dene Frau entzündeten eilte die le Klinken, vergebens ſchon lange ar Alles ſo d flaſterte Tepp auf tin Schau⸗ . das ihm ſich werfen. die um ſich floh mehr aber raffte Zimmer dimauf, wo e notdigen Unterſuchte ſogat über leſſen wärt digſter, kal; es geſchah chtwandeln⸗ ſchritt et Körpers als denen
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„Agen Sie Ueſten“
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Blumen und Bluͤthen.— Zwiſchen neckend nach ihm hinun⸗ terſchwankenden Zweigen rieſelte freudig murmelnd der klare Waldbach hin, und aus ſüdlichern Zonen waren die munteren Sänger des Waldes wiedergekehrt und zwitſcherten freudig in den alten liebgewonnenen Plätzen, wo ſie ſchon im vorigen Jahr ſo ſtill und friedlich mitſammen gehauſt. Die Luft war rein und lau und auch vor der Paſtorwohnung, unter dem blühenden Aepfelbaume, von duftigen Hollunder— büſchen umgeben, ſaß, an der Seite ihres wackeren Man— nes, die erſt von ſchwerer Krankheit erſtandene Frau und ſchaute mit mattem Blick auf das fröhliche Wirken und Schaffen der herrlichen Welt. Ihre kräftige Natur hatte endlich das heiße Fieber beſiegt, der Körper erholte ſich wieder, wenn auch langſam von dem erlittenen Anfall und die Kräfte kehrten nach und nach zurück. Der nicht zu ſcheuchende Trübſinn der Reconvalescentin aber, ihr dumpfes ſtundenlanges Träumen und Brüten— die Angſt, die ſie ergriff, wenn ſie Abends, ſelbſt auf Augenblicke allein im Zimmer bleiben mußte, das Alles verrieth nur zu deutlich, wie ſie jene Schreckensſtunde nicht allein nicht vergeſſen abe, ſondern die peinliche Erinnerung derſelben auch noch im krankhaft erregten Gemüthe hege und ſich heimlich abzehre und gräme. Solche Furcht und Beſorgniß mochte wohl das Herz des Gatten erfüllen, denn er hielt die Hand der Geliebten feſt und innig in der ſeinen und ſchaute ihr wehmüthig freundlich in das bleiche leidende Geſicht, wagte aber doch nicht den wunden Fleck zu berühren, der viel— leicht geheilt werden konnte, vielleicht aber auch nur eines Anlaſſes, nur eines Wortes bedurfte, um mit neuer
zuͤndender Gewalt auszubrechen und um ſich zu greifen. Ueber die Vorgänge jener Nacht hatte er ſelbſt mit Nie—⸗ manden geſprochen, nur ſeinem alten Freunde, dem Schul⸗ meiſter, vertraute er die Urſache der Krankheit ſeiner Frau und theilte ihm dabei die näheren Umſtände der Erſchei— nung und ſo bis zu den kleinſten Einzelnheiten mit, daß der Schulmeiſter doch endlich zugeſtehen mußte, es ſei ein höchſt merkwürdiger Fall, und beſtärke ihn, wenn beide Gatten wirklich recht geſehen, nur immer noch mehr in dem, was er ſchon früher über Ahnungen gedacht und geſprochen.
„Vor der Hand übrigens,“ meinte er,„ſei es am beſten, es auf ſich beruhen zu laſſen, es käme ſehr häufig vor, daß ſich derartige, dem Anſchein nach höchſt wunder— bare Fälle, eft ſpäter und ganz zufällig, auf die natür⸗ lichſte Weiſe von der Welt aufgeklärt hätten. Ja wären die beiden Leute vorher nicht durch Geiſtergeſchichten auf— geregt und geſpaunt gehalten worden, wäre irgend ein dritter, ruhiger Zuſchauer dabei geweſen, dem daſſelbe widerfahren, aber ſo...“
Die untere Gartenthür ging auf, der alte Kuͤſter kam mit dem Schulmeiſter den breiten Mittelgang herauf und herzlich begrüßten die beiden Männer zu ihrem erſten Ausgang in Gottes ſchöner Luft die Kranke, während der Küſter dem Paſtor ein Schreiben überreichte, das, irgend ein Geſchäft betreffend, augenblickliche Erledigung verlangte.
Cortſetzung folgt.)
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
NN ν
Edicetalla dung. (1610) Die dem Herrn Grafen von Aſen⸗ burg ⸗ Wächtersbach in der Gemarkung von Münzenberg zuſtehenden Grundgefälle im jährlichen Geldanſchlage von 46 fl. 22 ½ kr., ſowie die demſelben von dem Gr. Heſſ. Fiscus aus der Gemarkung Rockenberg zu entrichten⸗ den Grundgefälle im jährlichen Geldanſchlage von 21 fl. 11 kr. ſollen nach Maßgabe der im Geſetze vom 27. Juni 1836 enthaltenen Be⸗ ſtimmungen abgelöſt werden.
