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Nr. 40.
Gießen, Sonntag, den 5. Oktober 1902.
9. Jahrg
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Rirchenplaß 11. Schloßgasse.
Mitteldeutsche
Rebaktionsschluß gerstag Nachmittag 1
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Religion ist Privatsache.
In Punkt 6 unseres Parteiprogramms fordern wir: Erklärung der Religion zur Privatsache. Damit verlangen wir nicht blos vom Staate, daß er sich nicht in die religiösen Angelegenheiten des einzelnen Bürgers einmische, wir erklären dadurch zugleich, daß auch unsere Partei die Religion vollkommen Privatsache des Einzelnen sein läßt. Dieser Stellung der Partet zur Religion geben die Ausführungen des Genossen Vollmar klar Ausdruck, mit denen er sich auf dem Parteitage in München gegen den Wiesbadener Delegierten Welker wandte, der verlangte, daß wir bei unserer Agitation uns mehr gegen die Religion wenden sollten.
So sehr einerseits die Ausführungen Welkers gezeigt haben, daß er da wieder anfangen will, wo wir vor ungefähr 25 Jahren aufgehört haben, sagte Vollmar, so hat seine Resolution doch das Gute gehabt, uns Gelegenheit zu geben, uns darüber zu äußern, wie wir über die Erklärung der Religion zur Privatsache denken. Darüber, daß wir religtöse Aufklärungsarbeit zu betreiben haben, und was sonst Schönes in dieser Beziehung gesagt worden ist, will ich kein Wort mehr verlieren. Das haben uns schon vor einem Jahrzehnt und früher Dr. Rüdt und ähnliche Herren gesagt. Auf solche Weise wollen Sie das Zentrum bekämpfen? Wollen Sie dem
Zeutrum einen großen Gefallen thun, so machen
Sie es nur so. Wir, die wir jahrzehntelang das Zentrum in allen Erscheinungsformen studieren, die wir tagtäglich mit ihm zu thun haben, wir wissen am genauesten, daß diese Partei, wenn man sie sachlich verfolgt, sehr bald am Ende ihres Lateins ist und dann jedes Mal den Ruf ausstößt: Die Religion ist in Gefahr! Mögen die Freireligiösen ihre Kultur⸗ kampfpaukereten und Pfaffenfressereien doch in ihren freireligiösen Gemeinden betreiben!! Aber unsere Partei, unsere politische und wirtschaftliche Bewegung mögen sie damit ungeschoren lassen.
Die Resolution Welker ist ja erledigt, aber es muß doch gesagt werden, daß sie absolut nicht unserem Programm entspricht. Der Punkt des Programms über die Religion ist genau so bindend wie jeder andere, er ist nicht aus taktischen Gründen aufgenommen, sondern es ist unsere ehrliche Ueberzeug⸗ ung, es ist uns ernst mit unserer Stellung zur Religion. Und was würde daraus, wenn wir derartige Kulturkämpferei treiben würden? Nach unserem Programm ist Religion Pri⸗ vatsache, d. h. Jeder hat vollkommene Mei⸗
nungsfreiheit in religiösen Dingen, seine religiöse
Meinung hat mit politischen und wirtschaftlichen Dingen nichts zu thun. Dieser Satz giebt natürlich Jedem das Recht, seine eigene private religiöse oder antireligiöse Meinung auszu⸗ sprechen, aber auf der anderen Seite muß die Sozialdemokratie als Partei in Bezug auf diese Frage möglichst zurückhaltend sein. Gebe ich Jemandem das Recht, seine private Meinung, das Freigemeindetum, den Atheismus, das Antlikirchentum zu propagieren, so muß ich naturgemäß auch Demjenigen, der positive Religion hat, das Recht geben, seine
Meinung zu propagieren. Wir könnten sonst j mehr zur Nacheiferung hätte man aber anregen
zu ähnlichen Zuständen kommen wie in England,
und darunter würde das Parteiinteresse leiden. Also hier heißt es, Zurückhaltung üben und sich beschränken auf das, was den Inhalt unserer Existenz ausmacht, die sozialen, die wirt⸗ schaftlichen und politischen Dinge. Hier heißt es, sich konzentrieren. Wenn Sie zeigen wollen, daß die Religion vom Zentrum oder einer anderen Partei mißbraucht wird, so ist das etwas Anderes. Aber das Gebiet der religiösen Vorstellungen hat mit unserem Kampf nicht das Geringste zu thun und wer hier anders vorgeht, der unterstützt nur unsere Gegner. Ein Agitator, der nicht ganz sicher ist, sollte sich lieber zurückhalten und sich ver⸗ gegenwärtigen, daß unser Programm die volle Neutralität bedeutet gegenüber dem religiösen Gefühl als Herzenssache, daß dagegen, soweit die Religion zur Unterdrückung beuutzt wird, gegen die, die das thun, in erster Linie das Zentrum, energisch vorgegangen werden muß. Mit einem einzigen Punkt, den Sie von den Unthaten des Zentrums auf sozialpolitischem Gebiet herausgreifen, werden Sie hundertmal mehr erreichen, als wenn Sie in einer thörichten Aufklärungsweise vorgehen.
Arbeiterversicherung.
(Nach dem Referat Molkenbuhrs auf dem Münchener Parteitag.)
