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5.1.1902
 
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N Grossh.

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Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.

I

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Volkswirtschaft.

Was versteht man unterVolkswirtschaft? Diese Frage suchte derTabak⸗Arbeiter, eins unserer bestgeleiteten Gewerkschaftsblätter, jüngst zu beantworten. Wir sind überzeugt, einem

roßen Teile unserer Leser wird es erwünscht ein, wenn wir die Ausführungen des genannten Blattes über diesen Gegenstand wiedergeben, die klarlegen, was man unter dem Worte Volkswirtschaft begreift. Nichts ist schädlicher, sagt mit Recht derTab.⸗Arb., als halb ver⸗ tandene, nicht vollkommen geklärte Begriffe, eigentlich nur hohle, im Munde und fetber auch im Kopfe zu führen.

a Zunächst ist Volkswirtschaft ein Wort, dessen Sinn und Bedeutung wir sauber und unzwei⸗ deutig feststellen müssen. Zerlegen wir es in seine Teile: Wirtschaft und Volk.

Wirtschaft geht zurück auf das einfache Wort: Wirt, das mehr Licht erhält, wenn wir es in seinen Zusammensetzungen betrachten: Gastwirt, Hauswirt ꝛc., das ist der Mann, an den man sich in etnem Hause, in einer Herberge hält als denjenigen, der da zu gebieten, zu schalten und zu walten hat. In Schillers Tell nennt die Stauffacherin ihren Gatten: mein lieber Herr und Ehewirt; sie bezeichnet ihn also als den maßgebenden Herrn auch ihr selbst, seiner Ehegattin gegenüber. Wir kommen da⸗ mit zu dem allgemeinen, umfassenden Begriff: Hausherr, Familienoberhaupt, oder wie die neue Sprache der deutschen Reichsgesetze es heute nennt: Haushaltungsvorstand.

Wirtschaft ist die Bezeichnung für die Auf⸗ gabe und Thätigkeit einesWirtes oder ge⸗ nauer:die planmäßige Thätigkeit(des Wirkes mitsamt den Seinen) zur Befriedigung der Be⸗ dürfnisse aller Glieder des Hausstandes.

Diese Thätigkeit erstreckt sich nach drei Richtungen:

1. Erzeugung oder Beschaffung aller zum Unterhalt aller Haushaltsgenossen nötigen Wirt⸗ schaftsgüter;

2. Verwaltung derselben, Aufbewahrung und Vorrätighalten derselben für den Bedarf;

3. Verteilung derselben beim Bedarf und zum Gebrauch an die einzelnen Mitglieder des Hausstandes.

Wirtschaften können muß aber auch der Einzelne. Auch der 1 1 allein stehende und nur für sich sorgende Mensch muß sich Güter schaffen oder erwerben und sie richtig verwalten: das heißt aufbewahren und einteilen; nur das Zuteilen unter mehrere andere Personen fällt bei ihm weg.

Wirtschaftlich nennen wir den Menschen, der diese Kunst gut versteht.

Die nächsthöhere Wirtschaftsform ist die Familienwirtschaft, wobei wir von der Urzeit Und ihren losen und vielköpfigen Familienver⸗ bänden(Vielmännerei, Vielweiberei, Gruppen⸗ ehen) absehen und die einfache monogame(ein⸗ eheliche) Verbindung, die angeblicheZelle der Staats⸗ und Volksgemeinschaften im Auge haben, da wir heute fast nur mit ihr zu rechnen haben.

Wahrscheinlich hat sich jedoch die Einehe, die Einzelfamilie erst aus der Gruppenehe herausgebildet.

Mögen wir nun eine monogame Nerbindung oder eine durch Gruppenehe verbundene Gemein⸗

schaft an die Spitze der Entwicklung stellen:

von Anfang an oder doch sehr frühe werden alle die Glieder einer solchen Gemeinschaft ihre wirtschaftliche Thätigkeit in Zusammenhang und Einklang gesetzt haben: ste müssenwirtschaften, die für alle nötige Menge von Wirtschaftsgütern schaffen oder erwerben, sie für den Bedarfsfall vorrätig halten und auf die Zeit, für die sie reichen sollen, und auf die Mitglieder der Wirt⸗ schaftsgemeinde nach Bedarf und Gerechtigkeit verteilen.

Mehrere Familien können sich wirtschaftlich zu einer Sippen⸗, mehrere Sippen zu einer Horden⸗ oder Stammeswirtschaft zusammen⸗ schließen.

Schließlich kann man ein ganzes Volk als Wirtschaftsgemeinde betrachten, selbst dann, wenn ein bewußter straffer enger Zusammenhang aller Volksgenossen, den man als Staat bezeichnen könnte, noch nicht durchgeführt und festgesetzt ist. Dann sprechen wir mit Recht von Volkswirt⸗ schaft. Je mehr Wille und Einsicht, Bewußt⸗ sein und Planmäßigkeit das Wirtschaftsleben eines Volkes durchdringt, desto berechtigter sind wir, von einer vernünftigen Volkswirtschaft zu reden.

Die Wissenschaft von der Volkswirt) gaft, die Volkswirtschaftslehre wird gemeinlich Natio⸗ 10 genannt: die Kunst des Volkshaus⸗

alts.

