Ausgabe 
15.6.1902
 
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Gießen, Sonntag, den 15. Juni 1902. 9. Jahrg. 5 RNedattion: 9. Redaltionsschluß: Kirchenplatz 11. Schloßgasse. Mitteld eut f che Douverztag Nachmittag 4 Uhr. 7

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Um das Landtagswahlrecht.

Der von der hessischen Regierung vorgelegte Landtagswahl⸗Gesetzentwurf kam am Samstag in der Zweiten Kammer zur Beratung. Wir haben vor einigen Wochen die Anträge des Ausschusses zu diesem Entwurf mitgeteilt und an mehreren derselben Kritik

geübt. Wenn wir auch keine große Hoffnung

haben, daß ein wirklich gerechtes Wahlgesetz zu Stande kommt, so sind doch die Verhand lungen darüber und das weitere Schicksal der Vorlage für uns von großer Wichtigkeit; ebenso ist es von Wert zu beobachten, welche Stellung die bürgerlichen Volksvertreter dazu einnehmen.

Staats minister Rothe gab eine ausführliche Begründung. Er betonte, daß das Verlangen nach Abänderung des Wahlgesetzes und Ein führung des direkten Wahlrechtes nicht von der Regierung, sondern von der Kammer aus gehe. Der Entwurf sei mit der größten Ge⸗ wissenhaftigkeit ausgearbeitet worden; sein Schwerpunkt liege in dem Ersatz des in⸗ direkten durch das direkte Wahlrecht. Persönlich spreche er sich nach seinen Erfah⸗ rungen bei Wahlen aller Art dahin aus, daß man das direkte Wahlrecht nicht von vornherein zurückweisen solle bei Landtagswahlen. Man könne aber auch nicht vom indirekten Wahlrecht sagen, daß es keine entsprechende Vertretung der Bevölkerung liefere.() Die Erfahrung lehre, daß die Wahlmänner nur noch gewählt würden, wenn sie sich vorher für eine bestimmte Partei verpflichtet hätten, was von Haus aus nicht der Sinn bei dem indirekten Wahlrecht gewesen sei. Die Agitation würde dabei zwar mehr hinter den Kulissen getrieben, aber sie sei doch da, wenn auch nicht so sichtbar, wie beim direkten Wahlrecht. Daran sei festzuhalten, daß das direkte Wahlrecht ein größeres Recht als das indirekte sei und damit allerdings auch Gefahr in sich berge, insbesondere mit Rücksicht auf die Agitation der radikalen Par⸗ teien. Ein vollkommenes Wahlsystem sei auch das direkte Wahlrecht nicht, aber ein unbe⸗ schränktes direktes Wahlrecht zu geben, sei die Regierung nicht gewillt. Was die Wahl⸗ pflicht anlange, so sei sie von namhafter Seite ungünstig beurteilt. Bei der Mehrzahl der Nichtwählenden sei Gleichgiltigkeit der Grund ihrer Passivität. Gleichgiltige befänden sich in allen Schichten der Bevölkerung; die direkte Wahl würde das Interesse an den Wahlen so erhöhen, daß das künstliche Mittel des Wahl⸗ zwangs nicht nötig sei. Auch die Propor⸗ kionalwahlen wären unmöglich, es fehle an praktischen Erfahrungen. Die Voraussetz⸗

ungen, welche der Regierungsentwurf für die Wahlberechtigung aufstellt Alter von 25

Jahren, dreijähriger Wohnsitz in Hessen, hessische Staatsangehörigkeit und Erfüllung der Steuer⸗ pflicht seien keine unmäßigen. f 5

Der Zentrumsmann Frenuay erblickt die Bedeutung der Vorlage in dem Ersatz des indirekten Wahlrechts durch das direkte, das den Wählern ein größeres und wirksa⸗ meres Recht verleihe. Das Arbeiten hinter den Kulissen habe die Erbitterung gegen das ungerechte Wahlrecht nur vermehrt. In den übrigen süddeutschen Staaten sei man im Prinzip ja auch mit der Einführung des direkten Wahl⸗

rechts einverstanden. Redner will seine Zu⸗ stimmung zum Entwurf mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der praktischen Durchführbarkeit der Proportionalwahl wie der Wahlpflicht, von deren Annahme nicht abhängig machen.

Dem Nationalliberalen Dr. Heydenreich gefällt das bestehende Wahlun recht ganz gut. Seine Ausführungen zeigen so recht die Volks⸗ feindlichkeit des Nationalliberalismus, der die Macht des Geldsacks auf Kosten und zum Schaden des Volkes erweitern möchte. Gesetze, welche der Korruption Thür und Thor öffnen, die Fälschung des Volkswillens ermöglichen, sind ihm gerade recht. Er fragt, ob denn die Abänderung des indirekten Wahlrechts so nötig geworden sei! Ausführlich verteidigt der Mann von der Fraktion Drehscheibe das famose in⸗ direkte Wahlrecht; das Verlangen der Bevölke⸗ rung nach dem direkten set nicht so allgemein, wie der Staatsminister erklärt habe. Bei Ein⸗ führung des direkten Wahlrechts würde der Einfluß des Mittelstandes, der Bil⸗ dung und des Besttzes geschädigt. Die Macht würden nur Diejenigen erlangen, die die große Masse durch Agitation aufwühlten. Der Biedere will deshalb gegen die Vorlage stimmen.

Gegen den Vorwurf des Abg. Heydenreich, daß die Vorlage ungenügend begründet sei, verteidigte Staatsminister Rothe bei der Fort⸗ setzung der Beratung am Miitwoch die Regierung. Diese habe die der Aufklärung bedürftigen Be⸗ stimmungen hinreichend begründet. Eine Denk⸗ schrift hätte nur fruchtlose Debatten hervor- gerufen.

