VI. Verwachſungen und Ein wärtswachſungen

der Lider:

39. Daubert, M. von Niederramſtadt, geheilt. 40. Anthes, Mich. von Erbach i. d. Bergſtraße, geheilt.

41. Buſer, Nic. von Aſchbach, geheilt.

42. u. 43. Siegmund, Franzisk. von Gimbsheim, geheilt. 44. Winter, H., Ehefrau von Glauberg, geheilt.

45. Stock, Ph. von Hauſen, geheilt. 46. Weber, Ph. von Großbieberau, geheilt.

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werden hierdurch mit

daß der neunte Zögli

5

herzlichem Danke beſcheinigt, dabei wird bemerkt, ng, ein Mädchen aus Hainchen, R.⸗B. Nidda, im

Laufe des Monats eingetreten iſt.

Von Hrn. Salinenrath Langsdorf zu Salzhauſen abermaliger Beitrag 1 fl.; Ung. 4 fl. 6 kr; d. Hrn. Kaufmann Lotz in Schaafheim 1 fl. 12 kr.; d. d. evang. Verein zu Frankfurt a. M. 1 fl.; d. Hrn. Pfarrer Müller zu Bruchenbrücken 4 fl. 5 1 Schleidt zu Pfungſtadt 1 fl.; d. den Anſtaltscollekteur Pletſch 214 fl.;

Hrn. Schullehrer

Arbeitskaſſe 7 fl. 44 kr.; Hausbüchſe 3 fl. 32 kr. Summe 238 fl. 3 kr

Monats- Bericht der Blinden- Anſtalt zu Friedberg.

Für obige Anſtalt gingen im Februar folgende Gaben ein und

Friedberg den 1. März 1851.

Schäfer,

* Vorſteher der Blinden⸗Anſtalt.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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(3817) Da zur Sprache gekommen, daß die ſchon ſeit lange Zeit in völlig unbekanntem Aufenthalt abweſenden Brüder Ehriſtian Weil und Johann Gilbert Weil von Bellersheim oͤffentlich aufzurufen ſeien, damit wegen ihrer Beerbung verfügt werden könne, ſo werden die⸗ ſelben aufgefordert, ſich innerhalb 3 Monaten anzumelden, indem ſonſten ihr Ableben unter⸗ ſtellt und demgemäß weiter verfügt werden wird. Hungen den 13. Februar 1851.. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

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0 Bei der Güterabgabe von Seiten der Wie des Adam Reuhl IV. von Holzheim iſt zur Sprache gekommen, daß auf das über⸗ gebene Gut noch 70 fl. an Chriſtoph Wellers Erben zu bezahlen ſeien. Das nähere Verhält⸗ niß iſt jedoch eben ſo wenig als wer dieſe Chri⸗ ſtoph Welleriſchen Erben ſind, zu ermitteln ge⸗ weſen und wird deßhalb öffentlich bekannt gemacht, daß, wer Aspiks zn machen gedenkt, ſolche ſo gewiß binnen 3 Monaten anzeigen und be⸗ gründen muß, als ſonſten der bereits bei dem Bürgermeiſter deponirte Betrag an die Erben zurückgegeben werden würde. Hungen den 19. Februar 1851. ü Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Aufforderung.

340) Im Jahr 1844 machte die Gemeinde 5 ein zu 4 PCt. verzinsliches Anlehen von 18,000 fl. und ſtellte darüber Schuldver⸗ schreibungen au porteur aus. Von der Nr. 68 dieſer Schuldurkunden, à 100 fl., können nur der Umſchlag und die bis zum 1. Januar 1855 reichenden Zins⸗Coupons vorgezeigt wer⸗ den, das wahre Schulddocument ſoll abhanden gekommen ſein. 0

Es werden daher Diejenigen, welche aus der Obligation der Gemeinde Steinbach Nr. 68 Anſprüche bilden zu konnen glauben andurch aufgefordert, ſolche binnen 3 Monaten, vom Tage der erſten Bekanntmachung an bei dahie⸗ ſiger Gerichtsbehörde dem vermeintlichen Eigen⸗ thümer gegenüber geltend zu machen und durch Vorlage des Original⸗-Documentes zu begründen, widrigenfalls ſie damit ſtillſchweigend ausge⸗ ſchloſſen, der dermalige Beſitzer des Umſchlags der Obligation aber als zur Empfangnahme des darin bemerkten Kapitals nebſt Zinſen, ſo⸗ wie zum Bezug der Zins⸗Coupons vom 1. Januar 1855 an für legitimirt erachtet werden ſoll.

Rödelheim den 23 Februar 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Gilmer.

Edictal⸗Ladung.

(375) Nach Inhalt der Adminiſtrativacten unter der Rubrik betreffend: Ablöſung der von der Gemeinde Nonnenroth an den Herrn Fürſten zu Solms⸗Braunfels zu entrichtenden

Grundrenten beträgt das Ablöſungskapital von den fraglichen Grundrenten, beſte hend in Forſt⸗ hafer, Hühnergeld und Grundzinſen, ein Tau⸗ ſend neun Hundert vierzehn Gulden vier und vierzig Kreuzer und der geſetzliche Geldanſchlag ein Hundert ſechs Gulden zwei und zwanzig Kreuzer. 5

Im Beſitz des ſeitherigen Bezugs befindet ſich der Herr Fürſt Ferdinand zu Solms⸗ Braunfels.