Bisher hat unsere Partei nur in Punkt 5 unseres Programms, zur Frage der Arbeiter⸗ versicherung, Stellung genommen, wo es heißt: „Uebernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.“ Dieser Satz läßt Unklarheiten zu; wir sagen nicht was wir unter der maßgebenden Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung verstehen. Diese Unklar⸗ heiten bedürfen der Aufklärung; es ist not⸗ wendig, daß die Genossen im Reichstage eine bestimmte Richtschnur haben. Die Fraktion muß immer die Gesamtpartei hinter sich wissen.
Wir stecken ja jetzt erst in den Anfängen der Arbeiterversicherung. Es fragt sich, nach welcher Richtung sich die weitere Ausdehnung zu bewegen hat. Der soziale Zug soll sich in der Arbeiterverstcherung zeigen, dieser soziale Zug, der anerkennt, daß jedem Menschen ein Existenzminimum gewährt werden muß. Das Letzte, das Jemand hat, darf ihm nach der Gesetzgebung nicht genommen werden. Daraus sollte man andererseits folgern, daß dem, der nichts mehr hat, ein Weniges, ein Existenzminimum, garantiert werden muß. Das geschieht aber heute noch nicht, auch nicht durch die Armengesetzgebung. Der Gedanke des Schadenersatzes ist zur vollständigen Karrikatur geworden, sobald man ihn auf den Arbeiter erstreckte. Der Geschädigte sollte gezwungen sein, die Schuld des Unternehmers an dem Unfall nachzuweisen. Natürlich ist dies in den meisten Fällen nicht möglich.
Heute wird ja außerordentlich viel Wesens von dem Segen unserer deutschen Arbeiter⸗ versicherung gemacht. Zu ihrer Reklame sollte auch der 961,000 Kilogramm wiegende Obelisk auf der Pariser Weltausstellung dienen. Weit
können, wenn man in gemünztem Kupfer aus⸗ gestellt hätte, was ein Arbeitgeber an ei em Tage für die Arbeiter verstcherung zu leisten hat, man hätte nämlich dann mit 6 kupfernen Reichs⸗ pfennigen auskommen können. Bei dem über⸗ triebenen Lobe, das man stets der bekanuten kaiserlichen Botschaft zollt, vergißt man nur, daß am Anfang derselben eine Reihe neuer Steuern gefordert wurde. Es ist auch ganz falsch, daß diese kaiserliche Botschaft den Anstoß zur Ar⸗ beiterversicherung gegeben habe. Eine große Menge von Anregungen auf diesem Gebiete sind der kaiserlichen Botschaft vorausgegangen. Doch sehen wir uns die bestehenden Gesetze selbst an.
Es wird immer so dargestellt, als habe man durch die Versicherungsgesetze den Arbeitern eine Wohlthat erzeigen wollen. In Wirklichkeit verfolgte man damit andere Zwecke.
Bei der Krankenversicherung handelte es sich zunächst nicht um Schutz der Arbeiter vor Not, sondern um Entlastung der Armen⸗ kassen. Das bewies der Ausschluß der Land⸗ arbeiter von der Krankenversicherung. Im Jahre 1895 waren nur etwa die Hälfte aller Lohnarbeiter versichert. Die Unterstützung wurde auf die Hälfte des Tagelohns und bei der Gemeindeversicherung noch niedriger bemessen, unzureichend, um die Familie mit einem Kranken zu erhalten. Nur 13 Wochen wurde die Unter— stützung gewährt. Die Organisation zeigte die ärgste Zersplitterung, kein einheitlicher Plan lag der Sache zu Grunde, wir haben in bunter Zahl Gemeinde-, Bau-, Betriebs-, Ortskranken⸗ und freie Hilfskassen. Durch die Zersplitterung wurde die Versicherung zum Teil ganz lahm gelegt, die großen Ziele konnten nicht durch- geführt werden. Die Versicherung gegen die Krankheit wurde lediglich auf die Industrie⸗ arbeiter erstreckt, die Dienstboten und die Landarbetter ließ man heraus. Wenn die Verstcherung aber eine Wohlthat ist, weshalb ließ man sie denn nicht den Landarbeitern zu teil werden? Jetzt soll ja eine Reform angebahnt werden. Besonders die Aerzte be— schäftigen sich mit der Frage. In Augsburg haben sie erklärt, die ganze Krankenversicherung demoralisiere die Arbeiter und untergrabe die Existenz der Aerzte. Sie stellen es so dar, als würden die Kassenleistungen der Aerzte so gut wie gar nicht honoriert. Thatsächlich stieg seit 1891 das Honorar der Aerzte um 54 Prozent. Aber die Zahl der Aerzte stieg um das Doppelte und darin liegt der wahre Grund ihrer Pro— letarisierung.
Beim Unfallversicherungsgesetz ist das Durcheinander ähnlich bunt wie beim Kranken⸗ versicherungsgesetz. Auf dem letzten internationalen Versicherungskongreß wurde damit geprotzt, daß jeder Unfall entschädigt wird, auch wenn ihn der Arbeiter selbst verschuldet habe. Diesem humanen Gedanken steht gegenüber die mangel⸗ hafte Entschädigung von höchstens 66/ Prozent. Die Unfallziffer erscheint dadurch kleiner, daß die Berufskrankheiten nicht als Betriebsunfälle mitgerechnet werden. Die meisten Berufs- krankheiten sind weiter nichts als Betriebs- unfälle, das hat auch ein Professor Lewin in einer medizinischen Zeitschrift anerkannt. Die Arbeiter atmen z. B. Staub ein, bald wird hier, bald da ein Stück Lunge afftziert, und schließlich ist die ganze Lunge kaput.
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