Ausgabe 
18.5.1902
 
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Nr. 20.

Gießen, Sonntag, den 18. Mai 1902.

9. Jahrg.

Redaktion: Kirchenplatz 11. Schloßgasse.

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ee Proletariers Pfingst⸗Cantate. a

Sei uns gegrüßet, liebliches Fest! Hauche, o Lenz, die letzten Spuren Frostigen Nebels von den Fluren;

Gieb' dem Tyrannen Winter den Kest!

Ob er sich auch noch frech empöret,

Tückisch zarte Blüten zerstöret: Sonne, du nimmst ihm den Herrscher

Holder Lenz, ha! es mahnet dein Sieg

An das Ringen der Proletare,

Um das Gute, Schöne und Wahre, Furchtlos im tobenden Alassenkrieg: Ob auch so mancher Kampf vergebens, Bleibt es das hohe Siel des Lebens;

Ungeachtet Verfolgung und Fem'

Wenn auch die fromme Legende lehrt, Daß einst des Nazareners Boten, Die im Glauben an ihn erlohten,

Doch nur langsam die Massen bekehrt;

Werden einst doch alle Proleten,

Dich, du Hehrer, allein anbeten,

Dich, der die Bahn zum Licht ihnen

wahn, Wird uns der Sieg doch, trotz alle weist Gluten, strahlend auf steigender dem! Dich, du der Freiheit heiliger Geist! Bahn! W. Schmidt.

neuen Evangeliums ein, als sie, nach der nicht genügen, sollen eine Geldbuße in Höhe

Pfingsten.

Von allen Menschen mit Freuden erwartet, naht sich wieder das herrliche Fest des blühen⸗ den Sommers. Diesmal ist leider ein großer Teil der Hoffnungen zu nichte geworden, mit denen sonst die Menschheit dem Pfingstfeste entgegenjubelte. Viele arbeitsame Leute findet das Fest in trüber Stimmung, denn die Ernte ist so gut wie vernichtet, der Lohn für ihre Mühe und Arbeit ist dahin. Eisige Fröste und Schneestürm« töteten die vielbersprechenden Blüten der Bäume, vielleicht auch die sprossende Frucht. Wenn die Unbilden der Witterung zu Grunde richten, was zur Ernährung der Mensch⸗ heit dienen soll, so wird das nicht nur der direkt Beteiligte, der Landwirt, der Weinbauer und Gärtner beklagen, sondern es wird jeder fühlende Mensch lebhaftes Bedauern empfinden. Trost gewährt nur die Erfahrung, das noch immer auf der Erde genug wächst, um die Menschheit zu ernähren.

Es brauchen nur die Erzeugnisse der Erde allen Menschen zugänglich gemacht zu werden. Fröste, Ueberschwemmungen und sonstige Naturereignisse, welche den Saaten, Keimen und Blüten den Untergang bringen, können wir nicht verhüten. Anzuklagen ist aber die Thorheit, Zollschranken an den Grenzen zu er⸗ richten, Bewohner des einen Landes hungern zu lassen, während in dem andern Lebensmittel in reicher Fülle vorhanden sind! Und welche Vorteile hat den wohl der Bauer vom Zoll, wenn Mißernte eintritt? Er wird die notwendigen Futtermittel zu höherem Preise kaufen müssen und somit ebenfalls schwer ge schädigt werden. g

Nein, nicht die Absperrung der Nölker gegen einander wird diesen und dem einzelnen Staatsbürger zum Segen gereichen, sondern die Vereinigung der großen Völkerfamilte zum Wohle der gesamten Mensch⸗ heit angestrebt uad mee 1 7 17 5

riede, Freiheit und Wohlergehe für alkeMeuschen! Für dieses Ziel

traten auch die Apostel, die Verkünder des

herabgezerrt, es ist vom Geiste der Herrschsucht,

Glaubenslehre, beseelt vomheiligen Geist in alle Welt hinausgezogen und Nächsten⸗ liebe und Brüderlichkeit predigen. Alle Kultur volker haben das Christentum längst ange⸗ nommen, es ist Staatsreligton geworden. Was ge⸗ schieht, geschieht heute im Namen des Christentums. Alles ist christlich, Gesetze, Regierung, Volk. Wer das bestreitet, wer die ungerechten Ein⸗ richtungen im christlichen Staate und die un⸗ gleiche Verteilung der Güter kritistert, den er⸗ klärt man als Staatsfeind und er bekommt die Schwere der christlichen Gesetze zu fühlen. Nein, der heilige Geist herrscht nicht im christlichen Staate. Das Christentum haben, viele seiner Vertreter in ein äußerliches, heuch⸗ lerisches, pharisäerhaftes Schein⸗Christentum

der Habsucht und der niedrigsten, schmutzigsten Korruption zerfressen.

