird. Lieber vertritt den dritten nass. Wahlkreis, der zu den sicheren Zentrumskreisen gehört.
Unter autisemttischer Berwaltung. Recht saubere Dinge werden von der Wiener
Gemeindeverwaltung berichtet, an deren Spitze
der durchaus nicht vorteilhaft bekannte Lueger steht. Wie nämlich die„Neue Freie Presse“ berichtet, wurde neulich die Kommune Wien am 12. ds. Mts. vom Gericht verurteilt, ein von ihr als Geheimnis gehütetes Dokument herauszugeben. In dem Dokument verpflichtet sich ein städtischer Bau⸗ unternehmer, der die Erweiterungsbauten an Wasserschöpfwerken in Potschach vornahm, weder öffentlich, noch Behörden noch privat mitzu⸗ teilen, daß in den Brunnen der Potschacher Tiefquellenleitung Sickerwasser aus dem Gebiet des Abdeckers von Gloggnitz eindringt. Die Wiener Wasserleitung wurde da⸗ durch verunreinigt. Das Potschacher Schöpfwerk, dessen Wasser der Sanitätsbehörde schon lange verdächtig war, ist jetzt außer Be⸗ trieb.— Das ist ja eine ganz gemeingefährliche Brunnenvergiftung!
Erschossene Arbeiter!
Freitag und Samstag voriger Woche spielte sich in Triest(Oesterreich) ein entsetzliches blutiges Schauspiel ab. Mehrere Male schoß das Militär auf das Volk. 15 Tote und zahlreiche Schwer⸗ und Leichtver⸗ wundete sind als Opfer gefallen. Aber nicht gefahrdrohende Unruhen, nicht wilder Aufruhr, nicht Gefährdung des Lebens der„ruhigen Bürger“, nicht Plünderung und Raub haben die Greuel verschuldet, sondern die beispiellose Unfähigkeit der Behörde, die vorschnell und ohne zwingenden Grund mit Gewalt einschritt, wo sie bis dahin in dem Lohnstreite aufs kläglichste ihre Pflicht vernachlässigt hatte. Dem Morde, begangen an Arbeitern, Frauen und Kindern, den der Statthalter von Triest auf dem Gewissen hat, fügte dann die Regierung eine politische Brutalität hinzu. Sie verhängte über Triest
und Umgebung den Ansnahmezustand,
und bestrafte so die Bevölkerung für traurige Vorfälle, die lediglich aus der Dummheit der Beamten und dem instruktionswidrigen Ver⸗
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