Ausgabe 
20.12.1851
 
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fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

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Sonnabend den 20. Dezember

1851.

DesIntelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen wird im Jahre 1852, ebenſo wie im Jahre 1851, wöchentlich zweimal (Mittwochs und Samſtags) ausgegeben. DasIntelligenz⸗Blatt wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats⸗ und Lokalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr. Bei allen Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.

Semeſter 46 kr.

5 Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr. für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Dounerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei

der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine

Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den

Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.

Friedberg.

Die Expedition des Intelligenzblattes.

Anzeigen, welche in das am 27. d. M. erſcheinende Blatt Auf nahme finden ſollen, bitten wir des Feſtes wegen ſchon bis zum

24. Morgens 10 Uhr gefäaͤlligſt einzuſenden.

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.

Betreffend: Die Muſterung im Jahr 1852.

Nach höchſter Weiſung ſollen die Muſterungsarbeiten früher als gewöhnlich vorgenommen und ſo beſchleunigt werden, daß ſchon Ende März die Muſterung beginnen kann. Bis zum 20. Januar k. J. müſſen daher die ganz vollſtändig aufgeſtellten Liſten hierher eingeſendet werden. Gegen diejenigen, welche dieſen Termin nicht einhalten, müßte mit Strafe vorgegangen werden, was wir nur be⸗ klagen könnten und in welche unangenehme Nothwendigkeit zu ſetzen Sie uns hoffentlich keine Veranlaſſung geben werden.

Sie werden bei dieſem Geſchäfte genau nach den Vorſchriften der Verordnung über Ausführung des Rekru⸗ tirungsgeſetzes vom 30. April 1831, o. 614 verfahren. Zu den Auszügen der Geiſtlichen über die 1832 gebornen Dienſtpflichtigen ſind nur die vorgeſchriebenen gedruckten Formularien, welche Sie den Geiſtlichen zuzuſtellen haben, zu gebrauchen; auch haben Sie darauf zu ſehen, daß hin⸗ ſichtlich dieſer Auszüge die unter dem Formular II. zur Verordnung vom 30. April 1831 in den Bemerkungen unter

ſolchen gegebenen Vorſchriften genau beachtet und das Pfarr⸗ amtsſiegel dieſen Auszügen beigedruckt werde; bei ſich er gebenden Mängeln haben Sie die Auszüge alsbald zur Verbeſſerung zurückzugeben.

Ueber die bei Ihnen angebracht werdenden Anſprüche auf Depotverſetzungen haben Sie die Protokolle genau nach dem Formular V. aufzunehmen und ſich nur gedruckter Formularien zu bedienen, die Vorſchriften der§§. 1831 der Verordnung ſorgfältig zu beobachten, auch dahin zu ſorgen, daß den auf Seite 4 des Protokolls von den Geiſt⸗ lichen auszuſtellenden Beſcheinigungen über die Familien⸗ verhältniſſe der das Depot anſprechende das Dienſtſiegel beigedruckt werde. Dieſe Protokolle uͤber Depotanſprüche ſind nach§. 28 vor deren Offenlegung und noch vor der Einſendung der Ortsliſten zur Prufung an uns einzuſenden.

Die Summe, welche der Ortsvorſtand bei Beur theilung der Frage: ob der Depotanſprechende zur Stellung eines Einſtehers vermogend genug iſt, zu Grunde zu legen hat, iſt auf 175 fl. beſtimmt worden.

Wir machen Sie auf die Beſtimmung des§. 10. pos. 6 beſonders aufmerkſam, wonach Sie diejenigen Dienſtpflich⸗ tigen, welche durch die Sinne nicht wahrnehmbare Fehler angeben, wie z. B. Schwerhörigkeit, Kurzſichtigkeit, fallende Sucht u. ſ. w. beſonders anzuweiſen haben, ſich deßfalls genügende Zeugniſſe von Schullehrern, Geiſtlichen, Gemeinde⸗ vorſtänden u. ſ. w. zu verſchaffen und dieſe bei der Muſte⸗ rung mitzubringen.

0.. 1... ̃ 7§.

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Intelligenz-Blatt