Der heilige Geist ist der Sozialismus! Er ruft nicht zur Demut und Entsagung wie das Christentum, sondern zur Menschlichkeit, zur Freude an der Natur und ihren Gaben. Ihm dienen wir, wenn wir dem Ziele der Menschheitskultur zustreben: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit für alle Menschen! Kämpfen wir rüstig weiter für dieses erhabene Ideal! Und wenn wir uns die Hand reichen zum treuen Bunde, zur treuen Kampfgenossenschaft für unsere Ziele: dann verspüren auch wir einen Hauch desHeiligen Geistes. Aber es ist nicht der, der heute in den Kirchen gepredigt wird, und soll es auch nicht sein.

Die hessische Wahlrechts⸗ vorlage.

Im Artikel der vor. Nr. war auf die Wahl⸗ pflicht hingewiesen. Der Abg. Rein hart (natl.) hat Anträge zu dem Entwurf gestellt, die eine Verpflichtung der Wähler zur

Stimmenabga be fordern. Diejenigen Wähler,

welche ohne Entschuldigung ihrer Wahlpflicht

eines Zieles Staats⸗ oder Gemeindesteuern an die Staatskasse zahlen. Was als Entschuldigungs⸗ grund gilt, ist gesetzlich festgelegt. Aerzte, Apotheker ohne Gehilfe und über 65 Jahre alte Wähler sollen der Wahlpflicht nicht unter⸗ liegen. Wie schon erwähnt, erklärte sich Abg. Dr. David mit der Wahlpflicht einverstanden, wenn die Steuerklausel beseitigt und die Wahlzeit bis mindestens Abends 8 Uhr ausgedehnt werde. Brentano(3tr.) ist eben⸗ falls für den Wahlzwang, wenn das Pro⸗ portionalwahlrecht eingeführt würde.

Die Majorttät des Ausschusses ist mit der Regierung für Ablehnung, weil der Wahl⸗ zwang eine Herabsetzung der Bedeutung der Wahlhandlung und weil man von dem Auf⸗ rütteln der trägen Wählermasse einsehr eigen⸗ artiges Resultat der Abstimmung befürchtet. Weiter würde von dem Strafverfahren eine ungeheure Summe von Verdruß und Aerger erregt und damit der Staatsgedanke geschädigt. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß eine Wahlpflicht nur bei Wegfall der Steuerklausel zu konstruieren sei, da man doch diejenigen, welche bis zum Wahltage ihre Steuern nicht bezahlen und somit nicht wählen können, des⸗ wegen nicht auch noch bestrafen könne. Der⸗ jenige, der sich absolut nicht für die Wahl in⸗ teresstere, brauche dann blos mit der Entrich tung seiner Staats⸗ oder Gemeindesteuer im Rückstande bleiben, und die Wahlpflicht sei für ihn dann gegenstandslos geworden.

Bezüglich der Steuerzahlung war im ersten Artikel gesagt, daß der Wähler zur Steuer herangezogen sein müsse, wobei es gleichgültig sei, ob die Steuer bis zum Wahltage auch wirklich bezahlt sei. Das ist ein Irrtum. Vielmehr ist nach Art. 7, 11 des Wahlgesetz⸗ Entwurfs derjenige von der Stimmabgabe aus geschlossen, der sich zur Zeit der Wahl mit der Entrichtung der direkten Staats⸗ oder Gemeindesteuer länger als zwei Monate im Rückstande befindet.

Nach dem seither giltigen Wahlgesetz konnten Mitglieder der Ministerien überhaupt nicht, ferner eine Reihe von Beamten der Justiz, der

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