Da nun die Ablöſung ſtattfinden ſoll, wird hiermit veröffentlicht, daß, wer Anſprüche an dieſe Renten zu haben glaubt und geltend zu machen gedenkt, ſolches ſogewiß innerhalb zwei Monaten in Ordnung bewirken muß, als ſonſten das bemerkte Ablöſungskapital, mit Zugehörung, an den genannten Herrn Berechtigten verabfolgt werden wird.

Hungen den 21. Februar 1851.

Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Verpachtung des fiscaliſchen Mineral- brunnens zu Vilbel.

(377) Freitag den 14. d. M., Vormittags 11 Uhr, wird zu Vilbel in dem daſigen Ge⸗ meindehauſe der fiscaliſche Mineralbrunnen da— ſelbſt nochmals einer öffentlichen Verpachtung auf 6 Jahre ausgeſetzt. Friedberg den 1. März 1851. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bu ß.

Edietalladung.

(423) Nach erkannten Concurſen werden alle diejenigen, welche Anſprüche an das Vermögen des Waldſchützen Georg Bender von Hungen bilden können auf Montag den 28. April und alle Gläubiger des Wirthes und Schuhmachers Heinrich Becker von Trais⸗ münzenberg auf Donnerſtag den 1. Mai l. J., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung Ausſchluſ⸗ ſes von der Maſſe zur Anmeldung ihrer For⸗ derungen vorgeladen. Wer liquidirt ohne per⸗ ſönlich zu erſcheinen wird ſo angeſehen als trete er den Beſchlüſſen bei, welche die Mehrheit der anweſenden Gläubiger über Verſilberung der Maſſe und Wahl eines Curators und Gläubiger⸗ ausſchuſſes faſſen wird. 5 Hungen den 22. Februar 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Immobiliar-Verſteigerung.

(A2) Auf freiwilligen Antrag der Karl Kleins Eheleuten dahier werden Montag den 24. März, Vormittags 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren in hieſiger Stadt nächſt dem Bahnhöfe belegenen Hofraithen ſammt Hausgarten und Stallung und zwar beide Wohnhäuſer, erſt im Einzelnen und dann im Ganzen, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 9. März 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bend e r.

Obligations ⸗Verlooſung. (425) Bei der heute in Gegenwart des ver⸗

Langsdorff.

ſammelten Gemeinderaths ſtattgefundenen Ver⸗ looſung des mit dem Handlungshauſe Herrn Simon Lindheimer in Friedberg negociirten Gemeinde⸗Anlehens ad 2000 fl. wurden die Partial- Obligationen Nr. 1., 8., 10., 11% 14, 15., 16., 17., 18., jede zu 100 fl. zur Rück⸗ zahlung gezogen.

Den Inhabern derſelben wird hiermit bekannt gemacht, daß am 6. Juni d. J., von wo an auch der Zinſenlauf aufhört, die Beträge durch das Handlungshaus Herrn Simon Lindheimer in Friedberg gegen Aushändigung der Obli⸗ gationen ausbezahlt werden.

Rodheim den 6. März 1851.

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Jacobi.

Die Fohlenwaide im Vogelsberg

(426) wird auch im Jahr 1851 unter den bisherigen Bedingungen fortgeſetzt werden und den 20. Mai d. J. beginnen. „Die Fohlenbefißer werden daher eingeladen ihre Anmeldungen, worin Anzahl, Alter und Geſchlecht der Fohlen anzugeben iſt, mir längſtens bis zum 10. April zukommen zu laſſen, damit die nöthigen Vorkehrungen getroffen werden 1 0 1 Die Fohlen werden am Stalle im Obe mit Koppelhalfter abgeliefert. Baal en n nen nicht angenommen werden. Schotten den 6. März 1851. Der Großh. Heſſ. Rentamtmann des Rentamts Schotten Prätorius.

Arbeits ⸗ Verſteigerung.

(427) Montag den 17 März, Vormitta 9 2 7 8 17 7 21 1 1 Bürgermeisterei lich e Arbeiten öffentlich i ere ffentlich in Accord gegeben a. Die Unterhaltungsarbeiten der Viei⸗ nalwege außerhalb des Orts: 3 Handarbeiten, veranſchlagt zu 20 fl.

ö b. Ortsſtraßen: 1) Die Anlieferung von 10 Cub.⸗Klftr. Unter⸗

haltungsſteinen, veranſchlagt 2) Das Zerſchlagen can ag 20 5 3) Das Aufſetzen 1 7 c. Unterhaltung der gemeinheitlichen

ebäude: 1) Maurerarbeiten, veranſchlagt zu 26 fl. 10 kr.

2) Zimmerarbeiten 8 27„ 3) Schreinerarbeiten 30„10„ 4) Glaſerarbeiten 9„ 20„ 5) Schloſſerarbeiten 9* 40„ 6) Materialienlieferung,

Kalk, Sand, Mauerſteine und

Dachziegel 30—„

Bruchenbrücken den 8. März 1851. Der Großh. Wel urgermeifer N

Verpachtung dreier Gutsl Kaichen. 9 (428) Mittwoch den 19. d. Mts., Mitt 12 Uhr, werden in dem Gemeindehaus zu Kaichen von dem, dem Großh. Fiscus gehörigen Gute, die Heide oder das Hochholz genannt, drei

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