Es werden daher alle an dieſen Ablöſungen Betheiligten hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſo gewiß binnen 2 Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte vorzubringen, gegenfalls die Auszahlung der Abkaufskapitalien
u) von den Münzenberger Gefällen berechnet zu 834 fl. 45 kr.,
b) von den Grundgefällen aus Rockenberger Gemarkung zu 254 fl. 12 kr.,
an den genannten Berechtigten geſtattet werden
wird. Butzbach den 28. September 1850. Großh. 41 e e l.
Edictalla dung.
(4624) Es ſollen
1) die von dem Herrn Grafen Max zu Solms⸗ Rödelheim aus der Gemarkung Bruchen⸗ brücken zu beziehenden Grundrenten im Betrage von 33 fl. 58 kr. mit einem Ab⸗ löſungskapitale von 407 fl. 36 kr.,
62) die dem Königl. Baperiſchen Reichsrathe Hugo, Grafen von Waldbott⸗Baſſenheim zu München in der Gemarkung Ober- und Niederrosbach zuſtehenden im jährlichen Geldanſchlag 68 fl. 47¼ kr. betragen⸗ den und
3) die dem Freiherrn Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg auf Herrmanſtein in der Gemarkung Wiſſelsheim zuſtehenden, zu einem Großh. Lehn gehörenden Grundge⸗ fälle, im jährlichen Geldanſchlag von 13 fl. 30 kr. nach Maßgabe des Geſetzes vom 27. Juni 1836 abgelöſt werden.
Alle bei dieſen Ablöſungen Betheiligte, mit Ausnahme des Großh. Lehns⸗ Fiskus, werden daher hiermit aufgefordert, ihre desfallſigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen zwei Monaten hier vorzubringen, als ſonſt die Auszahlung der Ablöſungskapitalien an die genannten Berech— tigten geſtattet werden wird.
Friedberg den 2. October 1850.
Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.
Edietalla dung.
(1623) Das Vermögen des Peter Rübſamen von Ilbenſtadt, deſſen Wittwe ſich heimlich, an- geblich nach Nordamerika, entfernt hat, iſt über⸗ ſchuldet. Die bekannten Gläubiger haben ſich zu Abwendung eines förmlichen Concurſes arrangirt und ſind etwaige weitere Anſprüche an die Maſſe oder Einwendungen gegen den Vollzug des Vergleiches binnen 6 Wochen von heute an, bei Strafe des Ausſchluſſes und Vollzugs jenes Arrangements hier vorzubringen. Friedberg den 24. September 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.
Oeffentliche Ladung.
(1670) Auf den Antrag des Curators des nach Amerika ausgewanderten Chriſtoph Stier aus Vilbel werden deſſen ſämmtliche Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen an den— ſelben ſo gewiß im Termin Mittwoch den 15. November, Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen und zum Verſuch eines Arrangements entweder perſönlich in dieſem Termin hier zu erſcheinen oder ſich durch einen gehörig hierzu Bevollmächtigten vertreten zu laſſen, widrigen falls ſie mit ihren Forderungen bei dem etwa
zu Stande kommenden Arrangement unberück⸗ ſichtigt bleiben. Großkarben am 16. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger.
Bekanntmachung.
(16710 Montag den 4. November d. J. und die folgenden Tage, jedesmal von Vor⸗ mittags 9 Uhr an, ſollen in der Wohnung des Gaſtwirths und Oekonomen Chriſtian Carl zu Okar ben, nachfolgende, zu deſſen Concursmaſſe gehörige, größtentheils ſehr gut erhaltene Ge⸗ genſtände, als: Commode, Schränke, Nacht- tiſche, eine Brandkiſte, Bettladen, ein Ge— wehrſchrank mit Glasthüre, mehrere Flinten, Piſtolen ꝛc. ꝛc., ferner Weißzeug, Bettzeug, Glaswerk, Steingut, Kupfer, Mefſfing, Zinn, Eiſen, Blech, ein Kronleuchter, mehrere Wirth⸗ ſchaftsgeräthſchaften und ſonſtiger Hausrath, ſo⸗ wie endlich eine Chaiſe und eine vollſtändige noch neue Brandweinbrennerei, beſtehend aus einem Schwarz'ſchen Apparat— 120 Quart- füllung— drei Gährbütten, einem Vormaiſcher, einer Kartoffelmühle(Cylinder), Satzgefäßen, Maiſchpumpe ꝛc. ꝛc., unter den im Termin be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden. Die Brenneret und die Chaiſe werden Dienſtags Nachmittags zur Verſteigerung kommen. Großkarben am 11. Oktober 1850. Großh, Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius.
Brod⸗, Oel⸗ und Schuh- Lieferung.
(1672) Samſtag den 2. k. Mts., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird: a) die Brod⸗ und Oellieferung auf das J. Semeſter k. J., b) die Bundſchuh⸗ und Sohlen- und Fleck⸗ lieferung, auf das Jahr 1851, für die Garniſon dahier, in dem Bureau des Bataillonsverwaltungsraths auf dem Soumiſ— ſionsweg an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben. Dies den Intereſſenten mit dem Be—