Bis ins vorige Jahrhundert herein ward diese Wissenschaft als ein besonderer Wissens⸗ zweig der Jurisprudenz aufgefaßt und als Finanzwissenschaft und Cameralta bezeichnet; erst später kam die schon früher bei den roma⸗ nischen Völkern gebräuchliche Bezeichnung: National⸗Oekonomie auf.

Früher, im absolutistischen Staat war der Wissenszweig, der Finanzwissenschaft und Ca⸗ meralia hieß, die Kunst, Land und Volk einfach so ergiebig als möglich zu machen für die Schatulle des Landesherrn, für dieKammer.

In einem urzuständlichen Kommunismus, bei dem alle Produktionsmittel, Grund und Boden, Rohstoffe aller Art ꝛc., allen gemeinsam sind, nicht dem einzelnen als Privateigentum gehören, also alle für alle arbeiten und Güter erzeugen, ist das Wirtschaftsleben sehr einfach.

Je vielfältiger und verschiedener sich aber mit wachsender Kultur die Wirtschaftsgüter gestalten, je mehr die Teilung der Arbeit zu⸗ nimmt und nach Lage der Ortsgelegenheit ihrer Wohnung, nach ihren verschiedenen Neigungen und Anlagen Einzelne sich auf bestimmte be⸗ sondere Thätigkeiten verlegen und von einem bestimmten Wirtschaftsgut größere Mengen und bessere Qualitäten hervorbringen, desto mehr ist einer auf den anderen angewiesen, um ein be⸗ stimmtes Gut, das er nicht, oder doch nicht so gut wie ein anderer erzeugt, einzutauschen gegen ein anderes, an dem er Ueberfluß hat und das der andere aus gleichen Gründen begehrt, wie er selbst das Erzeugnis jener; das einzelne kleine Gemeinwesen, dasHaus, die Familie genügt nicht mehr den eigenen Ansprüchen.

Eine Menge Erzeugungen bestimmter Wirt⸗ schaftsgüter sind überhaupt aus dem Hause ausgewandert und zumBeruf bestimmter darauf geübter Spezlalisten, geübter und ge⸗ lernterHandwerker geworden. Unsere Groß⸗ mutter und Urgroßmutter backten nicht nur das

nötige Brot im eigenen Hause, meine Mutter spann noch das Garn für die Leinwand zu unseren Hemden, die freilich der Weber herstellte (jedoch früher geschah natürlich auch das im Hause!, die Großmutter backte noch im eigenen Backofen, zog ihre Talglichter selbst ꝛc.

Durch diese Spezialisierung der Güterer⸗

zeugung,Arbeitsteilung genannt, wurden die

Menschen wirtschaftlich immer mehr aufeinander angewiesen, die Sache wird immer komplizierter und schwieriger zu übersehen und einheitlich zu gestalten.

Endlich kann man ein ganzes Land und das darin wohnende Volk als eine Interessen⸗ und Wirtschaftsgemeinde betrachten. So kam man für das Wort Volkswirtschaft zu der Definition(Erklärung, Bestimmung): sie ist der Inbegriff der ganzen wirtschaftlichen Thä⸗ tigkeit und der verschiedenen öffentlichen und privaten Sonderwirtschaften eines Volkes,die Gesamtheit der Anstalten, Einrichtungen und Vorgänge, welche die Bedürfnisbefriedigung eines ganzen Volkes hervorruft.

Die Nationalökonomie oder Volkswirtschaft als Wissenschaft hat nun eine doppelte Aufgabe: sie soll das Wirtschaftsleben erkennen lehren m es ist und geschichtlich geworden ist; aber sie auch lehren, wie es verbessert, vervollkom! werden kann.

Ihr Ziel ist die Herstellung einer solchen sozialen Ordnung der wirtschaftlichen Thätigkeit und der Einzel wirtschaften, innerhalb deren er⸗ möglicht wird,die steigende Ernährung und Bedürfnisbefriedigung einer steigenden Bevölke⸗ rung auf einem gegebenen Territorium).

Man sieht, wie eng eine Volkswirtschafts⸗ lehre, so scharf gefaßt, mit der Politik oder Staatskunst zusammenhängt, von der heute jeder erwachsene Staatsangehörige wenigstens die Grundelemente verstehen sollte, die er keunen muß, um seine Pflichten als Mensch und Staatsbürger, als Mitglied eines gesitteten Menschenverbandes gebührend erfüllen zu können.

Um jene erstrebenswerte soziale Ordnung herbeizuführen, von welcher oben die Rede war, ist die bewußte einsichtsvolle Mitarbeit auch des arbeitenden Volkes unerläßlich notwendig. Darum müssen die elementarsten Begriffe der Volkswirtschaftslehre Gemeingut aller werden! Dann erst kann eine wirkliche Wirtschaft des Volkes geschaffen werden, derenWirt oder Wirte in Wahrheit und Wirklichkeit gute Haus⸗ wirte und Hausvorstände sind, die wie ein guter Familienvater kein Kind, kein Glied der Familie am Nötigen und Nützlichen Mangel leiden, es irgendwie in seiner Entfaltung und Entwicklung verkümmern lassen wie das unter der derzeit beliebten Volks⸗ Miß⸗ Wirtschaft das Schicksal von Hunderttausenden und Millionen leider ist!

*)(Prof. Fuchs.)

Polttiche Rundschau.

Gießen, den 2. Januar.

Diegöttliche Weltordnung. Dreißig Jahre sind es nun her, daß wir gegen Menschenkraft und Volksvermögen