Dann kam unser Genosse David zum Wort, der die Vorlage als die wichtigste be zeichnete, die den hessischen Landtag seit langen Jahren beschäftigt habe. Er spricht die Hoff- nung aus, daß etwas zu Stande komme; er werde dazu mitwirken. Alle Anstrengungen, Veraltetes festzuhalten, seien auf die Dauer ja doch vergeblich. Der Redner giebt einen histo⸗ rischen Ueberblick über die hessische Verfassung, und wendet sich ebenfalls gegen die Ausfüh⸗ rungen des Abg. Heydenreich. Das Volk ver⸗ lange das Recht der Selbstbestimmung über seine eigenen Angelegenheiten und deshalb verlange er Einführung eines 1 gleichen geheimen Wahlrechtes ohne jede Verklausulierung und Kautelen, ohne Hintergedanken und Chikanen. Das erste Drittel der gesetzgebenden Gewalt, nämlich die Regierung, set ganz in den Hän⸗ den der Besitzenden, ebenso das zweite Drittel, nämlich die erste Kammer. Es sei doch nicht zuviel verlangt, daß das letzte Drittel der gesetzgebenden Gewalt, nämlich die Zweite Kammer, dem gesamten Volk nicht auch noch entzogen würde. Dem Recht des legitimen Be⸗ sitzes, das der Abg. Heydenreich betont, stelle er

das legitime Recht der Arbeit

gegenüber. Der Gesetzentwurf räumt auf mit dem indirekten Wahlrecht, was anzuerkennen sei; denn das Wahlmännerverfahren war eine Quelle der Wahlkorruption und Bestechung. Als zweiten Fortschritt begrüße er die Sicherung des Wahl geheim nisses. Andererseits aber enthalte die Vorlage Bestim⸗ mungen, die tief bedauerlich seien. Für ihn und seine Partei sei das höchste Prinzip die Allgemeinheit der Wahl, die nicht preis⸗

gegeben werden dürfe, auch nicht um ein besseres Wahlverfahren. Drei Jahre Ansässigkeit und noch dreijährige Staatszugehörigkeit, die die Vorlage fordere, das seien in meisten Fällen sechs Jahre. Es sei das eine Ungerechtigkeit gegen den Teil der Bevölkerung, der unfreiwillig um des Broterwerbes Willen den Wohnsitz ändern müsse, was heute in den wenigsten Fällen voch freiwillig geschehe, namentlich nicht bei Arbeitern, die verheiratet seien. Diese Leute

nun, die durch die Härte des Lebens gezwungen

werden, zu fluktuteren, die treffe man durch solche Kautelen. Was die Steuerrückstands⸗ klausel angehe, so sieht uuser Genosse darin mit Recht eine der häßlichsten Chitanen gegen die Massen, denn für gewöhnlich sei die Mehr⸗ heit mit den Steuern rückständig aus Armut und für ihre Armut die Leute noch besonders bestrafen, sei ein Unrecht. An die Wahlurne gehörten solche Bestimmungen nicht, denn hier thäte sich wieder eine neue Quelle der Wahl⸗ bestechung auf. Die Aufgabe der kleineren deutschen Staaten, die ja nicht mehr viel auf

dem Gebiet der hohen auswärtigen Politik zu

thun hätten, sei jetzt wesentlich sozialpoli⸗ tischer Natur. Die hessische Kammer von heute in ihrer jetzigen Zusammensetzung ist aber nicht das Spiegelbild der sozialen und wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse, wie der Abg. Heyden⸗ reich behauptet; denn die Steuerleistungsver⸗ hältnisse haben sich ja seit 20 Jahren funda⸗ mental geändert, durch die Industrie. Von den acht Millionen Einkommensteuer zahl⸗ ten 4.6 Millionen, also über die Hälfte, die sieben größeren Städte in Hessen. Die Masse derer, für die die sozialen Gesetze gemacht würden, müßten auch entsprechend mit zu reden haben. Die wachsende Einsicht der süddeutschen Staaten in dieser Beziehung sei freudig zu begrüßen. Der Redner weist hin auf Württemberg und Bayern, ja selbst die nationalliberale Partei in Baden habe in ihrem Programm das allgemeine direkte Wahlrecht aufnehmen müssen. Freilich sei die Angst vor der Sozialdemokratie für viele hier das Aus⸗ schlaggebende für ihre Stellung diesem Entwurf gegenüber. Aber ob nun diese Vorlage Gesetz würde, oder fiele, den Vorteil würden in beiden Fällen die Sozialdemokraten haben. Auch würde die Vorlage, wenn sie jetzt fiele, doch immer wiederkommen. Ja, die

Hauptparole bei den neuen Wahlen, die bevorstehen, würde die Stellung zu dieser Wahlrechtsvorlage sein. Wer dazu helfen wolle, das Land vor schweren Kämpfen zu bewahren, der muß für diese Vorlage eintreten. Wer dagegen seine Hoffnung stütze auf den Indiffe⸗ rentismus des Volkes, der stehe auf thönernen Füßen. Die Bahn muß freigemacht werden für Fortschritte und gesunde Entwick⸗ lung!

Nach der ausgezeichneten Rede unseres Ge⸗ nossen erklärte die Regierung, daß sie sich nicht veranlaßt sehe, an den Hauptgrundsätzen der Vorlage etwas zu ändern. Abg. Gutfleisch begrüßte die Vorlage mit Freuden. Durch die indirekte Wahl sei eine Verödung des poli⸗ tischen Lebens eingetreten, die nicht andauern dürfe; es sei notwendig, daß sich das Volk wieder mehr den Aufgaben des Stag tes zu wende. Durch das direkte Wahlrecht gewinnen

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